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   KG, 18.12.2006 - 2 U 13/06   

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KG, 18.12.2006 - 2 U 13/06 (https://dejure.org/2006,6308)
KG, Entscheidung vom 18.12.2006 - 2 U 13/06 (https://dejure.org/2006,6308)
KG, Entscheidung vom 18. Dezember 2006 - 2 U 13/06 (https://dejure.org/2006,6308)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verwendungsersatzanspruch des Käufers eines Kfz nach Rückabwicklung des Vertrages aufgrund Durchgreifens einer Arglistanfechtung; Vorliegen von Arglist bei unrichtiger Antwort auf die Frage nach Unfallfreiheit ohne tatsächliche Anhaltspunkte; Durchführung der Saldierung ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Fahrzeugrückabwicklung - Saldierung der Bereicherungsposten

  • Judicialis

    BGB §§ 812 ff.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 812 ff.
    Zeitpunkt der bei Rückabwicklung eines Kfz-Kaufs durchzuführenden Saldierung der Bereicherungsposten im Prozess - Mangelnde Bestimmtheit des Urteils bei Nichtausweis des Saldobetrags

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (20)

  • BGH, 31.03.2006 - V ZR 51/05

    Rückabwicklung eines Grundstückskaufvertrages im Wege des großen

    Auszug aus KG, 18.12.2006 - 2 U 13/06
    Kommt es zur Rückabwicklung des Kaufvertrags, kann er daher hinsichtlich der Gebrauchsvorteile nicht so behandelt werden, als hätte er die Sache gemietet; vielmehr hat er nur den "Wertverzehr" herauszugeben, der durch seine Nutzung an der Sache entstanden ist und dessen Eintritt in seinem Vermögen er infolge der Rückabwicklung erspart hat (s. BGH NJW 2006, 1582, 1583 m.N.).

    Es muss dann auch dabei bleiben, dass er als Eigentümer für die Dauer seiner Nutzung die gewöhnlichen Erhaltungskosten und Lasten zu tragen hat (in diese Richtung Staudinger/Lorenz, BGB, Neub. 1999, § 818 Rn 37; s. nunmehr die Erwägungen in BGH NJW 2006, 1582, 1585, die -allerdings für den Fall der schadensersatzrechtlichen Rückabwicklung eines Grundstückskaufvertrags- auf einen Gleichlauf von Investitionsentscheidung und Lastentragung hinaus laufen).

    d) Zugunsten der Beklagten ist ins Saldo die von der Klägerin durch Gebrauch gezogene Nutzung (§ 818 Abs. 1, 2 BGB) einzustellen, die nach dem sog. "Wertverzehr" zu berechnen ist (BGH NJW 1996, 250, 252; NJW 2006, 1582, 1583) und sich bei Kraftfahrzeugen nach der Kilometerleistung bemisst (BGH NJW 1995, 2159, 2161).

  • LG Berlin, 20.12.2005 - 3 O 52/05

    Tenorierung der Nutzungsentschädigung durch Vorgabe der Berechnung - "Karlsruher

    Auszug aus KG, 18.12.2006 - 2 U 13/06
    Auf die Berufung der Beklagten wird das am 20.12.2005 verkündete Urteil der Zivilkammer 3 des Landgerichts Berlin -3 O 52/05- teilweise abgeändert:.

    das Urteil des Landgerichts Berlin vom 20.12.2005 -3 O 52/05- abzuändern und die Klage abzuweisen,.

  • BGH, 12.12.1997 - V ZR 81/97

    Beschränkung des Entgelts für die Nutzung eines ehemals volkseigenen Grundstücks

    Auszug aus KG, 18.12.2006 - 2 U 13/06
    Teilweise wird angenommen, dass der Kraftfahrzeugkäufer gegenüber dem Nutzungsherausgabeanspruch des Verkäufers auch gewöhnliche Erhaltungskosten, die er vor Kenntnis des Anfechtungsgrunds aufgewendet hat, mindernd in Ansatz bringen könne (OLG Oldenburg DAR 1993, 467, 468; Reinking/Eggert, a.a.O., Rn 1722 -die dort in Bezug genommene Entscheidung BGH NJW 1998, 989, 991, in der "Aufwendungen auf die Sache" mindernd berücksichtigt wurden, betraf jedoch einen Immobilienkauf).
  • BGH, 08.03.1972 - VIII ZR 40/71

    Ersatzaussonderung und Kontokorrent

    Auszug aus KG, 18.12.2006 - 2 U 13/06
    Das ist in Bezug auf die Hingabe der Leistung des Getäuschten (Kaufpreiszahlung des getäuschten Käufers, s. BGHZ 58, 257 ff = NJW 1972, 872) anzunehmen.
  • BGH, 16.07.1999 - V ZR 56/98

    Rückabwicklung eines Grundstückskaufvertrages; Ausgleich für wertsteigernde

    Auszug aus KG, 18.12.2006 - 2 U 13/06
    bb) Eine Berücksichtigung der Aufwendungen als Aktivposten im Rahmen eines Bereicherungssaldos ist nicht möglich, da es sich (im Wesentlichen) um gewöhnliche Erhaltungskosten in Form von Reparaturen etc. handelt, die den Wert des Fahrzeugs nicht gesteigert haben, so dass ein Anspruch nach § 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 2 BGB (vgl. BGH NJW 1999, 2890, 2892) nicht besteht.
  • BGH, 10.02.1999 - VIII ZR 314/97

    Darlegungs- und Beweislast bei Anwendung der Saldotheorie

    Auszug aus KG, 18.12.2006 - 2 U 13/06
    Es besteht kein Anlass, dem Bereicherungsschuldner die Beweislast für eine von ihm geltend gemachte Minderung des Saldos abzunehmen (BGH NJW 1999, 1181 f.).
  • BGH, 25.10.1995 - VIII ZR 42/94

    Bereicherungsrechtliche Rückabwicklung eines nicht zustande gekommenen

    Auszug aus KG, 18.12.2006 - 2 U 13/06
    d) Zugunsten der Beklagten ist ins Saldo die von der Klägerin durch Gebrauch gezogene Nutzung (§ 818 Abs. 1, 2 BGB) einzustellen, die nach dem sog. "Wertverzehr" zu berechnen ist (BGH NJW 1996, 250, 252; NJW 2006, 1582, 1583) und sich bei Kraftfahrzeugen nach der Kilometerleistung bemisst (BGH NJW 1995, 2159, 2161).
  • BGH, 28.01.1994 - V ZR 90/92

    Klage auf Auflassung eines Anerbengutes

    Auszug aus KG, 18.12.2006 - 2 U 13/06
    Diese setzt voraus, dass Inhalt und Umfang der Leistungspflicht aus dem Titel selbst zu entnehmen sind (vgl. BGH a.a.O.; BGHZ 125, 41 ff = NJW 1994, 3221, 3222; NJW 1993, 324, 325).
  • BGH, 12.05.1998 - XI ZR 79/97

    Rückabwicklung von Termingeschäften mit nicht termingeschäftsfähigen Kunden von

    Auszug aus KG, 18.12.2006 - 2 U 13/06
    Für die Einbeziehung der Rechtshängigkeitszinsen in die Saldierung kann nichts anderes gelten als bei einem zinsförmigen Nutzungsherausgabeanspruch nach § 818 Abs. 1 BGB, zumal zwischen beiden Zinsen eine Anrechnung zu erfolgen hätte (vgl. BGH NJW 1998, 2529, 2531).
  • BGH, 18.09.1992 - V ZR 86/91

    Unzulässiger Zug-um-Zug-Antrag bei erst noch festzustellendem Erwerbspreis -

    Auszug aus KG, 18.12.2006 - 2 U 13/06
    Diese setzt voraus, dass Inhalt und Umfang der Leistungspflicht aus dem Titel selbst zu entnehmen sind (vgl. BGH a.a.O.; BGHZ 125, 41 ff = NJW 1994, 3221, 3222; NJW 1993, 324, 325).
  • BGH, 11.11.1994 - V ZR 116/93

    Rückabwicklung eines wegen Falschbeurkundung des Kaufpreises unwirksamen

  • BGH, 14.07.2000 - V ZR 82/99

    Bereicherungsausgleich durch Saldierung; Erstattung von Zinsen

  • BGH, 12.07.1996 - V ZR 117/95

    Begriff der Kenntnis vom Mangel des rechtlichen Grundes

  • BGH, 31.03.1982 - VIII ZR 65/81

    Vertragsauslegung - Gebrauchtwagenkauf - Kfz-Händler - Agenturvertrag - Kündigung

  • BGH, 29.01.1975 - VIII ZR 101/73

    Haftung des Gebrauchtwagenverkäufers aufgrund uneingeschränkter

  • BGH, 19.01.1996 - V ZR 298/94

    Haftung des Grundstückseigentümers für Steinschlag

  • BGH, 23.10.2003 - IX ZR 249/02

    Begriff des Schadens bei unrichtiger steuerlicher Beratung

  • BGH, 11.03.1992 - VIII ZR 291/90

    Treuwidrigkeit der Anfechtung wegen arglistiger Täuschung

  • BGH, 07.06.2006 - VIII ZR 209/05

    Rechtsfolgen der Zusicherung der Unfallfreiheit eines veräußerten Kraftfahrzeugs

  • BGH, 18.03.1981 - VIII ZR 44/80

    'Nur kleine Blechschäden' - § 476 BGB <Fassung bis 31.12.01> (nunmehr § 444

  • OLG Düsseldorf, 21.01.2008 - 1 U 152/07

    Rücktritt vom Kaufvertrag wegen sporadischem Defekt am elektrischen Verdeck eines

    Insoweit teilt er die Ansicht des Kammergerichts Berlin (Urt. v. 18.12.2006, 2 U 13/06; OLGR 2007, 346), wonach der Tenor nicht genügend bestimmt ist.
  • KG, 03.06.2013 - 25 U 49/12

    Verbrauchsgüterkauf: Keine Verkürzung der Gewährleistungsfrist!

