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   BGH, 08.01.2003 - 2 StR 459/02   

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https://dejure.org/2003,8597
BGH, 08.01.2003 - 2 StR 459/02 (https://dejure.org/2003,8597)
BGH, Entscheidung vom 08.01.2003 - 2 StR 459/02 (https://dejure.org/2003,8597)
BGH, Entscheidung vom 08. Januar 2003 - 2 StR 459/02 (https://dejure.org/2003,8597)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Ergänzung eines Strafausspruchs um einen Anrechnungsmaßstab für eine in den Niederlanden erlittene Freiheitsentziehung - Polizeilicher Gewahrsam nach Festnahme in den Niederlanden - Unterbliebene Entscheidung zur Frage der Unterbringung eines Angeklagten in einer ...

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2 und 4; ; StPO § 354 Abs. 1; ; StGB § 69; ; StGB § 69 a; ; StGB § 51 Abs. 4 Satz 2; ; StGB § 51 Absatz 3 Satz 2; ; StGB § 64 Abs. 1; ; StGB § 64

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 51 Abs. 3, Abs. 4
    Anrechnung von in den Niederlanden erlittener Haft

  • datenbank.nwb.de
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 16.03.1994 - 2 BvL 3/90

    Entziehungsanstalt

    Auszug aus BGH, 08.01.2003 - 2 StR 459/02
    Die Anordnung darf nur unterbleiben, wenn keine hinreichend konkrete Aussicht auf einen Behandlungserfolg besteht (vgl. BVerfGE 91, 1 ff.).
  • BGH, 07.10.1992 - 2 StR 374/92

    Zulässigkeit der Beschränkung der Revision auf den Rechtsfolgenausspruch unter

    Auszug aus BGH, 08.01.2003 - 2 StR 459/02
    Die Beschwerdeführer haben die Nichtanwendung des § 64 StGB durch das Tatgericht auch nicht vom Rechtsmittelangriff ausgenommen (vgl. BGHSt 38, 362).
  • BGH, 10.04.1990 - 1 StR 9/90

    Unterbringungsprüfung bei Sachrüge des Angeklagten

    Auszug aus BGH, 08.01.2003 - 2 StR 459/02
    Daß nur die Angeklagten Revision eingelegt haben, hindert die Nachholung der Unterbringungsanordnung nicht (§ 358 Abs. 2 Satz 2 StPO; BGHSt 37, 5).
  • BGH, 12.10.1977 - 2 StR 410/77

    Fassung des Urteilstenors - Anrechnung der Untersuchungshaft - Strafaussetzung

    Auszug aus BGH, 08.01.2003 - 2 StR 459/02
    Eines ausdrücklichen Ausspruchs über die Anrechnung der im Ausland erlittenen Freiheitsentziehung bedarf es nicht, weil von der Ausnahmevorschrift des § 51 Absatz 3 Satz 2 in Verbindung mit Absatz 1 Satz 2 StGB kein Gebrauch gemacht worden und deshalb die Freiheitsentziehung von Gesetzes wegen anzurechnen ist (vgl. BGHSt 27, 287, 288).
  • BGH, 05.02.1997 - 2 StR 551/96

    Verurteilung wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht

    Auszug aus BGH, 08.01.2003 - 2 StR 459/02
    Da nur eine Anrechnung im Verhältnis 1:1 in Betracht kommt (vgl. u.a. Senatsbeschluß vom 5. Februar 1997 - 2 StR 551/96), bestimmt der Senat diesen Maßstab in entsprechender Anwendung des § 354 Abs. 1 StPO selbst.
  • BGH, 29.06.1994 - 2 StR 265/94

    Revision - Entziehungsanstalt - Unterbringungsanordnung - Zurückverweisung -

    Auszug aus BGH, 08.01.2003 - 2 StR 459/02
    Eine Erstreckung der teilweisen Aufhebung des Urteils auf den Mitangeklagten S., der keine Revision eingelegt hat, kommt nicht in Betracht (vgl. BGHR StPO § 357 Erstreckung 4).
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