Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 23.12.2010 - 2 U 69/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,32558
OLG Naumburg, 23.12.2010 - 2 U 69/10 (https://dejure.org/2010,32558)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 23.12.2010 - 2 U 69/10 (https://dejure.org/2010,32558)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 23. Dezember 2010 - 2 U 69/10 (https://dejure.org/2010,32558)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 249 BGB, § 253 BGB, § 840 Abs 1 BGB, § 7 Abs 1 StVG, § 11 S 2 StVG
    Schmerzensgeld nach Verkehrsunfall: Bemessung des Schmerzensgeldes durch das Berufungsgericht bei einer Knieverletzung mit Dauerfolgen

  • RA Kotz

    Verkehrsunfall - Schmerzensgeldes bei Knieverletzung mit Dauerfolgen

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 249; BGB § 253
    Festsetzung eines höheren Schmerzensgeldes durch Berufungsgericht nach Teilrechtskraft der erstinstanzlichen Feststellung der Einstandspflicht des Beklagten für künftige Schäden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • schadenfixblog.de (Entscheidungsbesprechung)

    Berücksichtigung objektiv vorhersehbarer künftiger Dauerschäden bei der Bemessung eines Schmerzensgeldanspruchs

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2012, 118
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 20.01.2004 - VI ZR 70/03

    Zulässigkeit der gerichtlichen Geltendmachung eines Teilschmerzensgeldes

    Auszug aus OLG Naumburg, 23.12.2010 - 2 U 69/10
    Mit der Zuerkennung eines Schmerzensgeldbetrages werden nicht nur alle bereits eingetretenen oder erkennbaren, sondern auch alle objektiv vorhersehbaren unfallbedingten Verletzungsfolgen abgegolten (st. Rspr., etwa BGH, Urteil v. 20.01.2004 - Az.: VI ZR 70/03 -, NJW 2004, 1243, 1244; BGH, Urteil v. 20.03.2001 - Az.: VI ZR 325/99 -, NJW 2001, 3414, 3414, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 20.03.2001 - VI ZR 325/99

    Feststellungsinteresse für immaterielle Zukunftsschäden

    Auszug aus OLG Naumburg, 23.12.2010 - 2 U 69/10
    Mit der Zuerkennung eines Schmerzensgeldbetrages werden nicht nur alle bereits eingetretenen oder erkennbaren, sondern auch alle objektiv vorhersehbaren unfallbedingten Verletzungsfolgen abgegolten (st. Rspr., etwa BGH, Urteil v. 20.01.2004 - Az.: VI ZR 70/03 -, NJW 2004, 1243, 1244; BGH, Urteil v. 20.03.2001 - Az.: VI ZR 325/99 -, NJW 2001, 3414, 3414, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 28.03.2006 - VI ZR 46/05

    Schmerzensgeld für bei Reinigung einer Tapetenkleistermaschine zugezogene

    Auszug aus OLG Naumburg, 23.12.2010 - 2 U 69/10
    Hält das Berufungsgericht sie für zwar vertretbar, letztlich aber bei Berücksichtigung aller Gesichtspunkte nicht für sachlich überzeugend, so darf und muss es nach eigenem Ermessen einen eigenen, dem Einzelfall angemessenen Schmerzensgeldbetrag finden (so BGH, Urteil v. 28.03.2006 - Az.: VI ZR 46/05 -, NJW 2006, 1589, 1592).
  • OLG Hamm, 12.07.2013 - 9 U 17/13

    Haftung des Halters und des Fahrers eines Mähdreschers

    Aufgrund dieser Verletzungsfolgen ist der vom Landgericht zugesprochene Schmerzensgeldbetrag in Höhe von 20.000,00 EUR als Grundbetrag angemessen und entspricht den für vergleichbar schwere Verletzungen zugesprochenen Beträgen (vgl. auch - zitiert nach Hacks / Wellner / Häcker, Schmerzensgeldbeträge 2013 - OLG Düsseldorf, Urteil vom 01.12.2003, Az.: 1 U 65/03 (Nr. 289); OLG Naumburg, Urteil vom 23.12.2010, Az.: 2 U 69/10 (Nr. 290); LG Darmstadt, Urteil vom 20.01.1988, Az.: 9 O 547/87 (Nr. 291); OLG Düsseldorf, Urteil vom 01.12.2003, Az.: 1 U 65/03 (Nr. 292)).
  • LG Bonn, 29.08.2016 - 13 O 393/15

