Weitere Entscheidungen unten: OLG Saarbrücken, 13.03.2007 | OLG Jena, 08.01.2007

Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 05.06.2008 - 4 U 72/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,20225
OLG Karlsruhe, 05.06.2008 - 4 U 72/06 (https://dejure.org/2008,20225)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 05.06.2008 - 4 U 72/06 (https://dejure.org/2008,20225)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 05. Juni 2008 - 4 U 72/06 (https://dejure.org/2008,20225)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,20225) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Nutzungsentschädigung bei Miteigentum an einer Eigentumswohnung nach einer Scheidung in Form der Berücksichtigung des Wohnvorteils bei der Berechnung des Ehegattenunterhalts; Aufrechenbarer Gegenanspruch aufgrund einer von einer Partei getilgten gemeinsamen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 743 Abs. 1; BGB § 745 Abs. 2
    Ansprüche des ausgezogenen Ehegatten hinsichtlich der Nutzung der im gemeinsamen Eigentum der Ehegatten stehenden Ehewohnung durch den anderen Ehegatten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2009, 222
  • FamRZ 2009, 775
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 11.12.1985 - IVb ZR 82/84

    Berücksichtigung der alleinigen Nutzung der Ehewohnung bei der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.06.2008 - 4 U 72/06
    Widersetzt sich ein Miteigentümer einer Neuregelung der Verwaltung und Benutzung des Miteigentums, obwohl eine solche Neuregelung nach billigem Ermessen (§ 745 Abs. 2 BGB ) geboten ist, kann der Anspruch auf Nutzungsentschädigung erst dann entstehen, wenn der eine Zahlung verlangende Miteigentümer mit hinreichender Deutlichkeit eine Neuregelung der Verwaltung und Benutzung des Miteigentums nach billigem Ermessen verlangt, wobei eine bloße Zahlungsaufforderung nicht ausreicht (vergleiche BGH, NJW 1986, 1340, 1341).

    Eine entsprechende konkludente Vereinbarung der geschiedenen Ehegatten ist insbesondere dann anzunehmen, wenn ein Familiengericht der geschiedenen Ehefrau einen bestimmten monatlichen Unterhaltsbetrag zuspricht und hierbei - in Übereinstimmung mit dem Vortrag der Parteien - einen Wohnvorteil der Ehefrau unterhaltsmindernd in Abzug bringt (vergleiche hierzu BGH, NJW 1986, 1339 ; BGH, NJW 1986, 1340 ).

    (Vergleiche zur letzteren Überlegung BGH, NJW 1986, 1340, 1341).

    Dies ist für die Beklagte jedoch ohne Bedeutung, da sie in der hier maßgeblichen Zeit - ab November 2004 - gegen den Beklagten ohnehin keinen Anspruch auf Geschiedenenunterhalt hat (vergleiche zur Handhabung des "billigen Ermessens" gemäß § 745 Abs. 2 BGB in einem derartigen Fall BGH, NJW 1986, 1340, 1341).

  • BGH, 09.10.1991 - XII ZR 2/90

    Rechtsfolgen der Fehlleitung eines Überweisungsbetrages; Divergenzen zwischen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.06.2008 - 4 U 72/06
    (vgl. dazu Palandt/Sprau, aaO.; BGH, NJW 1992, 114, 115; BGH, NJW-RR 1993, 386, 387).

    Eine entsprechende Regel lässt sich jedoch nur für diejenigen Fälle aufstellen, in denen die Parteien nicht verheiratet sind, oder in denen bestimmte Verpflichtungen nach der Trennung eingegangen werden (vgl. BGH, NJW 1992, 114, 115).

    Da ein billiger Vermögensausgleich beim Scheitern der Ehe in der Regel über den Zugewinnausgleich erfolgt, haben die Ehegatten bei einzelnen Vermögensdispositionen während der Ehe - wie beispielsweise beim Erwerb eines gemeinsamen Hauses - normalerweise nicht die Vorstellung, beim Scheitern der Ehe müsse wegen dieser Vermögensdisposition in irgend einer Weise vom Zugewinnaugleich abgewichen werden (vgl. ausführlich zur Behandlung unbenannter Zuwendungen Weinreich/Klein, Fachanwaltskommentar Familienrecht, 3. Aufl. 2008, § 1372 BGB , Rdnr. 36 ff.; ebenso wohl BGH, NJW 1992, 114, 115).

  • BGH, 11.12.1985 - IVb ZR 83/84

    Berücksichtigung der alleinigen Benutzung der Ehewohnung durch einen Ehegatten

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.06.2008 - 4 U 72/06
    (Vergleiche beispielsweise BGH, NJW 1986, 1339 ; BGH, NJW 1994, 1721 ).

