Rechtsprechung
   OLG Celle, 30.06.2023 - 2 U 27/23   

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OLG Celle, 30.06.2023 - 2 U 27/23 (https://dejure.org/2023,15837)
OLG Celle, Entscheidung vom 30.06.2023 - 2 U 27/23 (https://dejure.org/2023,15837)
OLG Celle, Entscheidung vom 30. Juni 2023 - 2 U 27/23 (https://dejure.org/2023,15837)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    BGB § 242; BGB § 314 Abs. 3; BGB § 535; BGB § 543 Abs. 3; BGB § 550
    Geschäftsraummiete; Mietvertrag; ordentliche Kündigung; Schriftform; Treuwidrigkeit; Ordentliche Kündigung eines Mietvertrages über ärztliche Praxisräume wegen Nichteinhaltung der Schriftform

  • christmann-law.de (Kurzinformation und Volltext)

    Fehlende Datumsangabe bei Mietvertrag einer Arztpraxis kann schwerwiegende Folgen haben

  • RA Kotz

    Mietvertragskündigung - Heilung eines Formmangels

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Kündigung bis zur nachträglichen Heilung der Schriftform

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    BGB §§ 242, 314 Abs. 3, §§ 535, 543 Abs. 3, § 550
    Wirksamkeit ordentlicher Kündigung eines Gewerbemietvertrags (hier: Gesamtrechtsnachfolge, Schriftform, Existenzbedrohung)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 407 Abs. 1
    Wirkung der Nachholung der gemäß § 550 BGB erforderlichen Schriftform eines Mietvertrages nach Ausspruch einer ordentlichen Kündigung; Rechtsmissbräuchlichkeit der Berufung auf das Fehlen des Schriftformerfordernisses; Wirksamkeit der Kündigung des Mietverhältnisses ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Heilung des Formmangels gilt nicht für zuvor zugegangene Kündigung

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Heilung des Formmangels gilt nicht für zuvor zugegangene Kündigung! (IMR 2023, 365)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 13.07.2016 - VIII ZR 296/15

    BGH verneint Anwendbarkeit des § 314 Abs. 3 BGB im Wohnraummietrecht (Kündigung

    Auszug aus OLG Celle, 30.06.2023 - 2 U 27/23
    Der VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat mit Versäumnisurteil vom 13. Juli 2016 (Az.: VIII ZR 296/15) ausgeführt, dass § 314 Abs. 3 BGB auf die fristlose Kündigung eines Wohnraummietverhältnisses keine Anwendung finde.
  • OLG Hamm, 08.11.2019 - 30 U 117/19

    Abmahnung; Frist; Fristlose Kündigung; Kündigung; Kündigungsfrist; Lärm;

    Auszug aus OLG Celle, 30.06.2023 - 2 U 27/23
    § 314 Abs. 3 BGB ist vorliegend nicht anwendbar (ebenso OLG Hamm, Urteil vom 8. November 2019, Az.: I-30 U 117/19, zitiert nach juris Rn. 95ff.).
  • BGH, 07.03.2018 - XII ZR 129/16

    Mietvertrag: Schriftformerfordernis setzt Zugang der Vertragsurkunden nicht

    Auszug aus OLG Celle, 30.06.2023 - 2 U 27/23
    Der Bundesgerichtshof legt jedoch § 550 BGB im Wege einer teleologischen Reduktion dahingehend aus, dass zur Wahrung der Schriftform die bloße Einhaltung der äußeren Form ausreicht ( BGH, Urteil vom 7. März 2018, Az.: XII ZR 129/16 , zitiert nach juris Rn. 21ff.).
  • BGH, 22.01.2014 - XII ZR 68/10

    Gewerberaummiete: Kündigung eines unter Nichteinhaltung der Schriftform

    Auszug aus OLG Celle, 30.06.2023 - 2 U 27/23
    dd) Ohne Erfolg macht die Beklagte ferner geltend, dass das Berufen der Klägerin auf die Nichteinhaltung der Form gegen Treu und Glauben verstößt, weil die wirtschaftliche Existenz der Beklagten durch die Formnichtigkeit bedroht wäre (vgl. BGH, NJW 2007, 3702 sowie BGH NJW 2014, 1087 [BGH 22.01.2014 - XII ZR 68/10] Rn. 32).
  • BGH, 17.06.2015 - XII ZR 98/13

    Büroraummietvertrag: Einhaltung des Schriftformerfordernisses bei mündlicher bzw.

