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   BGH, 19.07.2023 - 2 StR 369/22   

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https://dejure.org/2023,28169
BGH, 19.07.2023 - 2 StR 369/22 (https://dejure.org/2023,28169)
BGH, Entscheidung vom 19.07.2023 - 2 StR 369/22 (https://dejure.org/2023,28169)
BGH, Entscheidung vom 19. Juli 2023 - 2 StR 369/22 (https://dejure.org/2023,28169)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 07.06.2018 - 4 StR 63/18

    Einziehung des Wertes von Taterträgen in Höhe von 11.800 Euro bei Auffinden von

    Auszug aus BGH, 19.07.2023 - 2 StR 369/22
    Eine gemeinsame Mitverfügungsmacht über die gesamte Beute ist in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auch verneint worden, wenn der Angeklagte den Gesamtbetrag nur kurzfristig und transitorisch erhalten hatte (vgl. BGH, Urteil vom 7. Juni 2018 - 4 StR 63/18 , BeckRS 2018, 13152 mwN).
  • BGH, 01.06.2023 - 4 StR 225/22

    Betrug (Vermögensschaden: Prinzip der Gesamtsaldierung, Eingehungsbetrug,

    Auszug aus BGH, 19.07.2023 - 2 StR 369/22
    Eine Revisionsbeschränkung ist deshalb wirksam, wenn der nach dem Willen des Beschwerdeführers neu zu verhandelnde Entscheidungsteil nach dem inneren Zusammenhang des Urteils losgelöst von dem übrigen Urteilsinhalt rechtlich und tatsächlich selbständig geprüft und beurteilt werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 1. Juni 2023 - 4 StR 225/22 mwN).
  • BGH, 26.08.2005 - 2 StR 225/05

    Verurteilung von Lutz Drach wegen Geldwäsche im Schuldspruch bestätigt Frage der

    Auszug aus BGH, 19.07.2023 - 2 StR 369/22
    Da die mögliche Straflosigkeit eines Vortäters wegen Geldwäsche lediglich ein persönlicher Strafaufhebungsgrund ist, kann auch ein Beteiligter an einem Vermögensdelikt, der nach § 261 Abs. 7 StGB nicht wegen Geldwäsche strafbar ist, Mitglied einer gemischten Bande sein, die auch Geldwäsche durch ein weiteres Bandenmitglied einschließt, sofern die Tathandlungen sich auf Objekte beziehen, die aus derselben Straftat herrühren (vgl. Senat, Urteil vom 26. August 2005 - 2 StR 226/05 , BGHSt 50, 224, 230 ; Fischer, StGB, 69. Aufl., § 261 Rn. 63; a.A. Krack, JR 2006, 435 ff.).
  • BGH, 15.07.2020 - 2 StR 46/20

    Einziehung von Taterträgen bei Tätern und Teilnehmern (Erlangter Vermögenswert:

    Auszug aus BGH, 19.07.2023 - 2 StR 369/22
    Für eine Einziehung des Wertersatzes für Taterträge maßgeblich ist aber der zurzeit der Erlangung vorhandene Verkehrswert der Beutegegenstände (vgl. Senat, Urteil vom 15. Juli 2020 - 2 StR 46/20 , NZWiSt 2021, 245 f.).
  • BGH, 08.12.2022 - 2 StR 395/22

    Geldwäsche (alte Fassung; Beteiligung an der Vortat: Herkunftsverschleierung,

    Auszug aus BGH, 19.07.2023 - 2 StR 369/22
    Dabei handelt es sich um eine Ermessensentscheidung (vgl. Senat, Beschluss vom 8. Dezember 2022 - 2 StR 395/22 , juris, Rn. 17, mwN), die so bisher nicht getroffen wurde.
  • BGH, 15.07.2005 - 2 StR 226/05

    Beweiswürdigung; Überzeugungsbildung (Vermutung)

    Auszug aus BGH, 19.07.2023 - 2 StR 369/22
    Da die mögliche Straflosigkeit eines Vortäters wegen Geldwäsche lediglich ein persönlicher Strafaufhebungsgrund ist, kann auch ein Beteiligter an einem Vermögensdelikt, der nach § 261 Abs. 7 StGB nicht wegen Geldwäsche strafbar ist, Mitglied einer gemischten Bande sein, die auch Geldwäsche durch ein weiteres Bandenmitglied einschließt, sofern die Tathandlungen sich auf Objekte beziehen, die aus derselben Straftat herrühren (vgl. Senat, Urteil vom 26. August 2005 - 2 StR 226/05 , BGHSt 50, 224, 230 ; Fischer, StGB, 69. Aufl., § 261 Rn. 63; a.A. Krack, JR 2006, 435 ff.).
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