Rechtsprechung
   OLG München, 08.02.2011 - 34 Wx 18/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,5836
OLG München, 08.02.2011 - 34 Wx 18/11 (https://dejure.org/2011,5836)
OLG München, Entscheidung vom 08.02.2011 - 34 Wx 18/11 (https://dejure.org/2011,5836)
OLG München, Entscheidung vom 08. Februar 2011 - 34 Wx 18/11 (https://dejure.org/2011,5836)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,5836) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • Notare Bayern PDF, S. 63

    BGB §§ 107, 181, 1629 Abs. 2 Satz 1, § 1795 Abs. 2, § 1909 Abs. 1, § 2174; GBO §§ 19, 20
    Erforderlichkeit eines Ergänzungspflegers zur Erfüllung eines Vermächtnisses zugunsten eines Minderjährigen, dessen Elternteil zugleich Erbe ist

  • openjur.de

    Grundbuchverfahren: Ergänzungspflegerbestellung bei Grundstücksauflassung zugunsten eines Minderjährigen zur Erfüllung eines Vermächtnisses

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 107, 181, 1629 Abs. 2 S. 1, 1795 Abs. 2, 1909 Abs. 1, § 2174; GBO §§ 19, 20
    Übertragung eines vermächtnisweise zugewandten vermieteten Grundstücks an Minderjährigen; Erfordernis eines Ergänzungspflegers, wenn sorgeberechtigte Mutter Erbin

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestellung eines Ergänzungspflegers zur Erfüllung eines Vermächtnisses zugunsten eines Minderjährigen

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Vermächtnis zugunsten minderjähriger Enkel

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bestellung eines Ergänzungspflegers zur Erfüllung eines Vermächtnisses zugunsten eines Minderjährigen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

Besprechungen u.ä.

  • Notare Bayern PDF, S. 27 (Entscheidungsbesprechung)

    Vermächtniserfüllung zugunsten Minderjähriger durch den gesetzlichen Vertreter als (Mit-)erben

Papierfundstellen

  • MDR 2011, 546
  • FamRZ 2011, 828
  • Rpfleger 2011, 434
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 03.02.2005 - V ZB 44/04

    Beschwerdeberechtigung im grundbuchrechtlichen Antragsverfahren

    Auszug aus OLG München, 08.02.2011 - 34 Wx 18/11
    Nach der vom Senat geteilten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 162, 137) ist ein auf den Erwerb eines vermieteten (oder verpachteten) Grundstücks gerichtetes Rechtsgeschäft für einen Minderjährigen nicht lediglich rechtlich vorteilhaft im Sinne des § 107 BGB.

    Ob sie für das Vermögen des Minderjährigen hinnehmbar sind, kann nicht abstrakt beurteilt werden, sondern erfordert eine entsprechende einzelfallbezogene Prüfung durch den gesetzlichen Vertreter (BGHZ 162, 137/140 f.; ebenso BayObLG NJW 2003, 1129; siehe auch Schöner/Stöber Grundbuchrecht 14. Aufl. Rn. 3610 k; Palandt/Diederichsen BGB 70. Aufl. § 1795 Rn. 13).

    Der Bundesgerichtshof erachtete sie hingegen insoweit nur als Klarstellung bzw. "Abgrenzung"; für die der Entscheidung vom 9.7.1980 zugrundeliegende Fallgestaltung wurde sie bei dieser Gelegenheit nicht (siehe auch Palandt/Ellenberger BGB § 181 Rn. 22 a.E.), wohl aber dann im Beschluss vom 3.2.2005 (BGHZ 162, 137/143 f.) aufgegeben.

    Würde man eine Gesamtbetrachtung aus rechtssystematischen Gründen nämlich nicht anstellen, ergäbe sich nichts anderes über eine dann gebotene teleologische Reduktion des § 181 letzter Halbsatz BGB: die Ausnahme ("es sei denn, dass ...") greift dann nicht ein, wenn die Erfüllung der Verbindlichkeit für den Minderjährigen nicht lediglich rechtlich vorteilhaft ist (vgl. BGHZ 162, 137/142 f.; auch BGHZ 161, 170/174; Feller DNotZ 1989, 66/75).

    Die von der Beschwerde herangezogene Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 8.4.2004 (2Z BR 068/04 = Rpfleger 2004, 564) ist jedenfalls im Hinblick auf den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 3.2.2005 (BGHZ 162, 137 - Leitsatz c - ) überholt.

  • BGH, 25.11.2004 - V ZB 13/04

    Zustimmungsbedürftigkeit der Übereignung eines Grundstücks an einen

    Auszug aus OLG München, 08.02.2011 - 34 Wx 18/11
    Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 25.11.2004 (BGHZ 161, 170) ist teilweise als Abkehr von der Gesamtbetrachtungslehre verstanden worden (vgl. Wojcik DNotZ 2005, 655/659).

    Würde man eine Gesamtbetrachtung aus rechtssystematischen Gründen nämlich nicht anstellen, ergäbe sich nichts anderes über eine dann gebotene teleologische Reduktion des § 181 letzter Halbsatz BGB: die Ausnahme ("es sei denn, dass ...") greift dann nicht ein, wenn die Erfüllung der Verbindlichkeit für den Minderjährigen nicht lediglich rechtlich vorteilhaft ist (vgl. BGHZ 162, 137/142 f.; auch BGHZ 161, 170/174; Feller DNotZ 1989, 66/75).

