Weitere Entscheidung unten: BGH, 25.01.2000

Rechtsprechung
   BGH, 28.07.1998 - 4 StR 293/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,3256
BGH, 28.07.1998 - 4 StR 293/98 (https://dejure.org/1998,3256)
BGH, Entscheidung vom 28.07.1998 - 4 StR 293/98 (https://dejure.org/1998,3256)
BGH, Entscheidung vom 28. Juli 1998 - 4 StR 293/98 (https://dejure.org/1998,3256)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1998,3256) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • HRR Strafrecht

    § 211 Abs. 2 StGB
    Mord aus niedrigen Beweggründen (Zeitpunkt der erforderlichen Motivation)

  • Judicialis

    StPO § 44 ff.; ; StPO § 349 Abs. 2 Satz 2; ; StPO § 349 Abs. 2 Satz 4; ; StPO § 265; ; StPO § 267; ; StPO § 261; ; StGB § 25 Abs. 2; ; StGB § 211 Abs. 2,4 u. 9; ; StGB § 46 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 211

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 2000, 76
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 08.01.1988 - 2 StR 551/87

    Beurteilung der Glaubhaftigkeit der Bekundungen einer Zeugin in einem

    Auszug aus BGH, 28.07.1998 - 4 StR 293/98
    Hierfür genügt ein nach der Lebenserfahrung ausreichendes Maß an Sicherheit, demgegenüber vernünftige Zweifel nicht mehr aufkommen (vgl. BGH NStZ 1988, 236 und Kleinknecht/Meyer-Goßner aaO § 261 Rdn. 2 m.N.).
  • BGH, 17.04.1991 - 2 StR 404/90

    Verurteilung wegen Mordes aus Heimtücke - Annahme verminderter Schuldfähigkeit -

    Auszug aus BGH, 28.07.1998 - 4 StR 293/98
    Für die Annahme niedriger Beweggründe kommt es allein darauf an, ob im Zeitpunkt der Tötungshandlung das Hauptmotiv oder die vorherrschenden Motive, die der Tat ihr Gepräge geben (vgl. BGHR StGB § 211 Abs. 2 niedrige Beweggründe 20), nach allgemeiner sittlicher Wertung auf tiefster Stufe stehen.
  • BGH, 27.09.1990 - 1 StR 449/90

    Sperrfrist zur Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis - Versorgung mit

    Auszug aus BGH, 28.07.1998 - 4 StR 293/98
    Die schriftlichen Urteilsgründe dienen nicht der Dokumentation all dessen, was in der Hauptverhandlung ausgesagt oder verlesen wurde, sondern sie sollen das Ergebnis der Hauptverhandlung wiedergeben, wie es sich nach der Beratung darstellt, und lediglich die Nachprüfung der getroffenen Entscheidung ermöglichen (vgl. BGHR StPO § 267 Darstellung 1 und StGB § 46 Abs. 1 Begründung 12; Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 43. Aufl. § 267 Rdn. 12).
  • BGH, 10.03.2006 - 2 StR 561/05

    Verurteilung wegen Tötung zweier Kinder teilweise aufgehoben

    Beim Vorliegen eines so genannten Motivbündels beruht die vorsätzliche Tötung nur dann auf niedrigen Beweggründen, wenn das Hauptmotiv, welches der Tat ihr Gepräge gibt, nach allgemeiner sittlicher Wertung auf tiefster Stufe steht und deshalb verwerflich ist (BGHR StGB § 211 Abs. 2 niedrige Beweggründe 20; BGH StV 2000, 76; 2004, 205; NStZ-RR 2004, 234).
  • BGH, 09.09.2003 - 5 StR 126/03

    Mord (niedrige Beweggründe: Verwerflichkeit, Motivbündel; Verdeckung einer

    Beim Vorliegen eines Motivbündels beruht die vorsätzliche Tötung nur dann auf niedrigen Beweggründen, wenn das Hauptmotiv oder die vorherrschenden Motive, welche der Tat ihr Gepräge geben, nach allgemeiner sittlicher Wertung auf tiefster Stufe stehen und deshalb besonders verwerflich sind (BGH NJW 1981, 1382; BGHR StGB § 211 Abs. 2 niedrige Beweggründe 20, 25; BGH NStZ 1997, 81; BGH StV 1983, 503, 504 und 2000, 76).
  • BGH, 09.03.2000 - 4 StR 513/99

    Erpresserischer Menschenraub; Vergewaltigung; Ablehnungsrüge; Zulässigkeit des

    Allerdings können die zahlreichen Hinweise in dem früheren Urteil auf die Überzeugung des Gerichts ("fest davon überzeugt", "der festen Überzeugung" und "keinerlei Zweifel"), die zur Darlegung einer den Anforderungen des § 261 StPO genügenden Überzeugungsbildung (vgl. BGH NStZ 1988, 236 und Kleinknecht/Meyer-Goßner aaO § 261 Rdn. 2 m.N.) nicht erforderlich waren (vgl. BGH, Beschluß vom 28. Juli 1998 - 4 StR 293/98), für sich genommen Anlaß zu Mißdeutungen geben.
  • BGH, 25.01.2000 - 4 StR 597/99

    Prozeßkostenhilfe, Beiordnung; Nebenklage

    Der Nebenklägerin Inge J. wird auf ihren Antrag vom 14. April 1998 für die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts in dem Revisionsverfahren 4 StR 293/98 unter Beiordnung von Rechtsanwalt R. Prozeßkostenhilfe bewilligt.

