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   OLG Karlsruhe, 20.08.2004 - 2 UF 39/04   

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https://dejure.org/2004,8623
OLG Karlsruhe, 20.08.2004 - 2 UF 39/04 (https://dejure.org/2004,8623)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 20.08.2004 - 2 UF 39/04 (https://dejure.org/2004,8623)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 20. August 2004 - 2 UF 39/04 (https://dejure.org/2004,8623)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erhebung einer Zusatzklage; Berechnung des Barunterhaltsbedarfs eines Kindes aus geschiedener Ehe; Berücksichtigung eines Splittingvorteils bei der Bemessung des Kindesunterhalts; Anrechnung von Erziehungsgeld auf den Familienunterhalt; Einkommensmindernde ...

  • Judicialis

    BGB § 1570; ; BGB § ... 1578 Abs. 1 Satz 1; ; BGB § 1601; ; BGB § 1603 Abs. 2; ; BGB § 1606 Abs. 3 Satz 2; ; BGB § 1610; ; BGB § 1610 Abs. 1; ; BGB § 1612a Abs. 1; ; RegelbetragsVO § 1; ; BundeserziehungsgeldG § 9; ; ZPO § 323

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Keine Kürzung um den Splittingvorteil bei der Berechnung des Kindesunterhaltes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Splittingvorteil bei Kindesunterhalt

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 07.10.2003 - 1 BvR 246/93

    Steuerliche Vorteile aus Ehegattensplitting und Unterhaltsleistungen an den

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.08.2004 - 2 UF 39/04
    Für die Berechnung des Unterhalts eines Kindes aus geschiedener Ehe ist das Einkommen des Barunterhaltspflichtigen gem. § 1610 Abs. 1 BGB maßgebend; dieses ist nicht um den Splittingvorteil aus der neuen Ehe des Unterhaltspflichtigen zu kürzen (Abgrenzung zu BVerfG FamRZ 2003, 1821).

    Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 07.10.2003 (FamRZ 2003, 1821 ff) steht dem nach Auffassung des Senats nicht entgegen.

  • BVerfG, 05.03.2003 - 1 BvR 752/02

    GG Art 2 Abs 1 verletzende Berücksichtigung fiktiver Nebentätigkeitseinkünfte in

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.08.2004 - 2 UF 39/04
    Allerdings ist ihm entgegen der Ansicht der Klägerin nicht zuzumuten, sich neben seiner Vollzeitbeschäftigung als Koch noch eine Nebentätigkeit zu suchen (vgl. BVerfG, FamRZ 2003, 661).
  • BGH, 18.03.1992 - XII ZR 1/91

    Unterhaltsansprüche ehelicher und nichtehelicher Kinder - Geltendmachung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.08.2004 - 2 UF 39/04
    Die Darlegungs- und Beweislast für die Umstände, die die unterhaltsrechtliche Berücksichtigungsfähigkeit eingegangener Verbindlichkeiten ergeben sollen, trägt der Unterhaltsverpflichtete, da er hierbei die Minderung seiner Leistungsfähigkeit geltend macht (vgl. BGH, FamRZ 1992, 797, 798).
  • BVerfG, 02.10.2003 - 1 BvR 1522/03

    Zum Tischgebet im Kindergarten

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.08.2004 - 2 UF 39/04
    Ein Rückschluss darauf, dass dies auch gegenüber Unterhaltsansprüchen der Kinder aus einer früheren Ehe gelten muss, lässt sich hieraus nicht ziehen (vgl. Schürmann, FamRZ 2003, 1828; Gutdeutsch, FamRZ 2004, 501).
  • BGH, 23.02.1983 - IVb ZR 362/81

    Lebensstellung minderjähriger unverheirateter Kinder; Bemessung des angemessenen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.08.2004 - 2 UF 39/04
    Für den Barunterhaltsbedarf der Kinder aus geschiedener Ehe, die bei einem sie betreuenden Elternteil leben, sind im Hinblick auf § 1606 Abs. 3 Satz 2 BGB regelmäßig nur die Einkommensverhältnisse des barunterhaltspflichtigen Elternteils maßgebend, (vgl. BGH, NJW 1983, 1429, 1430; FamRZ 1981, 543, 545; Wendl/Scholz, das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis, 6. Aufl., § 2 Rdnr. 118).
  • BGH, 08.04.1981 - IVb ZR 587/80

