Weitere Entscheidung unten: BAG, 23.03.1999

Rechtsprechung
   BAG, 19.11.2002 - 3 AZR 631/97   

Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    Diskriminierungsverbot aus Art. 141 EG auch für Pensionskassen

  • IWW
  • DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Diskriminierungsverbot bezüglich der Gewährung von Witwenrenten

mehr
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebliche Altersversorgung; Europarecht - Geschlechtsdiskriminierung beim Entgelt; Bindung eines Anspruchs auf Witwerrente an die Haupternährereigenschaft der früheren Arbeitnehmerin; Bindung des nationalen Gerichts an Erkenntnisse des Europäischen Gerichtshofs zur Auslegung des EG-Vertrages; Diskriminierungsverbot aus Art. 141 EG auch für Pensionskassen

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

    Diskriminierungsverbot aus Art. 141 EG auch für Pensionskassen

  • Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Einstandspflicht der Pensionskasse bei Verstoß des Arbeitgebers gegen betriebsrentenrechtliches Diskriminierungsverbot

Kurzfassungen/Presse (6)

mehr

Besprechungen u.ä.

  • EWiR-online.de(Leitsatz frei, Besprechungstext 2,90 €) (Entscheidungsbesprechung)

    Ablehnung einer Witwerrente durch Pensionskasse auf Grund nicht überwiegenden Familienunterhalts durch verstorbene Arbeitnehmerin als Verstoß gegen Diskriminierungsverbot des Art. 141 EG

Sonstiges

Zeitschriftenfundstellen

  • BAGE 103, 373
  • MDR 2003, 460
  • FamRZ 2003, 525 (Ls.)
  • BB 2003, 370
  • DB 2003, 398
  • NZA 2003, 380



Kontextvorschau:





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)  

  • BAG, 07.09.2004 - 3 AZR 550/03  

    Betriebliche Altersversorgung: Mittelbare Diskriminierung durch Pensionskasse

    Die sich hieraus ergebenden Ansprüche richten sich nicht nur gegen die Pensionskasse (vgl. EuGH 9. Oktober 2001 - Rs. C-379/99 - Menauer - EuGHE I 2001, 7275; BAG 19. November 2002 - 3 AZR 631/97 - BAGE 103, 373), sondern auch gegen den Arbeitgeber.

    Daran, dass es sich um eine "sonstige Vergütung" iSv. Art. 141 Abs. 2 EG handelt, ändert auch der Umstand nichts, dass eine Versorgungsleistung nicht durch den Arbeitgeber selbst, sondern durch eine von ihm eingeschaltete, rechtlich selbständige Stelle wie eine Pensionskasse erbracht werden soll (EuGH 28. September 1994 - Rs. C-200/91 - Coloroll - EuGHE I 1994, 4389, Rn. 20 = AP EWG-Vertrag Art. 119 Nr. 57; BAG 19. November 2002 - 3 AZR 631/97 - BAGE 103, 373, 376 mwN).

    Die für die begünstigte Arbeitnehmergruppe geltenden Regeln sind auch für die benachteiligte Gruppe maßgeblich (BAG 19. November 2002 - 3 AZR 631/97 - BAGE 103, 373, 376 f.).

    Die sich aus dieser Pflicht zu diskriminierungsfreier Anspruchsberechnung ergebenden Differenzbeträge schuldet nicht nur die streitverkündete Pensionskasse (EuGH 9. Oktober 2001 - Rs. C-379/99 - Menauer - EuGHE I 2001, 7275 = AP BetrAVG § 1 Pensionskasse Nr. 5 = EzA EG-Vertrag 1999 Art. 141 Nr. 7; BAG 19. November 2002 - 3 AZR 631/97 - BAGE 103, 373, 376 f.), sondern auch die Beklagte (vgl. auch Steinmeyer BetrAV 2004, 436, 439).

  • BGH, 01.06.2005 - IV ZR 100/02  

    Berücksichtigung von Mutterschutzzeiten bei Errechnung einer von der

    Art. 141 EG (die Art. 117 bis 120 des EG-Vertrages sind durch die Art. 136 bis 143 EG ersetzt worden, Art. 141 EG entspricht insoweit der früheren Regelung in Art. 119 EGV) gibt jedem Bürger der Europäischen Gemeinschaft ein subjektives Recht, sich vor den nationalen Gerichten sowohl gegenüber Privaten (vgl. dazu BAGE 103, 373 ff.) als auch gegenüber Personen des öffentlichen Rechts und insbesondere auch gegenüber Pensionskassen, die damit betraut sind, Leistungen eines Betriebsrentensystems zu erbringen (vgl. dazu EuGH, Urteil vom 9. Oktober 2001 - Rs C-379/99 - "Barmer Ersatzkasse", NJW 2001, 3693), unmittelbar auf den Grundsatz der Entgeltgleichheit und das Verbot der Entgeltdiskriminierung wegen des Geschlechts zu berufen.
  • LAG Düsseldorf, 08.12.2009 - 6 Sa 818/09  