    Eine entsprechende konkludente Vereinbarung der geschiedenen Ehegatten ist insbesondere dann anzunehmen, wenn ein Familiengericht der geschiedenen Ehefrau einen bestimmten monatlichen Unterhaltsbetrag zuspricht und hierbei - in Übereinstimmung mit dem Vortrag der Parteien - einen Wohnvorteil der Ehefrau unterhaltsmindernd in Abzug bringt (vergleiche hierzu BGH, NJW 1986, 1339 ; BGH, NJW 1986, 1340 ).

  • BGH, 13.01.1993 - XII ZR 212/90

    Nutzungsentgelt für gemeinsames Haus nach Trennung der Ehegatten

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.06.2008 - 4 U 72/06
    (vgl. dazu Palandt/Sprau, aaO.; BGH, NJW 1992, 114, 115; BGH, NJW-RR 1993, 386, 387).
  • OLG Oldenburg, 10.09.2007 - 15 U 27/07

    Rückzahlung des zur Finanzierung eines Wohnhauses zur Verfügung gestellten

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.06.2008 - 4 U 72/06
    Der Umstand, dass die Beklagte gegen den Kläger wohl keinen Anspruch auf Ausgleich des Zugewinns hat, weil dieser während der Ehe möglicherweise keinen Zugewinn erzielt hat (so jedenfalls die Prozesskostenhilfeentscheidung des Familiengerichts im Güterrechtsverfahren), kann noch nicht zu einer Anwendung von § 313 BGB führen (vgl. zu entsprechenden Fällen auch Weinreich/Klein, aaO., § 1372 BGB Rdnr. 38 und OLG Oldenburg, OLGR 2008, 286).
  • BGH, 13.04.1994 - XII ZR 3/93

    Bemessung der Entschädigung für die Nutzung der im gemeinsamen Eigentum stehenden

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.06.2008 - 4 U 72/06
    (Vergleiche beispielsweise BGH, NJW 1986, 1339 ; BGH, NJW 1994, 1721 ).
  • LG Mönchengladbach, 22.04.2016 - 11 O 1/16

    Geltendmachung von Auskunfts- und Nutzungsentschädigungsansprüchen in einer

    Anerkannt ist, dass auf diese Vorschrift auch ein Nutzungsentschädigungsanspruch gestützt werden können (vgl. MüKoBGB/ Schmidt , 6. Auflage 2013, § 745 Rn. 34; OLG Brandenburg NJW 2008, 1603; OLG Karlsruhe FamRZ 2009, 775; OLG Naumburg NJW-RR 2009, 1447; OLG Frankfurt FamRZ 2011, 373, 374).
  • KG, 25.02.2015 - 3 UF 55/14

    Ehewohnung bei Getrenntleben: Wohnungszuweisung aus Gründen des Kindeswohls;

    Der Vorrang der Unterhaltsregelung gilt dann insoweit, als der Wohnvorteil tatsächlich unterhaltsrechtlich ausgeglichen wurde (OLG Bremen FamRB 2014, 241; OLG Karlsruhe FamRZ 2009, 775, 777).
  • OLG Brandenburg, 10.05.2012 - 10 UF 227/10

    Trennungsunterhalt bei besonders günstigen Einkommensverhältnissen:

    Denn soweit ein Unterhaltsanspruch entfällt oder ihr versagt wird, stünde ihrem Begehren auf Nutzungsentschädigung, das von der ausdrücklichen Geltendmachung abhängig ist, gerade keine anderweitige Regelung im Sinne einer Doppelverwertung entgegen (vgl. OLG Karlsruhe, FamRZ 2009, 775).
  • OLG Stuttgart, 25.07.2011 - 7 W 41/11

    Ehewohnung bei Getrenntleben: Gerichtszuständigkeit für den vor dem 1. September

    Besteht zwischen den geschiedenen Eheleuten Einigkeit über die Nutzung der im Miteigentum stehenden (früheren) "Ehewohnung", so bestimmt sich der Anspruch auf Leistung einer Nutzungsentschädigung richtigerweise nach § 745 Abs. 2 BGB (vgl. BGH, Urteil vom 04.08.2010, XII ZR 14/09 = BGHZ 186, S. 372 ff., Ziffern 15, 24; OLG Brandenburg, FamRZ 2008, S. 1444; OLG Naumburg, NJW-RR 2009, S. 1447; OLG Karlsruhe, FamRZ 2009, S. 775) und nicht nach §§ 2, 3 HausratsV analog (so aber OLG Hamm, FamRZ 2011, S. 481; OLG München, FamRZ 2007, S. 1655) oder § 1568 a BGB.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 13.03.2007 - 4 U 72/06 - 20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,7661
OLG Saarbrücken, 13.03.2007 - 4 U 72/06 - 20 (https://dejure.org/2007,7661)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 13.03.2007 - 4 U 72/06 - 20 (https://dejure.org/2007,7661)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 13. März 2007 - 4 U 72/06 - 20 (https://dejure.org/2007,7661)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,7661) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Innengesellschaft: Ausgleichsansprüche unter ehemaligen Ehegatten; Abgrenzung zwischen ehebedingter Zuwendung und Ehegatteninnengesellschaft