    Auszug aus OLG Celle, 30.06.2023 - 2 U 27/23
    Dass der Mietvertrag vor oder erst nach Errichtung der Urkunde (durch z.B. konkludentes Handeln) wirksam zustande gekommen, schadet nicht (BGH NJW 2010, 1518 [BGH 24.02.2010 - XII ZR 120/06] Rn. 24; NJW 2015, 2648 [BGH 17.06.2015 - XII ZR 98/13] ).
  • BGH, 24.02.2010 - XII ZR 120/06

    Gewerberaummiete: Schriftformerfordernis für die Verlängerung der Annahmefrist;

    Auszug aus OLG Celle, 30.06.2023 - 2 U 27/23
    Dass der Mietvertrag vor oder erst nach Errichtung der Urkunde (durch z.B. konkludentes Handeln) wirksam zustande gekommen, schadet nicht (BGH NJW 2010, 1518 [BGH 24.02.2010 - XII ZR 120/06] Rn. 24; NJW 2015, 2648 [BGH 17.06.2015 - XII ZR 98/13] ).
  • BGH, 29.04.2009 - XII ZR 142/07

    Vorliegen eines wirksamen Mietvertrags über Gewerberäume; Vorliegen eines

    Auszug aus OLG Celle, 30.06.2023 - 2 U 27/23
    So hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass durch einen der gesetzlichen Form genügenden Nachtrag sogar ein insgesamt formwirksamer Mietvertrag entstehen kann, wenn der Ursprungsvertrag formunwirksam gewesen ist (BGH NJW-RR 1988, 201 [BGH 11.11.1987 - VIII ZR 326/86] ; NJW 2009, 2195).
  • BGH, 14.07.2004 - XII ZR 68/02

    Anforderungen an die Schriftform eines langfristigen Mietvertrages

    Auszug aus OLG Celle, 30.06.2023 - 2 U 27/23
    Für die Einhaltung des § 550 BGB i.V.m. § 126 Abs. 2 Satz 1 BGB reicht es nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes dabei aus, dass die Vertragsbestimmungen in einem unterzeichneten Schreiben der einen Partei niedergelegt sind, welches die andere ihrerseits unterzeichnet hat; der nochmaligen Unterzeichnung durch die andere Partei unterhalb der Gegenzeichnung bedarf es nicht (BGH NJW 2004, 2962 [BGH 14.07.2004 - XII ZR 68/02] ).
  • BGH, 04.11.2020 - XII ZR 104/19

    Vertrag über die Aufstellung eines Geldautomaten in einem Restaurant: Anwendung

    Auszug aus OLG Celle, 30.06.2023 - 2 U 27/23
    Es genüge vielmehr, wenn diese Voraussetzungen durch eine nachfolgende Änderungsvereinbarung gemeinsam mit der in Bezug genommenen ersten Vertragsurkunde erfüllt werden ( BGH, Urteil vom 4. November 2020, Az.: XII ZR 104/19 , zitiert nach juris Rn. 20 m.w.N).
  • BGH, 23.02.2012 - IX ZR 29/11

    Mieterinsolvenz: Wirkung der Enthaftungserklärung des Insolvenzverwalters

    Auszug aus OLG Celle, 30.06.2023 - 2 U 27/23
    So hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 23. Februar 2012 (Az.: IX ZR 29/11) klargestellt, dass § 412 BGB auch für die Kündigungserklärung gilt und lediglich eine unmittelbare Anwendung der §§ 412, 407 Abs. 1 BGB im Anwendungsbereich von § 566 BGB mangels einer Rechtsnachfolge ausscheidet (aaO, zitiert nach juris Rn. 16f.).
  • EuGH, 11.10.2007 - C-98/06

    Freeport - Verordnung (EG) Nr. 44/2001 - Art. 6 Nr. 1 - Besondere Zuständigkeiten