    Gleichbehandlung von Mann und Frau bei Beginn abschlagsfreier betrieblicher

    Die diskriminierende Ausnahmebestimmung der Satzung darf nicht zu Lasten des Klägers angewandt werden (vgl. BAG vom 19.11.2002 - 3 AZR 631/97 - NZA 2003, 460 Rdn. 24; BAG vom 29.04.2008 - 3 AZR 266/06 - NZA 2008, 1417 Rdn. 45).

    Durch Beschluss vom 23.03.1999 hatte das Bundesarbeitsgericht, worauf die Beklagte hingewiesen hat, dem Europäischen Gerichtshof die Frage vorgelegt, ob Artikel 119 EG-Vertrag dahin ausgelegt werden muss, dass Pensionskassen als Arbeitgeber anzusehen sind und Gleichbehandlung von Mann und Frau bei Leistungen der betrieblichen Altersversorgung schulden, obwohl den benachteiligten Arbeitnehmern gegen ihren unmittelbaren Versorgungsschuldnern, den Arbeitgebern als Parteien der Arbeitsverträge ein insolvenzgeschützter, der Diskriminierung ausschließender Anspruch zusteht (3 AZR 631/97 (A) - BAGe 91, 155 ff.).

    Dies bedeutet, dass nationale Bestimmungen, die in Widerspruch zu den Regelungen des EG-Vertrages in der verbindlichen Auslegung des EuGH stehen nicht angewendet werden dürfen ( BAG vom 19.11.2002 - 3 AZR 631/97 - NZA 2003, 398).

mehr
  • BAG, 23.03.2004 - 3 AZR 279/03  

    Vorgezogene Betriebsrente des vorzeitig Ausgeschiedenen

    Hier richtet sich der Anspruch auf Gleichbehandlung mit der nicht diskriminierten Personengruppe auch unmittelbar gegen die Pensionskasse (BAG 19. November 2002 - 3 AZR 631/97 - AP BetrAVG § 1 Gleichberechtigung Nr. 13 = EzA EG-Vertrag 1999 Art. 141 Nr. 11 im Anschluss an EuGH 9. Oktober 2001 - Rs C-379/99 - EuGHE I 2001, 7275 = AP BetrAVG § 1 Pensionskasse Nr. 5 = EzA EG-Vertrag 1999 Art. 141 Nr. 7).
  • LAG Köln, 11.09.2012 - 12 Sa 757/11  

    Witwenrente - Haupternährereigenschaft - Benachteiligung

    Der Kläger meint, auf den Auslegungsbefund des Arbeitsgerichts komme es schon deshalb nicht an, weil die Regelung dann gegen das Diskriminierungsverbot aus Art. 141 EG gemäß den Grundsätzen der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 19.11.2002, 3 AZR 631/97, verstoßen würde.
  • LG Karlsruhe, 10.02.2006 - 6 O 380/05  

    Zusatzversorgung im Öffentlichen Dienst: Rechtmäßigkeit der Rentenberechnung für

    Es ist zwar anerkannt, dass auch rechtlich selbständige Pensionskassen wie die Beklagte im Sinne des Art. 141 EG-Vertrages als Arbeitgeber angesehen werden können (BAG, Urt. v. 19.11.2002, Az. 3 AZR 631/97, NZA 2003, 380-383).
  • LAG Düsseldorf, 12.04.2006 - 12 Sa 1660/05  
    Vielmehr ist zum einen die Altersversorgung, namentlich die Witwenversorgung, Teil der vom Arbeitnehmer im Arbeitsverhältnis erdienten Vergütung und damit Entgelt i. S. d. europarechtlichen Diskriminierungsverbotes des Art. 141 EG-Vertrag (BAG, Urteil vom 19.11.2002, 3 AZR 631/97, DB 2003, 398, Urteil vom 26.09.2000, 3 AZR 387/99 VersR 2001, 1308 ["Haupternährerklausel"]).
  • LSG Bayern, 28.03.2007 - L 16 R 595/05  
    Im anschließenden Klageverfahren vor dem Sozialgericht München machte der Kläger unter Bezugnahme auf das Urteil des Europäischen Gerichtshof (EuGH) vom 9. Oktober 2001, Az. Rs.C-379/99 und das Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 19.11.2002, Az. 3 AZR 631/97 geltend, dass § 303 SGB VI eine Entgeltdiskriminierung wegen des Geschlechts enthalte, und daher der Anspruch auf Witwerrente wegen des Verstoßes gegen das Diskriminierungsverbot aus Art. 141 EG unabhängig davon bestehe, ob die verstorbene Ehefrau den Unterhalt der Familie überwiegend bestritten habe.
  • LG Karlsruhe, 24.10.2008 - 6 S 25/08  

