Weitere Entscheidung unten: KG, 12.12.2018

Rechtsprechung
   KG, 24.05.2017 - 26 U 39/15   

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https://dejure.org/2017,23326
KG, 24.05.2017 - 26 U 39/15 (https://dejure.org/2017,23326)
KG, Entscheidung vom 24.05.2017 - 26 U 39/15 (https://dejure.org/2017,23326)
KG, Entscheidung vom 24. Mai 2017 - 26 U 39/15 (https://dejure.org/2017,23326)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 1 Abs 1 S 2 Nr 1 KredWG vom 30.07.2009, § 32 Abs 1 KredWG vom 29.07.2009, § 54 Abs 1 Nr 2 KredWG vom 09.09.1998, § 14 Abs 1 StGB, § 823 Abs 2 BGB
    Persönliche Haftung des Verwaltungsrates einer schweizerischen Aktiengesellschaft: Internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte; Deliktshaftung aus Schutzgesetzverletzung wegen verbotener Bank- bzw. Finanzdienstleistungsgeschäfte bei Ankauf "gebrauchter" ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatzansprüche gegen den Käufer einer Lebensversicherung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schadensersatzansprüche gegen den Käufer einer Lebensversicherung

  • rechtsportal.de

    Schadensersatzansprüche gegen den Käufer einer Lebensversicherung

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Ankauf "gebrauchter" Lebensversicherungsverträge kein Bankgeschäft i. S. d. KWG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    Ankauf "gebrauchter" Lebensversicherungsverträge kein Bankgeschäft i. S. d. KWG

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Schadensersatzansprüche eines Versicherungsnehmers gegen den Käufer einer Lebensversicherung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2018, 166
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 01.06.2005 - VIII ZR 256/04

    Rechtsfolgen der Rüge der internationalen Unzuständigkeit; Bestimmung des

    Auszug aus KG, 24.05.2017 - 26 U 39/15
    Zwar ist die Erklärung eines Beklagten, er rüge die örtliche Unzuständigkeit des klägerseits angerufenen Gerichts, nach Auffassung des Bundesgerichtshofs im Zweifel dahin auszulegen, dass der Beklagte stillschweigend auch die internationale Unzuständigkeit rüge ( BGH , Urt. v. 01.06.2005, VIII ZR 256/04, Rdnr. 10 f. zit. nach Juris, zu dem - wegen des Bezuges zur Schweiz vorliegend allerdings nicht einschlägigen - Art. 24 Satz 1 EuGVVO; a.A. wohl OLG Frankfurt , Urt. v. 20.04.2005, 4 U 233/04, Rdnr. 13 zit. nach Juris).
  • OLG Frankfurt, 20.04.2005 - 4 U 233/04

    Internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte: Zuständigkeitsbegründung durch

    Auszug aus KG, 24.05.2017 - 26 U 39/15
    Zwar ist die Erklärung eines Beklagten, er rüge die örtliche Unzuständigkeit des klägerseits angerufenen Gerichts, nach Auffassung des Bundesgerichtshofs im Zweifel dahin auszulegen, dass der Beklagte stillschweigend auch die internationale Unzuständigkeit rüge ( BGH , Urt. v. 01.06.2005, VIII ZR 256/04, Rdnr. 10 f. zit. nach Juris, zu dem - wegen des Bezuges zur Schweiz vorliegend allerdings nicht einschlägigen - Art. 24 Satz 1 EuGVVO; a.A. wohl OLG Frankfurt , Urt. v. 20.04.2005, 4 U 233/04, Rdnr. 13 zit. nach Juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 14.11.2018 - L 3 U 137/15

    Anerkennung einer Lungenkrebserkrankung als Berufskrankheit nach Nr. 4109 der

    Auszug aus KG, 24.05.2017 - 26 U 39/15
    Der Beklagte handelte gemäß § 17 Satz 1 StGB ohne Schuld, weil er einem nicht vermeidbaren Verbotsirrtum unterlag (ebenso: OLG München , Beschl. v. 15.12.2016, 18 U 4621/15 [2], Ziff. 8 der Beschlussgründe, Anlage B24; OLG Bamberg , Urt. v. 20.12.2016, 5 U 162/15, Seite 2 unten der Urteilsausfertigung, Anlage B18, unveröffentlicht; OLG Bamberg , Urt. v. 1.12.2016, 1 U 133/15, Ziff. II. der Urteilsgründe, Anlage B19, unveröffentlicht; OLG Bamberg , Urt. v. 8.3.2016, 3 U 137/15, Seite 7 der Urteilsausfertigung, Anlage B17, unveröffentlicht; OLG Bamberg , Urt. v. 24.02.2015, 4 U 170/14, Ziff. 1 der Urteilsgründe, Anlage B16, unveröffentlicht; hingegen a.A.: KG, 20. Zivilsenat , Urt. v. 21.4.2016, 20 U 110/15, Ziff. II.3. der Urteilsgründe, unveröffentlicht).
  • BGH, 10.07.2018 - VI ZR 263/17