    Tierhalterhhaftung und sowie die Überwachungs- bzw. Kontrollpflichten eines

    Unter Berücksichtigung sämtlicher vorbenannter Umstände war dem Kläger ein Schmerzensgeld in Höhe von EUR 16.000,00 zuzusprechen (s. hierzu auch OLG Naumburg, Urt. v. 23.12.2010 - 2 U 69/10, BeckRS 2011, 04401).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 20.12.2017 - I-2 U 69/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,58024
OLG Düsseldorf, 20.12.2017 - I-2 U 69/10 (https://dejure.org/2017,58024)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 20.12.2017 - I-2 U 69/10 (https://dejure.org/2017,58024)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 20. Dezember 2017 - I-2 U 69/10 (https://dejure.org/2017,58024)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    EPÜ Art. 54; PatG § 138 ; PatG § 139
    Abweisung der Klage wegen Verletzung eines Patents für einen magnetischen Drehgeber, da die angegriffene Ausführungsform von der technischen Lehre des Klagepatents keinen Gebrauch macht

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 27.02.2007 - X ZR 113/04

    Rohrschweißverfahren

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.12.2017 - 2 U 69/10
    Der in § 10 PatG normierte Gefährdungstatbestand der mittelbaren Patentverletzung bezweckt, die unberechtigte Benutzung der geschützten Erfindung bereits im Vorfeld zu verhindern (BGHZ 115, 204 = GRUR 1992, 40 - beheizbarer Atemluftschlauch; BGHZ 159, 76 = GRUR 2004, 758, 760 - Flügelradzähler; BGHZ 168, 124 = GRUR 2006, 839, 841 - Deckenheizung; BGH, GRUR 2007, 773, 775 - Rohrschweißverfahren).

    Ob das Mittel hierfür geeignet ist, beurteilt sich nach der objektiven Beschaffenheit des Gegenstandes, der angeboten oder geliefert wird (BGH, GRUR 2005, 848, 850 - Antriebsscheibenaufzug; GRUR 2007, 679, 683 - Haubenstretchautomat; GRUR 2007, 773, 775 - Rohrschweißverfahren).

    Das Mittel muss so ausgebildet sein, dass eine unmittelbare Benutzung der geschützten Lehre mit allen ihren Merkmalen durch die Abnehmer möglich ist (BGHZ 115, 205, 208 = GRUR 1992, 40 - beheizbarer Atemluftschlauch; BGH, GRUR 2007, 773, 775 - Rohrschweißverfahren).

  • BGH, 06.05.2014 - X ZR 61/11

    Neuheit eines Verfahrens auf dem Gebiet der berührungsfreien Winkelmessung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.12.2017 - 2 U 69/10
    Zur Beantwortung der Frage, was mit den in Merkmal 4.3 (Patentanspruch 1) bzw. Merkmal 4 (Patentanspruch 6) genannten "im Wesentlichen parallelen Komponenten des Magnetfeldes" gemeint ist, wird der Fachmann, ein berufserfahrener Diplomingenieur auf dem Gebiet der Elektrotechnik mit universitärem Diplom- bzw. Masterabschluss und Erfahrungen auf dem Gebiet der monolithischen Systemintegration (vgl. Gutachten F., S. 3 unten; vergleichbar auch BGH, Urteil im Nichtigkeitsverfahren vom 06.05.2014, Az.: X ZR 61/11, Anlage K 14, S. 10, letzter Absatz), zunächst in seine Überlegungen einbeziehen, dass ein Magnetfeld an einem bestimmten Ort, also einem Punkt im Raum, immer genau eine Richtung und eine Feldstärke hat (Gutachten F., S. 8, erster Abs.).