    VBL: Berechnung der Startgutschrift bei Teilzeitbeschäftigung

    Es ist zwar anerkannt, dass auch rechtlich selbständige Pensionskassen wie die Beklagte im Sinne des Art. 141 EG-Vertrages als Arbeitgeber angesehen werden können (vgl. BAG, Urt. v. 19.11.2002, Az. 3 AZR 631/97, NZA 2003, 380-383).
  • LG Karlsruhe, 14.11.2003 - 6 S 98/02  

    Rechtsstreit um Zusatzversorgung im Öffentlichen Dienst: Wirkungslosigkeit eines

    Es ist zwar anerkannt, dass auch rechtlich selbständige Pensionskassen wie die Beklagte im Sinne des Art. 141 EG-Vertrages als Arbeitgeber angesehen werden können (BAG, Urt. v. 19.11.2002, Az. 3 AZR 631/97, NZA 2003, 380-383).

Rechtsprechung
   BAG, 23.03.1999 - 3 AZR 631/97 (A)   

Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    EG-Vertrag Art. 119; BetrVG §§ 1 Abs. 1, 7

  • rechtsportal.de

    Pensionskasse und arbeitsrechtliches Diskriminierungsverbot

  • Judicialis

    Pensionskasse und arbeitsrechtliches Diskriminierungsverbot

mehr
  • Betriebs-Berater

    Pensionskasse und arbeitsrechtliches Diskriminierungsverbot

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Vorlagebeschluss zum Verbot der Diskriminierung durch Pensionskassen

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • EWiR-online.de (Entscheidungsbesprechung)

    Vorlagebeschluss zum Verbot der Diskriminierung durch Pensionskassen

Sonstiges

Zeitschriftenfundstellen

  • BAGE 91, 155
  • ZIP 1999, 2030
  • MDR 2000, 90
  • VersR 2000, 253
  • BB 1999, 2462
  • NZA 2000, 90



Kontextvorschau:





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)  

  • BAG, 11.12.2007 - 3 AZR 249/06  

    Betriebliche Altersversorgung und Antidiskriminierungsrecht

    Gründe des Schutzes der Versorgungseinrichtung stehen dem so lange nicht entgegen, als - wie hier - der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin tatsächlich in die Versorgungseinrichtung aufgenommen wurde, also ein "Versicherungsbeginn" iSv. § 1b Abs. 3 Satz 2 BetrAVG vorliegt, und die unerlaubte Benachteiligung sich auch aus den Leistungsregelungen der Einrichtung ergibt, an deren Aufstellung sie beteiligt ist (teilweise abweichend wohl noch BAG 23. März 1999 - 3 AZR 631/97 (A) - BAGE 91, 155, zu II 5 b der Gründe und zB Oetker Anm. SAE 2003, 355, 358).
  • BAG, 19.11.2002 - 3 AZR 631/97  

    Diskriminierungsverbot aus Art. 141 EG auch für Pensionskassen

    Durch Beschluß vom 23. März 1999 hatte der Senat im vorliegenden Rechtsstreit dem Europäischen Gerichtshof die Frage vorgelegt, ob Art. 119 EG-Vertrag dahin ausgelegt werden muß, daß Pensionskassen als Arbeitgeber anzusehen sind und Gleichbehandlung von Mann und Frau bei Leistungen der betrieblichen Altersversorgung schulden, obwohl den benachteiligten Arbeitnehmern gegenüber ihrem unmittelbaren Versorgungsschuldnern, den Arbeitgebern als Parteien der Arbeitsverträge, ein insolvenzgeschützter, die Diskriminierung ausschließender Anspruch zusteht (- 3 AZR 631/97 (A) - BAGE 91, 155 ff.).
  • BAG, 31.07.2007 - 3 AZR 373/06  

    Streichung des Sicherungsfalls "wirtschaftliche Notlage"

    Er ist aus dem arbeitsrechtlichen Grundverhältnis verpflichtet, die geschuldete Versorgung zu leisten und dem Arbeitnehmer eine der Versorgungszusage entsprechende Versorgung zu verschaffen (BAG 23. März 1999 - 3 AZR 631/97 (A) - BAGE 91, 155, zu II 5 b aa der Gründe, nunmehr § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG).
mehr
  • BAG, 12.06.2007 - 3 AZR 186/06  

