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   KG, 24.03.2022 - 3 Ws (B) 53/22 - 122 Ss 24/22   

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KG, 24.03.2022 - 3 Ws (B) 53/22 - 122 Ss 24/22 (https://dejure.org/2022,15842)
KG, Entscheidung vom 24.03.2022 - 3 Ws (B) 53/22 - 122 Ss 24/22 (https://dejure.org/2022,15842)
KG, Entscheidung vom 24. März 2022 - 3 Ws (B) 53/22 - 122 Ss 24/22 (https://dejure.org/2022,15842)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Burhoff online

    Trunkenheitsfahrt, Aufklärungspflicht, Atemalkoholmessung, Dräger ALCOTEST 9510 DE, Fahrverbot, Geldbuße

  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 1 Abs 1 BKatV, § 1 Abs 1 Anl 1 Nr 241 BKatV, § 4 Abs 3 BKatV, § 4 Abs 4 BKatV, § 17 Abs 3 OWiG
    Reduzierte Sachverhaltsaufklärungspflicht des Tatgerichts bei einer Messung der Atemalkoholkonzentration mit einem Gerät des Typs Dräger ALCOTEST 9510 DE

  • IWW

    OWiG §§ 17 Abs. 3, 46 Abs. 1, 77, 79; StPO §§ 244 Abs. 2, 261, 344 Abs. 2, 349 Abs. 2, 473; StVG §§ 24a, 25; BKatV §§ 1, 4 Abs. 3, 4

  • strafrechtsiegen.de

    Trunkenheitsfahrt: Atemalkoholmessung Dräger ALCOTEST 9510 DE

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Reduzierte Sachverhaltsaufklärungspflicht des Tatgerichts bei einer Messung der Atemalkoholkonzentration mit einem Gerät des Typs Dräger ALCOTEST 9510 DE

  • rechtsportal.de

    Reduzierte Sachverhaltsaufklärungspflicht des Tatgerichts bei einer Messung der Atemalkoholkonzentration mit einem Gerät des Typs Dräger ALCOTEST 9510 DE

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    OWi: Messung mit Dräger ALCOTEST 9510 DE - Aufklärungspflicht, Fahrverbot, Geldbuße

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (24)

  • OLG Dresden, 28.04.2021 - 22 Ss 672/20

    Anforderungen an die Durchführung einer Atemalkoholmessung

    Auszug aus KG, 24.03.2022 - 3 Ws (B) 53/22
    Bei der im vorliegenden Fall erfolgten Messung mit dem Gerät Dräger ALCOTEST 9510 DE handelt es sich um ein sog. standardisiertes Messverfahren (vgl. Senat, Beschlüsse vom 23. August 2021 a.a.O., vom 12. Juni 2019 - 3 Ws (B) 164/19 - OLG Dresden, Beschluss vom 28. April 2021 - OLG 22 Ss 672/20 (B) - OLG Zweibrücken, Beschluss vom 7. Februar 2019 - 1 OWi 2 Ss Bs 83/18 -, jeweils juris; Schäler, NZV 2017, 422).

    (3) Auch liegt der vorwerfbare Mittelwert von 0, 32 mg/l entgegen den Ausführungen der Verteidigung nicht nur "relativ knapp über dem Grenzwert von 0, 25 mg/l" (Rechtsmittelbegründungsschriftsatz vom 11. Februar 2022 S. 2), sondern vielmehr deutlich, so dass allein hieraus selbst bei Nichteinhaltung der Kontrollzeit keine Unverwertbarkeit der Messung resultieren würde (vgl. OLG Dresden, Beschluss vom 28. April 2021 a.a.O.).

  • BGH, 28.11.1991 - 4 StR 366/91

    Umfang der Feststellungen bei Verhängung eines Fahrverbots; Bußgeldverfahren

    Auszug aus KG, 24.03.2022 - 3 Ws (B) 53/22
    Hier versteht sich das Vorliegen eines groben Pflichtenverstoßes und in der Folge die Angemessenheit des angeordneten Fahrverbots von selbst (vgl. BGHSt 38, 125; Senat, Beschlüsse vom 16. Februar 2022 - 3 Ws (B) 24/22, vom 23. August 2021 a.a.O., vom 14. Januar 2021 - 3 Ws (B) 321/20 - und vom 22. Oktober 2020 - 3 Ws (B) 222/20 - OLG Bamberg NStZ-RR 2018, 325), weswegen nähere Erörterungen nur in besonderen Ausnahmefällen erforderlich sind.
  • OLG Hamm, 10.08.2021 - 5 RBs 187/21

    Relevanz der Handlungspraxis der Bußgeldbehörden bei Bemessung der Bußgeldhöhe;

