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   OLG Düsseldorf, 14.12.1999 - 20 U 52/99   

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https://dejure.org/1999,5487
OLG Düsseldorf, 14.12.1999 - 20 U 52/99 (https://dejure.org/1999,5487)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 14.12.1999 - 20 U 52/99 (https://dejure.org/1999,5487)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 14. Dezember 1999 - 20 U 52/99 (https://dejure.org/1999,5487)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Künstlervertrag; Umsatzbeteiligung; Rechteübertragung; Lizenzen; Veröffentlichung von Tonaufnahmen; CD; Compact Disc

  • Judicialis

    UrhG § 31 Abs. 4; ; UrhG § 97 Abs. 1; ; UrhG § 8 Abs. 2 S. 3; ; UrhG § 16; ; UrhG § 8 Abs. 2 S. 1; ; Künstlervertrag § 3 Abs. 1 S. 1; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711 S. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verwertung einer Tonaufnahme auf CD als unbekannte Nutzungsart

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZUM 2001, 164
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 04.07.1996 - I ZR 101/94

    "Klimbim"; Neue Nutzung von Rundfunksendungen durch direkte

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.12.1999 - 20 U 52/99
    Die darin zugrunde gelegte Rechtsprechung des BGH ist durch seine nachträglich verkündete K-Entscheidung (NJW 97, 320) entgegen der Ansicht der Beklagten nicht berührt worden.

    Dies alles sind schon unter technischen Gesichtspunkten entscheidende Unterschiede zur herkömmlichen Schallplatte, die es rechtfertigen, die Werkverwertung in dieser Form nur aufgrund einer neuen Entscheidung des Urhebers in Kenntnis der neuen Nutzungsmöglichkeiten zuzulassen, weil nur so dem Grundgedanken des Urheberrechts Rechnung getragen werden kann; den Urheber angemessen an dem wirtschaftlichen Nutzen seines Werks zu beteiligen (BGH NJW 97, 320, 322 - K).

  • BGH, 05.06.1985 - I ZR 53/83

    GEMA-Vermutung I

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.12.1999 - 20 U 52/99
    Technische Möglichkeiten und wirtschaftliche Verwertbarkeit müssen also beide bekannt sein, wenn eine Nutzungsart im Sinne des Gesetzes "bekannt" sein soll (vgl. BGH NJW 95, 1496, 1497 Videozweitauswertung III und NJW 86, 1244, 1246 - G Vermutung I).
  • BGH, 26.01.1995 - I ZR 63/93

    Videozweitauswertung III

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.12.1999 - 20 U 52/99
    Technische Möglichkeiten und wirtschaftliche Verwertbarkeit müssen also beide bekannt sein, wenn eine Nutzungsart im Sinne des Gesetzes "bekannt" sein soll (vgl. BGH NJW 95, 1496, 1497 Videozweitauswertung III und NJW 86, 1244, 1246 - G Vermutung I).
  • OLG Düsseldorf, 10.10.1995 - 20 U 86/95
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.12.1999 - 20 U 52/99
    Der Senat hält auch nach Überprüfung an seiner den Parteien bekannten Rechtsansicht (NJW-RR 96, 420) fest, daß die Veröffentlichung von Musikaufnahmen auf Compact Disc sowohl im Jahre 1971 als auch im Jahre 1972 eine noch nicht bekannte Nutzungsart im Sinne des Urheberrechts war (vgl. Fromm/Nordemann/Hertin, Urheberrecht, 8. Aufl., §§ 31/32, Rdnr. 18).
  • BGH, 10.10.2002 - I ZR 180/00

    "EROC III"; Umfang der zugelassenen Auswertung einer Darbietung

    Der Streitfall nötigt daher nicht dazu, die für das Landgericht im Mittelpunkt stehende, in der Rechtsprechung und im Schrifttum umstrittene Frage zu beantworten, ob sich die Auswertung von Tonaufnahmen auf CD gegenüber den Aufnahmen auf herkömmlichen Langspielplatten oder Musikkassetten als eine neue Nutzungsart darstellt (bejahend KG NJW-RR 2000, 270, 271; OLG Düsseldorf NJW-RR 1996, 420 f.; ZUM 2001, 164, 165 f.; Gaertner, AfP 1999, 143, 144; Reber, GRUR 1998, 792, 796; ders., ZUM 1998, 481, 482; Hertin in Fromm/Nordemann, Urheberrecht, 9. Aufl., § 31/32 UrhG Rdn. 18; Fitzek, Die unbekannte Nutzungsart, 2000, S. 106; verneinend OLG Köln ZUM 2001, 166, 172; Dünnwald, UFITA 127 [1995], 279; v. Gamm, ZUM 1994, 591, 593; Schack, Urheber- und Urhebervertragsrecht, 2. Aufl., Rdn. 551; Castendyk, ZUM 2002, 332, 344 f.).

    Etwas anderes läßt sich auch der Rechtsprechung einiger Oberlandesgerichte nicht entnehmen, die - ohne die Frage zu problematisieren - davon ausgegangen sind, § 31 Abs. 4 UrhG sei auf die Einwilligung durch ausübende Künstler anwendbar (vgl. KG NJW-RR 2000, 270; OLG Düsseldorf NJW-RR 1996, 420 und ZUM 2001, 164, 165; OLG Köln ZUM 2001, 166, 172).

  • BGH, 10.10.2002 - I ZR 16/00

    Umfang der zugelassenen Auswertung einer Darbietung

    Das Berufungsgericht hat die Berufung zurückgewiesen (OLG Düsseldorf ZUM 2001, 164).
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