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   OLG Hamm, 04.09.2001 - 27 U 61/01   

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https://dejure.org/2001,6452
OLG Hamm, 04.09.2001 - 27 U 61/01 (https://dejure.org/2001,6452)
OLG Hamm, Entscheidung vom 04.09.2001 - 27 U 61/01 (https://dejure.org/2001,6452)
OLG Hamm, Entscheidung vom 04. September 2001 - 27 U 61/01 (https://dejure.org/2001,6452)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sicherung eines Rückgewähranspruches; Auflassungsvormerkung; Rangsicherung; Zwangsvollstreckung; Grundstück

  • Judicialis

    AnfG § 11; ; BGB § 401; ; BGB § 883 II; ; BGB § 880; ; BGB § 880 II; ; ZPO § 938 I; ; ZPO § 97; ; ZPO § 708 Nr. 10

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anfechtungsgesetz - Sicherung des Rückgewähranspruches wegen anfechtbarer Bestellung einer Auflassungsvormerkung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZI 2002, 59
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 13.07.1995 - IX ZR 81/94

    Rechtsfolgen der Anfechtbarkeit eines Wohnungsrechts

    Auszug aus OLG Hamm, 04.09.2001 - 27 U 61/01
    Hat der Schuldner an einem umfassenden Vermögensrecht (z.B. Grundeigentum) ein Teilrecht ( z.B. Wohnrecht, Auflassungsvormerkung ) anfechtbar begründet, so ist dieses in der Weise zurückzugewähren, dass der Anfechtungsgegner schuldrechtlich gehalten ist, dem Recht des Gläubigers gegen seinen Schuldner Vorrang vor dem anfechtbar bestellten Recht einzuräumen; BGH NJW 1995, 2846/8 Der Anfechtungsgegner ist verpflichtet, alle Erklärungen abzugeben, die erforderlich sind, um eine der Einräumung eines Vorrangs gem. § 880 BGB entsprechende Wirkung zu erreichen; BGH a. a. O. S. 2849.
  • BGH, 17.06.1994 - V ZR 204/92

    Abtretung des Eigentumsübertragungsanspruchs nach Auflassung des Kaufgrundstücks;

    Auszug aus OLG Hamm, 04.09.2001 - 27 U 61/01
    Mit dem vom Amtsgericht Dresden tenorierten Verfügungsverbot hinsichtlich der Vormerkung kann die einstweilige Verfügung schon deshalb keinen Bestand haben, weil die Beklagte ohnehin über die Vormerkung als solche nicht verfügen kann, diese vielmehr als streng akzessorisches Sicherungsmittel ( BGH NJW 1994, 2947 ) analog § 401 BGB dem durch sie gesicherten Anspruch folgt.
  • BGH, 17.12.1998 - IX ZR 196/97

    Anwendung deutschen Rechts auf die Anfechtung eines Erwerbs von Grundschulden an

    Auszug aus OLG Hamm, 04.09.2001 - 27 U 61/01
    Gerade die von ihr zitierte Entscheidung BGH NJW 1999, 1395 bekräftigt diese Verteilung, a. a. O. S. 1396/7, hält sie lediglich im dort gegebenen Fall durch den unter Beweis gestellten Vortrag eines bestimmten Grundstückswertes und einer bestimmten, darunter liegenden Höhe der Grundpfandrechtsvalutierung für erfüllt.
  • BGH, 03.03.1988 - IX ZR 11/87

    Anfechtung bei Veräußerung von Grundbesitz bei Führen der Veräußerung zu einer

    Auszug aus OLG Hamm, 04.09.2001 - 27 U 61/01
    Zu Unrecht bekämpft die Berufung die zutreffend auf die Entscheidung BGH NJW-RR 1988, 827 gestützte Verteilung der insoweit bestehenden Darlegungs- und Beweislast durch die Vorinstanz.
  • BGH, 14.06.2007 - IX ZR 219/05

    Rechtsfolgen der Eintragung eines Verfügungsverbots zu Gunsteneines

    Ergibt sich aus § 11 AnfG in den genannten Fällen ein Anspruch auf Rangänderung nach § 880 Abs. 1 BGB, so wäre dieser Anspruch seinem Inhalt nach grundsätzlich vormerkbar (OLG Hamm NZI 2002, 59; offengelassen in BGHZ 130, 314, 328 unter II. 3. c am Ende).
  • OLG Hamm, 28.03.2002 - 27 W 7/02

    Anfechtungsrechtlicher Rückgewähranspruch auf Duldung der Zwangsvollstreckung in

    Es müsste lediglich zur Vermeidung eines gutgläubigen lastenfreien Erwerbs durch einen Dritten der Vorrang für eine zugunsten des Anfechtungsgläubigers einzutragende Zwangshypothek gesichert werden, wofür die Sicherung durch eine entsprechende Vormerkung genügt (vgl. näher Senat, Urt. v. 4.9.2001, - 27 U 61/01 -, OLGR Hamm, 2002, 72, 73).
  • OLG Hamm, 10.05.2007 - 5 U 159/06

    Zwangsvollstreckung aus einer vollstreckbaren notariellen Urkunde eines Notars

    Grundsätzlich ist beim Vorliegen eines kapitalersetzenden Darlehens nach § 32a GmbHG zwar im Fall der erfolgten Belastung eines Gegenstandes durch den Schuldner zugunsten des Anfechtungsgegners ein Anspruch des Gläubigers gegen den Anfechtungsgegner denkbar, von dem dinglichen Recht nach § 6 AnfG keinen Gebrauch zu machen (hierzu: Huber, Anfechtungsgesetz, 10. Auflage, § 11 AnfG, Rn.21 mit Hinweis auf: RGZ 47, 222; BGH NJW 1996, 3147; BGH NJW 1996, 2231; BGHZ 130, 314; OLG Hamm NZI 2002, 59).
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