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   OLG Frankfurt, 07.10.2002 - 20 W 275/01   

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https://dejure.org/2002,7524
OLG Frankfurt, 07.10.2002 - 20 W 275/01 (https://dejure.org/2002,7524)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 07.10.2002 - 20 W 275/01 (https://dejure.org/2002,7524)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 07. Oktober 2002 - 20 W 275/01 (https://dejure.org/2002,7524)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 181 BGB, § 709 BGB, § 719 BGB, § 19 GBO, § 20 GBO
    BGB-Gesellschaft: (Un-) Wirksamkeit der Übertragung von Geschäftsanteilen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Übertragung eines Gesellschaftsanteils einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR); Voraussetzungen einer Grundbuchberichtigung; Zustimmung aller Mitgesellschafter; Vorliegen einer Berichtigungsbewilligung; Beweiswert von Eintragungsunterlagen; Wirksamkeit einer ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Jena, 06.11.2000 - 6 W 685/00

    Berichtigungsbewilligung erfordert schlüssigen Sachvertrag

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.10.2002 - 20 W 275/01
    Soll im Grundbuch die Person des Grundstückseigentümers bzw. hier die Zusammensetzung der Gesamthandseigentümergemeinschaft auf Grund Bewilligung des Betroffenen berichtigt werden, genügt die Bewilligung des Betroffenen allein nicht, vielmehr muss sich die schlüssige Darlegung ergeben, weshalb das Grundbuch derzeit unrichtig ist und durch die bewilligte Eintragung auch tatsächlich richtig wird (BayObLG DNotZ 1991, 599; dass. Rpfleger 1994, 410, 42; Senatsbeschluss vom 01.09.1995- 20 W 183/95- FGPrax 1996, 8; ThürOLG Rpfleger 2001, 125).
  • BayObLG, 24.02.1994 - 2Z BR 119/93

    Nachweis des Rechtsübergangs bei Erlöschen einer kirchlichen Stiftung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.10.2002 - 20 W 275/01
    Soll im Grundbuch die Person des Grundstückseigentümers bzw. hier die Zusammensetzung der Gesamthandseigentümergemeinschaft auf Grund Bewilligung des Betroffenen berichtigt werden, genügt die Bewilligung des Betroffenen allein nicht, vielmehr muss sich die schlüssige Darlegung ergeben, weshalb das Grundbuch derzeit unrichtig ist und durch die bewilligte Eintragung auch tatsächlich richtig wird (BayObLG DNotZ 1991, 599; dass. Rpfleger 1994, 410, 42; Senatsbeschluss vom 01.09.1995- 20 W 183/95- FGPrax 1996, 8; ThürOLG Rpfleger 2001, 125).
  • KG, 03.11.1992 - 1 W 3761/92

    Anweisung an das Grundbuchamt im Verfahren der Beschwerde gegen eine

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.10.2002 - 20 W 275/01
    Wegen der Beschränkung des Verfahrensgegenstandes auf die Zwischenverfügung und wegen des Verbots der reformatio in peius käme weder eine Zurückweisung des Eintragungsantrags als Entscheidung in dem Beschwerdeverfahren des Beteiligten zu 1) gegen die Zwischenverfügung in Betracht, noch eine derartige Anweisung an das Grundbuchamt (KG DNotZ 1993, 607, 608; Meikel/Böttcher, aaO.).
  • BGH, 29.01.2001 - II ZR 331/00

    Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist rechtsfähig und parteifähig

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.10.2002 - 20 W 275/01
    Dies könnte zwar in Betracht kommen, wenn aus der Entscheidung des BGH vom 29.01.2001 (DNotZ 2001, 234) zur Rechtsfähigkeit der Außengesellschaft bürgerlichen Rechts Gesellschaft herzuleiten wäre, dass die BGB-Gesellschaft selbst als Eigentümerin im Grundbuch einzutragen und die Eintragung der Gesellschafter als Gesamthandseigentümer überhaupt ausgeschlossen wäre.
  • BGH, 24.09.1990 - II ZR 167/89

    Selbstkontrahierungsverbot bei Ermächtigung durch die Mitgesellschafter

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.10.2002 - 20 W 275/01
    Das Verbot des Selbstkontrahierens nach § 181 BGB greift aber ein, wenn sich ein Gesellschafter, der von anderen Gesellschaftern zu ihrer Vertretung in Gesellschafterversammlungen bevollmächtigt ist, mit den Stimmen seiner Vollmachtgeber zum Geschäftsführer der Gesellschaft bestellt (BGH NJW 1991, 691, 92; Erman/Palm: BGB, 10. Aufl., § 181, Rdnr. 13; Palandt/Heinrichs: BGB, 61. Aufl., § 181, Rdnr. 11 a; Ulmer. Gesellschaft bürgerlichen Rechts und Partnerschaftsgesellschaft, 3. Aufl., § 709, Rdnr. 68).
  • OLG Frankfurt, 01.09.1995 - 20 W 183/95

    Berichtigungsbewilligung im Prozessvergleich

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.10.2002 - 20 W 275/01
    Soll im Grundbuch die Person des Grundstückseigentümers bzw. hier die Zusammensetzung der Gesamthandseigentümergemeinschaft auf Grund Bewilligung des Betroffenen berichtigt werden, genügt die Bewilligung des Betroffenen allein nicht, vielmehr muss sich die schlüssige Darlegung ergeben, weshalb das Grundbuch derzeit unrichtig ist und durch die bewilligte Eintragung auch tatsächlich richtig wird (BayObLG DNotZ 1991, 599; dass. Rpfleger 1994, 410, 42; Senatsbeschluss vom 01.09.1995- 20 W 183/95- FGPrax 1996, 8; ThürOLG Rpfleger 2001, 125).
  • BGH, 22.11.1996 - V ZR 234/95

    Öffentlicher Glaube des Grundbuchs bei Veräußerung von Anteilen an einer BGB

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.10.2002 - 20 W 275/01
    Eine Auflassung ist nicht erforderlich (Lambert-Lang/Tropf/Frenz: Handbuch der Grundstückspraxis, Seite 1033, Rdnr. 12, m. w. H.), denn es wird mit der Übertragung des Gesellschaftsanteils über ein Mitgliedschaftsrecht und nicht über das Eigentum an einem Grundstück verfügt (BGH NJW 1997, 860, 861; Erman/Westermann: BGB, 10 Aufl., § 719 Rdnr. 7; Ulmer im Münchener Kommentar, 3. Aufl., § 719 BGB, Rdnr. 26).
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