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BGH, 18.10.2007 - 4 StR 404/07 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 54 StPO; § 55 StGB; § 354 Abs. 1b StPO; § 462a Abs. 3 StPO
Rechtsfehlerhafte Gesamtstrafenbildung und nachträgliche Gesamtstrafenbildung - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen der nachträglichen Bildung einer Gesamtstrafe
- Judicialis
StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 354 Abs. 1b; ; StPO § 460; ; StPO § 462; ; StPO § 462a Abs. 3; ; StPO § 473 Abs. 1; ; StPO § 473 Abs. 4
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 354 Abs. 1 b § 462 a Abs. 3
Nachträgliche Gesamtstrafenbildung - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 28.10.2004 - 5 StR 430/04
Entbehrliche Zurückverweisung bei Urteilsaufhebung nach § 354 Abs. 1b Satz 1 StPO …
Auszug aus BGH, 18.10.2007 - 4 StR 404/07
Die nachträgliche Gesamtstrafenbildung obliegt somit dem nach § 462a Abs. 3 StPO zuständigen Gericht (vgl. BGH NJW 2004, 3788). - BGH, 09.11.2004 - 4 StR 426/04
Kostenentscheidung bei Vorgehen nach § 354 Abs. 1 b Satz 1 StPO durch das für das …
Auszug aus BGH, 18.10.2007 - 4 StR 404/07
Die Kostenentscheidung ist im vorliegenden Fall nicht dem Nachverfahren nach den §§ 460, 462 StPO vorzubehalten (vgl. dazu BGH NJW 2005, 1205), weil sicher abzusehen ist, dass das Rechtsmittel des Angeklagten nur einen geringfügigen Teilerfolg haben wird, so dass der Senat die Kostenentscheidung gemäß § 473 Abs. 1 und 4 StPO selbst treffen kann.
- LG Magdeburg, 25.10.2007 - 22 KLs 4/07
Langjährige Haftstrafen wegen Vergewaltigung und Körperverletzung sowie Anordnung …
Dieses Urteil ist hinsichtlich des Schuldspruchs, der Höhe der verhängten Einzelstrafen sowie der Anordnung der Sicherungsverwahrung seit dem 19. Oktober 2007 infolge der Verwerfung der Revision des Angeklagten mit Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 18. Oktober 2007 (4 StR 404/07) teilrechtskräftig.