Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 16.06.2008 - III-3 Ws 208/08 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zurechnung der gesamten Umsätze in einem (bordellartigen) Saunaclub; Belangung einer konkreten natürlichen Person wegen Steuerhinterziehung bei einer großen Wahrscheinlichkeit des Vorliegens der Voraussetzungen des Verfalls von Wertersatz i.S.d. §§ 73 Abs. 3, Abs. 1 S. 2, ...
- Wolters Kluwer
Anordnung des dinglichen Arrests nach § 111d StPO
- Judicialis
StPO § 111b Abs. 2; ; StPO §... 111b Abs. 3 Satz 3; ; StPO § 111d; ; StPO § 111d Abs. 2; ; StPO § 310 Abs. 1 Nr. 3; ; StPO § 473 Abs. 1 Satz 1; ; StGB § 73; ; StGB § 73 Abs. 1 Satz 2; ; StGB § 73 Abs. 3; ; StGB § 73a; ; ZPO § 917
- rewis.io
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Dinglicher Arrest zur Sicherung des Wertersatzverfalle bei Steuerhinterziehung in einem bordellartigen Saunaclub
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (7) Neu Zitiert selbst (2)
- BFH, 29.01.2008 - V B 201/06
Zurechnung von Umsätzen in einem Bordellbetrieb - Rüge eines Verfahrensmangels - …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.06.2008 - 3 Ws 208/08
In diesem Zusammenhang ist zu berücksichtigen, dass die gesamten Umsätze in einem Saunaclub demjenigen zuzurechen sind, der nach außen als Erbringer sämtlicher in einem derartigen Club erwarteten Dienstleistungen auftritt (BFH, Beschluss vom 29. Januar 2008, Aktenzeichen: V B 201/06, BFH/NV 2008 827-829 m.w.N.). - OLG Celle, 11.02.2008 - 1 Ws 50/08
Erforderlicher Tatverdacht für eine Arrestanordnung nach § 111b …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.06.2008 - 3 Ws 208/08
Dabei ist zu beachten, dass gemäß § 111b Abs. 3 Satz 3 StPO die Maßnahme ohne Vorliegen dringender Gründe nicht über zwölf Monate hinaus aufrechterhalten werden darf, d. h. wenn, wie hier, seit der Anordnung des dinglichen Arrestes am 23. März 2007 mehr als zwölf Monate vergangen sind, muss mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Straftat begangen worden sein (1.a)), es müssen mit hoher Wahrscheinlichkeit die Voraussetzungen des Verfalls vorliegen bzw. nur wegen der Sperre des § 73 Abs. 1 Satz 2 StGB nicht vorliegen (1.b)) und es muss - unter Berücksichtigung der Ermessensregelungen und unter Beachtung der Härteklauseln - mit hoher Wahrscheinlichkeit die Anordnung dieser Maßnahme im Hauptverfahren zu erwarten sein (1.c)) (vgl. dazu OLG Celle, Beschluss vom 11. Februar 2008, Aktenzeichen: 1 Ws 50/08).
- OLG Hamm, 28.10.2014 - 5 Ws 322/14
Anordnung des dinglichen Arrestes
Für diese Prognose sind zureichende tatsächliche Anhaltspunkte dahingehend erforderlich, dass der von der Arrestanordnung Betroffene sein vorhandenes Vermögen dem Zugriff der Vollstreckung der strafrechtlichen Nebenfolgen entzieht oder entziehen wird (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16. Juni 2008 - 3 Ws 208/08 - Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 57. Aufl., § 111 d Rdnr. 8). - OLG Saarbrücken, 29.07.2009 - 1 Ws 118/09
Dinglicher Arrest zur Rückgewinnungshilfe bei Betrugshandlung zu Lasten der …
Die nach § 111 b Abs. 3 Satz 2 StPO erforderlichen "dringenden Gründe" verlangen eine hohe Wahrscheinlichkeit für die spätere Anordnung von Verfall oder Einziehung (KG, Beschluss vom 11. Juni 2001 - 2 AR 72/95, zitiert nach juris; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16. Juni 2008 - 111- 3 Ws 208/08, zitiert nach juris;… Meyer/Goßner, Strafprozessordnung , 51. Aufl. 2008, § 111 b Rdn. 8;… Schäfer in: Löwe-Rosenberg, StPO , 25. Aufl. 2004, § 111 b Rdn. 44: Nack in: Karlsruher Kommentar zur StPO , 6. Aufl. 2008, § 111 b Rdn. 9). - FG Nürnberg, 28.12.2018 - 2 V 566/18
Rechtmäßigkeit einer Arrestanordnung zur Sicherung der Vollstreckung einer …
im Vorschieben eines formellen Geschäftsführers (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16. Juni 2008 - III-3 Ws 205/08 -, juris), auch im Parallelverfahren betreffend das G ( 2 K 607/18), und durch die firmenbestattungsähnlichen Vorgänge bei der E-GmbH und den weiteren Betrieben, an denen D beteiligt war.
- FG Nürnberg, 27.12.2018 - 2 V 566/18
Aussetzung der Vollziehung der Arrestanordnung
im Vorschieben eines formellen Geschäftsführers (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16. Juni 2008 - III-3 Ws 205/08 -, juris), auch im Parallelverfahren betreffend das G (2 K 607/18), und durch die firmenbestattungsähnlichen Vorgänge bei der E-GmbH und den weiteren Betrieben, an denen D beteiligt war. - FG Nürnberg, 28.12.2018 - 2 V 730/18
Arrestanordnung zur Sicherung der Vollstreckung von Haftungsschulden
im Vorschieben eines formellen Geschäftsführers (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16. Juni 2008 - III-3 Ws 205/08 -, juris), auch im Parallelverfahren betreffend das EE (2 K 607/18), und durch die firmenbestattungsähnlichen Vorgänge bei der B und den weiteren Betrieben, an denen der Antragsteller beteiligt war. - FG Nürnberg, 28.12.2018 - 2 V 731/18
Arrest zur Sicherung der Vollstreckung von Umsatzsteuerschulden
im Vorschieben eines formellen Geschäftsführers (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16. Juni 2008 - III-3 Ws 205/08 -, juris), auch im Parallelverfahren betreffend das EE (2 K 607/18), und durch die firmenbestattungsähnlichen Vorgänge bei der B und den weiteren Betrieben, an denen S beteiligt war. - OLG Hamm, 26.02.2013 - 1 Ws 534/12
Anordnung eines Arrests zur Sicherung von Wertersatzverfall bei …
Die Voraussetzungen für den Verfall von Wertersatz müssen daher mit hoher Wahrscheinlichkeit vorliegen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16. Juni 2008, III-3 Ws 208/08, juris).