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BGH, 13.11.2007 - 4 StR 424/07 |
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Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 55 StGB
Rechtsfehlerhafte nachträgliche Gesamtstrafenbildung (Zäsur) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Fehlerhafte Bildung einer Gesamtfreiheitsstrafe
- Judicialis
StPO § 54 Abs. 1; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 354 Abs. 1 b; ; StPO § 460; ; StPO § 462; ; StPO § 462 a Abs. 3; ; StPO § 473 Abs. 1; ; StPO § 473 Abs. 4
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 55 Abs. 1
Mehrere Gesamtstrafen bei Taten vor und nach einer Zäsur - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 28.10.2004 - 5 StR 430/04
Entbehrliche Zurückverweisung bei Urteilsaufhebung nach § 354 Abs. 1b Satz 1 StPO …
Auszug aus BGH, 13.11.2007 - 4 StR 424/07
Die nachträgliche Gesamtstrafenbildung obliegt somit dem nach § 462 a Abs. 3 StPO zuständigen Gericht (vgl. BGH NJW 2004, 3788).Angesichts des nur geringfügigen Teilerfolgs der Revision hat der Senat die Entscheidung über die Kosten des Rechtsmittels nach § 473 Abs. 1 und 4 StPO selbst getroffen (vgl. BGHR StPO § 354 Abs. 1 b Satz 1 Entscheidung 2).