    Betriebliche Altersversorgung - Durchführungsweg, Ausschlussfrist, Verjährung

    Der Verschaffungsanspruch richtet sich darauf, eine Lücke zu schließen, die sich zwischen der Versorgungszusage einerseits und der Ausgestaltung des Durchführungsweges andererseits ergeben kann, betrifft also Fälle, in denen die für die Durchführung der Versorgungszusage getroffene Regelung hinter den Verpflichtungen des Arbeitgebers zurückbleibt (BAG 23. März 1999 - 3 AZR 631/97 (A) - BAGE 91, 155, zu II 5 b aa der Gründe).
  • BAG, 23.03.2004 - 3 AZR 279/03  

    Vorgezogene Betriebsrente des vorzeitig Ausgeschiedenen

    Dass eine Pensionskasse insoweit grundsätzlich nicht zu Leistungen verpflichtet ist, die über das satzungsgemäß Gebotene hinausgehen, folgt aber aus dem für eine Pensionskasse maßgeblichen Versicherungsprinzip und aus deren Finanzierung durch Beiträge (vgl. BAG 23. März 1999 - 3 AZR 631/97 (A) - BAGE 91, 155, 161 ff.).

    Hier richtet sich der Anspruch auf Gleichbehandlung mit der nicht diskriminierten Personengruppe auch unmittelbar gegen die Pensionskasse (BAG 19. November 2002 - 3 AZR 631/97 - AP BetrAVG § 1 Gleichberechtigung Nr. 13 = EzA EG-Vertrag 1999 Art. 141 Nr. 11 im Anschluss an EuGH 9. Oktober 2001 - Rs C-379/99 - EuGHE I 2001, 7275 = AP BetrAVG § 1 Pensionskasse Nr. 5 = EzA EG-Vertrag 1999 Art. 141 Nr. 7).

  • BAG, 31.07.2007 - 3 AZR 372/06  

    Streichung des Sicherungsfalls "wirtschaftliche Notlage" - Fälligkeit von

    Er ist aus dem arbeitsrechtlichen Grundverhältnis verpflichtet, die geschuldete Versorgung zu leisten und dem Arbeitnehmer eine der Versorgungszusage entsprechende Versorgung zu verschaffen (BAG 23. März 1999 - 3 AZR 631/97 (A) - BAGE 91, 155, zu II 5 b aa der Gründe, nunmehr § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG).
  • BAG, 29.08.2000 - 3 AZR 201/00  

    Versorgungs-Verschaffungsanspruch nach Austritt aus einer kommunalen

    Auch dieser tarifvertragliche Verschaffungsanspruch ist insolvenzgeschützt (BAG 23. März 1999 - 3 AZR 631/97 (A) - BAGE 91, 155, 162).
  • LAG Düsseldorf, 19.03.2003 - 12 Sa 1562/02  

    Verschaffung einer Zusatzversorgung

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts steht dem Arbeitnehmer aus der vom Arbeitgeber eingegangenen Versorgungsverpflichtung ein Anspruch auf Verschaffung der Versorgung zu, die sich nach der vorgesehenen, aber nicht vollzogenen Durchführungsform, i.e. der Versicherung bei der RZVK, ergeben hätte (BAG, Urteil vom 23.02.1988, 3 AZR 408/86, AP Nr. 18 zu § 1 BetrAVG Zusatzversorgungskassen, Beschluss vom 23.03.1999, 3 AZR 631/97 (A), AP Nr. 4 zu § 1 BetrAVG Pensionskasse, Urteil vom 29.08.2000, 3 AZR 201/00, AP Nr. 55 zu § 1 BetrAVG Zusatzversorgungskassen, Urteil vom 19.06.2001, 3 AZR 557/00, AP Nr. 50 zu § 1 BetrAVG Gleichbehandlung; vgl. Beschluss vom 23.03.1999, 3 AZR 631/97 (A), AP Nr. 4 zu § 1 BetrAVG Pensionskasse).
  • LAG Düsseldorf, 08.12.2009 - 6 Sa 818/09  

    Gleichbehandlung von Mann und Frau bei Beginn abschlagsfreier betrieblicher

    Durch Beschluss vom 23.03.1999 hatte das Bundesarbeitsgericht, worauf die Beklagte hingewiesen hat, dem Europäischen Gerichtshof die Frage vorgelegt, ob Artikel 119 EG-Vertrag dahin ausgelegt werden muss, dass Pensionskassen als Arbeitgeber anzusehen sind und Gleichbehandlung von Mann und Frau bei Leistungen der betrieblichen Altersversorgung schulden, obwohl den benachteiligten Arbeitnehmern gegen ihren unmittelbaren Versorgungsschuldnern, den Arbeitgebern als Parteien der Arbeitsverträge ein insolvenzgeschützter, der Diskriminierung ausschließender Anspruch zusteht (3 AZR 631/97 (A) - BAGe 91, 155 ff.).
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht