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   BGH, 14.06.2018 - 3 StR 569/17   

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https://dejure.org/2018,29769
BGH, 14.06.2018 - 3 StR 569/17 (https://dejure.org/2018,29769)
BGH, Entscheidung vom 14.06.2018 - 3 StR 569/17 (https://dejure.org/2018,29769)
BGH, Entscheidung vom 14. Juni 2018 - 3 StR 569/17 (https://dejure.org/2018,29769)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 263 StGB; § 25 Abs. 2 StGB; § 26 StGB; § 267 StGB
    Abgrenzung von Mittäterschaft und Anstiftung beim Betrug (keine über das Anstoßen der von anderen Beteiligten begangenen Betrugstat hinausgehende Beteiligung; keine fortdauernde Tatherrschaft); Urkundenfälschung

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 25 Abs. 2 StGB, § 263 Abs. 1, § 26 StGB, § 354 Abs. 1 StPO, § 265 Abs. 1 StPO, § 349 Abs. 2 StPO, § 473 Abs. 4 StPO

  • Wolters Kluwer

    Maßgebliche Kriterien für eine Mittäterschaft bei Beteiligung mehrerer Personen an einer Straftat (hier: Betrug und Urkundenfälschung)

  • rewis.io

    Mittäterschaft nur bei über Unterstützungshandlung hinausgehendem Tatbeitrag

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    StGB § 25 Abs. 2
    Maßgebliche Kriterien für eine Mittäterschaft bei Beteiligung mehrerer Personen an einer Straftat (hier: Betrug und Urkundenfälschung)

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Beteiligung mehrerer Personen - und die Frage der Mittäterschaft

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Betrug mit Mietfahrzeugen - und der Eintritt des Vermögensschadens

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Maßgebliche Kriterien für eine Mittäterschaft

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 08.12.2015 - 3 StR 439/15

    Mittäterschaft beim schweren Raub und bei der gefährlichen Körperverletzung

    Auszug aus BGH, 14.06.2018 - 3 StR 569/17
    Ob danach Mittäterschaft oder eine andere Form der Beteiligung anzunehmen ist, hat der Tatrichter aufgrund einer wertenden Gesamtbetrachtung aller festgestellten Umstände zu prüfen; maßgebliche Kriterien sind der Grad des eigenen Interesses an der Tat, der Umfang der Tatbeteiligung und die Tatherrschaft oder wenigstens der Wille dazu, so dass die Durchführung und der Ausgang der Tat maßgeblich auch vom Willen des Betreffenden abhängen (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschluss vom 8. Dezember 2015 - 3 StR 439/15, StV 2016, 648).
  • BGH, 12.05.2009 - 4 StR 18/09

    Tenorierung beim "gewerbsmäßigen Betrug" (Vermögensschaden durch die Übertragung

    Auszug aus BGH, 14.06.2018 - 3 StR 569/17
    Hieran ändert es nichts, wenn der Fahrzeugvermieter das Fahrzeug - aus welchen Gründen auch immer - zurückerlangt (etwa BGH, Beschluss vom 12. Mai 2009 - 4 StR 18/09, juris Rn. 6).
  • BGH, 12.10.2021 - 5 StR 173/21

    Tateinheit zwischen Betrug und Fahren ohne Fahrerlaubnis

    Denn das Wegfahren des Fahrzeugs stand in unmittelbarem Zusammenhang mit der Besitzüberlassung und somit der Vollendung des Betrugs (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Juni 2018 - 3 StR 569/17); mindestens diente es der Sicherung des betrügerisch erlangten Besitzes.
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