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   LAG Rheinland-Pfalz, 21.03.2013 - 2 TaBV 43/12   

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https://dejure.org/2013,14067
LAG Rheinland-Pfalz, 21.03.2013 - 2 TaBV 43/12 (https://dejure.org/2013,14067)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 21.03.2013 - 2 TaBV 43/12 (https://dejure.org/2013,14067)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 21. März 2013 - 2 TaBV 43/12 (https://dejure.org/2013,14067)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 38 InsO, § 40 Abs 1 BetrVG
    Anspruch des Betriebsrats auf Freistellung von Rechtsanwaltskosten - Einordnung als Insolvenzforderung oder Masseverbindlichkeit

  • IWW

    BGB § 414 BGB § 780 BGB § 781 BetrVG § 40 InsO § 208 InsO § 210 InsO § 22 Abs. 1 InsO § 38 InsO § 55 Abs. 2 ZPO § 256 Abs. 1

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Begründetheit eines Feststellungsantrags des Betriebsrats zur Berichtigung des Freistellungsanspruchs als Masseverbindlichkeit bei fehlender Begründung einer neuen Verbindlichkeit zu Lasten der Insolvenzmasse

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 40 Abs. 1
    Freistellung von Rechtsanwaltskosten aus Beschlussverfahren vor Insolvenzantrag; unbegründeter Feststellungsantrag des Betriebsrats zur Berichtigung des Freistellungsanspruchs als Masseverbindlichkeit bei fehlender Begründung einer neuen Verbindlichkeit zulasten der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Zum betriebsverfassungsrechtlichen Freistellungsanspruch in der Insolvenz des Arbeitgebers

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Betriebsverfassungsrechtlicher Freistellungsanspruch in der Insolvenz des Arbeitgebers

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 06.05.2004 - IX ZR 48/03

    Voraussetzungen einer Schadensersatzpflicht des Insolvenzverwalters

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 21.03.2013 - 2 TaBV 43/12
    Im Hinblick darauf, dass sich der Antrag mithin nicht gegen den Insolvenzverwalter persönlich (als natürliche Person) richtet ( zu den unterschiedlichen Prozessgegnern vgl. BGH 16. November 2006 - IX ZB 57/06 - Rn. 7, NZI 2008, 63 ), ist im Streitfall auch nicht zu prüfen, ob die E-Mail vom 9. Februar 2012 eine persönliche Haftungsübernahme - etwa im Wege einer Schuldübernahme bzw. eines Schuldbeitritts oder eines Garantieversprechens - darstellen kann ( zu den Anforderungen an eine persönliche Haftungsübernahme vgl. BAG 1. Juni 2006 - 6 AZR 59/06 - Rn. 14, NZA 2007, 94; BGH 6. Mai 2004 - IX ZR 48/03 - Rn. 50, BGHZ 159, 104 ).
  • BAG, 11.12.2001 - 9 AZR 459/00

    Leistungsklage bei angezeigter Masseunzulänglichkeit

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 21.03.2013 - 2 TaBV 43/12
    Der grundsätzliche Vorrang einer Leistungsklage steht nicht entgegen, weil eine Leistungsklage im Hinblick auf das nach Anzeige der (drohenden) Masseunzulänglichkeit (§ 208 InsO) eingetretene Vollstreckungsverbot (§ 210 InsO) unzulässig wäre ( vgl. BAG 11. Dezember 2001 - 9 AZR 459/00 - NZA 2002, 975; BAG 15. Juni 2004 - 9 AZR 431/03 - Rn. 13, NZA 2005, 354 ).
  • BAG, 15.06.2004 - 9 AZR 431/03