    Die Umformulierung der Anträge im Berufungstermin auf Hinweis des Senats erfolgte, weil entgegen der Auffassung der Vorinstanz ein Antrag auf Basis der sogenannten Karlsruher Formel nicht zulässig ist (vgl. KG, Urteil vom 18. Dezember 2006 - 2 U 13/06) und das Fahrzeug bei Rückabwicklung des Kaufvertrages an den Beklagten als Rechtsnachfolger der Verkäuferin und nicht an die erloschene herauszugeben ist.
  • OLG Köln, 10.06.2020 - 16 U 250/19
    Da der Tenor des angefochtenen Urteils in Bezug auf den Kaufpreis und die Nutzungsentschädigung aber nicht einen einheitlichen Saldobetrag aufweist, sondern die Beklagte für die Zukunft zur Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich einer weiteren, derzeit noch ungewissen Nutzungsentschädigung verpflichtet, weist das erstinstanzliche Urteil mangels hinreichender Bestimmtheit keinen vollstreckungsfähigen Inhalt auf (vgl. KG Berlin, Urteil vom 18.12.2006 - 2 U 13/06, zitiert nach juris; OLG Düsseldorf, Urteil vom 21.01.2008 - 1 U 152/07, NJW-RR 2008, 1199 ff.; OLG Koblenz, Urteil vom 16.04.2009 - 6 U 574/08 -, NJW 2009, 3519 ff.).

    Das angefochtene Urteil ist daher insoweit nicht der Rechtskraft fähig und auch ohne entsprechende Anfechtung von Amts wegen zu korrigieren (vgl. KG Berlin, Urteil vom 18.12.2006 - 2 U 13/06, a.a.O.).

  • OLG Karlsruhe, 13.01.2021 - 13 U 905/19

    Dieselabgasskandal: Hinreichende Bestimmtheit einer Tenorierung nach der

    Da der Feststellungsausspruch den Zug-um-Zug-Ausspruch mit Blick auf § 756 ZPO unbedingt vollstreckbar mache, habe der Gerichtsvollzieher keinen Anlass, das Auto in Besitz oder Augenschein zu nehmen (KG Berlin, Urteil vom 18. Dezember 2006 - 2 U 13/06 -, Rn. 22, juris OLG Oldenburg, Urteil vom 02. Oktober 2019 - 5 U 47/19 -, Rn. 48, juris).
  • OLG Karlsruhe, 31.03.2021 - 13 U 546/20

    Dieselskandal: Zulässigkeit einer Tenorierung nach der sogenannten "Karlsruher

    Da der Feststellungsausspruch den Zug-um-Zug-Ausspruch mit Blick auf § 756 ZPO unbedingt vollstreckbar mache, habe der Gerichtsvollzieher keinen Anlass, das Auto in Besitz oder Augenschein zu nehmen (KG Berlin, Urteil vom 18. Dezember 2006 - 2 U 13/06, Juris Rn. 22; OLG Oldenburg, Urteil vom 02. Oktober 2019 - 5 U 47/19, Juris Rn. 48).
  • OLG Karlsruhe, 30.10.2020 - 13 U 905/19

    Tenorierung nach der so genannten "Karlsruher Formel" mangels nicht

    Da der Feststellungsausspruch den Zug-um-Zug-Ausspruch mit Blick auf § 756 ZPO unbedingt vollstreckbar mache, habe der Gerichtsvollzieher keinen Anlass, das Auto in Besitz oder Augenschein zu nehmen (KG Berlin, Urteil vom 18. Dezember 2006 - 2 U 13/06 -, Rn. 22, juris OLG Oldenburg, Urteil vom 02. Oktober 2019 - 5 U 47/19 -, Rn. 48, juris).
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   BSG, 08.05.2007 - B 2 U 13/06 R   

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BSG, 08.05.2007 - B 2 U 13/06 R (https://dejure.org/2007,5711)
BSG, Entscheidung vom 08.05.2007 - B 2 U 13/06 R (https://dejure.org/2007,5711)
BSG, Entscheidung vom 08. Mai 2007 - B 2 U 13/06 R (https://dejure.org/2007,5711)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Beachtung der unfallversicherungsrechtlichen Zuständigkeit für kommunale Müllentsorgungsunternehmen; Einordnung von kommunalen Abfallentsorgungs- und Straßenreinigungsunternehmen als nicht gewerbsmäßig betriebene Unternehmen; Rechtmäßigkeit der Übernahme eines ...

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Zuständiger Unfallversicherungsträger - BG für Fahrzeughaltungen/ Unfallkasse - Unternehmen der Abfallwirtschaft/Müllentsorgung - rechtlich verselbständigtes kommunales Unternehmen - Verkehrsunternehmen

  • Judicialis

    SGG § 103

  • rechtsportal.de

    Zuständiger Versicherungsträger der gesetzlichen Unfallversicherung für ein Müllabfuhrunternehmen

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (17)

  • BSG, 09.05.2006 - B 2 U 34/04 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - zuständiger Unfallversicherungsträger -

    Auszug aus BSG, 08.05.2007 - B 2 U 13/06 R
    Der RAM-Erlass vom 16. März 1942 ist rechtswirksam zustande gekommen und galt bis zu seiner Aufhebung durch das UVNG fort (stRspr des Senats, vgl zuletzt Urteil vom 9. Mai 2006 - B 2 U 34/04 R = SozR 4-2700 § 122 Nr. 1 RdNr 21ff).

