Weitere Entscheidung unten: OLG Brandenburg, 08.10.2008

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   OLG Düsseldorf, 01.07.2008 - I-3 U 15/08   

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https://dejure.org/2008,13504
OLG Düsseldorf, 01.07.2008 - I-3 U 15/08 (https://dejure.org/2008,13504)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 01.07.2008 - I-3 U 15/08 (https://dejure.org/2008,13504)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 01. Juli 2008 - I-3 U 15/08 (https://dejure.org/2008,13504)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    BGB § 242; ; BGB § 257; ; BGB § 670; ; BGB § 775; ; BGB § 775 Abs. 1 Nr. 1; ; BGB § 775 Abs. 1 Nr. 2; ; BGB § 775 Abs. 1 Nr. 3; ; BGB § 775 Abs. 1 Nr. 4; ; GmbHG § 51 a

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 775 Abs. 1 Nr. 1; BGB § 775 Abs. 1 Nr. 3
    Anspruch eines Gesellschafters auf Freistellung von der Mithaftung für eine Gesellschaftsverbindlichkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG München, 22.03.2006 - 7 U 5152/05

    Besicherung eines Kredits der GmbH mittels Schuldbeitritts des Gesellschafters -

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 01.07.2008 - 3 U 15/08
    Die den vorstehend dargestellten Grundsatz tragenden Erwägungen gelten auch in anderen Fällen der Stellung von Sicherheiten durch einen Gesellschafter (vgl. OLG München WM 2006, S. 1776 ff., dort sogar für den Schuldbeitritt; im Schrifttum ist der Umfang der Ausdehnung auf anderweitige Gesellschafter-Sicherheiten im einzelnen umstritten, vgl. Sprau a.a.O. a.E.; Brödermann Rdnr. 3; Habersack Rdnr. 3; Horn Rdnr. 7).
  • BGH, 19.12.1988 - II ZR 101/88

    Beurkundungspflicht für den Austritt aus einer Gesellschaft - Haftung eines

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 01.07.2008 - 3 U 15/08
    Dementsprechend kann zumindest dann, wenn eine der Voraussetzungen des § 775 Abs. 1 Nrn. 1 bis 4 BGB vorliegt, der Gesellschafter im Falle seines Ausscheidens - weil dann die Identität seiner persönlichen Interessen mit denjenigen der Gesellschaft beendet ist - von der Gesellschaft verlangen, von seiner Verpflichtung aus der Bürgschaft freigestellt zu werden (BGH WM 1974, S. 214/215; soweit in BGH WM 1989, S. 406/407 andere Gesellschafter als Anspruchgegner angesehen wurden, beruhte dies auf einer besonderen, durch vertragliche Abreden bestimmten Sachverhaltsgestaltung; Palandt-Sprau, BGB, 67. Aufl. 2008, § 775 Rdnr. 1; Brödermann in: Prütting u.a., BGB, 2. Aufl. 2007, § 775 Rdnr. 6; MK-Habersack, BGB, 4. Aufl. 2004, § 775 Rdnr. 4; Staudinger-Horn, BGB, 13. Bearb. 1997, § 775 Rdnr. 3).
  • BGH, 16.01.1974 - VIII ZR 229/72

    Anspruch auf Freistellung von einer Bürgschaftsverpflichtung - Unzulässige

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 01.07.2008 - 3 U 15/08
    Dementsprechend kann zumindest dann, wenn eine der Voraussetzungen des § 775 Abs. 1 Nrn. 1 bis 4 BGB vorliegt, der Gesellschafter im Falle seines Ausscheidens - weil dann die Identität seiner persönlichen Interessen mit denjenigen der Gesellschaft beendet ist - von der Gesellschaft verlangen, von seiner Verpflichtung aus der Bürgschaft freigestellt zu werden (BGH WM 1974, S. 214/215; soweit in BGH WM 1989, S. 406/407 andere Gesellschafter als Anspruchgegner angesehen wurden, beruhte dies auf einer besonderen, durch vertragliche Abreden bestimmten Sachverhaltsgestaltung; Palandt-Sprau, BGB, 67. Aufl. 2008, § 775 Rdnr. 1; Brödermann in: Prütting u.a., BGB, 2. Aufl. 2007, § 775 Rdnr. 6; MK-Habersack, BGB, 4. Aufl. 2004, § 775 Rdnr. 4; Staudinger-Horn, BGB, 13. Bearb. 1997, § 775 Rdnr. 3).
  • OLG Hamm, 20.10.2008 - 8 U 4/08

    Wirksamkeit des Ausschlusses eines Gesellschafters einer GmbH wegen

    Entscheidungen des Oberlandesgerichts Düsseldorf in dem Verfahren der Kläger über eine Vollstreckungsgegenklage (I-3 U 15/08) bleiben in diesem Zusammenhang ebenfalls außer Betracht, da mit ihnen nicht innerhalb von 6 Wochen die Zwangsvollstreckungsmaßnahmen abgewendet wurden.

