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   OLG Köln, 28.09.2009 - I-2 W 88/09   

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https://dejure.org/2009,9354
OLG Köln, 28.09.2009 - I-2 W 88/09 (https://dejure.org/2009,9354)
OLG Köln, Entscheidung vom 28.09.2009 - I-2 W 88/09 (https://dejure.org/2009,9354)
OLG Köln, Entscheidung vom 28. September 2009 - I-2 W 88/09 (https://dejure.org/2009,9354)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    AnfG § 2; ; AnfG § 3; ; AnfG § 4; ; AnfG § 5; ; AnfG § 6; ; AnfG § 11; ; ZPO § 916 Abs. 2; ; ZPO § 924; ; ZPO § 925

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AnfG § 11
    Voraussetzungen einer einstweiligen Verfügung zur Sicherung eines Rückgewähranspruchs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZI 2009, 784
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG München, 17.10.2008 - 3 W 2328/08

    Gläubigeranfechtung außerhalb der Insolvenz: Voraussetzungen einer Sicherung des

    Auszug aus OLG Köln, 28.09.2009 - 2 W 88/09
    Der Gegenansicht (OLG München ZinsO 2008, 1213; Huber, Anfechtungsgesetz, 10. Aufl. 2006, § 2 Rz. 1, 40) ist nicht zu folgen.
  • OLG Hamm, 28.03.2002 - 27 W 7/02

    Anfechtungsrechtlicher Rückgewähranspruch auf Duldung der Zwangsvollstreckung in

    Auszug aus OLG Köln, 28.09.2009 - 2 W 88/09
    Der Senat ist mit dem Oberlandesgericht Hamm (vgl. OLGR Hamm 2002, 262; OLGR Hamm 2003, 232) der Auffassung, dass es auch zur Sicherung eines Anfechtungsanspruchs nach dem Anfechtungsgesetz durch einstweilige Verfügung eines vollstreckbaren Titels gegen den Schuldner gemäß § 2 AnfG bedarf.
  • OLG Hamm, 23.01.2003 - 27 W 41/02

    Sicherung eines Anfechtungsanspruchs durch einstweilige Verfügung; Rechtsfolgen

    Auszug aus OLG Köln, 28.09.2009 - 2 W 88/09
    Der Senat ist mit dem Oberlandesgericht Hamm (vgl. OLGR Hamm 2002, 262; OLGR Hamm 2003, 232) der Auffassung, dass es auch zur Sicherung eines Anfechtungsanspruchs nach dem Anfechtungsgesetz durch einstweilige Verfügung eines vollstreckbaren Titels gegen den Schuldner gemäß § 2 AnfG bedarf.
  • FG Hamburg, 15.04.2014 - 3 V 63/14

    Dinglicher Arrest zur Sicherung eines Anfechtungsanspruchs nach § 11 Abs. 1

    Soweit in der zivilrechtlichen Rechtsprechung eingewandt wird (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 28.09.2009 2 W 88/09, juris; OLG Hamm, Beschluss vom 28.03.2002, 27 W 7/02, juris), dass dann entgegen der Intention des § 2 AnfG nicht auszuschließen sei, dass der Streit über das Bestehen der Hauptforderung zwischen Gläubiger und Anfechtungsgegner auszutragen wäre, so ist zum einen anzumerken, dass durch eine derartige einengende Auslegung der nötige Rechtsschutz gerade in einem Bereich verweigert wird, in dem die Erfüllung der gesetzlichen Anfechtungsvoraussetzungen oft zugleich die Gefahr fortzusetzender Gläubigerbenachteiligung nahelegt (Kirchhof in Münchener Kommentar zum AnfG, § 13 Rn. 63).
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