    Für die Zuständigkeit der BGen hinsichtlich der verschiedenen Unternehmen war - und ist mangels Tätigwerden des Verordnungsgebers immer noch - der Beschluss des Bundesrates vom 21. Mai 1885 (AN 1885, 143) sowie die ihn ergänzenden Regelungen der verschiedenen nachfolgenden Stellen maßgeblich (BSG SozR 4-2700 § 122 Nr. 1 RdNr 21).

    Zwar kann anderes dann gelten, wenn es bei der Prüfung der Rechtmäßigkeit eines Bescheides auf die Frage der Zuständigkeit des UV-Trägers gar nicht ankommt, weil der Bescheid schon aus formellen Gründen ohne weiteres aufzuheben ist (BSGE 17, 139, 142 = SozR Nr. 5 zu § 100 SGG), oder wenn wegen fehlender Bekanntgabe eines Bescheides die Erhebung einer Anfechtungsklage nicht in Betracht kommt (vgl Senatsurteil vom 9. Mai 2006 - B 2 U 34/04 R = SozR 4-2700 § 122 Nr. 1).

  • BSG, 29.06.1962 - 2 RU 109/58
    Auszug aus BSG, 08.05.2007 - B 2 U 13/06 R
    Zwar kann anderes dann gelten, wenn es bei der Prüfung der Rechtmäßigkeit eines Bescheides auf die Frage der Zuständigkeit des UV-Trägers gar nicht ankommt, weil der Bescheid schon aus formellen Gründen ohne weiteres aufzuheben ist (BSGE 17, 139, 142 = SozR Nr. 5 zu § 100 SGG), oder wenn wegen fehlender Bekanntgabe eines Bescheides die Erhebung einer Anfechtungsklage nicht in Betracht kommt (vgl Senatsurteil vom 9. Mai 2006 - B 2 U 34/04 R = SozR 4-2700 § 122 Nr. 1).
  • BSG, 08.11.2005 - B 1 KR 18/04 R

    Krankenversicherung - Gewährung von Krankengeld -

    Auszug aus BSG, 08.05.2007 - B 2 U 13/06 R
    Das Revisionsgericht darf nur prüfen, ob das Tatsachengericht die der freien Beweiswürdigung gezogenen Grenzen eingehalten, insbesondere nicht gegen Denkgesetze und allgemeine Erfahrungssätze verstoßen hat (BSG SozR 4-2500 § 44 Nr. 7 RdNr 16 mwN).
  • BSG, 30.01.1968 - 2 RU 257/65

    Gemeindliche Unternehmen - Elektrizitätswerke der Gemeinde - Gemeindliche

    Auszug aus BSG, 08.05.2007 - B 2 U 13/06 R
    Auch sonst war bei den Beratungen des UVNG mehrfach betont worden, an der seit 1942 geltenden berufsgenossenschaftlichen Zuständigkeit für gemeindliche Versorgungsunternehmen solle nichts geändert werden (BSGE 27, 269, 272 f = SozR Nr. 2 zu § 657 RVO).
  • BSG, 30.01.2002 - B 6 KA 12/01 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Ermächtigung eines Krankenhausradiologen auf

    Auszug aus BSG, 08.05.2007 - B 2 U 13/06 R
    Die Kostenentscheidung beruht auf § 193 SGG in der bis zum 1. Januar 2002 geltenden Fassung, die im vorliegenden Fall noch anzuwenden war, weil die Klage vor dem SG vor dem 1. Januar 2002 rechtshängig geworden ist (vgl BSG SozR 3-2500 § 116 Nr. 24).
  • Drs-Bund, 11.01.1962 - BT-Drs IV/120
    Auszug aus BSG, 08.05.2007 - B 2 U 13/06 R
    Dementsprechend setzte das UVNG in Art. 4 § 16 Abs. 2 Nr. 7 (BGBl I 241, 289) zwar den RAM-Erlass vom 16. März 1942 (II a 1889/42, AN II 201) außer Kraft, nahm dessen Inhalt aber in § 657 Abs. 2 RVO auf (BT-Drucks IV/120 S 65).
  • Drs-Bund, 25.01.1963 - BT-Drs IV/938
    Auszug aus BSG, 08.05.2007 - B 2 U 13/06 R
    Ein bei jeder Berufsgenossenschaft spezialisierter und gut ausgebauter technischer Aufsichtsdienst überwacht im Interesse der Unfallverhütung die Unternehmen besser, als dies bei den Gemeindeunfallversicherungsverbänden möglich ist, die eine solche Spezialisierung auf dem Gebiete der Unfallverhütung nicht durchführen können" (BT-Drucks IV/938 S 20).
  • BSG, 28.02.1962 - 2 RU 271/58
    Auszug aus BSG, 08.05.2007 - B 2 U 13/06 R
    Selbst wenn dieses Schreiben als "Erlass" zu qualifizieren wäre, hätte ein solcher auch nach Kriegsausbruch zumindest im Ministerialblatt des zuständigen Reichsministers verkündet werden müssen (BSGE 16, 227, 232 f mwN; vgl LSG Niedersachsen Breith 1961, 1100, 1103: Schreiben des RVA zur Auslegung des RAM-Erlasses vom 16. März 1942 ist nur "Meinungsäußerung der Verwaltung").
  • BSG, 05.02.1980 - 2 RU 80/79

    Änderung der Zuständigkeit - Hilfsunternehmen - Hauptunternehmen - Räumlicher

    Auszug aus BSG, 08.05.2007 - B 2 U 13/06 R
    Denn nach den nicht mit zulässigen und begründeten Revisionsgründen angefochtenen und daher für den Senat bindenden (§ 163 SGG) Feststellungen des LSG prägt der Unternehmensbereich "Abfallwirtschaft" (Logistik, Entsorgung) mit Müllentsorgung, Containerdienst und Deponiebetrieb das Gesamtunternehmen der Beigeladenen zu 1 als dessen Schwerpunkt (vgl BSGE 39, 112 = SozR 2200 § 646 Nr. 1; BSGE 49, 283 = SozR 2200 § 667 Nr. 3; BSGE 68, 205 = SozR 3-2200 § 667 Nr. 1).
  • BSG, 21.06.1995 - 6 RKa 48/94

    Einlegung von Rechtsmitteln durch Beigeladene, Bedarfsvorbehalt bei der

    Auszug aus BSG, 08.05.2007 - B 2 U 13/06 R
    Ein solches entfällt zwar dann, wenn sich der streitbefangene Verwaltungsakt durch ein während des Prozesses eintretendes Ereignis erledigt hat (vgl BSG SozR 3-1500 § 131 Nr. 5).
  • BSG, 05.06.1991 - 7 RAr 26/89

    Neutralität der Bundesanstalt für Arbeit bei Arbeitskämpfen, Lohnersatzleistungen

  • BVerfG, 11.11.1986 - 1 BvR 713/83

    Sitzblockaden I

  • BSG, 27.01.1993 - 4 RA 40/92

    Sozialversicherungs- und Versorgungsrente - Kürzung - Politische Begünstigung -

  • BSG, 30.01.1975 - 2 RU 119/74

    Berufsgenossenschaft - Zuständigkeit - Steinbruchs-Berufsgenossenschaft -

  • BSG, 24.02.1988 - 2 RU 24/87

    Unternehmen - Privatrecht - Gemeinde - Beteiligung

  • BSG, 08.05.2007 - B 2 U 3/06 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsmittel - Beschwer - formelle Beschwer -

  • BSG, 19.03.1991 - 2 RU 33/90

    Berufsgenossenschaftliche Zuständigkeit bei der Fusion zweier Unternehmen

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   OLG Brandenburg, 30.01.2007 - 2 U 13/06   

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https://dejure.org/2007,5661
OLG Brandenburg, 30.01.2007 - 2 U 13/06 (https://dejure.org/2007,5661)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 30.01.2007 - 2 U 13/06 (https://dejure.org/2007,5661)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 30. Januar 2007 - 2 U 13/06 (https://dejure.org/2007,5661)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Ersatzfähigkeit eines infolge der rechtswidrigen Erteilung einer Baugenehmigung entstandenen Schadens; Einstellung der Bauarbeiten bis zum Entscheid der Widerspruchsbehörde mit sofortiger Wirkung; Vertrauenswirkung der Baugenehmigung ab dem Zeitpunkt der ...

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    StHG § 1; ; StHG § 1 Abs. 1; ; StHG § 2; ; StHG § 3 Abs. 3; ; BauGB § ... 34; ; BauGB § 34 Abs. 1; ; EStG § 7 Abs. 4 Nr. 1; ; BGB § 254; ; BGB § 254 Abs. 1; ; BGB § 839; ; BGB § 839 Abs. 1; ; BGB § 839 Abs. 1 Satz 2; ; GG Art. 34; ; ZPO § 256 Abs. 1; ; OBG § 11 Abs. 1; ; OBG § 11 Abs. 2; ; OBG § 38; ; OBG § 38 Abs. 1; ; OBG § 38 Abs. 1 lit. b; ; OBG § 39 Abs. 1; ; OBG § 39 Abs. 2 lit. a; ; OBG § 39 Abs. 4; ; OBG § 41 Abs. 1; ; OBG § 44 Abs. 2 Satz 1; ; BauO 1998 § 63 Abs. 1 Satz 1; ; BauO NRW § 60 Abs. 2; ; VwVfG § 48; ; HOAI § 15

  • rechtsportal.de

    Schadensersatz wegen Investitionen auf Grund rechtswidriger Baugenehmigung - kein Mitverschulden wegen bekanntem Nachbarwiderspruch

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Amtshaftung für rechtswidrige Baugenehmigung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 09.10.2003 - III ZR 414/02

    Pflicht der Baubehörde zur Unterrichtung des Bauherrn über einen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 30.01.2007 - 2 U 13/06
    Zwar ist in der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs anerkannt, dass nicht nur objektive, sondern auch subjektive Gesichtspunkte der Annahme eines haftungsrechtlich schutzwürdigen Vertrauens bereits in einer den Haftungstatbestand als solchen ausschließenden Weise entgegenstehen können (vgl. BGH, NZBau 2004, 103f).

