Rechtsprechung
OLG Hamm, 15.02.2007 - 4 U 165/06 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- MIR - Medien Internet und Recht
(Stiftung Waren-) Testhinweiswerbung
Die Werbung mit einem alten Test ist irreführend, wenn es einen neuen Test gibt, zu dessen Bedingungen der Werbende die früheren guten Testergebnisse nicht mehr erzielen würde und wenn der Werbende in seiner Werbung darauf nicht hinweist.
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- aufrecht.de
Zur Werbung mit alten (Stiftung Waren-) Testergebnissen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Irreführung durch Werbung mit einem alten Test der Stiftung Warentest; Unterlassung der Bewerbung einer Matratze im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs; Fehlende Waschbarkeit des Bezugs
- kanzlei.biz
Werbung mit veralteten Testergebnissen von Stiftung Warentest kann wettbewerbswidrig sein
- Judicialis
UWG § 5 Abs. 2 Nr. 1; ; UWG § 5 Abs. 2 S. 2; ; UWG § 5 Abs. 2 Ziff. 1; ; UWG § 8 Abs. 1; ; UWG § 8 Abs. 3 Ziff. 3
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
UWG § 5 Abs. 2 Nr. 1 § 8 Abs. 1
Wettbewerbswidrige Produktwerbung mit alten Tests der Stiftung Warentest ohne Hinweis auf Nichterfüllung aktueller Testkriterien - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)
Werbung mit veralteten Stiftung Warentest-Ergebnissen wettbewerbswidrig
- lvhm.de (Kurzinformation)
Werbung mit veraltetem Testergebnis irreführend
- loh.de (Kurzinformation)
Werbung mit veraltetem Testergebnis irreführend
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Werbung mit veralteten Stiftung Warentest-Ergebnissen wettbewerbswidrig
Verfahrensgang
- LG Essen, 25.08.2006 - 45 O 33/06
- OLG Hamm, 15.02.2007 - 4 U 165/06
Wird zitiert von ... (5)
- BGH, 16.12.2021 - I ZR 201/20
ÖKO-TEST III - Markenverletzung: Verwendung einer ein Testlogo darstellenden …
(1) In der obergerichtlichen Rechtsprechung und im Schrifttum wird teilweise - wie vom Berufungsgericht - die Auffassung vertreten, eine geschäftlich relevante Irreführung des Verbrauchers liege vor, wenn für die Gruppe des mit einem älteren Testergebnis beworbenen Produkts neue Testergebnisse auf der Grundlage geänderter Prüfkriterien vorliegen, aufgrund derer die Richtigkeit des früheren Testergebnisses zweifelhaft ist, ohne dass das beworbene Produkt erneut getestet worden sein müsse (…OLG Frankfurt, NJWE-WettbR 1996, 54, 55 [juris Rn. 6];… OLG Stuttgart, GRUR 2007, 435, 436 [juris Rn. 25]; OLG Hamm, Urteil vom 15. Februar 2007 - 4 U 165/06, juris Rn. 23; OLG Hamburg…, Beschluss vom 10. Oktober 2008 - 3 W 134/08, juris Rn. 7 f.;… tendenziell OLG Zweibrücken, WRP 2012, 1136 Rn. 7 [juris Rn. 8];… Großkomm.UWG/Toussaint, 3. Aufl., § 5 Rn. 596;… MünchKomm.UWG/Busche, 3. Aufl., § 5 Rn. 420;… differenzierend Weidert in Harte/Henning, UWG, 5. Aufl., § 5 Rn. 686). - OLG Köln, 18.12.2009 - 6 U 60/09
Unitymedia Hessen vor Gericht nicht vorn
Denn selbst wenn davon ausgegangen wird, dass das Ergebnis des "Connect"-Tests in der Werbung der Beklagten richtig wiedergegeben und für sich genommen durch den Test im Heft Nr. 11/2007 der Zeitschrift "PC Pr@xis" nicht überholt ist (…vgl. zu diesem Problemkreis Hefermehl / Köhler / Bornkamm , a.a.O., § 5 UWG Rdnr. 4.238 m.w.N.), stellt sich die in der konkreten Form - zumindest auch - auf das Dienstleistungsangebot der Beklagten bezogene Behauptung, dass "die Reaktionszeiten (Ping) deutlich fixer" seien, schon deshalb als irreführend dar, weil der damit ausgelobte Vorteil bei einer für die angesprochenen Nutzer von Online-Spielen und Handelsplattformen unstreitig besonders wichtigen Kenngröße durch den im gleichen Faltblatt kurz zuvor angeführten Test der Zeitschrift "PC Pr@xis" nicht bestätigt, sondern in Frage gestellt wird, ohne dass in der Werbung darauf hingewiesen würde (vgl. zur Darstellung von unterschiedlich begründeten Testergebnissen verschiedener Jahrgänge derselben Zeitschrift OLG Hamm, Urteil vom 15.02.2007 - 4 U 165/06, veröffentlicht in NRWE). - OLG Zweibrücken, 24.05.2012 - 4 U 17/10
"Abgeschmiert" - Werbung mit überholtem Testergebnis unzulässig
Eine Werbung mit einem Testergebnis wird aber etwa dann irreführend, wenn es einen neuen Test gibt, zu dessen Bedingungen das Produkt die damals guten Testergebnisse nicht mehr erzielen würde und hierauf in der Werbung nicht hingewiesen wird, da in diesem Fall nicht mit wahren Angaben, die nur falsch verstanden werden, geworben wird, sondern dem Kunden wichtige Informationen vorenthalten werden (vgl. etwa OLG Hamm, Urteil vom 15.02.2007, 4 U 165/06; OLG Hamburg, Beschluss vom 10.12.2008, 3 W 134/08, jeweils zitiert nach Juris). - LG Mannheim, 20.10.2023 - 14 O 14/23
Keine Werbung mit zurückgezogenem Test der Stiftung Warentest!
Eine Werbung ist hiernach indes irreführend, wenn die Testergebnisse durch eine neuere Untersuchung oder durch eine erhebliche Veränderung der Marktverhältnisse überholt sind (vgl. BGH, GRUR 1985, 932 (933) - Veralteter Test; WRP 2014, 67 = BeckRS 2013, 18553 - Kaffee-Pads;… GRUR 2019, 631 Rn. 68 - Das beste Netz; OLG Zweibrücken, Urteil vom 24.05.2012 - 4 U 17/10; OLG Hamburg, BeckRS 2009, 07551; OLG Hamm, Urteil vom 15.02.2007, 4 U 165/06; OLG Frankfurt a.M., NJWE-WettbR 1996, 54;… NJW-RR 1992, 492 = WRP 1992, 183 - Werbung mit Testergebnissen, Köhler/Bornkamm/Feddersen/Bornkamm/Feddersen, 41. Aufl. 2023, UWG § 5 Rn. 2.282;… Götting/Nordemann, UWG, Handkommentar, UWG § 5 Rn. 1.185). - LG Hagen, 01.07.2009 - 22 O 122/08
GewerblicherRechtsschutz und Urheberrecht
Jedoch ist dann die Darstellung von Testergebnisses zu bestimmten Produkten irreführend, wenn es einen neuen Test gibt, zu dessen Bedingungen der Werbende die damaligen guten Testergebnisse nicht mehr erzielen würde und hierauf in der Werbung nicht hingewiesen wird, da in diesem Falle nicht mit Warenangaben, die nur falsch verstanden werden, geworben wird, sondern dem Kunden wichtige Informationen vorenthalten werden (OLG Hamm, 4. Zivilsenat, Urteil vom 15.02.2007; 4 U 165/06).
Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 28.02.2007 - 4 U 165/06 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 19 Abs 1 BNotO, § 14 Abs 1 BNotO, § 14 Abs 2 BNotO, § 14 Abs 3 BNotO, § 296a ZPO
Notarhaftung: Auslegung und Erfüllung von Treuhandauflagen der darlehensgewährenden Bank im Rahmen einer Immobilienfinanzierung - Schadenskausalität von Pflichtverstößen - Judicialis
BNotO § 14 Abs. 1 Satz 2; ; BNotO § 14 Abs. 2; ; BNotO § 14 Abs. 3; ; BNotO § 19 Abs. 1; ; BGB § 823 Abs. 2; ; BGB § 826; ; StGB § 263; ; StGB § 266; ; ZPO § 156; ; ZPO § 296 a; ; KostO § 8 Abs. 2
- rechtsportal.de
Auslegung der Treuhandauflage "Kaufpreis belegt" im notariellen Kaufvertrag
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Schadensersatz wegen Amtspflichtverletzungen im Zusammenhang mit der Durchführung von i.R.v. Immobilienfinanzierungen erteilten Treuhandanweisungen; Besondere Hinweispflichten eines Notars aus den in § 14 Abs. 1 S. 2, § 14 Abs. 2 und § 14 Abs. 3 Bundesnotarordnung (BNotO) ...
