Weitere Entscheidung unten: OLG Celle, 24.03.2004

Rechtsprechung
   OLG Celle, 24.03.2004 - 3 U 210/03, 3 U 272/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,5229
OLG Celle, 24.03.2004 - 3 U 210/03, 3 U 272/03 (https://dejure.org/2004,5229)
OLG Celle, Entscheidung vom 24.03.2004 - 3 U 210/03, 3 U 272/03 (https://dejure.org/2004,5229)
OLG Celle, Entscheidung vom 24. März 2004 - 3 U 210/03, 3 U 272/03 (https://dejure.org/2004,5229)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Gegenstandslose Berufung gegen das eine Urteilsberichtigung enthaltende Ergänzungsurteil; Vollmacht für Geschäftsbesorger zur Einlegung und zum Verzicht auf Rechtsmittel

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 1 Abs. 1 HWiG; § 3 Abs. 1 HWiG ; § 319 Abs. 1 ZPO; § 812 Abs. 1 BGB; § 123 Abs. 2 BGB ; Art. 1 § 1 RBerG
    Urteilsberichtigungsanspruch wegen Berichtigung einer offensichtlichen Auslassung; Widerruf eines Darlehensvertrages nach Haustürwiderrufsgesetz; Anspruch auf Rückzahlung geleisteter Zinsen auf die Dahrlehenssumme wegen Unwirksamkeit des Darlehensvertrages; ...

  • Deutsches Notarinstitut

    RBerG § 1; BGB §§ 172 ff.
    Kein Vertrauensschutz trotz Vorlage der Vollmachtsurkunde, wenn sich daraus Verstoß gegen das Rechtsberatungsgesetz eindeutig ergibt

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Urteilsberichtigungsanspruch wegen Berichtigung einer offensichtlichen Auslassung; Widerruf eines Darlehensvertrages nach Haustürwiderrufsgesetz; Anspruch auf Rückzahlung geleisteter Zinsen auf die Dahrlehenssumme wegen Unwirksamkeit des Darlehensvertrages; ...

  • Judicialis

    ZPO § 319; ; ZPO § 321; ; BGB §§ 171 ff

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 134 § 171; ZPO § 319 § 321
    Zulässigkeit der Berufung gegen ein Ergänzungsurteil; Ermächtigung des Geschäftsbesorgers zu Einlegung und zum Verzicht auf Rechtsmittel

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Rechtsschein einer notariellen Vollmachtsurkunde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    ZPO §§ 319, 321; BGB § 171; RBerG Art. 1 § 1
    Rechtsschein einer notariellen Vollmachtsurkunde

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WM 2004, 1635
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 28.09.2000 - IX ZR 279/99

    Rechtliche Abwicklung eines Grundstückserwerbs im Rahmen eines Bauträgermodells

    Auszug aus OLG Celle, 24.03.2004 - 3 U 210/03
    Nichts anderes ergibt sich aus der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 28. September 2000 (BGHZ 145, 265).

    Diese Voraussetzungen waren hier nicht gegeben, da die Tätigkeit der Treuhänderin im Zusammenhang mit dem Erwerb der Immobilie und den dazu gehörenden zahlreichen Rechtsgeschäften das Hauptgeschäft der Treuhänderin ausmachte (vgl. BGH NJW 1987, 3003, 3004; BGHZ 145, 265, 272 ff.; Nittel, (Nichtigkeit von Geschäftsbesorgungsvollmachten und ihre Auswirkungen auf Kreditverträge, NJW 2002, 2599, 2600).

  • BGH, 12.11.2002 - XI ZR 3/01

    Aufklärungspflicht des finanzierenden Kreditinstituts im Rahmen steuersparender

    Auszug aus OLG Celle, 24.03.2004 - 3 U 210/03
    Nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bestimmt sich die Frage, unter welchen Voraussetzungen eine Haustürsituation dem Erklärungsempfänger zuzurechnen ist, nach den zu § 123 BGB entwickelten Grundsätzen (BGH WM 2003, 61 ff. sowie 483 ff., jeweils mit weiteren Nachweisen), was sich inhaltlich aus der Erwägung heraus rechtfertigt, dass derjenige, der in einer Haustürsituation überrumpelt und zur Abgabe einer Willenserklärung veranlasst worden ist, nicht besser gestellt werden kann als derjenige, der hierzu durch arglistige Täuschung bestimmt wurde.

