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   BayObLG, 15.07.1999 - 2Z BR 86/99   

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BayObLG, 15.07.1999 - 2Z BR 86/99 (https://dejure.org/1999,3902)
BayObLG, Entscheidung vom 15.07.1999 - 2Z BR 86/99 (https://dejure.org/1999,3902)
BayObLG, Entscheidung vom 15. Juli 1999 - 2Z BR 86/99 (https://dejure.org/1999,3902)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

Verfahrensgang

  • LG München I - 1 T 5561/99
  • BayObLG, 15.07.1999 - 2Z BR 86/99

Papierfundstellen

  • DNotZ 2000, 205
  • NZM 2000, 349 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 30.06.1995 - V ZR 118/94

    Abgrenzung der Zuständigkeit des Wohnungseigentums- und des Prozeßgerichts;

    Auszug aus BayObLG, 15.07.1999 - 2Z BR 86/99
    Was der Verfasser der Teilungserklärung gewollt hat, ist danach ohne ausschlaggebende Bedeutung (allgemeine Meinung; BGHZ 130, 159/166; BayObLG Rpfleger 1987, 16; WE 1996, 235; NZM 1998, 775; Demharter GBO 22. Aufl. § 19 Rn. 28 und § 78 Rn. 15 ff., jeweils mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen).

    Ein Widerspruch zwischen Aufteilungsplan und Teilungserklärung bewirkt, daß an den hiervon betroffenen Räumen Sondereigentum nicht entstanden ist (BGHZ 130, 159/166 ff. mit zahlreichen weiteren Nachweisen).

  • BayObLG, 19.03.1998 - 2Z BR 113/97

    Wirksamkeit der Unterteilung eines Wohnungseigentums

    Auszug aus BayObLG, 15.07.1999 - 2Z BR 86/99
    Wird dagegen verstoßen und ein bisher im Sondereigentum stehender Raum als Gemeinschaftseigentum ausgewiesen oder Gemeinschaftseigentum in das Sondereigentum eines neugebildeten Wohnungseigentums einbezogen, entstehen insoweit inhaltlich unzulässige Eintragungen (BayObLGZ 1987, 390; 1995, 399/402 f. sowie BayObLGZ 1998, 70/73; Demharter Anhang zu § 3 Rn. 53).

    Das Teileigentum ist mit dem Sondereigentum an dem zusätzlichen Kellerraum wirksam entstanden (BayObLGZ 1998, 70/74 f.).

  • BGH, 05.07.1991 - V ZR 222/90

    Sondereigentum an Zugang zur gemeinschaftlichen Heizanlage

    Auszug aus BayObLG, 15.07.1999 - 2Z BR 86/99
    Auf die Frage, ob die beiden dem gemeinschaftlichen Gebrauch der Wohnungseigentümer dienenden Räume nicht zwingend im Gemeinschaftseigentum stehen (vgl. § 5 Abs. 2 WEG; BGH Rpfleger 1991, 454; BayObLG DNotZ 1992, 490; aber auch OLG Saarbrücken ZMR 1999, 431) und schon deshalb Sondereigentum an ihnen nicht hätte begründet werden können, braucht nicht eingegangen zu werden.
  • BayObLG, 10.11.1987 - BReg. 2 Z 75/86

    Rechtsfolgen einer nichtigen Unterteilung von Wohnungseigentum

    Auszug aus BayObLG, 15.07.1999 - 2Z BR 86/99
    Wird dagegen verstoßen und ein bisher im Sondereigentum stehender Raum als Gemeinschaftseigentum ausgewiesen oder Gemeinschaftseigentum in das Sondereigentum eines neugebildeten Wohnungseigentums einbezogen, entstehen insoweit inhaltlich unzulässige Eintragungen (BayObLGZ 1987, 390; 1995, 399/402 f. sowie BayObLGZ 1998, 70/73; Demharter Anhang zu § 3 Rn. 53).
  • BayObLG, 20.03.1991 - BReg. 2 Z 3/91
    Auszug aus BayObLG, 15.07.1999 - 2Z BR 86/99
    Ohne Bedeutung ist dabei, daß der Beteiligte zu 1 die Eintragung eines Amtswiderspruchs anstrebt (BayObLGZ 1991, 139/141; Demharter § 43 Rn. 56 und § 77 Rn. 18).
  • BayObLG, 07.12.1995 - 2Z BR 90/95