  • BGH, 30.09.2010 - V ZB 206/10

    Schenkweiser Erwerb einer Eigentumswohnung durch einen Minderjährigen:

    Auszug aus OLG München, 08.02.2011 - 34 Wx 18/11
    Dies hat der Bundesgerichtshof jüngst ausdrücklich so bestätigt (BGH NJW 2010, 3643).
  • BGH, 09.07.1980 - V ZB 16/79

    Vertretung eines Minderjährigen bei der Schenkung von Wohnungseigentum; Begriff

    Auszug aus OLG München, 08.02.2011 - 34 Wx 18/11
    Schon nach einer älteren Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 9.7.1980 (BGHZ 78, 28) war dann, wenn das schuldrechtliche Geschäft dem Minderjährigen lediglich einen rechtlichen Vorteil bringt, der gesetzliche Vertreter nicht etwa im Hinblick auf § 181 letzter Halbsatz BGB befugt, den Minderjährigen bei der Annahme der Auflassung zu vertreten, sofern mit der Übertragung des dinglichen Rechts rechtliche Nachteile verbunden sind.
  • BayObLG, 05.12.2002 - 2Z BR 108/02

    Schenkweise Übertragung eines nießbrauchbelasteten Grundstücks - Bewertung als

    Auszug aus OLG München, 08.02.2011 - 34 Wx 18/11
    Ob sie für das Vermögen des Minderjährigen hinnehmbar sind, kann nicht abstrakt beurteilt werden, sondern erfordert eine entsprechende einzelfallbezogene Prüfung durch den gesetzlichen Vertreter (BGHZ 162, 137/140 f.; ebenso BayObLG NJW 2003, 1129; siehe auch Schöner/Stöber Grundbuchrecht 14. Aufl. Rn. 3610 k; Palandt/Diederichsen BGB 70. Aufl. § 1795 Rn. 13).
  • BayObLG, 08.04.2004 - 2Z BR 68/04

    Vertretungsbefungis der Eltern hinsichtlich ihrer Kinder bei Vollzug eines

    Auszug aus OLG München, 08.02.2011 - 34 Wx 18/11
    Die von der Beschwerde herangezogene Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 8.4.2004 (2Z BR 068/04 = Rpfleger 2004, 564) ist jedenfalls im Hinblick auf den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 3.2.2005 (BGHZ 162, 137 - Leitsatz c - ) überholt.
  • OLG München, 29.04.2020 - 34 Wx 341/18

    Übertragung von vermietetem Wohnungs- und Teileigentum durch die Großeltern an

    Die in der notariellen Urkunde vom 27.12.2017 getroffene Vereinbarung ist daher für den minderjährigen Beteiligten zu 3 wegen der ihn aufgrund der Vermietung (das gilt auch bei auch bei vorbehaltenem Nießbrauch) bzw. als Wohnungseigentümer treffenden Verpflichtungen nicht lediglich rechtlich vorteilhaft ist (vgl. BGH DNotZ 2011, 346 [Rn. 11]; BGH DNotZ 2005, 625; Senat vom 8.2.2011, 34 Wx 18/11 = ZEV 2011, 263; OLG Hamm ZWE 2010, 370; Senat vom 6.3.2008, ZEV 2008, 246; Hügel/Kral WEG 2. Aufl. Rn. 136).
  • OLG München, 22.08.2012 - 34 Wx 200/12

    Grundbuchverfahren: Umschreibung von Wohnungseigentum an Minderjährige aufgrund

    14 Der Senat hatte dies in seinem Beschluss vom 8.2.2011 (34 Wx 18/11 = Rpfleger 2011, 434) noch anders beurteilt, hieran jedoch später angesichts der aufgezeigten gesetzlichen Systematik (Sonnenfeld aaO.) nicht mehr festgehalten.
  • OLG München, 23.09.2011 - 34 Wx 311/11

    Grundbuchverfahren: Mitwirkung eines Ergänzungspflegers bei Umschreibung eines

    Soweit der Senat dies in seinem Beschluss vom 8.2.2011 (34 Wx 18/11 = Rpfleger 2011, 434) anders beurteilt hat, hält er hieran angesichts der aufgezeigten gesetzlichen Systematik (Sonnenfeld aaO.) nicht mehr fest.
  • FG München, 27.09.2018 - 10 K 2927/17

    Anfechtung der Duldung der Zwangsvollstreckung nebst Leistungsgebot

    Denn die allein sorgeberechtigte (und damit allein vertretungsberechtigte, § 1629 BGB) Mutter des AM erteilte zu der Willenserklärung des AM betreffend den Erwerb des Grundstücks von H, durch den er - wegen der (möglicherweise vorliegenden) Vermietung (vgl. Beschluss des Oberlandesgerichts - OLG - München vom 8. Februar 2011 34 Wx 18/11, 34 Wx 018/11, FamRZ 2011, 828) - nicht lediglich einen rechtlichen Vorteil erlangte, ihre Einwilligung gemäß § 107 BGB, indem sie AM beim Vertragsabschluss vertrat.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht