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   OLG Dresden, 17.03.2005 - 4 U 2065/04   

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https://dejure.org/2005,9676
OLG Dresden, 17.03.2005 - 4 U 2065/04 (https://dejure.org/2005,9676)
OLG Dresden, Entscheidung vom 17.03.2005 - 4 U 2065/04 (https://dejure.org/2005,9676)
OLG Dresden, Entscheidung vom 17. März 2005 - 4 U 2065/04 (https://dejure.org/2005,9676)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Justiz Sachsen

    Direkte Verlinkung leider nicht möglich. Bitte geben Sie das Aktenzeichen in das Suchformular auf der Folgeseite ein.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wohnungseigentümer als Mitgläubiger; Anspruch einer Eigentümergemeinschaft auf Zahlung von Vorschüssen zur Mangelbeseitigung am Gemeinschaftseigentum; Klageänderung im zweiten Rechtszug durch den Kläger und Berufungsbeklagten; Klageänderung in der zweiten Instanz; ...

  • Judicialis

    ZPO § 524; ; ZPO § 533; ; BGB § 428; ; BGB § 432; ; BGB § 637; ; WEG § 1 Abs. 5; ; WEG § 3 Abs. 1; ; WEG § 5 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wohnungseigentumsrecht: Vorschuss auf Nachbesserungskosten; Wohnungseigentümer als Mitgläubiger iSv § 432 BGB - Zugehörigkeit zum Gemeinschaftseigentum - Schadenersatz wegen Beauftragung eines Architekten zur Mängelfeststellung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Baumangel: Nur Zahlung an Gemeinschaft!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2005, 1221 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Dresden, 07.02.2001 - 18 U 1303/00

    Schadenersatz; Mangelfolgeschaden; Sachverständigenkosten

    Auszug aus OLG Dresden, 17.03.2005 - 4 U 2065/04
    Teil Rn. 27; a.A. OLG Frankfurt NJW-RR 1993, 339; OLG Dresden OLGR 2001, 229, 231; BGHZ 68, 372 scheint davon auszugehen, dass eine Gesamtgläubigerschaft nach § 428 BGB gegeben ist, ohne dies allerdings deutlich auszusprechen).

    Auch insoweit sind die Kläger klagebefugt; zur Begründung wird auf die Entscheidung des Oberlandesgerichts Dresden vom 07.02.2001 verwiesen (OLGR 2001, 229).

  • OLG Stuttgart, 17.10.2002 - 2 U 37/02

    Bauträgervertrag: Vorliegen eines Mangels; Änderungsvorbehalt in einem

    Auszug aus OLG Dresden, 17.03.2005 - 4 U 2065/04
    Bei einer Anwendung des § 428 BGB wäre das nicht der Fall (so OLG Stuttgart BauR 2003, 1394, 1397).
  • BGH, 05.05.1977 - VII ZR 36/76

    Rechtsnatur der Sachmängelansprüche des Erwerbers eines nahezu fertigen Bauwerks;

    Auszug aus OLG Dresden, 17.03.2005 - 4 U 2065/04
    Teil Rn. 27; a.A. OLG Frankfurt NJW-RR 1993, 339; OLG Dresden OLGR 2001, 229, 231; BGHZ 68, 372 scheint davon auszugehen, dass eine Gesamtgläubigerschaft nach § 428 BGB gegeben ist, ohne dies allerdings deutlich auszusprechen).
  • BGH, 16.10.1984 - X ZR 86/83

    Werkmängel: Schadensersatzanspruch des Bestellers

    Auszug aus OLG Dresden, 17.03.2005 - 4 U 2065/04
    Die Wohnungseigentümergemeinschaft hat weiter einen Anspruch auf Ersatz der Architektenkosten gemäß § 635 BGB a.F. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 92, 308) kann der Besteller Ersatz von Schäden, die durch die Mangelhaftigkeit des Werks entstanden sind, ohne dass sie durch eine Nachbesserung hätten verhindert werden können, auch dann verlangen, wenn er keine Nachbesserungsfrist gesetzt hat.
  • OLG Düsseldorf, 04.01.2002 - 3 Wx 293/01