    Verbindung der im Sondereigentum stehenden Räume bei der Unterteilung eines

    Auszug aus BayObLG, 15.07.1999 - 2Z BR 86/99
    Wird dagegen verstoßen und ein bisher im Sondereigentum stehender Raum als Gemeinschaftseigentum ausgewiesen oder Gemeinschaftseigentum in das Sondereigentum eines neugebildeten Wohnungseigentums einbezogen, entstehen insoweit inhaltlich unzulässige Eintragungen (BayObLGZ 1987, 390; 1995, 399/402 f. sowie BayObLGZ 1998, 70/73; Demharter Anhang zu § 3 Rn. 53).
  • BayObLG, 25.03.1992 - 2Z BR 1/92

    Weitere Beschwerde gegen eine Zwischenverfügung des Grundbuchamts

    Auszug aus BayObLG, 15.07.1999 - 2Z BR 86/99
    Auf die Frage, ob die beiden dem gemeinschaftlichen Gebrauch der Wohnungseigentümer dienenden Räume nicht zwingend im Gemeinschaftseigentum stehen (vgl. § 5 Abs. 2 WEG; BGH Rpfleger 1991, 454; BayObLG DNotZ 1992, 490; aber auch OLG Saarbrücken ZMR 1999, 431) und schon deshalb Sondereigentum an ihnen nicht hätte begründet werden können, braucht nicht eingegangen zu werden.
  • BayObLG, 09.07.1998 - 2Z BR 70/98

    Erfordernis der Zustimmung eines anderen Wohnungseigentümers bei einer baulichen

    Auszug aus BayObLG, 15.07.1999 - 2Z BR 86/99
    Was der Verfasser der Teilungserklärung gewollt hat, ist danach ohne ausschlaggebende Bedeutung (allgemeine Meinung; BGHZ 130, 159/166; BayObLG Rpfleger 1987, 16; WE 1996, 235; NZM 1998, 775; Demharter GBO 22. Aufl. § 19 Rn. 28 und § 78 Rn. 15 ff., jeweils mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen).
  • BayObLG, 09.10.1986 - BReg. 2 Z 121/85

    Zustimmung des Verwalter zur Erstveräußerung eines Wohnungseigentums

    Auszug aus BayObLG, 15.07.1999 - 2Z BR 86/99
    Was der Verfasser der Teilungserklärung gewollt hat, ist danach ohne ausschlaggebende Bedeutung (allgemeine Meinung; BGHZ 130, 159/166; BayObLG Rpfleger 1987, 16; WE 1996, 235; NZM 1998, 775; Demharter GBO 22. Aufl. § 19 Rn. 28 und § 78 Rn. 15 ff., jeweils mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen).
  • OLG München, 27.06.2012 - 34 Wx 71/12

    Wohnungseigentum: Sondereigentum bei Widerspruch zwischen Teilungserklärung und

    Ein Widerspruch zwischen der Teilungserklärung und dem Aufteilungsplan hat vielmehr zur Folge, dass an den betroffenen Räumen kein Sondereigentum entstanden ist (vgl. BGHZ 130, 159/166; BayObLG DNotZ 2000, 205).

    Ein isolierter Miteigentumsanteil liegt dann vor, wenn das gesamte dem Miteigentumsanteil zugedachte Sondereigentum nicht sondereigentumsfähig ist (BGH DNotZ 1990, 377; 2004, 371; BayObLGZ 1998, 70/74 f.; BayObLG DNotZ 2000, 205/208; OLG Hamm Rpfleger 2007, 137; Schneider in Riecke/Schmid § 5 Rn. 21; Schöner/Stöber Grundbuchrecht, 14. Aufl. Rn. 2834 sowie Rn. 2976a) bzw. dem Rest der Eintragungsvermerke ein wesentliches Erfordernis fehlt (BayObLGZ 1998, 70/74 f.).

    14 4. Wird eine Teilungserklärung vollzogen, die dem Aufteilungsplan widerspricht, entsteht eine inhaltlich unzulässige Eintragung (§ 53 Abs. 1 Satz 2 GBO; vgl. BayObLG DNotZ 2000, 205/208).

    Dasselbe gilt, wenn zwingendes Gemeinschaftseigentum einem Miteigentumsanteil als Sondereigentum zugewiesen wird (BayObLGZ 98, 70/74; BayObLG DNotZ 2000, 205).