    Eine solche Zweckangabe ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bei einem Verfahrensanspruch genauso zulässig wie bei einem Sachanspruch (vgl. BGHZ 187, 20 - Bildunterstützung bei Katheternavigation; Urteil im Nichtigkeitsverfahren vom 06.05.2014, Az.: X ZR 61/11, Anlage K 14).

    (vgl. BGH, Urt. v. 06.05.2014, Az.: X ZR 61/11, Rz. 17 und 19, Anlage K 14).

  • BGH, 09.01.2007 - X ZR 173/02

    Haubenstretchautomat

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.12.2017 - 2 U 69/10
    Ob das Mittel hierfür geeignet ist, beurteilt sich nach der objektiven Beschaffenheit des Gegenstandes, der angeboten oder geliefert wird (BGH, GRUR 2005, 848, 850 - Antriebsscheibenaufzug; GRUR 2007, 679, 683 - Haubenstretchautomat; GRUR 2007, 773, 775 - Rohrschweißverfahren).

    Weder ist ersichtlich, dass die Beklagte die Verwendung der angegriffenen Ausführungsform mit einer solchen Abschirmung empfiehlt, noch vermag der Senat festzustellen, dass die angegriffene Ausführungsform infolge ihrer technischen Eigenart und Zweckbestimmung auf die Verwendung mit einer solchen Abschirmung zugeschnitten wäre und zu dem entsprechenden Gebrauch angeboten wird (vgl. BGH, GRUR 2001, 228 - Luftheizgerät; GRUR 2005, 848, 851 - Antriebsscheibenaufzug; GRUR 2007, 679, 684 - Haubenstretchautomat; Senat, Urt. v. 13.02.2012, Az.: I-2 U 93/12 = BeckRS 2014, 05736; Schulte/Rinken/Kühnen, Patentgesetz, 10. Aufl., § 10 Rz. 32 - 35).

  • BGH, 07.06.2005 - X ZR 247/02

    Antriebsscheibenaufzug

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.12.2017 - 2 U 69/10
    Ob das Mittel hierfür geeignet ist, beurteilt sich nach der objektiven Beschaffenheit des Gegenstandes, der angeboten oder geliefert wird (BGH, GRUR 2005, 848, 850 - Antriebsscheibenaufzug; GRUR 2007, 679, 683 - Haubenstretchautomat; GRUR 2007, 773, 775 - Rohrschweißverfahren).

    Weder ist ersichtlich, dass die Beklagte die Verwendung der angegriffenen Ausführungsform mit einer solchen Abschirmung empfiehlt, noch vermag der Senat festzustellen, dass die angegriffene Ausführungsform infolge ihrer technischen Eigenart und Zweckbestimmung auf die Verwendung mit einer solchen Abschirmung zugeschnitten wäre und zu dem entsprechenden Gebrauch angeboten wird (vgl. BGH, GRUR 2001, 228 - Luftheizgerät; GRUR 2005, 848, 851 - Antriebsscheibenaufzug; GRUR 2007, 679, 684 - Haubenstretchautomat; Senat, Urt. v. 13.02.2012, Az.: I-2 U 93/12 = BeckRS 2014, 05736; Schulte/Rinken/Kühnen, Patentgesetz, 10. Aufl., § 10 Rz. 32 - 35).

  • BGH, 31.03.2009 - X ZR 95/05

    Straßenbaumaschine

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.12.2017 - 2 U 69/10
    "Der Fachmann [...] erkennt infolge seines Bestrebens, einem Patent einen sinnvollen Gehalt zu entnehmen (vgl. BGH, Urteil vom 31.03.2009 - X ZR 95/05, BGHZ 180, 215 - Straßenbaumaschine), dass der mit der Zweckangabe "for reducing the influence of external magnetic fields" eingeleitete Anfang des Kennzeichens von Patentanspruch 1 der Sache nach - und auch äußerlich durch die Trennung in Absätze - auf die beiden kennzeichnenden Merkmale bezogen ist, die in der Gliederung des Patentgerichts die Merkmalsgruppen [5], [6] und [7] bilden.