    Gleichwertigkeit von Natural- und Barunterhalt; Bestimmung des

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.08.2004 - 2 UF 39/04
    Für den Barunterhaltsbedarf der Kinder aus geschiedener Ehe, die bei einem sie betreuenden Elternteil leben, sind im Hinblick auf § 1606 Abs. 3 Satz 2 BGB regelmäßig nur die Einkommensverhältnisse des barunterhaltspflichtigen Elternteils maßgebend, (vgl. BGH, NJW 1983, 1429, 1430; FamRZ 1981, 543, 545; Wendl/Scholz, das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis, 6. Aufl., § 2 Rdnr. 118).
  • OLG Köln, 21.03.2001 - 27 UF 36/00

    Verpflichtung des Unterhaltsschuldners in einer Jugendamtsurkunde

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.08.2004 - 2 UF 39/04
    Es handelt sich nicht um eine Abänderungsklage i.S.v. § 323 ZPO, sondern um eine Zusatzklage, weil der Beklagte die vollstreckbare Urkunde vor dem Jugendamt allein nach seinem Belieben errichtet hat und die Klägerin mit dem titulierten Betrag von vornherein nicht einverstanden war, so dass hiermit keine Festsetzung des geschuldeten Unterhalts verbunden war (vgl. Zöller/Vollkommer, ZPO, 24. Aufl., § 323 Rdnr. 47; OLG Brandenburg, FamRZ 2002, 676; OLG Hamm, OLGR 2000, 59; a.A. wohl OLG Köln, FamRZ 2001, 1716).
  • OLG Hamm, 14.03.2003 - 11 UF 87/02

    Zur Unterhaltsberechnung nach der neuen Mängelfallrechtssprechung des BGH

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.08.2004 - 2 UF 39/04
    Dies ergibt sich aus § 9 BundeserziehungsgeldG, der eine Ausnahme von der Nichtberücksichtigung des Erziehungsgeldes nur für den Fall vorsieht, dass der gem. § 1603 Abs. 2 BGB Unterhaltspflichtige dieses bezieht (vgl. OLG Hamm, FamRZ 1995, 805; 2003, 1962).
  • OLG Brandenburg, 05.07.2001 - 9 WF 70/01

    Abänderung eines Unterhaltstitels in Form einer Jugendamtsurkunde

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.08.2004 - 2 UF 39/04
    Es handelt sich nicht um eine Abänderungsklage i.S.v. § 323 ZPO, sondern um eine Zusatzklage, weil der Beklagte die vollstreckbare Urkunde vor dem Jugendamt allein nach seinem Belieben errichtet hat und die Klägerin mit dem titulierten Betrag von vornherein nicht einverstanden war, so dass hiermit keine Festsetzung des geschuldeten Unterhalts verbunden war (vgl. Zöller/Vollkommer, ZPO, 24. Aufl., § 323 Rdnr. 47; OLG Brandenburg, FamRZ 2002, 676; OLG Hamm, OLGR 2000, 59; a.A. wohl OLG Köln, FamRZ 2001, 1716).
  • OLG Hamm, 17.11.1999 - 5 UF 96/99

    Abänderbarkeit eines Unterhaltstitels als vollstreckbare Urkunde nach materiellem

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.08.2004 - 2 UF 39/04
    Es handelt sich nicht um eine Abänderungsklage i.S.v. § 323 ZPO, sondern um eine Zusatzklage, weil der Beklagte die vollstreckbare Urkunde vor dem Jugendamt allein nach seinem Belieben errichtet hat und die Klägerin mit dem titulierten Betrag von vornherein nicht einverstanden war, so dass hiermit keine Festsetzung des geschuldeten Unterhalts verbunden war (vgl. Zöller/Vollkommer, ZPO, 24. Aufl., § 323 Rdnr. 47; OLG Brandenburg, FamRZ 2002, 676; OLG Hamm, OLGR 2000, 59; a.A. wohl OLG Köln, FamRZ 2001, 1716).
  • OLG Hamm, 14.09.1994 - 11 UF 31/94

    Anrechnung des Erziehungsgeldes auf Trennungsunterhalt

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