    Dabei genügt es für eine fahrlässige Unkenntnis, dass die Umstände des einzelnen Falles den Erklärungsempfänger veranlassen müssen, sich danach zu erkundigen, auf welchen Umständen die ihm übermittelte Willenserklärung beruht (BGH WM 2003, 61 ff.).

  • BGH, 24.06.1987 - I ZR 74/85

    Schuldenregulierung unter Hinzuziehung eines Rechtsberaters

    Auszug aus OLG Celle, 24.03.2004 - 3 U 210/03
    Diese Voraussetzungen waren hier nicht gegeben, da die Tätigkeit der Treuhänderin im Zusammenhang mit dem Erwerb der Immobilie und den dazu gehörenden zahlreichen Rechtsgeschäften das Hauptgeschäft der Treuhänderin ausmachte (vgl. BGH NJW 1987, 3003, 3004; BGHZ 145, 265, 272 ff.; Nittel, (Nichtigkeit von Geschäftsbesorgungsvollmachten und ihre Auswirkungen auf Kreditverträge, NJW 2002, 2599, 2600).
  • BGH, 02.12.2003 - XI ZR 53/02

    Rechtsschein einer Vollmachtsurkunde

    Auszug aus OLG Celle, 24.03.2004 - 3 U 210/03
    Dies entspricht gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. zuletzt BGH WM 2004, 417, 421).
  • BGH, 14.05.2002 - XI ZR 155/01

    Rechtsfolgen einer unwirksamen Vollmachterteilung

    Auszug aus OLG Celle, 24.03.2004 - 3 U 210/03
    Es entspricht der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (NJW 2002, 2325, 2327), dass sich aus der Erfüllung der vermeintlichen Darlehensverpflichtung keine konkludente Genehmigung ergibt, solange dem vermeintlichen Darlehensnehmer die Nichtigkeit der abgegebenen Erklärungen nicht erkennbar war.
  • OLG Celle, 24.03.2004 - 3 U 272/03

    Urteilsberichtigungsanspruch wegen Berichtigung einer offensichtlichen

    3 U 210/03 3 U 272/03.

    Die Verfahren 3 U 210/03 und 3 U 272/03 werden zu 3 U 210/03 verbunden.

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   OLG Celle, 24.03.2004 - 3 U 272/03   

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https://dejure.org/2004,16548
OLG Celle, 24.03.2004 - 3 U 272/03 (https://dejure.org/2004,16548)
OLG Celle, Entscheidung vom 24.03.2004 - 3 U 272/03 (https://dejure.org/2004,16548)
OLG Celle, Entscheidung vom 24. März 2004 - 3 U 272/03 (https://dejure.org/2004,16548)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 1 Abs. 1 HWiG; § 3 Abs. 1 HWiG ; § 319 Abs. 1 ZPO; § 812 Abs. 1 BGB; § 123 Abs. 2 BGB ; Art. 1 § 1 RBerG
    Urteilsberichtigungsanspruch wegen Berichtigung einer offensichtlichen Auslassung; Widerruf eines Darlehensvertrages nach Haustürwiderrufsgesetz; Anspruch auf Rückzahlung geleisteter Zinsen auf die Dahrlehenssumme wegen Unwirksamkeit des Darlehensvertrages; ...

  • Wolters Kluwer

    Urteilsberichtigungsanspruch wegen Berichtigung einer offensichtlichen Auslassung; Widerruf eines Darlehensvertrages nach Haustürwiderrufsgesetz; Anspruch auf Rückzahlung geleisteter Zinsen auf die Dahrlehenssumme wegen Unwirksamkeit des Darlehensvertrages; ...