    Eine andere Beurteilung ist auch nicht gerechtfertigt, weil der Kläger einen Architekten eingeschaltet hatte (vgl. BGH, NZBau 2004, 103f, betreffend die Erteilung einer rechtswidrigen Baugenehmigung an eine Architekten GbR).

    Schließlich hat das Landgericht in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (NZBau 2004, 103f.) zu Recht darauf abgestellt, dass selbst die Einlegung eines Rechtsbehelfs das schutzwürdige Vertrauen des Bauherrn nicht vollständig in Wegfall bringe, sondern lediglich zu einer größeren Eigenverantwortung führe, der über § 254 BGB Rechnung zu tragen sei.

  • BGH, 29.06.1989 - III ZR 274/88

    Begriff der Maßnahme i.S.d. § 39 OBG NW (Ordnungsbehördengesetz NRW) -

    Auszug aus OLG Brandenburg, 30.01.2007 - 2 U 13/06
    Zu § 39 Abs. 1 lit. b OBG NW, der dem § 38 Abs. 1 lit. b OBG und der Vorschrift auch im Übrigen wörtlich entspricht, hat der Bundesgerichtshof in Übereinstimmung mit der gefestigten Rechtsprechung der zuständigen Oberlandesgerichte bereits vielfach entschieden, dass dieser als Anspruchsgrundlage auch bei rechtswidrigem Verwaltungshandeln der Baubehörden in Betracht kommt (vgl. etwa BGHZ 125, 258 m. w. N.; sowie - jeweils dokumentiert bei juris - Beschluss vom 29. Juni 1989, III ZR 274/88, m. w. N.; Beschluss vom 16. Januar 1992, III ZR 18/90; Beschluss vom 27. Februar 1992, Az.: III ZR 204/90; NJW 1993, 2615, 2616; OLG Düsseldorf, Urteil vom 18. Juni 2001, 18 U 233/01, dokumentiert bei BeckRS 2006, Nr. 11375; OLG Köln, Urteil vom 14. Mai 1992, 7 U 136/91, dokumentiert in der Entscheidungsdatenbank des Landes NRW, www.justiz.nrw.de/nrwe).

    Dies folgt daraus, dass der Begriff der "Maßnahme" in diesem Sinne bewusst weit gefasst ist und auch begünstigende Verwaltungsakte einschließt (vgl. wiederum zum gleich lautenden § 39 Abs. 1 lit b OBG NRW die oben zitierten Entscheidungen des BGH, Beschluss vom 29. Juni 1989, III ZR 274/88; zum Inaussichtstellen einer positiven Entscheidung über eine Bauvoranfrage: Beschluss vom 16. Januar 1992, Az.: III ZR 18/90; Beschluss vom 27. Februar 1992, Az.: III ZR 204/90; zum Bauvorbescheid: OLG Düsseldorf, a.a.O.).

  • BGH, 16.01.1992 - III ZR 18/90

    Kein Schadensersatz bei falscher Behördenauskunft

    Auszug aus OLG Brandenburg, 30.01.2007 - 2 U 13/06
    Zu § 39 Abs. 1 lit. b OBG NW, der dem § 38 Abs. 1 lit. b OBG und der Vorschrift auch im Übrigen wörtlich entspricht, hat der Bundesgerichtshof in Übereinstimmung mit der gefestigten Rechtsprechung der zuständigen Oberlandesgerichte bereits vielfach entschieden, dass dieser als Anspruchsgrundlage auch bei rechtswidrigem Verwaltungshandeln der Baubehörden in Betracht kommt (vgl. etwa BGHZ 125, 258 m. w. N.; sowie - jeweils dokumentiert bei juris - Beschluss vom 29. Juni 1989, III ZR 274/88, m. w. N.; Beschluss vom 16. Januar 1992, III ZR 18/90; Beschluss vom 27. Februar 1992, Az.: III ZR 204/90; NJW 1993, 2615, 2616; OLG Düsseldorf, Urteil vom 18. Juni 2001, 18 U 233/01, dokumentiert bei BeckRS 2006, Nr. 11375; OLG Köln, Urteil vom 14. Mai 1992, 7 U 136/91, dokumentiert in der Entscheidungsdatenbank des Landes NRW, www.justiz.nrw.de/nrwe).

    Dies folgt daraus, dass der Begriff der "Maßnahme" in diesem Sinne bewusst weit gefasst ist und auch begünstigende Verwaltungsakte einschließt (vgl. wiederum zum gleich lautenden § 39 Abs. 1 lit b OBG NRW die oben zitierten Entscheidungen des BGH, Beschluss vom 29. Juni 1989, III ZR 274/88; zum Inaussichtstellen einer positiven Entscheidung über eine Bauvoranfrage: Beschluss vom 16. Januar 1992, Az.: III ZR 18/90; Beschluss vom 27. Februar 1992, Az.: III ZR 204/90; zum Bauvorbescheid: OLG Düsseldorf, a.a.O.).

  • BGH, 27.02.1992 - III ZR 204/90

    Klage eines Bauherrn auf Schadensersatz wegen Vornahme einer ordnungsbehördlichen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 30.01.2007 - 2 U 13/06
    Zu § 39 Abs. 1 lit. b OBG NW, der dem § 38 Abs. 1 lit. b OBG und der Vorschrift auch im Übrigen wörtlich entspricht, hat der Bundesgerichtshof in Übereinstimmung mit der gefestigten Rechtsprechung der zuständigen Oberlandesgerichte bereits vielfach entschieden, dass dieser als Anspruchsgrundlage auch bei rechtswidrigem Verwaltungshandeln der Baubehörden in Betracht kommt (vgl. etwa BGHZ 125, 258 m. w. N.; sowie - jeweils dokumentiert bei juris - Beschluss vom 29. Juni 1989, III ZR 274/88, m. w. N.; Beschluss vom 16. Januar 1992, III ZR 18/90; Beschluss vom 27. Februar 1992, Az.: III ZR 204/90; NJW 1993, 2615, 2616; OLG Düsseldorf, Urteil vom 18. Juni 2001, 18 U 233/01, dokumentiert bei BeckRS 2006, Nr. 11375; OLG Köln, Urteil vom 14. Mai 1992, 7 U 136/91, dokumentiert in der Entscheidungsdatenbank des Landes NRW, www.justiz.nrw.de/nrwe).

    Dies folgt daraus, dass der Begriff der "Maßnahme" in diesem Sinne bewusst weit gefasst ist und auch begünstigende Verwaltungsakte einschließt (vgl. wiederum zum gleich lautenden § 39 Abs. 1 lit b OBG NRW die oben zitierten Entscheidungen des BGH, Beschluss vom 29. Juni 1989, III ZR 274/88; zum Inaussichtstellen einer positiven Entscheidung über eine Bauvoranfrage: Beschluss vom 16. Januar 1992, Az.: III ZR 18/90; Beschluss vom 27. Februar 1992, Az.: III ZR 204/90; zum Bauvorbescheid: OLG Düsseldorf, a.a.O.).

  • BGH, 16.01.1997 - III ZR 117/95

    Schadensersatzprozeß wegen des Kernkraftwerks Mülheim-Kärlich geht in eine

    Auszug aus OLG Brandenburg, 30.01.2007 - 2 U 13/06
    Dies hat der Bundesgerichtshof wiederholt klargestellt (BGH NJW 2002, 432ff.) und sich damit insbesondere gegen eine Fehlinterpretation seiner "Mühlheim-Kärlich-Entscheidung" (NJW 1997, 2174) gewandt, auf die sich die Beklagte beruft.
  • BGH, 11.10.2001 - III ZR 63/00

    Reichweite des Vertrauensschutzes und mitwirkendes Verschulden des Bauherrn bei

    Auszug aus OLG Brandenburg, 30.01.2007 - 2 U 13/06
    Dies hat der Bundesgerichtshof wiederholt klargestellt (BGH NJW 2002, 432ff.) und sich damit insbesondere gegen eine Fehlinterpretation seiner "Mühlheim-Kärlich-Entscheidung" (NJW 1997, 2174) gewandt, auf die sich die Beklagte beruft.
  • BGH, 01.12.1994 - III ZR 33/94

    Schutzzweck der Amtspflicht der Bauaufsichtsbehörde zur Sicherstellung der

    Auszug aus OLG Brandenburg, 30.01.2007 - 2 U 13/06
    Zunächst liegt der zu befürchtende Schaden nicht außerhalb des Schutzzwecks der verletzten Amtspflicht (vgl. zu diesem schon den Tatbestand begrenzenden Kriterium: BGH NVwZ 1995, 620).
  • BGH, 18.12.1986 - III ZR 242/85

    Entschädigungsanspruch eines Verkehrsteilnehmers bei feindlichem Grün

    Auszug aus OLG Brandenburg, 30.01.2007 - 2 U 13/06
    Zur entsprechenden Regelung des § 39 Abs. 2 lit. a OBG NRW hat der Bundesgerichtshof (Urteil vom 18. Dezember 1986, Az.: III ZR 242/85, dokumentiert bei juris) ausgeführt: "Diese Regelung ist bewusst abweichend von § 839 Abs. 1 Satz 2 BGB, der bereits eine anderweitige Ersatzmöglichkeit für den Ausschluss des Ersatzanspruchs genügen lässt, getroffen worden.
  • OLG Düsseldorf, 18.06.2003 - 18 U 233/01