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen einer Ehegatteninnengesellschaft; Vorliegen einer ehebezogenen Zuwendung; Voraussetzungen eines gesellschaftsrechtlichen Ausgleichsanspruchs; Umdeutung eines Leistungsantrags in einen Feststellungsantrag

  • Judicialis

    BGB § 426 Abs. 1; ; BGB § 722; ; BGB §§ 730 ff.; ; BGB §§ 738 ff.; ; BGB § 812; ; BGB § 812 Abs. 1 Satz 1; ; BGB § 952 Abs. 2; ; BGB § 1163; ; BGB § 1164 Abs. 1 S. 1; ; ZPO § 529; ; ZPO §§ 263 ff

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 28.09.2005 - XII ZR 189/02

    Ansprüche der Ehegatten bei Auseinandersetzung einer Ehegatteninnengesellschaft;

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 13.03.2007 - 4 U 72/06
    Denn im Fall der Zugewinngemeinschaft werden die Ehepartner nicht selten darauf vertrauen, bereits durch das Rechtsinstitut des Zugewinnausgleichs an der Wertschöpfung angemessen zu partizipieren (BGH, Urt. v. 28.9.2005 - IX ZR 189/02, NJW 2006, 1268; vgl. auch BGHZ 142, 146; zur Ehegatteninnengesellschaft vgl. auch MünchKomm(BGB)/Mayer, 4. Aufl., § 1372 Rdnr. 28).

    bb) Zwischen den Parteien steht außer Streit, dass der Immobilienbesitz durch einen beiderseitigen, auf Seiten der Klägerin zumindest nennenswerten Beitrag gefördert wurde (zur Abschwächung des Kriteriums der gleichberechtigten Mitarbeit: BGH, NJW 2006, 1268): So steht gemäß § 529 ZPO für den Senat bindend fest, dass die Klägerin von ihrem eigenen Konto im Zeitraum 1992 bis ins Jahr 1995 monatliche Darlehensraten für ein zu Gunsten der GmbH gewährtes Darlehen beglich (GA IV Bl. 861, 864, 866).

    In Anbetracht der zahlreichen Immobiliengeschäfte während der Ehezeit gelangte das Landgericht in Einklang mit der Rechtsprechung (vgl. nur BGH, NJW 2006, 1268; OLG Nürnberg, Urt. v. 3.3.2000 - 1 U 4025/98, zit. nach juris) zu dem nahe liegenden Schluss, dass sich die Zweckabrede vernünftigerweise nicht lediglich auf den Erwerb des einen Grundstücks beschränken konnte, sondern den gesamten Immobilienerwerb der Parteien während der Ehe einbezog.

  • BGH, 26.04.1994 - XI ZR 97/93

    Freigabeanspruch des Rechtsinhabers bei Hinterlegung zu Gunsten mehrerer

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 13.03.2007 - 4 U 72/06
    aa) Im rechtlichen Ausgangspunkt ist festzuhalten, dass im Fall der Hinterlegung zu Gunsten mehrerer Gläubiger dem wirklichen Inhaber des Rechts gegen den anderen Prätendenten ein materiellrechtlicher Anspruch aus § 812 BGB auf Einwilligung in die Freigabe zusteht (BGHZ 35, 165, 170; 109, 240, 244; Urt. v. 26.4.1994 - XI ZR 97/93, NJW-RR 1994, 847; Palandt/Sprau, BGB, 65. Aufl., § 812 Rdnr. 22).
  • BGH, 24.10.1994 - II ZR 231/93

    Umdeutung eines Leistungs- in ein Feststellungsbegehren im Rahmen der

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 13.03.2007 - 4 U 72/06
    e) Auch eine Umdeutung des derzeit unbegründeten Leistungsanspruchs in einen Feststellungsanspruch, den Klagebetrag als unselbständigen Rechnungsposten in die Auseinandersetzungsrechnung einzustellen (vgl. hierzu: BGH, Urt. v. 18.3.2002 - II ZR 103/01, NZG 2002, 519; Urt. v. 24.10.1994 - II ZR 231/93, NJW 1995, 188), kommt nicht in Betracht.
  • BGH, 29.11.1989 - VIII ZR 228/88

    Eignung von Freigabeklauseln zur Verhinderung einer Übersicherung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 13.03.2007 - 4 U 72/06
    aa) Im rechtlichen Ausgangspunkt ist festzuhalten, dass im Fall der Hinterlegung zu Gunsten mehrerer Gläubiger dem wirklichen Inhaber des Rechts gegen den anderen Prätendenten ein materiellrechtlicher Anspruch aus § 812 BGB auf Einwilligung in die Freigabe zusteht (BGHZ 35, 165, 170; 109, 240, 244; Urt. v. 26.4.1994 - XI ZR 97/93, NJW-RR 1994, 847; Palandt/Sprau, BGB, 65. Aufl., § 812 Rdnr. 22).
  • BGH, 18.03.2002 - II ZR 103/01

    Klage eines OHG-Gesellschafters gegen die übrigen Gesellschafter auf Befriedigung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 13.03.2007 - 4 U 72/06
    e) Auch eine Umdeutung des derzeit unbegründeten Leistungsanspruchs in einen Feststellungsanspruch, den Klagebetrag als unselbständigen Rechnungsposten in die Auseinandersetzungsrechnung einzustellen (vgl. hierzu: BGH, Urt. v. 18.3.2002 - II ZR 103/01, NZG 2002, 519; Urt. v. 24.10.1994 - II ZR 231/93, NJW 1995, 188), kommt nicht in Betracht.
  • BGH, 15.05.1961 - VII ZR 181/59

    Rechtskraftwirkung nach § 407 Abs. 2 BGB

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 13.03.2007 - 4 U 72/06
    aa) Im rechtlichen Ausgangspunkt ist festzuhalten, dass im Fall der Hinterlegung zu Gunsten mehrerer Gläubiger dem wirklichen Inhaber des Rechts gegen den anderen Prätendenten ein materiellrechtlicher Anspruch aus § 812 BGB auf Einwilligung in die Freigabe zusteht (BGHZ 35, 165, 170; 109, 240, 244; Urt. v. 26.4.1994 - XI ZR 97/93, NJW-RR 1994, 847; Palandt/Sprau, BGB, 65. Aufl., § 812 Rdnr. 22).
  • BGH, 27.11.1991 - IV ZR 164/90

    Unbenannte Zuwendung unter Ehegatten als erbrechtliche Schenkung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 13.03.2007 - 4 U 72/06
    In dieser Vorstellung liegt zugleich die Geschäftsgrundlage der Zuwendung (st. Rspr. BGH, statt aller: BGHZ 116, 167, 169; 142, 137, 148).
  • BGH, 30.06.1999 - XII ZR 230/96

    Abgrenzung zwischen ehebezogener unbenannter Zuwendung und

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 13.03.2007 - 4 U 72/06
    In dieser Vorstellung liegt zugleich die Geschäftsgrundlage der Zuwendung (st. Rspr. BGH, statt aller: BGHZ 116, 167, 169; 142, 137, 148).
  • BGH, 13.07.1994 - XII ZR 1/93

    Ausgleichsansprüche unter Ehegatten in Gütertrennung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 13.03.2007 - 4 U 72/06
    Aus diesem ehebezogenen Rechtsgeschäft eigener Art können sich nach Scheitern der Ehe entsprechend der Regelung über den Wegfall der Geschäftsgrundlage Ausgleichsansprüche ergeben, wenn die Beibehaltung der durch die Zuwendung herbeigeführten Vermögenslage dem benachteiligten Ehegatten nicht zumutbar ist (BGHZ 127, 48, 50).
  • BGH, 04.04.1990 - IV ZR 42/89

    Rückforderung von ehebedingten Zuwendungen nach Tod des Ehegatten

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 13.03.2007 - 4 U 72/06
    Dies gilt gerade im Fall der Gütertrennung, da die angemessene Beteiligung beider Ehegatten an dem gemeinsam erarbeiteten Vermögen dem Charakter der ehelichen Lebensgemeinschaft als einer Schicksals- und Risikogemeinschaft entspricht (BGHZ 142, 148; Urt. v. 4.4.1990 - IV ZR 42/89, FamRZ 1990, 855, 856).
  • OLG Nürnberg, 03.03.2000 - 1 U 4025/98
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Jena, 08.01.2007 - 4 U 72/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,37838
OLG Jena, 08.01.2007 - 4 U 72/06 (https://dejure.org/2007,37838)
OLG Jena, Entscheidung vom 08.01.2007 - 4 U 72/06 (https://dejure.org/2007,37838)
OLG Jena, Entscheidung vom 08. Januar 2007 - 4 U 72/06 (https://dejure.org/2007,37838)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,37838) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anzeige nicht unerheblicher Gesundheitsverschlechterungen an einen Versicherer; Verletzung nachvertraglicher Mitteilungspflichten; Anfechtung eines Versicherungsvertrages wegen arglistiger Täuschung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht