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   OLG Brandenburg, 21.09.2005 - 4 U 26/05   

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OLG Brandenburg, 21.09.2005 - 4 U 26/05 (https://dejure.org/2005,10785)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 21.09.2005 - 4 U 26/05 (https://dejure.org/2005,10785)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 21. September 2005 - 4 U 26/05 (https://dejure.org/2005,10785)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit des Eigentumerwerbs an fünf Grundstücken; Fehlerhafte Eintragung von Volkseigentum; Anspruch auf Zustimmung zur Löschung von Widersprüchen gegen die Richtigkeit des Grundbuchs ; Beweislast bezüglich der dinglichen Ermächtigung; Gutgläubiger Eigentumserwerb ...

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    BGB § 891 Abs. 1; ; BGB § ... 892; ; BGB § 894; ; BGB § 1011; ; EGBGB Art. 237 § 1; ; EGBGB Art. 237 § 2; ; EGBGB Art. 237 § 2 Abs. 1 Satz 4; ; EGBGB Art. 237 § 2 Abs. 2; ; EGBGB Art. 237 § 2 Abs. 2 Satz 3; ; EGBGB Art. 237 § 2 Abs. 4 Satz 2; ; EGBGB Art. 233 § 7; ; EGBGB Art. 233 § 7 Abs. 1 Satz 1; ; EGBGB Art. 231 § 8 Abs. 2 Satz 1; ; ZGB § 20 Abs. 1; ; ZGB § 26 Abs. 2; ; ZGB § 288 Abs. 4; ; ZGB § 297; ; ZGB § 297 Abs. 1; ; ZGB § 297 Abs. 1 Satz 2; ; ZGB § 297 Abs. 2 Satz 1; ; ZPO § 924; ; ZPO § 927; ; ZPO § 929 Abs. 2; ; ZPO § 936; ; GDO § 7 Abs. 1; ; GDO § 8; ; GDO § 8 Abs. 1 Satz 1; ; GDO § 8 Abs. 1 Satz 3; ; GDO § 8 Abs. 2; ; GDO § 13 Abs. 5; ; EGZGB § 5 Abs. 1; ; NutzungsRG § 5; ; VEMGG § 3; ; VerkaufsG § 4 Abs. 2 Satz 3; ; DVO zum VerkaufsG § 5 Abs. 1 Satz 1; ; DVO zum VerkaufsG § 5 Abs. 4; ; GVVO § 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zum Erwerb von volkseigenen Eigenheimgrundstücken der ehemaligen DDR nach dem so genannten Modrow-Gesetz - Bedeutung der Umschreibung im Grundbuch zum "Eigentum des Volkes" - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Art. 237 EGBGB

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJ 2006, 32
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Jena, 18.03.2003 - 3 U 770/02

    Vollziehung einer Fiskalerbschaft nach Ausschlagung der Erbschaft zu Zeiten der

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.09.2005 - 4 U 26/05
    In Übereinstimmung mit dem OLG Naumburg (Urteil vom 20.08.2002, Az: 11 U 179/01, noch nicht veröffentlicht; unentschieden insoweit OLG Jena, Urteil vom 18.03.2003, VIZ 2003, 346, 347) ist der erkennende Senat der Auffassung, dass eine analoge Anwendung des Art. 237 § 2 Abs. 1 Satz 4 EGBGB auf die Fälle des Absatzes 2 angesichts des eindeutigen Gesetzeswortlauts und der fehlenden planwidrigen Regelungslücke nicht in Betracht kommt, so dass eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand in der vorliegenden Konstellation ausgeschlossen ist.

    Nur durch eine wortgetreue Anwendung des Gesetzestextes kann in den Fällen fehlerhaft eingetragenen Volkseigentums dem vorrangigen Anliegen des historischen Gesetzgebers Rechnung getragen werden, durch eine Ausschlussfristregelung zu einem möglichst frühen Zeitpunkt für Rechtssicherheit zu sorgen (vgl. hierzu im einzelnen: OLG Jena, Urteil vom 18.03.2003, aaO.).

