Rechtsprechung
BGH, 26.07.2007 - 4 StR 239/07 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 153 StGB; § 157 StGB; § 55 StPO
Falsche uneidliche Aussage; Aussagenotstand (maßgebliches Vorstellungsbild; Absicht, dienstrechtlicher Konsequenzen von sich abzuwenden und Absicht, sich durch die Falschaussagen darüber hinaus vor strafrechtlicher Verfolgung zu schützen: indizielle Bedeutung ... - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Ablehnung eines Aussagenotstandes nach § 157 Strafgesetzbuch (StGB); Abstellen auf das Vorstellungsbild des Täters für die Annahme einer Zwangslage
- Judicialis
StPO § 55; ; StPO § 56; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 354 Abs. 3; ; StGB § 55; ; StGB § 157; ; StGB § 174 Abs. 1 Nr. 1
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 2008, 91
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 30.04.1997 - 2 StR 670/96
Strafvereitelung durch Unterlassen (Garantenpflicht von Strafvollzugsbeamten, …
Auszug aus BGH, 26.07.2007 - 4 StR 239/07
Die Angeklagten wären deshalb gehalten gewesen, zumutbare Maßnahmen zur Verhinderung weiterer sexueller Übergriffe ihres Kollegen - nahe liegend etwa durch Unterrichtung des Schulleiters - zu treffen (vgl. BGHSt 43, 82, 87; BGH bei Holtz MDR 1982, 626; BGH MDR 1984, 274). - OLG Köln, 29.10.1985 - Ss 301/85
Lehrerpflichten bei Klassenausflug
Auszug aus BGH, 26.07.2007 - 4 StR 239/07
Diese verpflichtete sie, die ihnen anvertrauten Schüler im Schulbetrieb vor gesundheitlichen Schäden zu bewahren (vgl. BGH VersR 1955, 742, 743; OLG Köln NJW 1986, 1947, 1948). - BGH, 01.06.1988 - 2 StR 141/88
Anwendung des § 157 Strafgesetzbuch (StGB) in den Fällen des non liquet - …
Auszug aus BGH, 26.07.2007 - 4 StR 239/07
Sollte in der neuen Hauptverhandlung nicht geklärt werden können, ob die Angeklagten bei ihren Falschaussagen auch aus dem Motiv der Abwehr strafrechtlicher Verfolgung gehandelt haben, wird insoweit nach dem Zweifelsgrundsatz zu verfahren und zu Gunsten der Angeklagten vom Vorliegen eines Aussagenotstands auszugehen sein (vgl. BGH NStZ 1988, 497).
- OLG Köln, 09.08.2011 - 1 RVs 177/11
Erforderlichkeit einer nähereren Begründung i.R.d. Strafzumessung im Falle der …
Vielmehr kommt ebenso in Betracht, dass dieser Zeuge bei seiner Vernehmung von der Vorstellung geleitet wird, schon durch das Gebrauchmachen vom Auskunftsverweigerungsrecht sein früheres - aus seiner Sicht strafrechtlich relevantes - Fehlverhalten einzugestehen, und deshalb zum Mittel der Falschaussage greift (vgl. BGH, Beschluss vom 26.07.2007 - 4 StR 239/07 -).