  • BGH, 29.01.1965 - V ZR 53/64

    Einfamilienhaus-Vorvertrag - § 313 BGB <Fassung bis 31.12.01> (nunmehr §

  • BGH, 11.11.1987 - VIII ZR 326/86

    Wahrung der Schriftform durch Nachtrag zum Grundstücksmietvertrag

  • KG, 07.11.2022 - 8 U 157/21

    Zustimmung zur Aufnahme in einen Gewerbemietvertrag als weitere Hauptmieterin Im

  • LG Hannover, 10.02.2023 - 5 O 193/21

    Nachtrag zu befristetem Geschäftsraummietvertrag bedarf der Schriftform!

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Rechtsprechung
   OLG Celle, 20.09.2023 - 2 U 27/23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,25865
OLG Celle, 20.09.2023 - 2 U 27/23 (https://dejure.org/2023,25865)
OLG Celle, Entscheidung vom 20.09.2023 - 2 U 27/23 (https://dejure.org/2023,25865)
OLG Celle, Entscheidung vom 20. September 2023 - 2 U 27/23 (https://dejure.org/2023,25865)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    BGB § 242; BGB § 314 Abs. 3; BGB § 535; BGB § 543 Abs. 3; BGB § 550
    Geschäftsraummiete; Mietvertrag; ordentliche Kündigung; Schriftform; Treuwidrigkeit; Ordentliche Kündigung eines Mietvertrages über ärztliche Praxisräume wegen Nicht-einhaltung der Schriftform

  • IWW

    § 566 BGB
    Mietrecht

  • rechtsportal.de

    Geschäftsraummiete; Mietvertrag; ordentliche Kündigung; Schriftform; Treuwidrigkeit - Ordentliche Kündigung eines Mietvertrages über ärztliche Praxisräume wegen Nichteinhaltung der Schriftform

  • rechtsportal.de

    Geschäftsraummiete; Mietvertrag; ordentliche Kündigung; Schriftform; Treuwidrigkeit - Ordentliche Kündigung eines Mietvertrages über ärztliche Praxisräume wegen Nichteinhaltung der Schriftform

  • ibr-online

    Wirkt Heilung des Schriftformmangels ex tunc oder ex nunc?

Kurzfassungen/Presse (2)

  • mdr-recht.de (Kurzinformation)

    Nachträgliche Errichtung einer dem Schriftformerfordernis des § 550 BGB genügenden Vereinbarung mit Wirkung ex nunc oder ex tunc?

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 14.07.2004 - XII ZR 68/02

    Anforderungen an die Schriftform eines langfristigen Mietvertrages

    Auszug aus OLG Celle, 20.09.2023 - 2 U 27/23
    Für die Einhaltung des § 550 BGB i.V.m. § 126 Abs. 2 Satz 1 BGB reicht es nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes dabei aus, dass die Vertragsbestimmungen in einem unterzeichneten Schreiben der einen Partei niedergelegt sind, welches die andere ihrerseits unterzeichnet hat; der nochmaligen Unterzeichnung durch die andere Partei unterhalb der Gegenzeichnung bedarf es nicht (BGH NJW 2004, 2962 [BGH 14.07.2004 - XII ZR 68/02] ).

    Soweit der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung vom 14. Juli 2004 (Az.: XII ZR 68/02) ausgeführt hat, dass ein formgerechtes Schriftstück einen durch mündliche Nachtragsvereinbarung zwischenzeitlich entstandenen Mangel der Form "rechtzeitig vor Ausspruch der Kündigung" geheilt hat, weil der Vertrag dann von Anfang an als in der gesetzlich vorgeschriebenen Form abgeschlossen gilt, hat der Bundesgerichtshof dies nicht näher dogmatisch begründet.

  • BGH, 13.07.2016 - VIII ZR 296/15

    BGH verneint Anwendbarkeit des § 314 Abs. 3 BGB im Wohnraummietrecht (Kündigung

    Auszug aus OLG Celle, 20.09.2023 - 2 U 27/23
    Der VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat mit Versäumnisurteil vom 13. Juli 2016 (Az.: VIII ZR 296/15) ausgeführt, dass § 314 Abs. 3 BGB auf die fristlose Kündigung eines Wohnraummietverhältnisses keine Anwendung finde.
  • OLG Hamm, 08.11.2019 - 30 U 117/19

    Abmahnung; Frist; Fristlose Kündigung; Kündigung; Kündigungsfrist; Lärm;

    Auszug aus OLG Celle, 20.09.2023 - 2 U 27/23
    § 314 Abs. 3 BGB ist vorliegend nicht anwendbar (ebenso OLG Hamm, Urteil vom 8. November 2019, Az.: I-30 U 117/19, zitiert nach juris Rn. 95ff.).
  • BGH, 07.03.2018 - XII ZR 129/16

    Mietvertrag: Schriftformerfordernis setzt Zugang der Vertragsurkunden nicht

    Auszug aus OLG Celle, 20.09.2023 - 2 U 27/23
    Der Bundesgerichtshof legt jedoch § 550 BGB im Wege einer teleologischen Reduktion dahingehend aus, dass zur Wahrung der Schriftform die bloße Einhaltung der äußeren Form ausreicht ( BGH, Urteil vom 7. März 2018, Az.: XII ZR 129/16 , zitiert nach juris Rn. 21ff.).
  • BGH, 22.01.2014 - XII ZR 68/10

    Gewerberaummiete: Kündigung eines unter Nichteinhaltung der Schriftform

    Auszug aus OLG Celle, 20.09.2023 - 2 U 27/23
    dd) Ohne Erfolg macht die Beklagte ferner geltend, dass das Berufen der Klägerin auf die Nichteinhaltung der Form gegen Treu und Glauben verstößt, weil die wirtschaftliche Existenz der Beklagten durch die Formnichtigkeit bedroht wäre (vgl. BGH, NJW 2007, 3702 sowie BGH NJW 2014, 1087 [BGH 22.01.2014 - XII ZR 68/10] Rn. 32).
  • BGH, 17.06.2015 - XII ZR 98/13

    Büroraummietvertrag: Einhaltung des Schriftformerfordernisses bei mündlicher bzw.

    Auszug aus OLG Celle, 20.09.2023 - 2 U 27/23
    Dass der Mietvertrag vor oder erst nach Errichtung der Urkunde (durch z.B. konkludentes Handeln) wirksam zustande gekommen, schadet nicht (BGH NJW 2010, 1518 [BGH 24.02.2010 - XII ZR 120/06] Rn. 24; NJW 2015, 2648 [BGH 17.06.2015 - XII ZR 98/13] ).
  • BGH, 24.02.2010 - XII ZR 120/06

    Gewerberaummiete: Schriftformerfordernis für die Verlängerung der Annahmefrist;

    Auszug aus OLG Celle, 20.09.2023 - 2 U 27/23
    Dass der Mietvertrag vor oder erst nach Errichtung der Urkunde (durch z.B. konkludentes Handeln) wirksam zustande gekommen, schadet nicht (BGH NJW 2010, 1518 [BGH 24.02.2010 - XII ZR 120/06] Rn. 24; NJW 2015, 2648 [BGH 17.06.2015 - XII ZR 98/13] ).
  • BGH, 29.04.2009 - XII ZR 142/07

    Vorliegen eines wirksamen Mietvertrags über Gewerberäume; Vorliegen eines

    Auszug aus OLG Celle, 20.09.2023 - 2 U 27/23
    So hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass durch einen der gesetzlichen Form genügenden Nachtrag sogar ein insgesamt formwirksamer Mietvertrag entstehen kann, wenn der Ursprungsvertrag formunwirksam gewesen ist (BGH NJW-RR 1988, 201 [BGH 11.11.1987 - VIII ZR 326/86] ; NJW 2009, 2195).
  • BGH, 04.11.2020 - XII ZR 104/19