  • BVerfG, 23.11.1999 - 1 BvF 1/94

    Stichtagsregelung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.09.2005 - 4 U 26/05
    Durch diese von dem damaligen Gesetzgeber gewünschte Ermöglichung des Erwerbs privater Rechte an Grundstücken ist mit dem Inkrafttreten des VerkaufsG am 19.03.1990 bewusst die eingeschränkte Verkehrsfähigkeit von Volkseigentum hergestellt worden, was nach den Erkenntnissen des Bundesverfassungsgerichts in den Folgemonaten zu dem Abschluss von rund 300.000 Kaufverträgen über Grundstücke und Gebäude geführt hat (vgl. Urteil vom 23.11.1999, NJ 2000, 81).
  • BGH, 29.03.1996 - V ZR 326/94

    Begründung von Volkseigentum an einem Grundstück durch Ersitzung unter Geltung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.09.2005 - 4 U 26/05
    Das Landgericht hat in dem angegriffenen Urteil auf Seite 12 unter Berufung auf zwei Urteile des 5. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 10.11.1995, NJ 1996, 148-150; Urteil vom 29.03.1996, BGHZ 132, 245 ff.) darauf abgestellt, dass die Ausstellung des Rechtsträgernachweises am 17.04.1972 und die Eintragung im Grundbuch vom 17.08.1972 keine enteignenden Akte gegen die Erbengemeinschaft gewesen seien, sondern lediglich die vermeintlich vorausgegangene Enteignung dokumentierten.
  • BGH, 26.03.1999 - V ZR 294/97

    Anspruch des Nutzers gegen den Restitutionsberechtigten auf Bereinigung der

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.09.2005 - 4 U 26/05
    Zwar hat das Kommunalverfassungsgesetz, durch das in der DDR auf kommunaler Ebene Gebietskörperschaften gebildet wurden, die Räte der Gemeinden ersatzlos abgeschafft; gleichwohl hat der Bundesgerichtshof unter Hinweis auf den damals neu geschaffenen Art. 231 § 8 Abs. 2 Satz 1 EGBGB dahin erkannt, dass nach dem 16.05.1990 abgeschlossene Kaufverträge wegen einer Beteiligung des Rates der Gemeinde auf der Verkäuferseite nicht unwirksam sind, sondern die jeweilige Kommune binden (vgl. Urteil vom 26.03.1999, BGHZ 141, 185, 187 = VIZ 1999, 418-421).
  • BGH, 16.10.1998 - V ZR 65/97

    Begriff der Enteignung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.09.2005 - 4 U 26/05
    Zwar hat der Bundesgerichtshof in neueren Entscheidungen zugleich klarstellend hervorgehoben, dass die Vorlage eines Rechtsträgernachweises und der Vollzug der Umschreibung im Grundbuch zum "Eigentum des Volkes" durchaus im Einzelfall auch ein Anzeichen für einen konstitutiven Enteignungswillen der staatlichen Stellen sein konnten, wenn dies als Ausdruck freier konfiskatorischer Machtausübung mit einer dauerhaften Inbesitznahme des Objektes durch den Staat und der Wahrnehmung der Eigentümerbefugnisse zusammentraf (vgl. Urteil vom 16.10.1998, VIZ 1999, 44, 45 f.; Urteil vom 30.04.1999, VIZ 1999, 542, 543 m. w. N.).
  • OLG Naumburg, 20.08.2002 - 11 U 179/01

    Keine Auflösung der altrechtlichen Separationsinteressengemeinschaften durch

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.09.2005 - 4 U 26/05
    In Übereinstimmung mit dem OLG Naumburg (Urteil vom 20.08.2002, Az: 11 U 179/01, noch nicht veröffentlicht; unentschieden insoweit OLG Jena, Urteil vom 18.03.2003, VIZ 2003, 346, 347) ist der erkennende Senat der Auffassung, dass eine analoge Anwendung des Art. 237 § 2 Abs. 1 Satz 4 EGBGB auf die Fälle des Absatzes 2 angesichts des eindeutigen Gesetzeswortlauts und der fehlenden planwidrigen Regelungslücke nicht in Betracht kommt, so dass eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand in der vorliegenden Konstellation ausgeschlossen ist.
  • BGH, 30.04.1999 - V ZR 409/96

    Begriff der Enteignung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.09.2005 - 4 U 26/05
    Zwar hat der Bundesgerichtshof in neueren Entscheidungen zugleich klarstellend hervorgehoben, dass die Vorlage eines Rechtsträgernachweises und der Vollzug der Umschreibung im Grundbuch zum "Eigentum des Volkes" durchaus im Einzelfall auch ein Anzeichen für einen konstitutiven Enteignungswillen der staatlichen Stellen sein konnten, wenn dies als Ausdruck freier konfiskatorischer Machtausübung mit einer dauerhaften Inbesitznahme des Objektes durch den Staat und der Wahrnehmung der Eigentümerbefugnisse zusammentraf (vgl. Urteil vom 16.10.1998, VIZ 1999, 44, 45 f.; Urteil vom 30.04.1999, VIZ 1999, 542, 543 m. w. N.).
  • KG, 26.04.1991 - 7 W 1908/91

    Rückgabeansprüche einer Erbengemeinschaft ; Antrag auf Eintragung eines

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.09.2005 - 4 U 26/05
    (aaaa) Soweit das Landgericht in seinen Entscheidungsgründen für die Verneinung des Gutglaubensschutzes auf Entscheidungen (etwa KG, Beschluss vom 26.04.1991, DtZ 1991, 298, 300; auch BezG Potsdam, aaO.) zum Schutz des Vertrauens in "Volkseigentum" im Bereich des § 892 BGB - also für Rechtsgeschäfte nach dem Beitritt unter der Geltung des BGB - abstellt, wird nicht ausreichend beachtet, dass es sich in dem vorliegenden Rechtsstreit um Rechtsgeschäfte in der DDR handelte und hierauf gemäß Art. 233 § 7 EGBGB nicht § 892 BGB, sondern das ZGB mit seinen Nebengesetzen anzuwenden ist.
  • BezG Potsdam, 07.04.1992 - 1 S 509/91

    Unwirksame Rechtsgeschäfte über volkseigene Grundstücke

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.09.2005 - 4 U 26/05
    In § 8 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 GDO wird sodann die Möglichkeit eines gutgläubigen Erwerbs im Vertrauen auf die Richtigkeit des Grundbuchinhalts eröffnet (so im Ansatz auch: BezG Potsdam, Urteil vom 07.04.1992, VersR 1992, 1008, 1009 unten) Maßgeblicher Zeitpunkt für die Gutgläubigkeit des Erwerbers ist hierbei die Antragstellung beim Liegenschaftsdienst.
  • OLG Rostock, 27.07.2017 - 3 U 45/16

    Passivlegitimation für einen Antrag auf Grundbuchberichtigung

    Vielmehr ist dies nicht der Fall (so ausdrücklich: Schmidt/Gohrke, VIZ 2000, 697; Böhringer, NJ 2015, 177; MünchKommBGB/Busche, 4. Aufl., § 2 Art. 237 Rn. 10; OLG Brandenburg, Urt. v. 21.09.2005, 4 U 26/05, zit. n. Juris; Urt. v. 24.11.2011, aaO.).
  • OLG Brandenburg, 05.10.2011 - 4 U 85/09

    Anspruch des gemäß Vermögensgesetz Ausgleichsberechtigten auf Zahlung des

    Der Senat hat sich allerdings bereits in seiner Entscheidung vom 21. September 2005 (4 U 26/05, Rn. 40 - zit. nach Juris) der Auffassung des Bundesgerichtshofs in dessen Urteil vom 26. März 1999 (V ZR 294/97, BGHZ 141, 185 (187)) angeschlossen.
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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 19.10.2006 - 4 U 26/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,36597
OLG Naumburg, 19.10.2006 - 4 U 26/05 (https://dejure.org/2006,36597)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 19.10.2006 - 4 U 26/05 (https://dejure.org/2006,36597)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 19. Oktober 2006 - 4 U 26/05 (https://dejure.org/2006,36597)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 03.05.2000 - IV ZR 258/99

    Berechnung der Beschwer bei Klage auf Feststellung des Fortbestandes einer

    Auszug aus OLG Naumburg, 19.10.2006 - 4 U 26/05
    Von der hieraus zu bildenden Summe in Höhe von 56 918, 29 EUR sind zum Ausgangsstreitwert 50 %, mithin 28 459, 15 EUR zu addieren ( BGH, MDR 2000, 850 = NJW 2000, 2750 [BGH 03.05.2000 - IV ZR 258/99] ).
  • BGH, 12.02.1992 - IV ZR 241/91

    Feststellung des Fortbestehens eines Lebensversicherungsvertrages; Anspruch auf

    Auszug aus OLG Naumburg, 19.10.2006 - 4 U 26/05
    Bei einer auf Bestehen der Berufsunfähigkeitsversicherung gerichteten Feststellungsklage, bei der auch der Eintritt der Berufsunfähigkeit streitig ist, kommen zu diesem Streitwert 50 % des für eine Leistungsklage maßgeblichen Wertes hinzu ( BGH NJW-RR 1992, 608 [BGH 12.02.1992 - IV ZR 241/91] ).
  • BGH, 11.07.1990 - IV ZR 100/90

    Streitwert bei Streit über die Wirksamkeit eines Rücktritts des Versicherers von

    Auszug aus OLG Naumburg, 19.10.2006 - 4 U 26/05
    Für den Streitwert der Leistungsklage ist der bisher eingetretene Zahlungsrückstand sowie für die Klage auf zukünftige Zahlung das 3, 5 fache des einjährigen Bezuges maßgeblich ( §§ 3, 9 ZPO )( BGH NJW 74, 1710 zum alten § 13 Abs. 3 GKG und BGH NJW-RR 1990, 1361 [BGH 11.07.1990 - IV ZR 100/90] ).
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