  • Judicialis

    ZPO § 319; ; ZPO § 321; ; BGB §§ 171 ff

  • ibr-online

    Verfahrensrecht - Rechtsschein einer notariellen Vollmachtsurkunde

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 28.09.2000 - IX ZR 279/99

    Rechtliche Abwicklung eines Grundstückserwerbs im Rahmen eines Bauträgermodells

    Auszug aus OLG Celle, 24.03.2004 - 3 U 272/03
    Nichts anderes ergibt sich aus der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 28. September 2000 (BGHZ 145, 265).

    Diese Voraussetzungen waren hier nicht gegeben, da die Tätigkeit der Treuhänderin im Zusammenhang mit dem Erwerb der Immobilie und den dazu gehörenden zahlreichen Rechtsgeschäften das Hauptgeschäft der Treuhänderin ausmachte (vgl. BGH NJW 1987, 3003, 3004; BGHZ 145, 265, 272 ff.; Nittel, (Nichtigkeit von Geschäftsbesorgungsvollmachten und ihre Auswirkungen auf Kreditverträge, NJW 2002, 2599, 2600).

  • BGH, 12.11.2002 - XI ZR 3/01

    Aufklärungspflicht des finanzierenden Kreditinstituts im Rahmen steuersparender

    Auszug aus OLG Celle, 24.03.2004 - 3 U 272/03
    Nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bestimmt sich die Frage, unter welchen Voraussetzungen eine Haustürsituation dem Erklärungsempfänger zuzurechnen ist, nach den zu § 123 BGB entwickelten Grundsätzen (BGH WM 2003, 61 ff. sowie 483 ff., jeweils mit weiteren Nachweisen), was sich inhaltlich aus der Erwägung heraus rechtfertigt, dass derjenige, der in einer Haustürsituation überrumpelt und zur Abgabe einer Willenserklärung veranlasst worden ist, nicht besser gestellt werden kann als derjenige, der hierzu durch arglistige Täuschung bestimmt wurde.

    Dabei genügt es für eine fahrlässige Unkenntnis, dass die Umstände des einzelnen Falles den Erklärungsempfänger veranlassen müssen, sich danach zu erkundigen, auf welchen Umständen die ihm übermittelte Willenserklärung beruht (BGH WM 2003, 61 ff.).

  • OLG Celle, 24.03.2004 - 3 U 210/03

    Urteilsberichtigungsanspruch wegen Berichtigung einer offensichtlichen

    Auszug aus OLG Celle, 24.03.2004 - 3 U 272/03
    3 U 210/03 3 U 272/03.

    Die Verfahren 3 U 210/03 und 3 U 272/03 werden zu 3 U 210/03 verbunden.

  • BGH, 02.12.2003 - XI ZR 53/02

    Rechtsschein einer Vollmachtsurkunde

    Auszug aus OLG Celle, 24.03.2004 - 3 U 272/03
    Dies entspricht gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. zuletzt BGH WM 2004, 417, 421).
  • BGH, 24.06.1987 - I ZR 74/85

    Schuldenregulierung unter Hinzuziehung eines Rechtsberaters

    Auszug aus OLG Celle, 24.03.2004 - 3 U 272/03
    Diese Voraussetzungen waren hier nicht gegeben, da die Tätigkeit der Treuhänderin im Zusammenhang mit dem Erwerb der Immobilie und den dazu gehörenden zahlreichen Rechtsgeschäften das Hauptgeschäft der Treuhänderin ausmachte (vgl. BGH NJW 1987, 3003, 3004; BGHZ 145, 265, 272 ff.; Nittel, (Nichtigkeit von Geschäftsbesorgungsvollmachten und ihre Auswirkungen auf Kreditverträge, NJW 2002, 2599, 2600).
  • BGH, 14.05.2002 - XI ZR 155/01

    Rechtsfolgen einer unwirksamen Vollmachterteilung

    Auszug aus OLG Celle, 24.03.2004 - 3 U 272/03
    Es entspricht der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (NJW 2002, 2325, 2327), dass sich aus der Erfüllung der vermeintlichen Darlehensverpflichtung keine konkludente Genehmigung ergibt, solange dem vermeintlichen Darlehensnehmer die Nichtigkeit der abgegebenen Erklärungen nicht erkennbar war.
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