    "Annahme von Geldern" durch Abtretung von Rechten und Ansprüchen aus von Anlegern

    Das Berufungsgericht, dessen Urteil in ZIP 2018, 166 veröffentlicht ist, hat zur Begründung seiner Entscheidung im Wesentlichen ausgeführt, dem Kläger stehe gegen den Beklagten weder ein Anspruch aus § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1, § 32 Abs. 1, § 54 Abs. 1 Nr. 2 KWG, § 14 Abs. 1 StGB noch ein solcher aus § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 2 Abs. 2 Satz 1, §§ 3, 10 Abs. 1, § 20 Abs. 1 Nr. 2 RDG, § 9 Abs. 1 OWiG zu.
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   KG, 12.12.2018 - 26 U 39/15   

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https://dejure.org/2018,48454
KG, 12.12.2018 - 26 U 39/15 (https://dejure.org/2018,48454)
KG, Entscheidung vom 12.12.2018 - 26 U 39/15 (https://dejure.org/2018,48454)
KG, Entscheidung vom 12. Dezember 2018 - 26 U 39/15 (https://dejure.org/2018,48454)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 823 Abs 2 BGB, § 9 Abs 1 OWiG, § 2 Abs 2 S 1 RDG, § 3 RDG, § 10 Abs 1 RDG
    Verbotsirrtum in Bezug auf eine Registrierungsobliegenheit nach dem RDG für ein Kapitalanlage-Geschäftsmodell

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen der Haftung wegen Vermittlung einer Kapitalanlage zum Zwecke der Einziehung des Rückkaufswerts einer Lebensversicherung

  • rechtsportal.de

    Voraussetzungen der Haftung wegen Vermittlung einer Kapitalanlage zum Zwecke der Einziehung des Rückkaufswerts einer Lebensversicherung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 11.01.2017 - IV ZR 340/13

    Verstoß gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz: Abtretung von Rechten aus einer

    Auszug aus KG, 12.12.2018 - 26 U 39/15
    Denn etwaige Risiken nach dem RDG und nach dem KWG standen, da sie sich gleichermaßen unmittelbar aus dem streitgegenständlichen Geschäftsmodell ergaben, in wirtschaftlich untrennbarem Zusammenhang zueinander (betr. Rechtsanwälte S...) und die Verwertung der gekauften Lebensversicherungen wäre rechtlich kaum durchführbar gewesen, wenn der Kaufvertrag wegen Verstoßes gegen das RDG gemäß § 134 BGB unwirksam gewesen wäre (betr. Rechtsanwalt Maier; zur Rechtsunwirksamkeit der Kaufverträge vgl. u.a. BGH , Urt. v. 11.1.2017, IV ZR 340/13, Rdnr. 18 zit. nach Juris; Ellenberger in Palandt, BGB, 77. Aufl. 2018, § 134 Rdnr. 21a).
  • BGH, 27.06.2017 - VI ZR 424/16

    Haftung bei strafbarem Verstoß gegen das Kreditwesengesetz: Haftungsausschluss

    Auszug aus KG, 12.12.2018 - 26 U 39/15
    Selbst der Bundesgerichtshof hat noch zum Zeitpunkt seiner Entscheidung vom 27.6.2017 (VI ZR 424/16), in der er in einer Parallelsache Schadensersatzansprüche gegen den Beklagten wegen Verbotsirrtums in Bezug auf einen Verstoß gegen das KWG letztinstanzlich verneinte, offenbar nicht in Betracht gezogen, es könne ein Verstoß gegen das RDG im Raume stehen.
  • BGH, 10.07.2018 - VI ZR 263/17

    "Annahme von Geldern" durch Abtretung von Rechten und Ansprüchen aus von Anlegern

    Auszug aus KG, 12.12.2018 - 26 U 39/15
    Zur Begründung wird auf die diesbezüglichen Ausführungen des Senats in seinem Urteil vom 24.5.2017 verwiesen, die vom Bundesgerichtshof in seinem Revisionsurteil vom 10.7.2018 - VI ZR 263/17 - in selber Sache (im Folgenden genannt: Revisionsurteil) nicht beanstandet worden sind.
  • OLG Frankfurt, 20.06.2013 - 6 U 109/07