    Auch wenn die Bestimmung des Sinngehalts eines Patentanspruchs Rechtserkenntnis und vom Verletzungsgericht, wie von jedem anderen damit befassten Gericht, eigenverantwortlich vorzunehmen ist (BGHZ 180, 215 = GRUR 2009, 653 - Straßenbaumaschine; BGHZ 186, 90 = GRUR 2010, 858 - Crimpwerkzeug III), was die Möglichkeit einschließt, dass das Verletzungsgericht zu einem Auslegungsergebnis gelangt, das von demjenigen abweicht, das der Bundesgerichtshof in einem dasselbe Patent betreffenden Patentnichtigkeitsverfahren gewonnen hat (vgl. BGH, GRUR 2015, 972, 974 - Kreuzgestänge), und der Senat im Verletzungsverfahren in eigener Verantwortung zu klären hat, ob die vorgenannten Einschränkungen zur Erreichung des in Merkmal 4. von Patentanspruch 1 genannten Zwecks, den Einfluss von äußeren Magnetfeldern auf die Genauigkeit der Bestimmung der Drehstellung zu verringern, zwingend erforderlich sind oder ob sich dieses Ziel auch anderweitig realisieren lässt, handelt es sich bei der das Klagepatent auf der Grundlage dieser Auslegung aufrecht erhaltenden Entscheidung des Bundesgerichtshofes zumindest um eine gewichtige fachkundige Stellungnahme, welche der Senat im Rahmen seiner Entscheidung zu berücksichtigen hat.

  • BGH, 24.09.1991 - X ZR 37/90

    Patentrechtliche Bedeutung bestimmter Merkmale Mittelbare Patentnutzung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.12.2017 - 2 U 69/10
    Der in § 10 PatG normierte Gefährdungstatbestand der mittelbaren Patentverletzung bezweckt, die unberechtigte Benutzung der geschützten Erfindung bereits im Vorfeld zu verhindern (BGHZ 115, 204 = GRUR 1992, 40 - beheizbarer Atemluftschlauch; BGHZ 159, 76 = GRUR 2004, 758, 760 - Flügelradzähler; BGHZ 168, 124 = GRUR 2006, 839, 841 - Deckenheizung; BGH, GRUR 2007, 773, 775 - Rohrschweißverfahren).

    Das Mittel muss so ausgebildet sein, dass eine unmittelbare Benutzung der geschützten Lehre mit allen ihren Merkmalen durch die Abnehmer möglich ist (BGHZ 115, 205, 208 = GRUR 1992, 40 - beheizbarer Atemluftschlauch; BGH, GRUR 2007, 773, 775 - Rohrschweißverfahren).

  • BGH, 12.12.2006 - X ZR 131/02

    Schussfädentransport

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.12.2017 - 2 U 69/10
    Zwar ist eine Auslegung unterhalb des Wortlauts der Patentansprüche generell nicht zulässig (vgl. BGH, GRUR 2007, 309, 311 - Schussfädentransport).
  • BGH, 10.10.2000 - X ZR 176/98

    Luftheizgerät; Voraussetzung der mittelbaren Patentverletzung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.12.2017 - 2 U 69/10
    Weder ist ersichtlich, dass die Beklagte die Verwendung der angegriffenen Ausführungsform mit einer solchen Abschirmung empfiehlt, noch vermag der Senat festzustellen, dass die angegriffene Ausführungsform infolge ihrer technischen Eigenart und Zweckbestimmung auf die Verwendung mit einer solchen Abschirmung zugeschnitten wäre und zu dem entsprechenden Gebrauch angeboten wird (vgl. BGH, GRUR 2001, 228 - Luftheizgerät; GRUR 2005, 848, 851 - Antriebsscheibenaufzug; GRUR 2007, 679, 684 - Haubenstretchautomat; Senat, Urt. v. 13.02.2012, Az.: I-2 U 93/12 = BeckRS 2014, 05736; Schulte/Rinken/Kühnen, Patentgesetz, 10. Aufl., § 10 Rz. 32 - 35).
  • OLG Düsseldorf, 09.10.2014 - 2 U 80/13

    Abweisung der Klage wegen Verletzung eines Patents und eines Gebrauchsmusters für

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.12.2017 - 2 U 69/10
    Der Anspruch darf demnach nicht unter seinen, unter Berücksichtigung der Beschreibung und der Zeichnungen zu ermittelnden Sinngehalt ausgelegt werden (so auch BGH a.a.O.; OLG Düsseldorf, Urt. v. 09.10.2014, Az.: I-2 U 80/13, BeckRS 2014, 20684).
  • OLG Düsseldorf, 13.02.2014 - 2 U 93/12

    Folientransfermaschine II

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.12.2017 - 2 U 69/10
    Weder ist ersichtlich, dass die Beklagte die Verwendung der angegriffenen Ausführungsform mit einer solchen Abschirmung empfiehlt, noch vermag der Senat festzustellen, dass die angegriffene Ausführungsform infolge ihrer technischen Eigenart und Zweckbestimmung auf die Verwendung mit einer solchen Abschirmung zugeschnitten wäre und zu dem entsprechenden Gebrauch angeboten wird (vgl. BGH, GRUR 2001, 228 - Luftheizgerät; GRUR 2005, 848, 851 - Antriebsscheibenaufzug; GRUR 2007, 679, 684 - Haubenstretchautomat; Senat, Urt. v. 13.02.2012, Az.: I-2 U 93/12 = BeckRS 2014, 05736; Schulte/Rinken/Kühnen, Patentgesetz, 10. Aufl., § 10 Rz. 32 - 35).
  • BGH, 04.05.2004 - X ZR 48/03

    Flügelradzähler

  • BGH, 02.06.2015 - X ZR 103/13

    Kreuzgestänge - Patentverletzung: Selbstständige Auslegung des Klagepatents durch

  • BGH, 31.08.2010 - X ZB 9/09

    Bildunterstützung bei Katheternavigation

  • BGH, 29.06.2010 - X ZR 193/03

    Crimpwerkzeug III

  • BGH, 13.06.2006 - X ZR 153/03

    "Deckenheizung"; Begriff der mittelbaren Patentverletzung; Anforderungen an die

  • LG Düsseldorf, 11.05.2010 - 4b O 8/09

    Eintragung eines magnetischen Drehgebers in das deutsche Patentregister als

  • LG Düsseldorf, 23.05.2019 - 4c O 7/19

    Bauelemente zur Wärmedämmung IV

    Die entsprechenden Ausführungen des zur Entscheidung über den Rechtsbestand berufenen und technisch fachkundigen besetzten Bundespatentgerichts sind indes als gewichtige fachkundige Stellungnahme zu berücksichtigen (vgl. OLG Düsseldorf, Urt. v. 20.12.2017, Az. 2 U 69/10, Rz. 134, zitiert nach juris).
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Rechtsprechung
   BSG, 06.05.2010 - B 2 U 69/10 B   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,52427
BSG, 06.05.2010 - B 2 U 69/10 B (https://dejure.org/2010,52427)
BSG, Entscheidung vom 06.05.2010 - B 2 U 69/10 B (https://dejure.org/2010,52427)
BSG, Entscheidung vom 06. Mai 2010 - B 2 U 69/10 B (https://dejure.org/2010,52427)
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Volltextveröffentlichung

Verfahrensgang

  • SG Hamburg - S 41 U 404/01
  • LSG Hamburg - L 3 U 44/08
  • BSG, 06.05.2010 - B 2 U 69/10 B
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Rechtsprechung
   SG Bremen, 15.10.2010 - S 2 U 69/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,127036
SG Bremen, 15.10.2010 - S 2 U 69/10 (https://dejure.org/2010,127036)
SG Bremen, Entscheidung vom 15.10.2010 - S 2 U 69/10 (https://dejure.org/2010,127036)
SG Bremen, Entscheidung vom 15. Oktober 2010 - S 2 U 69/10 (https://dejure.org/2010,127036)
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Verfahrensgang

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