    Vertrag über die Aufstellung eines Geldautomaten in einem Restaurant: Anwendung

    Auszug aus OLG Celle, 20.09.2023 - 2 U 27/23
    Es genüge vielmehr, wenn diese Voraussetzungen durch eine nachfolgende Änderungsvereinbarung gemeinsam mit der in Bezug genommenen ersten Vertragsurkunde erfüllt werden ( BGH, Urteil vom 4. November 2020, Az.: XII ZR 104/19 , zitiert nach juris Rn. 20 m.w.N).
  • BGH, 23.02.2012 - IX ZR 29/11

    Mieterinsolvenz: Wirkung der Enthaftungserklärung des Insolvenzverwalters

    Auszug aus OLG Celle, 20.09.2023 - 2 U 27/23
    So hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 23. Februar 2012 (Az.: IX ZR 29/11) klargestellt, dass § 412 BGB auch für die Kündigungserklärung gilt und lediglich eine unmittelbare Anwendung der §§ 412, 407 Abs. 1 BGB im Anwendungsbereich von § 566 BGB mangels einer Rechtsnachfolge ausscheidet (aaO, zitiert nach juris Rn. 16f.).
  • EuGH, 11.10.2007 - C-98/06

    Freeport - Verordnung (EG) Nr. 44/2001 - Art. 6 Nr. 1 - Besondere Zuständigkeiten

  • BGH, 29.01.1965 - V ZR 53/64

    Einfamilienhaus-Vorvertrag - § 313 BGB <Fassung bis 31.12.01> (nunmehr §

  • BGH, 11.11.1987 - VIII ZR 326/86

    Wahrung der Schriftform durch Nachtrag zum Grundstücksmietvertrag

  • KG, 07.11.2022 - 8 U 157/21

    Zustimmung zur Aufnahme in einen Gewerbemietvertrag als weitere Hauptmieterin Im

  • OLG Brandenburg, 09.01.2024 - 3 U 207/22

    Kündigungsgründe können frei vereinbart werden!

    e) Dieser Entscheidung haben sich in jüngerer Zeit zwei Oberlandesgerichte auch für andere als Wohnraummietverhältnisse angeschlossen (OLG Hamm I -30 U 117/19, Rn 96 ff; ganz aktuell: OLG Celle, Beschluss vom 20.09.2023, 2 U 27/23, Rn 73 ff).
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Rechtsprechung
   LSG Rheinland-Pfalz, 11.12.2023 - L 2 U 27/23   

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https://dejure.org/2023,38927
LSG Rheinland-Pfalz, 11.12.2023 - L 2 U 27/23 (https://dejure.org/2023,38927)
LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 11.12.2023 - L 2 U 27/23 (https://dejure.org/2023,38927)
LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 11. Dezember 2023 - L 2 U 27/23 (https://dejure.org/2023,38927)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 8 Abs 1 S 1 SGB 7, § 8 Abs 2 Nr 1 SGB 7
    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Betriebsweg - sachlicher Zusammenhang - Unterbrechung - betriebliches Interesse - Vorbereitungshandlung - natürliche Betrachtungsweise: Teil der eigentlich versicherten Tätigkeit - Abgrenzung zum Wegeunfall - Tanken ...

  • sozialrechtsiegen.de
  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Unfall einer Bestattungsfachkraft auf dem Rückweg von einem Bestattungsvorsorgegespräch in die Filiale seines Arbeitgebers - versicherter Betriebsweg nach § 8 Abs. 1 SGB VII - zum Unfallzeit-punkt war die Handlungstendenz des Klägers auf das Tanken seines Fahrzeugs ...

  • rechtsportal.de

    SGB VII § 8 Abs. 1 S. 1; SGB VII § 8 Abs. 2 Nr. 1
    Betriebsweg; Unterbrechung; Tankstopp; gesetzliche Unfallversicherung; Versicherungsschutz beim Tanken während einer dienstlichen Fahrt

  • rechtsportal.de

    SGB VII § 8 Abs. 1 S. 1; SGB VII § 8 Abs. 2 Nr. 1
    Betriebsweg; Unterbrechung; Tankstopp; gesetzliche Unfallversicherung; Versicherungsschutz beim Tanken während einer dienstlichen Fahrt

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 30.01.2020 - B 2 U 9/18 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - versicherte Tätigkeit -

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 11.12.2023 - L 2 U 27/23
    Ausnahmen hiervon gelten nur dann, wenn ein besonders enger sachlicher, örtlicher und zeitlicher Bezug zur versicherten Tätigkeit gegeben ist, der die Vorbereitungshandlung nach den Gesamtumständen selbst bereits als Bestandteil der versicherten Tätigkeit erscheinen lässt (vgl. BSG, Urteil vom 30.01.2020 - B 2 U 9/18 R -, juris Rn. 16).

    Das Tanken muss aus diesen Gründen dann auch nicht unvorhersehbar erforderlich geworden sein (Keller, a.a.O.; vgl. aber auch schon: BSG, Urteil vom 24.01.1995 - 8 RKnU 1/94 -, juris sowie die weiteren Nachweise bei BSG, Urteil vom 30.01.2020 - B 2 U 9/18 R -, juris Rn. 14 a.E.).

    Insbesondere weicht der Senat nicht von dem Urteil des BSG vom 30.01.2020 - B 2 U 9/18 R - ab.

  • BSG, 11.11.2003 - B 2 U 41/02 R

    Unfallversicherungsschutz - Wie-Beschäftigter - Jagdgast - Hegemaßnahmen -

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 11.12.2023 - L 2 U 27/23
    Abgesehen davon, dass es keine Beweisregel gibt, dass frühere Angaben grundsätzlich einen höheren Beweiswert besitzen als spätere (vgl. BSG, Urteil vom 11.11.2003 - B 2 U 41/02 R -, juris Rn. 20), sind die Angaben im D-Arztbericht vom 21.10.2015 keine direkten Angaben des Klägers, sondern die Angaben des D-Arztes.
  • BSG, 23.01.2018 - B 2 U 3/16 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 11.12.2023 - L 2 U 27/23
    Ein Arbeitsunfall setzt daher voraus, dass die Verrichtung zur Zeit des Unfalls der versicherten Tätigkeit zuzurechnen ist (innerer oder sachlicher Zusammenhang), sie zu dem zeitlich begrenzten, von außen auf den Körper einwirkenden Ereignis - dem Unfallereignis - geführt hat (Unfallkausalität) und dass das Unfallereignis einen Gesundheitserstschaden oder den Tod des Versicherten objektiv und rechtlich wesentlich verursacht hat (haftungsbegründende Kausalität; vgl. Bundessozialgericht , Urteil vom 23.01.2018 - B 2 U 3/16 R -, juris Rn. 10).
  • BSG, 27.11.2018 - B 2 U 7/17 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Betriebsweg - Antrittsort: von zu Hause -

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 11.12.2023 - L 2 U 27/23
    Entscheidend für die Abgrenzung zwischen einem gemäß § 8 Abs. 1 i.V.m. § 2 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII versicherten Betriebsweg und einem Wegeunfall nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 SGB VII ist, ob der konkret zurückgelegte Weg dazu dient, die gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII versicherte Tätigkeit am arbeitsvertraglich geschuldeten Leistungsort erst aufzunehmen oder ob es sich etwa um eine dringende, außerhalb der üblichen Arbeitszeit angeordnete zusätzliche Tätigkeit an einem anderen Ort als der Arbeitsstätte handelte (vgl. insgesamt zum Vorstehenden: BSG, Urteil vom 27.11.2018 - B 2 U 7/17 R -, juris Rn. 11 ff. m.w.N.).
  • BSG, 24.01.1995 - 8 RKnU 1/94

    Sachliche Verknüpfung zwischen einem zum Unfall führenden Verhalten und der

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 11.12.2023 - L 2 U 27/23
    Das Tanken muss aus diesen Gründen dann auch nicht unvorhersehbar erforderlich geworden sein (Keller, a.a.O.; vgl. aber auch schon: BSG, Urteil vom 24.01.1995 - 8 RKnU 1/94 -, juris sowie die weiteren Nachweise bei BSG, Urteil vom 30.01.2020 - B 2 U 9/18 R -, juris Rn. 14 a.E.).
  • LSG Bayern, 07.02.2024 - L 2 U 184/23

    Isolierter PKH-Antrag und Wiedereinsetzung

    * eine am 25.01.2023 eingelegte Berufung gegen den Gerichtsbescheid des SG München vom 12.01.2023, S 40 U 647/19 (Aktenzeichen des Bayer. LSG: L 2 U 27/23):.