    Wohnungsabschlusstür als Sondereigentum- Beschlußkompetenz der

    Auszug aus OLG Dresden, 17.03.2005 - 4 U 2065/04
    (3) Die Wohnungsabschlusstüren bewirken die für die Begründung von Wohnungseigentum notwendige Abgeschlossenheit der Wohnungseinheiten, sind mithin für deren Bestand erforderlich und gehören deshalb gemäß den §§ 1 Abs. 5, 5 Abs. 2 WEG zum Gemeinschaftseigentum (OLG Düsseldorf OLGR 2000, 1; LG Stuttgart Rpfleger 1973, 401; Pick in Bärmann/Pick/Merle WEG aaO. § 5 Rn. 55; a.A. wohl OLG Düsseldorf ZMR 2002, 445, jedoch ohne abschließende Entscheidung).
  • OLG Düsseldorf, 10.09.1999 - 22 U 35/99

    Handeln des Verwalters einer Wohnungseigentümergemeinschaft

    Auszug aus OLG Dresden, 17.03.2005 - 4 U 2065/04
    (3) Die Wohnungsabschlusstüren bewirken die für die Begründung von Wohnungseigentum notwendige Abgeschlossenheit der Wohnungseinheiten, sind mithin für deren Bestand erforderlich und gehören deshalb gemäß den §§ 1 Abs. 5, 5 Abs. 2 WEG zum Gemeinschaftseigentum (OLG Düsseldorf OLGR 2000, 1; LG Stuttgart Rpfleger 1973, 401; Pick in Bärmann/Pick/Merle WEG aaO. § 5 Rn. 55; a.A. wohl OLG Düsseldorf ZMR 2002, 445, jedoch ohne abschließende Entscheidung).
  • BGH, 24.11.1977 - VII ZR 160/76

    Voraussetzungen für die Einlegung einer Anschlussberufung - Anforderungen an die

    Auszug aus OLG Dresden, 17.03.2005 - 4 U 2065/04
    Dies hat der Bundesgerichtshof für den Fall der Abtretung entschieden: Werde im Falle der Abtretung einer streitbefangenen Forderung der Antrag dergestalt modifiziert, dass nunmehr an den Zessionar gezahlt werden solle, so bleibe die vom Beklagten zu erbringende Leistung nach Art und Umfang dieselbe (vgl. BGH ZZP 1978, 314).
  • OLG Frankfurt, 27.08.1992 - 3 U 165/91

    Wohnungseigentümer kann schon vor Grundbucheintragung Nachbesserung verlangen

    Auszug aus OLG Dresden, 17.03.2005 - 4 U 2065/04
    Teil Rn. 27; a.A. OLG Frankfurt NJW-RR 1993, 339; OLG Dresden OLGR 2001, 229, 231; BGHZ 68, 372 scheint davon auszugehen, dass eine Gesamtgläubigerschaft nach § 428 BGB gegeben ist, ohne dies allerdings deutlich auszusprechen).
  • OLG Düsseldorf, 23.12.2005 - 22 U 32/04

    Auslegung des Art. 229 § 6 EGBGB - Verhandlung i.S.d. § 203 BGB

    Auch die von der Beklagten vorgelegte Entscheidung des OLG Karlsruhe vom 19.10.2004 (Az. 17 U 67/04) geht davon aus, das eine neue Verjährung beginnt (vergl. Bl. 333 GA), während die Entscheidung des OLG Dresden vom 17.3.2005 (Az. 4 U 2065/04) nicht übertragbar ist, weil ein neuer Hemmungstatbestand durch Einreichung einer Klage bereits innerhalb der Hemmungsfrist des § 204 BGB n.F. entstand (vergl. Bl. 338 GA).
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