    Einordnung einer Mundspüllösung als Funktionsarzneimittel

    Auszug aus KG, 12.12.2018 - 26 U 39/15
    Letztere fallen gemäß § 91 ZPO dem Kläger zur Last, da er in dem Rechtsstreit letztlich unterliegt (vgl. OLG Frankfurt , Urt. v. 20.6.2013, 6 U 109/07, Tenor sowie Rdnr. 6 und 35 zit. nach Juris; KG Berlin , Urt. v. 26.9.1994, 25 U 203/94, a.E., zit. nach Juris).
  • BGH, 18.09.2012 - VI ZR 51/12

    Berufungsverfahren: Voraussetzungen eines Berufungsurteils ohne Tatbestand und

    Auszug aus KG, 12.12.2018 - 26 U 39/15
    Von der Darstellung der tatsächlichen Feststellungen wird gemäß §§ 313a Abs. 1, 540 Abs. 2, 543 ZPO i.V.m. § 26 Nr. 8 EGZPO abgesehen, nachdem der Senat die Revision nicht zugelassen hat und der Wert der mit einer etwaigen Revision geltend zu machenden Beschwer 20.000,00 EUR nicht übersteigt (vgl. BGH , Beschl. v. 18.09.2012, VI ZR 51/12, Rdnr. 2 a.E.).
  • BGH, 20.03.1984 - VI ZR 154/82

    Pflicht des Auftragnehmers bei Erteilung des Auftrags aufgrund besonderer

    Auszug aus KG, 12.12.2018 - 26 U 39/15
    Bei nicht einfach zu lösenden Rechtsfragen - wie der vorliegenden Art - kann die Unvermeidbarkeit des Verbotsirrtums bereits dann anzunehmen sein, wenn nach der Tat ein mit mehreren Rechtskundigen besetztes Kollegialgericht die Rechtsfrage ebenso "falsch" beantwortet wie der Täter ( BGH , Urt. v. 20.3.1984, VI ZR 154/82, Rdnr. 33 zit. nach Juris).
  • OLG Karlsruhe, 13.11.2018 - 17 U 110/17

    Kapitalanlagegeschäft unter Einbeziehung des vom Anlageempfänger einzuziehenden

    Auszug aus KG, 12.12.2018 - 26 U 39/15
    Ungeachtet der Frage, ob dieser Irrtum als Tatbestandsirrtum (so das OLG Karlsruhe , Urt. v. 13.11.2018, 17 U 110/17, Ziffer II.1.b.bb.[2] der Urteilsgründe, eingereicht als Anlage B25 zum Schriftsatz vom 3.12.2018) oder als Verbotsirrtum (so der BGH im Revisionsurteil, allerdings ohne nähere Begründung) anzusehen ist und ob - daran ggf. anknüpfend - der Kläger oder der Beklagte die Darlehens- und Beweislast für das Bestehen eines Irrtums trägt (vgl. hierzu Sprau in Palandt, BGB, 77. Aufl. 2018, § 823 Rdnr. 41, Grüneberg in Palandt, a.a.O., § 276 Rdnr. 11), wäre nämlich der Vortrag des Klägers, dass "kein Verbotsirrtum des Beklagten vorgelegen haben [könne]" (Bd. IV Bl. 18 d.A.), jedenfalls unsubstanziiert und daher unbeachtlich, soweit damit der Irrtum der S... bzw. des Beklagten bestritten werden sollte.
  • KG, 26.09.1994 - 25 U 203/94

    Änderung der gesetzlichen Vorschriftenüber die Klagebefugnis von

    Auszug aus KG, 12.12.2018 - 26 U 39/15
    Letztere fallen gemäß § 91 ZPO dem Kläger zur Last, da er in dem Rechtsstreit letztlich unterliegt (vgl. OLG Frankfurt , Urt. v. 20.6.2013, 6 U 109/07, Tenor sowie Rdnr. 6 und 35 zit. nach Juris; KG Berlin , Urt. v. 26.9.1994, 25 U 203/94, a.E., zit. nach Juris).
  • OLG Karlsruhe, 13.11.2018 - 17 U 110/17

    Kapitalanlagegeschäft unter Einbeziehung des vom Anlageempfänger einzuziehenden

    Sie wird u.a. von KG Berlin, Urteil vom 12. Dezember 2018 - 26 U 39/15 -, Rn. 19, juris zitiert.
  • KG, 19.12.2018 - 26 U 154/17

    Aufklärungspflichten eines Rechtsanwaltes im Zusammenhang mit der Kündigung einer

    Denn vorliegend zog nicht die S... - wie etwa im Fall der Entscheidung des Senats vom 12.12.2018, 26 U 39/15, sowie des BGH vom 10.7.2018, VI ZR 263/17 -, sondern der Kläger , vertreten durch den Beklagten zu 2), den Rückkaufswert seiner Lebensversicherung ein.
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