    Der Senat teilt auch nicht die vom OLG Düsseldorf in seinem Urteil vom 01. Juli 2008 (I-3 U 15/08) vertretene Auffassung, die Zwangsvollstreckung sei treuwidrig erfolgt, weil die Kläger von der Beklagten Befreiung von ihrer Haftung gegenüber dem Darlehensgläubiger verlangen und diesen Befreiungsanspruch auch gegen den Mehrheitsgesellschafter geltend machen können.

    Die vorliegende Entscheidung weicht teilweise von tragenden Erwägungen des OLG Düsseldorf in seinem Urteil vom 01. Juli 2008 (I-3 U 15/08) ab.

  • OLG München, 17.04.2012 - 5 U 3526/11

    Gesellschaft bürgerlichen Rechts: Einwand der Verletzung der gesellschafterlichen

    Anders als in dem vom Bundesgerichtshof am 05.04.2011 - II ZR 279/08, ZIP 2011, 1103 (vorausgehend: OLG Düsseldorf, Urteil vom 01.07.2008 - 3 U 15/08) - entschiedenen Fall ist hierin ein Treuepflichtverstoß zu sehen.
  • OLG München, 17.04.2012 - 5 U 2168/11

    Gesellschaft bürgerlichen Rechts: Einwand der Verletzung der gesellschafterlichen

    Anders als in dem vom Bundesgerichtshof am 05.04.2011 - II ZR 279/08, ZIP 2011, 1103 (vorausgehend: OLG Düsseldorf, Urteil vom 01.07.2008 - 3 U 15/08) - entschiedenen Fall ist hierin ein Treuepflichtverstoß zu sehen.
  • OLG Brandenburg, 22.05.2013 - 4 U 59/12

    Ausschluss des Ausgleichsanspruchs unter Mitbürgen bei Ausscheiden des bürgenden

    Allerdings vertrat das Oberlandesgericht Düsseldorf in seinem Urteil vom 1. Juli 2008 (3 U 15/08, Rdnr. 33 f.) die Auffassung, § 775 BGB könne unter Durchbrechung des Trennungsprinzips erweiternd angewendet und dem seinen Gesellschaftsanteil drastisch reduzierenden Gesellschafter ein Befreiungsanspruch unmittelbar gegen den verbleibenden faktischen Alleingesellschafter eingeräumt werden, weil die Sicherheiten - in jenem Fall waren es Schuldbeitritte - formal zwar die Darlehensforderungen im Interesse der GmbH, materiell aber wegen der Identität von Alleingesellschafter und Hauptgläubiger nur noch dessen Interessen absicherten.
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   OLG Brandenburg, 08.10.2008 - 3 U 15/08   

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https://dejure.org/2008,14949
OLG Brandenburg, 08.10.2008 - 3 U 15/08 (https://dejure.org/2008,14949)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 08.10.2008 - 3 U 15/08 (https://dejure.org/2008,14949)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 08. Oktober 2008 - 3 U 15/08 (https://dejure.org/2008,14949)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Schadensersatz aus einem mittlerweile beendeten Mandatsverhältnis über eine angestrengte Räumung sowie ein gescheitertes notarielles Vermittlungsverfahren nach dem Sachenrechtsbereinigungsgesetz (SachRBerG); Beurteilung des Umfangs der Grundpflichten aus dem ...

  • Judicialis

    ZPO §§ 140 ff.; ; ZPO § 141; ; ZPO § 148; ; ZPO § 448; ; BGB § 278; ; BGB § 280 Abs. 1; ; BGB § 554 Abs. 1; ; BGB § 554 Abs. 2 Nr. 2 a.F.; ; BRAO § 53

  • rechtsportal.de

    BGB § 145 ff.; BGB § 280 Abs. 1
    Hohe Anforderungen an konkludenten Abschluss eines Anwaltsvertrages - Keine Mandatserweiterung bei beiläufigen Auskünften zu anderer Sache

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 15.01.1985 - VI ZR 65/83

    Vertragliche Sorgfaltspflicht - Anwaltliche Sorgfaltspflicht -

    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.10.2008 - 3 U 15/08
    Für einen Rechtsanwalt besteht zwar grundsätzlich die Verpflichtung, zunächst den Sachverhalt, den er beurteilen soll, genau zu klären (BGH VersR 1960, 911; VersR 1985, 363).

    Er ist nicht verpflichtet, eigene Ermittlungen und Prüfungen darüber anzustellen, ob diese richtig sind (BGH VersR 1983, 659; VersR 1985, 363).

  • BGH, 16.06.2005 - IX ZR 27/04

    Haftungsausfüllende Kausalität im Anwaltshaftungsprozess

    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.10.2008 - 3 U 15/08
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, der sich der Senat anschließt, ist für die hypothetische Betrachtung, ob eine Prozesspartei einen Rechtsstreit bei sachgemäßer anwaltlicher Vertretung gewonnen hätte, maßgebend, wie der Vorprozess nach Auffassung des Gerichts, das mit dem gegen den Rechtsanwalt gerichteten Schadensersatzanspruch befasst ist, richtig hätte entschieden werden müssen (BGH NJW 2001, 146; 2005, 3071).
  • BGH, 28.09.2000 - IX ZR 6/99

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Rechtslage bei

    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.10.2008 - 3 U 15/08
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, der sich der Senat anschließt, ist für die hypothetische Betrachtung, ob eine Prozesspartei einen Rechtsstreit bei sachgemäßer anwaltlicher Vertretung gewonnen hätte, maßgebend, wie der Vorprozess nach Auffassung des Gerichts, das mit dem gegen den Rechtsanwalt gerichteten Schadensersatzanspruch befasst ist, richtig hätte entschieden werden müssen (BGH NJW 2001, 146; 2005, 3071).
  • BGH, 22.07.2004 - IX ZR 132/03

    Ansprüche des eine Kaution stellenden Dritten gegen den in die Abwicklung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.10.2008 - 3 U 15/08
    Die Annahme eines Vertragsschlusses durch schlüssiges Verhalten ist nur gerechtfertigt, wenn das Verhalten eines Beteiligten von dem anderen bei Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt nach Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte eindeutig und zweifelsfrei als eine auf den Abschluss eines Anwaltsvertrages gerichtete Willenserklärung aufzufassen ist (BGH NJW 2004, 3630, 3631).
  • BGH, 29.03.1983 - VI ZR 172/81

    Sorgfaltspflicht des Rechtsanwalts im Verfahren vor den Arbeitsgerichten

    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.10.2008 - 3 U 15/08
    Er ist nicht verpflichtet, eigene Ermittlungen und Prüfungen darüber anzustellen, ob diese richtig sind (BGH VersR 1983, 659; VersR 1985, 363).
  • BGH, 22.10.1987 - IX ZR 175/86

    Abgrenzung von Beratung und Beurkundung bei einem Anwaltsnotar; Pflicht des

    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.10.2008 - 3 U 15/08
    Zweifel und Bedenken, zu denen die Sach- oder Rechtslage Anlass gibt, muss der Anwalt darlegen, und mit seinem Auftraggeber erörtern (BGH NJW 1988, 563, 566).
  • BGH, 17.03.1988 - IX ZR 43/87

    Kausalität des Beratungsverschuldens eines Rechtsanwalts bei einem nicht

    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.10.2008 - 3 U 15/08
    Zwar hat der Bundesgerichtshof in einem Fall, in dem ein Mandant seinem bereits beauftragten Rechtsanwalt beiläufig eine neue Sache angetragen und hierzu Unterlagen überlassen hat, den konkludenten Abschluss eines Anwaltsvertrages angenommen (BGH NJW 1988, 2880, 2881).
  • OLG Frankfurt, 10.04.1986 - 22 U 29/85

    Beauftragter Rechtsanwalt; Amtlich bestellter Vertreter; Eigenhaftung;

    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.10.2008 - 3 U 15/08
    Der nach § 53 BRAO amtlich bestellte Vertreter ist Erfüllungsgehilfe (RGZ 163, 377; OLG Frankfurt VersR 1987, 1221).
  • RG, 19.04.1940 - III 127/39

    Haftet ein Rechtsanwalt seiner Partei für ein Verschulden seines amtlich

    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.10.2008 - 3 U 15/08
    Der nach § 53 BRAO amtlich bestellte Vertreter ist Erfüllungsgehilfe (RGZ 163, 377; OLG Frankfurt VersR 1987, 1221).
  • OLG Brandenburg, 03.11.2011 - 5 U 46/09

    Rechtsanwaltsvertrag: Schadensersatz wegen anwaltlicher Pflichtverletzung

    Der 3. Senat des Brandenburgischen Oberlandesgerichts hat die Berufung mit Urteil vom 8. Oktober 2008 (Az. 3 U 15/08) zurückgewiesen und zur Begründung ausgeführt, der dortige Beklagte habe zwar seine Pflichten aus dem Vertrag mit der Klägerin in mehrfacher Hinsicht verletzt, diese Pflichtverletzungen führten aber nicht zu einem zurechenbaren Schaden, da der Grundstückseigentümer auch wegen der vertragswidrigen gewerblichen Nutzung zur fristlosen Kündigung berechtigt gewesen sei.
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