    Auszug aus KG, 24.03.2022 - 3 Ws (B) 53/22
    Das Gericht hat die - erhebliche - Abweichung von der Regelbuße (Erhöhung um 50 Prozent) begründet (zu dem Erfordernis vgl. OLG Hamm, Beschlüsse vom 10. August 2021 - III-5 RBs 187/21 - und vom 26. Februar 2015 - III-1 RBs 28/15, jeweils juris): Zwar seien die Voreintragungen nicht einschlägig, jedoch in kurzer Folge begangen worden (UA S. 5).
  • OLG Bamberg, 02.07.2018 - 3 Ss OWi 754/18

    Voraussetzungen für Abkürzung nach BKAtV - verwirkte Fahrverbotsdauer

    Auszug aus KG, 24.03.2022 - 3 Ws (B) 53/22
    Hier versteht sich das Vorliegen eines groben Pflichtenverstoßes und in der Folge die Angemessenheit des angeordneten Fahrverbots von selbst (vgl. BGHSt 38, 125; Senat, Beschlüsse vom 16. Februar 2022 - 3 Ws (B) 24/22, vom 23. August 2021 a.a.O., vom 14. Januar 2021 - 3 Ws (B) 321/20 - und vom 22. Oktober 2020 - 3 Ws (B) 222/20 - OLG Bamberg NStZ-RR 2018, 325), weswegen nähere Erörterungen nur in besonderen Ausnahmefällen erforderlich sind.
  • KG, 04.02.2021 - 3 Ws (B) 6/21

    Fahrverbot aufgrund beharrlichen Pflichtverstoßes nach verbotener Nutzung

    Auszug aus KG, 24.03.2022 - 3 Ws (B) 53/22
    Gegen die Erhöhung der Regelgeldbuße gemäß § 17 Abs. 3 OWiG auf 750, 00 Euro ist angesichts der im Urteil rechtsfehlerfrei dargestellten drei Voreintragungen aus Rechtsgründen nichts zu erinnern (vgl. Senat, Beschlüsse vom 9. März 2022 - 3 Ws (B) 43/22 -, vom 22. Dezember 2021 - 3 Ws (B) 309/21 - und vom 4. Februar 2021 - 3 Ws (B) 6/21 -, juris; Gürtler/Thoma in Göhler, OWiG 18. Aufl., § 17 Rn. 20).
  • KG, 24.02.2016 - 3 Ws (B) 95/16

    Absehen vom Fahrverbot wegen angedrohter Kündigung des Arbeitsverhältnisses

    Auszug aus KG, 24.03.2022 - 3 Ws (B) 53/22
    Denn dafür, dass die Anordnung des Fahrverbots für den Betroffenen eine ganz außergewöhnliche Härte darstellen würde, die sich auch nicht durch ihm zumutbare Maßnahmen abfedern lassen kann (vgl. Senat NJW 2016, 1110 m.w.N.), gab es nach den allein maßgeblichen Urteilsgründen unter Berücksichtigung der dem Betroffenen gewährten Wirksamkeitsbestimmung gemäß § 25 Abs. 2a StVG keine Anhaltspunkte.
  • OLG Koblenz, 23.04.2014 - 2 SsBs 14/14

    Trunkenheitsfahrt: Anforderungen an die Aufklärungspflicht und Beweiswürdigung

    Auszug aus KG, 24.03.2022 - 3 Ws (B) 53/22
    Da in den Fällen des § 24a StVG nur Härten ganz außergewöhnlicher Art oder sonstige, das äußere und innere Tatbild beherrschende außergewöhnliche Umstände ein Absehen rechtfertigen (vgl. BGHSt 38 a.a.O.; OLG Koblenz, Beschluss vom 23. April 2014 - 2 SsBs 14/14 -, juris), besteht für das Tatgericht erst dann Anlass, die Möglichkeit des Absehens vom Fahrverbot zu erwägen und dies in den Urteilsgründen zu erörtern, wenn sich dafür sprechende Umstände aus der Beweisaufnahme oder der Einlassung des Betroffenen ergeben (vgl. Senat, Beschlüsse vom 23. August 2021 und vom 14. Januar 2021, jeweils a.a.O.).
  • OLG Hamm, 26.02.2015 - 1 RBs 28/15

    Unzulässiger Nachschieben einer anderen Begründung in den schriftlichen

    Auszug aus KG, 24.03.2022 - 3 Ws (B) 53/22
    Das Gericht hat die - erhebliche - Abweichung von der Regelbuße (Erhöhung um 50 Prozent) begründet (zu dem Erfordernis vgl. OLG Hamm, Beschlüsse vom 10. August 2021 - III-5 RBs 187/21 - und vom 26. Februar 2015 - III-1 RBs 28/15, jeweils juris): Zwar seien die Voreintragungen nicht einschlägig, jedoch in kurzer Folge begangen worden (UA S. 5).
  • KG, 27.04.2020 - 3 Ws (B) 49/20

    Wirtschaftliche Verhältnisse bei erlaubter Abwesenheit des Betroffenen

    Auszug aus KG, 24.03.2022 - 3 Ws (B) 53/22
    Es obliegt vielmehr dem Betroffenen, konkrete Tatsachen vorzutragen, die ein Abweichen vom Regelsatz nahelegen, um so die tatrichterliche Aufklärungspflicht auszulösen (Senat, Beschluss vom 27. April 2020 - 3 Ws (B) 49/20 -, juris).
  • KG, 16.02.2022 - 3 Ws (B) 24/22

    Ermächtigung des Verteidigers zur Einspruchsbeschränkung; Anforderungen an die

    Auszug aus KG, 24.03.2022 - 3 Ws (B) 53/22
    Hier versteht sich das Vorliegen eines groben Pflichtenverstoßes und in der Folge die Angemessenheit des angeordneten Fahrverbots von selbst (vgl. BGHSt 38, 125; Senat, Beschlüsse vom 16. Februar 2022 - 3 Ws (B) 24/22, vom 23. August 2021 a.a.O., vom 14. Januar 2021 - 3 Ws (B) 321/20 - und vom 22. Oktober 2020 - 3 Ws (B) 222/20 - OLG Bamberg NStZ-RR 2018, 325), weswegen nähere Erörterungen nur in besonderen Ausnahmefällen erforderlich sind.
  • KG, 22.12.2021 - 3 Ws (B) 309/21

    Einschränkung der Aufklärungspflicht im Hinblick auf die Ladung von

  • OLG Karlsruhe, 17.12.2018 - 1 Rb 10 Ss 644/18

    Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung: Grenzen der

  • BVerfG, 12.11.2020 - 2 BvR 1616/18

    Zugang zu Rohmessdaten im Bußgeldverfahren: Verfassungsbeschwerde erfolgreich

  • BGH, 16.11.2006 - 3 StR 139/06

    El Motassadeq auch der Beihilfe zum vielfachen Mord schuldig gesprochen

  • BGH, 19.08.1993 - 4 StR 627/92

    Bedeutung eines Geständnisses bei der Verurteilung wegen Überschreitung der

  • BGH, 30.10.1997 - 4 StR 24/97

    Bindungswirkung einer durch den BGH erweiterten Vorlagefrage; gerichtliche

  • OLG Brandenburg, 16.04.2013 - 53 Ss OWi 58/13

    Atemalkoholkontrolle, Belehrung, Freiwilligkeit, Mitwirkung

  • BGH, 13.01.1970 - 4 StR 438/69

    Beurteilung der Tatsachenfeststellung und freie Beweiswürdigung durch den

  • OLG Brandenburg, 25.03.2009 - 1 Ss 15/09

    Blutentnahme: Beweisverwertungsverbot bei Missachtung der richterlichen

  • BayObLG, 06.07.2020 - 202 ObOWi 682/20

    Überschreitung der außerhalb geschlossener Ortschaften erlaubten

  • KG, 12.03.2019 - 3 Ws (B) 53/19

    Feststellungen zu persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen im

  • OLG Bamberg, 13.02.2017 - 3 Ss OWi 68/17

    Notwendige Feststellung des Trinkendes bei Freispruch wegen Nichteinhaltung der

  • KG, 22.09.2020 - 3 Ws (B) 182/20

    Kein Anspruch auf Beiziehung der Rohmessdaten aus Art. 103 GG

  • KG, 12.06.2019 - 3 Ws (B) 164/19

    Angaben in den Urteilsgründen bei einer Atemalkoholmessung mit dem Gerät Dräger

  • KG, 25.08.2022 - 3 Ws (B) 187/22

    Mitteilung der Einlassung des Betroffenen bei Anwendung der BKatV

    Erörterungen zu den wirtschaftlichen Verhältnissen des Betroffenen bedarf es dem folgend nur dann, wenn konkrete Anhaltspunkte für besondere Umstände vorliegen, die ein Abweichen von den Regelsätzen der BKatV rechtfertigen, namentlich wenn der Betroffene dazu greifbares vorträgt (vgl. Senat, Beschluss vom 24. März 2022 - 3 Ws (B) 53/22 -, juris und a.a.O. m.w.N.).

    Ohne Bedeutung ist in diesem Zusammenhang, ob das Tatgericht die wirtschaftlichen Verhältnisse des Betroffenen hätte aufklären müssen oder ob es darauf mangels (hinreichend konkreter) Angaben des Betroffenen verzichten durfte (vgl. Senat, Beschlüsse vom 24. März 2022 - 3 Ws (B) 53/22 -, juris, 23. August 2021 - 3 Ws (B) 206/21 und 27. April 2020 - 3 Ws (B) 49/20 -, juris).

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