    Vorgelegen haben sämtliche Akten des Senats zu aktuellen Verfahren des Klägers (L 2 U 27/23, L 2 U 42/23 PKH, L 2 U 43/23 PKH, L 2 U 184/23, L 2 U 185/23).

    Dass der Kläger insofern durchaus zwischen Berufung und isoliertem Antrag auf PKH zu unterscheiden weiß, ergibt sich zum einen daraus, dass er im Verfahren L 2 U 185/23 - wie hier - zunächst einen isolierten Antrag auf PKH und dann - ebenfalls wie hier - Berufung eingelegt und dafür die Wiedereinsetzung beantragt hat, im Verfahren L 2 U 27/23 hingegen zunächst Berufung und erst später PKH beantragt hat, also sich der unterschiedlichen Vorgehensweisen durchaus bewusst war.

    Irgendwie substantiiert hat der Kläger diesen Vortrag nicht, zumal er noch am 25.02.2023 - im Verfahren L 2 U 27/23 - in der Lage gewesen ist, ein Schreiben an das Gericht zu verfassen.

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Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 29.08.2023 - 2 U 27/23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,45633
OLG Oldenburg, 29.08.2023 - 2 U 27/23 (https://dejure.org/2023,45633)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 29.08.2023 - 2 U 27/23 (https://dejure.org/2023,45633)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 29. August 2023 - 2 U 27/23 (https://dejure.org/2023,45633)
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  • BGH, 23.06.1997 - II ZR 220/95

    Rechtsfolgen eines Verstoßes gegen das Kapitalerhaltungsgebot; Anwendbarkeit der

    Auszug aus OLG Oldenburg, 29.08.2023 - 2 U 27/23
    Wobei ein solcher Vertrag in der Regel nur nichtig ist, wenn die Steuerhinterziehung Hauptzweck des Vertrages ist (vergleiche BGH, Urteil vom 21.12.2000-VII ZR 192/98; siehe auch BGH NJW 1997, 2599; BFH, Urt. v. 03.03.2015 - II R 9/14), wovon vorliegend wohl nicht auszugehen wäre.
  • BGH, 24.06.1999 - VII ZR 196/98

    Zustandekommen eines Architektenvertrages bei Übermittlung der

    Auszug aus OLG Oldenburg, 29.08.2023 - 2 U 27/23
    Es müssen vielmehr weitere Umstände hinzutreten, die aus Sicht eines objektiven Erklärungsempfängers auf eine Annahme schließen lassen (vgl. BGH NJW 1999, 3554; NJW 1997, 1982; Sacher in Ganten/Jansen/Voit, VOB/B, Einleitung Rn. 58, beck-online).
  • BFH, 03.03.2015 - II R 9/14

    Einheitlicher Erwerbsgegenstand im Grunderwerbsteuerrecht

    Auszug aus OLG Oldenburg, 29.08.2023 - 2 U 27/23
    Wobei ein solcher Vertrag in der Regel nur nichtig ist, wenn die Steuerhinterziehung Hauptzweck des Vertrages ist (vergleiche BGH, Urteil vom 21.12.2000-VII ZR 192/98; siehe auch BGH NJW 1997, 2599; BFH, Urt. v. 03.03.2015 - II R 9/14), wovon vorliegend wohl nicht auszugehen wäre.
  • BGH, 21.12.2000 - VII ZR 192/98

    Rechtsfolgen der Vereinbarung von Arbeiten ohne Rechnungsstellung

    Auszug aus OLG Oldenburg, 29.08.2023 - 2 U 27/23
    Wobei ein solcher Vertrag in der Regel nur nichtig ist, wenn die Steuerhinterziehung Hauptzweck des Vertrages ist (vergleiche BGH, Urteil vom 21.12.2000-VII ZR 192/98; siehe auch BGH NJW 1997, 2599; BFH, Urt. v. 03.03.2015 - II R 9/14), wovon vorliegend wohl nicht auszugehen wäre.
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