    Weitere Masseunzulänglichkeit - Urlaubsentgelt

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 21.03.2013 - 2 TaBV 43/12
    Der grundsätzliche Vorrang einer Leistungsklage steht nicht entgegen, weil eine Leistungsklage im Hinblick auf das nach Anzeige der (drohenden) Masseunzulänglichkeit (§ 208 InsO) eingetretene Vollstreckungsverbot (§ 210 InsO) unzulässig wäre ( vgl. BAG 11. Dezember 2001 - 9 AZR 459/00 - NZA 2002, 975; BAG 15. Juni 2004 - 9 AZR 431/03 - Rn. 13, NZA 2005, 354 ).
  • BGH, 16.11.2006 - IX ZB 57/06

    Rechtsweg für eine Schadensersatzklage gegen den Insolvenzverwalter wegen der

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 21.03.2013 - 2 TaBV 43/12
    Im Hinblick darauf, dass sich der Antrag mithin nicht gegen den Insolvenzverwalter persönlich (als natürliche Person) richtet ( zu den unterschiedlichen Prozessgegnern vgl. BGH 16. November 2006 - IX ZB 57/06 - Rn. 7, NZI 2008, 63 ), ist im Streitfall auch nicht zu prüfen, ob die E-Mail vom 9. Februar 2012 eine persönliche Haftungsübernahme - etwa im Wege einer Schuldübernahme bzw. eines Schuldbeitritts oder eines Garantieversprechens - darstellen kann ( zu den Anforderungen an eine persönliche Haftungsübernahme vgl. BAG 1. Juni 2006 - 6 AZR 59/06 - Rn. 14, NZA 2007, 94; BGH 6. Mai 2004 - IX ZR 48/03 - Rn. 50, BGHZ 159, 104 ).
  • BAG, 01.06.2006 - 6 AZR 59/06

    Persönliche Inanspruchnahme des Insolvenzverwalters

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 21.03.2013 - 2 TaBV 43/12
    Im Hinblick darauf, dass sich der Antrag mithin nicht gegen den Insolvenzverwalter persönlich (als natürliche Person) richtet ( zu den unterschiedlichen Prozessgegnern vgl. BGH 16. November 2006 - IX ZB 57/06 - Rn. 7, NZI 2008, 63 ), ist im Streitfall auch nicht zu prüfen, ob die E-Mail vom 9. Februar 2012 eine persönliche Haftungsübernahme - etwa im Wege einer Schuldübernahme bzw. eines Schuldbeitritts oder eines Garantieversprechens - darstellen kann ( zu den Anforderungen an eine persönliche Haftungsübernahme vgl. BAG 1. Juni 2006 - 6 AZR 59/06 - Rn. 14, NZA 2007, 94; BGH 6. Mai 2004 - IX ZR 48/03 - Rn. 50, BGHZ 159, 104 ).
  • BAG, 03.08.2011 - 3 AZB 8/11

    Anwaltsbeiordnung - Prozesskostenhilfe - vorläufige Insolvenzverwaltung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 21.03.2013 - 2 TaBV 43/12
    Ebenso wie der endgültige Insolvenzverwalter ist der starke vorläufige Insolvenzverwalter amtlich bestellter Vermögensverwalter und damit Partei kraft Amtes ( BAG 3. August 2011 - 3 AZB 8/11 - Rn. 30, NZA 2011, 1243 ).
  • BAG, 13.07.1994 - 7 ABR 50/93

    Betriebsratskosten im Konkurs

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 21.03.2013 - 2 TaBV 43/12
    Die Kostenforderungen, die aus der anwaltlichen Vertretung des Betriebsrates in den aufgeführten Beschlussverfahren vor Stellung des Insolvenzantrages resultieren, sind unstreitig bereits vor der Bestellung des Antragsgegners zum (starken) vorläufigen Insolvenzverwalter entstanden, so dass der hierdurch ausgelöste Freistellungsanspruch des Betriebsrates nach § 40 Abs. 1 BetrVG eine Insolvenzforderung i.S.v. § 38 InsO darstellt ( vgl. BAG 13. Juli 1994 - 7 ABR 50/93 - BAGE 77, 218 zu § 3 KO, Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht/Müller-Glöge 12. Aufl. InsO Rn. 40 ).
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