Verfahrensgang
- LG Limburg, 07.07.2006 - 4 O 362/05
- OLG Frankfurt, 28.02.2007 - 4 U 165/06
- BGH - III ZR 67/07
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 08.05.2003 - III ZR 294/02
Amtspflichtverletzung eines Notars bei abredewidriger Auszahlung der …
Auszug aus OLG Frankfurt, 28.02.2007 - 4 U 165/06
Mit dem Begriff der Sicherstellung ist beim Treuhandauftrag, sofern besondere Absprachen fehlen, gemeint, dass für die Eintragung des Rechts oder der Rechtsänderung nur noch das pflichtgemäße Handeln des Notars und des zuständigen Grundbuchbeamten erforderlich ist (BGH MDR 2003, 987;… Hertel a.a.O., § 54 a Rn. 75). - OLG Frankfurt, 21.12.2005 - 4 U 168/04
Haftung des Notars: Auslegung der Treuhandauflage "Sicherstellung der …
Auszug aus OLG Frankfurt, 28.02.2007 - 4 U 165/06
Der Betrugsverdacht hätte sich dem Beklagten insbesondere auch wegen der "Kick-Back-Zahlungen" in einer Vielzahl von weiteren Immobilienfinanzierungsfällen (z. B. Hohenstock, OLG Ffm., 4 U 1/05; Röder, Cassaretto, Küster, Czerner OLG Ffm., 4 U 168/04 - wegen des Vortrages im Einzelnen wird auf Seite 10 -15 des Schriftsatzes der Klägerin vom 02.01.2007, Bd. IV, Bl. 926 - 931 d.A., Bezug genommen ) aufdrängen müssen. - OLG Brandenburg, 21.12.2005 - 4 U 139/05
Verweigerung einer Invaliditätsleistung aus Unfallversicherung wegen falsch …
Auszug aus OLG Frankfurt, 28.02.2007 - 4 U 165/06
Das vom Senat gegen diese Rechtsauffassung in dem Urteil vom 01.03.2005, Az. 4 U 139/05, aufgezeigte Risiko einer unterschiedlichen Auslegung von Treuhandauflagen abhängig von der Person des Treugebers sei in Kauf zu nehmen. - OLG Frankfurt, 04.05.2005 - 4 U 215/04
Notarhaftung: Amtspflichtverletzung durch die Auszahlung einer Darlehensvaluta …
Auszug aus OLG Frankfurt, 28.02.2007 - 4 U 165/06
An dieser bereits im Urteil des Senats vom 04.05.2005, Az. 4 U 215/04, vertretenen Auslegung, die im Rahmen einer Nichtzulassungsbeschwerde vom Bundesgerichtshof, Az. III ZR 120/05, nicht beanstandet wurde, wird festgehalten. - OLG Frankfurt, 27.07.2005 - 4 U 1/05
Schadenersatz; Schadensersatz; Notar; Amtspflichtverletzung; Treuhänder; …
Auszug aus OLG Frankfurt, 28.02.2007 - 4 U 165/06
Der Betrugsverdacht hätte sich dem Beklagten insbesondere auch wegen der "Kick-Back-Zahlungen" in einer Vielzahl von weiteren Immobilienfinanzierungsfällen (z. B. Hohenstock, OLG Ffm., 4 U 1/05; Röder, Cassaretto, Küster, Czerner OLG Ffm., 4 U 168/04 - wegen des Vortrages im Einzelnen wird auf Seite 10 -15 des Schriftsatzes der Klägerin vom 02.01.2007, Bd. IV, Bl. 926 - 931 d.A., Bezug genommen ) aufdrängen müssen.
- KG, 12.04.2013 - 6 U 132/11
Notarhaftung: Amtspflichtverletzung durch Auszahlung einer hinterlegten Summe im …
Dem steht nicht entgegen, dass durch den letzten Punkt der Treuhandauflage - "der Kaufpreis bei Ihnen vollständig hinterlegt ist" - in erster Linie die Gefahr vermieden werden soll, dass die Durchführung des Kaufvertrages an der Kaufpreiszahlung scheitert und mit dessen Rückabwicklung auch das Darlehen rückabzuwickeln sein könnte (vgl. OLG Frankfurt, Urt. v. 28.2. 07 - 4 U 165/06 - zitiert nach juris: Rz. 32). - OLG Frankfurt, 31.10.2007 - 4 U 39/07
Notarhaftung: Pflichtverletzung eines Notars durch verfrühte Auszahlung bzw. …
Der Senat hat schon in seinem Urteil vom 28.02.2007 (4 U 165/06) darauf hingewiesen, dass eine Pflicht des Notars besteht, die Bank über aus anderen Geschäften resultierende Anhaltspunkte für einen Kreditbetrug zu informieren, wenn zwischen diesen Geschäften und dem fraglichen Vertrag ein innerer Zusammenhang besteht, beispielsweise bei Beteiligung einer identischen Kaufvertragspartei oder einer Verbindung über eine die Geschäfte dominierende Person.
Rechtsprechung
OLG Koblenz, 18.07.2006 - 4 U 165/06 |
Verfahrensgang
- LG Mainz, 25.10.2005 - 12 HKO 108/05
- LG Mainz, 05.01.2006 - 12 HKO 108/05
- OLG Koblenz, 18.07.2006 - 4 U 165/06