(1) Anfechtbar ist eine Rechtshandlung, die für die Forderung eines Gesellschafters auf Rückgewähr eines Darlehens im Sinne des § 39 Abs. 1 Nr. 5 der Insolvenzordnung oder für eine gleichgestellte Forderung
| 1. | Sicherung gewährt hat, wenn die Handlung in den letzten zehn Jahren vor Erlangung des vollstreckbaren Schuldtitels oder danach vorgenommen worden ist, oder | |
| 2. | Befriedigung gewährt hat, wenn die Handlung im letzten Jahr vor Erlangung des vollstreckbaren Schuldtitels oder danach vorgenommen worden ist. |
Wurde ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens nach § 26 Abs. 1 der Insolvenzordnung abgewiesen, bevor der Gläubiger einen vollstreckbaren Schuldtitel erlangt hat, so beginnt die Anfechtungsfrist mit dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens.
(2) Die Anfechtung ist ausgeschlossen, wenn nach dem Schluss des Jahres, in dem der Gläubiger den vollstreckbaren Schuldtitel erlangt hat, drei Jahre verstrichen sind. Wurde die Handlung später vorgenommen, so ist die Anfechtung drei Jahre nach dem Schluss des Jahres ausgeschlossen, in dem die Handlung vorgenommen worden ist.
Hinweis der Redaktion:Beachte zur Neuregelung der §§ 6 und 6a die Übergangsvorschrift des § 20 Abs. 3.
Rechtsprechung zu § 6 AnfG
11 Entscheidungen zu § 6 AnfG in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- OLG Hamm, 04.07.2002 - 27 U 187/01
- Zur Frage des treuwidrigen Verhaltens bei Berufung auf die Fristversäumung und ...
Zum selben Verfahren:
- BGH, 22.12.2005 - IX ZR 190/02
Gesellschaftsrecht - Faktische Liquidation
- BGH, 22.12.2005 - IX ZR 190/02
- OLG Brandenburg, 02.11.2010 - 11 U 143/09
Erfüllungswirkung von Zahlungen auf eine gepfändete Forderung
- BGH, 06.07.2006 - IX ZR 91/04
Anfechtbarkeit der Nichtgeltendmachung von Ansprüchen zur Wahrung des ...
- OLG Düsseldorf, 03.07.2003 - 12 U 6/03
Gewährung von Darlehen durch ein Mitglied einer Erbengemeinschaft
- OLG Hamm, 10.05.2007 - 5 U 159/06
- BGH, 30.01.2006 - II ZR 357/03
Insolvenzrecht - Zum eigenkapitalersetzenden Ges.-Darlehen vor Insolvenzantrag
- OLG Saarbrücken, 14.12.2004 - 4 U 639/03
Zwangsvollstreckung - Objektive Gläubigerbenachteiligung
- OLG Köln, 28.09.2009 - 2 W 88/09
Voraussetzungen einer einstweiligen Verfügung zur Sicherung eines ...
- FG München, 28.11.2006 - 6 K 5289/01
Duldung der Zwangsvollstreckung
Gesetzesmaterialien zu § 6 AnfG
Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) vom 23.10.2008, in Kraft getreten am 1.11.2008:
- Synopse
- Mitteilung des Bundesjustizministeriums vom 30.10.2008
- Informationsseiten des Bundesjustizministeriums
- Dokumentation des Gesetzgebungsgangs mit amtlicher Begründung (via Bundestag)
- Sachverständigenanhörung im Gesetzgebungsverfahren, 23.01.2008 (via Bundestag)
- Dokumentation und Hintergründe bei Prof. Dr. Thomas M. J. Möllers, Universität Augsburg
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