    Schadensersatz wegen Erteilung eines rechtswidrigen Bauvorbescheides und zweier

    Auszug aus OLG Brandenburg, 30.01.2007 - 2 U 13/06
    Zu § 39 Abs. 1 lit. b OBG NW, der dem § 38 Abs. 1 lit. b OBG und der Vorschrift auch im Übrigen wörtlich entspricht, hat der Bundesgerichtshof in Übereinstimmung mit der gefestigten Rechtsprechung der zuständigen Oberlandesgerichte bereits vielfach entschieden, dass dieser als Anspruchsgrundlage auch bei rechtswidrigem Verwaltungshandeln der Baubehörden in Betracht kommt (vgl. etwa BGHZ 125, 258 m. w. N.; sowie - jeweils dokumentiert bei juris - Beschluss vom 29. Juni 1989, III ZR 274/88, m. w. N.; Beschluss vom 16. Januar 1992, III ZR 18/90; Beschluss vom 27. Februar 1992, Az.: III ZR 204/90; NJW 1993, 2615, 2616; OLG Düsseldorf, Urteil vom 18. Juni 2001, 18 U 233/01, dokumentiert bei BeckRS 2006, Nr. 11375; OLG Köln, Urteil vom 14. Mai 1992, 7 U 136/91, dokumentiert in der Entscheidungsdatenbank des Landes NRW, www.justiz.nrw.de/nrwe).
  • BGH, 13.07.1993 - III ZR 22/92

    Kein Schadensersatz bei Baugenehmigung trotz Altlasten

    Auszug aus OLG Brandenburg, 30.01.2007 - 2 U 13/06
    Zu § 39 Abs. 1 lit. b OBG NW, der dem § 38 Abs. 1 lit. b OBG und der Vorschrift auch im Übrigen wörtlich entspricht, hat der Bundesgerichtshof in Übereinstimmung mit der gefestigten Rechtsprechung der zuständigen Oberlandesgerichte bereits vielfach entschieden, dass dieser als Anspruchsgrundlage auch bei rechtswidrigem Verwaltungshandeln der Baubehörden in Betracht kommt (vgl. etwa BGHZ 125, 258 m. w. N.; sowie - jeweils dokumentiert bei juris - Beschluss vom 29. Juni 1989, III ZR 274/88, m. w. N.; Beschluss vom 16. Januar 1992, III ZR 18/90; Beschluss vom 27. Februar 1992, Az.: III ZR 204/90; NJW 1993, 2615, 2616; OLG Düsseldorf, Urteil vom 18. Juni 2001, 18 U 233/01, dokumentiert bei BeckRS 2006, Nr. 11375; OLG Köln, Urteil vom 14. Mai 1992, 7 U 136/91, dokumentiert in der Entscheidungsdatenbank des Landes NRW, www.justiz.nrw.de/nrwe).
  • BGH, 10.03.1994 - III ZR 9/93

    Schadensersatz für rechtswidrige Ablehnung einer Bauvoranfrage

  • OLG Köln, 14.05.1992 - 7 U 136/91

    Schadensersatz wegen eines rechtswidrigen Bauvorbescheids der

  • OLG Brandenburg, 14.10.2008 - 2 U 7/08

    Amtshaftung: Entschädigungsanspruch gegen einen Landkreis in Brandenburg auf

    Im Übrigen kommt es im Rahmen einer Haftung nach § 38 Abs. 1 lit. b OBG , der auf die Erteilung einer Baugenehmigung anwendbar ist (vgl. erkennender Senat, Urteil vom 30. Januar 2007, Az.: 2 U 13/06), auf ein Verschulden nicht an.
  • OLG Brandenburg, 25.11.2008 - 2 U 28/07

    Amtshaftung: Entschädigungsanspruch gegen einen Landkreis auf Grund einer

    Wie der Senat bereits in einem ähnlich gelagerten Fall (vgl. Urteil des Senats vom 30.01.2007 zum Az.: 2 U 13/06) entschieden hat, kann allein die Kenntnis von einem - ohnehin nicht näher qualifizierten - "Nachbarwiderstand" aber nicht zu einem Totalverlust des Anspruchs schon auf Tatbestandsebene führen.
  • LG Cottbus, 16.01.2008 - 5 O 78/06
    Allein der zu Tage getretene Widerstand des Nachbarn und die durch diesen erfolgte Drittanfechtung lassen das schutzwürdige Vertrauen des Adressaten in den Bestand der Baugenehmigung nicht ohne weiteres in Wegfall geraten; es wird lediglich eine größere Eigenverantwortung des Bauherrn unter dem Gesichtspunkt des § 254 BGB anzunehmen sein, wenn Anfechtungsgründe vorgebracht werden, deren sachliche Richtigkeit nicht ohne weiteres von der Hand zu weisen ist (vgl. BGH a.a.O.; Brandenburgisches OLG, Urteil vom 30.01.2007, 2 U 13/06 ).
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