  • OLG Düsseldorf, 02.07.2004 - 3 Wx 318/03

    Eintragung eines Widerspruchs gegen Richtigkeit des Grundbuchs - Sondereigentum

    Was der Verfasser der Teilungserklärung gewollt hat, ist danach ohne ausschlaggebende Bedeutung (BGHZ 130, 159, 166; BayObLG - 2Z BR 86/99 - vom 15.07.1999; BayObLG …

    Durch ihn soll festgelegt werden, welche Räume nach der Teilungserklärung zu welchem Sondereigentum gehören und wo die Grenzen der im Sondereigentum stehenden Räume untereinander sowie gegenüber dem gemeinschaftlichen Eigentum verlaufen (BayObLG - 2Z BR 86/99 - vom 15.07.1999).

  • OLG Schleswig, 21.12.2007 - 2 W 202/07

    Wohnungseigentum: Festlegung des Verwendungszwecks für das Sondereigentum bei

    Dabei ist auf den Wortlaut und Sinn der Eintragung sowie der darin in zulässiger Weise in Bezug genommenen Eintragungsbewilligung samt Anlagen - etwa den Aufteilungsplan - abzustellen, wie sie sich für einen unbefangenen Betrachter als nächstliegende Bedeutung der Eintragung ergeben (§ 133 BGB; BayObLG DNotZ 2000, 205).

    Nach der deutlichen Gliederung der TE, wie sie sich schon aus ihren Überschriften ergibt, regelt § 1 TE die (sachenrechtliche) "Teilung" unter besonderer Hervorhebung der Abgrenzung des Gemeinschaftseigentums vom Sondereigentum (vgl. auch die Bezugnahme auf den Aufteilungsplan gemäß § 7 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 WEG, BayObLG DNotz 2000, 205), während § 4 TE im Abschnitt über das Gemeinschaftsverhältnis (vgl. § 3 TE) "Art und Umfang des Gebrauchs" betrifft.

  • OLG München, 27.03.2017 - 34 Wx 114/14

    Anspruch auf Löschung eines Amtswiderspruchs

    Stimmen die wörtliche Beschreibung des Gegenstands von Sondernutzungsrechten im Text der Teilungserklärung und die Angaben im Aufteilungsplan nicht überein, ist deshalb grundsätzlich keiner der sich widersprechenden Erklärungsinhalte vorrangig (BayObLG DNotZ 2000, 205; OLG Hamm NJW-RR 2001, 84).
  • OLG Zweibrücken, 31.10.2000 - 3 W 199/00

    Räumungsvollstreckung und Vollstreckungsschutz

    Bei Unklarheiten und Widersprüchen entsteht kein Sondereigentum, sondern gemeinschaftliches Eigentum (ständige Rechtsprechung, vgl. etwa BGH, NJW 1995, 2851, 2853; BayObLG, NJW-RR 1991, 1356, 1357 und MittBayNot 1999, 559, 560; OLG Frankfurt, Rpfleger 1997, 374).

    Ohne Bedeutung ist also, was der Verfasser der Teilungserklärung gewollt hat (vgl. BGH, NJW 1995, 2851, 2853; BayObLG, MittBayNot 1999, 559, 560).

  • OLG Koblenz, 06.09.2012 - 1 U 1097/11

    Haftung des Notars wegen unwirksamer Bildung von Wohnungseigentum

    Die Grundbucheintragung nimmt auf sämtliche vorausgegangenen Teilungserklärungen inhaltlich Bezug; hieraus ergaben sich unmittelbar durchgreifende Bedenken oder wenigstens Zweifel am Bestand der beantragten Grundbuchänderung i.S.d. § 1 Abs. 2 WEG (vgl. auch BayObLG DNotZ 2000, 205 ; OLG München, Beschluss vom 27. Juni 2012 - 34 Wx 71/12 - [...]).
  • OLG Frankfurt, 23.07.2019 - 20 W 112/19

    Auswirkungen fehlerhafter Zuordnung eines Raums zum Sondereigentum im Rahmenvon

    Die Eintragung dürfte dann zumindest im Hinblick auf die Verbindung mit nicht bestehendem Sondereigentum inhaltlich unzulässig und daher von Amts wegen gemäß § 53 Abs. 1 Satz 2 GBO zu löschen sein (vgl. BGH NJW 2004, 1798; BayObLG DNotZ 2000, 205, je zitiert nach juris; Schneider in Bärmann/Seuß, a.a.O., § 2 Rz. 150; Palandt/Wicke, BGB, 78. Aufl., § 3 WEG Rz. 3; Demharter, a.a.O., Anhang zu § 3 Rz. 12, und NZM 2000, 1196 ff.).
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