    In dem durch die Beschlüsse des Senats vom 28. Juli 1998 bereits abgeschlossenen Verfahren 4 StR 293/98 ist der Nebenklägerin rückwirkend auf den Zeitpunkt der Antragstellung Prozeßkostenhilfe zu gewähren, da sie den Antrag rechtzeitig vor Abschluß des Revisionsverfahrens gestellt, damit bereits alles für die Bewilligung der Prozeßkostenhilfe Erforderliche getan hatte (vgl. Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 44. Aufl. § 397 a Rdn. 15) und die Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozeßkostenhilfe vorgelegen haben.

  • LG Bonn, 27.03.2001 - 24 S 13/00
    Bei der Beurteilung, ob die Beweggründe eines Täter als "niedrig" anzusehen sind, kommt es darauf an, ob im Zeitpunkt der Tötungshandlung das Hauptmotiv oder die vorherrschenden Motive, die der Tat ihr Gepräge geben, nach allgemeiner sittlicher Wertung auf tiefster Stufe stehen, durch ungehemmte, triebhafte Eigensucht bestimmt und deshalb besonders verwerflich sind (vgl. BGH StV 2000, 76; Tröndle/Fischer, StGB, 49. Aufl., § 211 Rn. 5a und b, LK-Jähnke, 10. Aufl., § 211 Rn. 26 m.W.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 25.01.2000 - 4 StR 597/99, 4 StR 293/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,9701
BGH, 25.01.2000 - 4 StR 597/99, 4 StR 293/98 (https://dejure.org/2000,9701)
BGH, Entscheidung vom 25.01.2000 - 4 StR 597/99, 4 StR 293/98 (https://dejure.org/2000,9701)
BGH, Entscheidung vom 25. Januar 2000 - 4 StR 597/99, 4 StR 293/98 (https://dejure.org/2000,9701)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,9701) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 28.07.1998 - 4 StR 293/98

    Mord aus niedrigen Beweggründen (Zeitpunkt der erforderlichen Motivation)

    Auszug aus BGH, 25.01.2000 - 4 StR 597/99
    Der Nebenklägerin Inge J. wird auf ihren Antrag vom 14. April 1998 für die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts in dem Revisionsverfahren 4 StR 293/98 unter Beiordnung von Rechtsanwalt R. Prozeßkostenhilfe bewilligt.

    In dem durch die Beschlüsse des Senats vom 28. Juli 1998 bereits abgeschlossenen Verfahren 4 StR 293/98 ist der Nebenklägerin rückwirkend auf den Zeitpunkt der Antragstellung Prozeßkostenhilfe zu gewähren, da sie den Antrag rechtzeitig vor Abschluß des Revisionsverfahrens gestellt, damit bereits alles für die Bewilligung der Prozeßkostenhilfe Erforderliche getan hatte (vgl. Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 44. Aufl. § 397 a Rdn. 15) und die Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozeßkostenhilfe vorgelegen haben.

  • BGH, 18.10.1988 - 5 StR 476/88

    Ablehung von Prozesskostenhilfe aufgrund der Verwerfung der Revision

    Auszug aus BGH, 25.01.2000 - 4 StR 597/99
    In dem nunmehr anhängigen Revisionsverfahren ist dagegen, eine anwaltliche Vertretung der Nebenklägerin im Hinblick auf die allein vom Angeklagten eingelegte Revision, die sich nur gegen den Strafausspruch richtet und nach § 349 Abs. 2 StPO unbegründet ist, nicht erforderlich (BGHR StPO § 397a Abs. 1 Prozeßkostenhilfe 5 und 7).
  • BGH, 13.12.1989 - 3 StR 430/89

    Konkurrenz zwischen Körperverletzungsdelikten und vorsätzlicher Tötung - Verstoß

    Auszug aus BGH, 25.01.2000 - 4 StR 597/99
    In dem nunmehr anhängigen Revisionsverfahren ist dagegen, eine anwaltliche Vertretung der Nebenklägerin im Hinblick auf die allein vom Angeklagten eingelegte Revision, die sich nur gegen den Strafausspruch richtet und nach § 349 Abs. 2 StPO unbegründet ist, nicht erforderlich (BGHR StPO § 397a Abs. 1 Prozeßkostenhilfe 5 und 7).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht