Weitere Entscheidung unten: SG Neubrandenburg, 15.10.2009

Rechtsprechung
   KG, 05.09.2006 - 4 U 83/04   

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https://dejure.org/2006,4998
KG, 05.09.2006 - 4 U 83/04 (https://dejure.org/2006,4998)
KG, Entscheidung vom 05.09.2006 - 4 U 83/04 (https://dejure.org/2006,4998)
KG, Entscheidung vom 05. September 2006 - 4 U 83/04 (https://dejure.org/2006,4998)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Deutsches Notarinstitut

    SachenRBerG §§ 61, 68; GG Art. 3; BGB § 134
    Kein Anspruch des Nutzungsberechtigten auf Komplettierungsverkauf zu Bedingungen des Modrow-Gesetzes

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Pflicht der öffentlichen Hand zur Veräußerung ehemals volkseigener Grundstücke an die Inhaber dinglicher Nutzungsrechte zu den Bedingungen des sogenannten Modrow-Gesetzes; Herleitung dieser Verpflichtung aus dem allgemeinen Gleichheitsgrundsatz oder der Selbstbindung der ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Nutzungsrechtsinhaber; Modrow-Kaufvertrag; Gleichheitsgrundsatz; Selbstbindung der Verwaltung

  • Judicialis

    BGB § 138; ; BGB § ... 313; ; EntschG § 10; ; EntschG § 10 Nr. 11; ; SachenRBerG § 19 Abs. 5; ; SachenRBerG § 61; ; SachenRBerG § 68; ; VermG § 4; ; EGBGB Art. 233 § 2 a; ; EGBGB Art. 233 § 2 a Abs. 1 S. 4; ; BauGB § 194; ; BauGB § 196; ; ZPO § 519 Abs. 2; ; ZPO § 524 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zum Rechtsanspruch des Nutzungsberechtigten eines ehemals volkseigenen bebauten Grundstücks auf Erwerb zu den Bedingungen des sogenannten Modrow-Gesetzes - Zur Pflicht zur Zahlung einer Nutzungsentschädigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (19)

  • BGH, 07.07.2006 - V ZR 246/05

    Freistellung des Komplettierungskäufers von Ersatzforderungen anderer

    Auszug aus KG, 05.09.2006 - 4 U 83/04
    Diese Rechtsprechung hat der Bundesgerichtshof in einer neueren Entscheidung ausdrücklich bestätigt (Urteil vom 7. Juli 2006 - V ZR 246/05 -).

    Die wirtschaftliche Lage hatte sich für die Kommunen nunmehr grundsätzlich geändert, denn danach brachten ihnen Verkäufe zu den ursprünglich möglicherweise durchaus in Aussicht gestellten Bedingungen sogar einen doppelten wirtschaftlichen Nachteil: neben dem möglicherweise hinzunehmenden Nachteil nicht marktgerechter Verwertung ihres Eigentums eine weitere und, weil aus dem sonstigen öffentlichen Vermögen zu tragen, deshalb nicht mehr hinnehmbare (vgl. BGH, Urteil vom 7. Juli 2006 - V ZR 246/05 -, Rn. 18f.) wirtschaftliche Belastung in Gestalt einer durch den erzielten Kaufpreis nicht gedeckten Abführungspflicht an den Entschädigungsfonds.

  • OLG Naumburg, 03.08.1999 - 11 U 38/99
    Auszug aus KG, 05.09.2006 - 4 U 83/04
    Vielmehr verweist der BGH ausdrücklich darauf, dass die dortige Klägerin nicht verpflichtet war, den Beklagten das Grundstück zu den Baulandpreisen der DDR zu veräußern (unter II. 3. a) = Umdruck S. 13 und 3.b)cc)(2)(aa), Umdruck S. 18 unter Hinweis auf den Senatsbeschluss vom 11. November 1993 sowie das Urteil des OLG Naumburg, VIZ 2001, 44).

    In Übereinstimmung mit dieser Rechtsprechung hat auch das Oberlandesgericht Naumburg (Urteil vom 3. August 1999 - 11 U 38/99) entschieden, dass der Umstand, dass eine Kommune in größerer Anzahl ehemals volkseigene Grundstücke auf der Grundlage des Modrow-Gesetzes veräußert habe, unter Gleichbehandlungsgesichtspunkten keinen Anspruch anderer Gebäudeeigentümer begründe, dass ihnen nach Inkrafttreten des SachenRBerG die von ihnen genutzten Grundstücke ebenfalls zu derart günstigen Konditionen veräußert werden.

  • BGH, 24.10.1962 - V ZR 1/61

    Gesamtschuldnerische Haftung der testamentarischen Erben gegenüber einem aus

    Auszug aus KG, 05.09.2006 - 4 U 83/04
    c) Auch aus dem allgemeinen Gleichheitsgrundsatz oder dem Gesichtspunkt der Selbstbindung der Verwaltung - unabhängig von der Frage, in welchem Umfang diese Grundsätze im Bereich fiskalischen Handelns überhaupt Anwendung finden (vgl. BGH, Urteil vom 26. Oktober 1961 - V ZR 1/61 -, sub II.3.a) ) - können die Beklagten den geltend gemachten Anspruch nicht herleiten.
  • BVerwG, 20.06.2002 - 3 C 47.01

    Veräußerungserlös, erzielter; erzielter Veräußerungserlös; Auskehr eines

    Auszug aus KG, 05.09.2006 - 4 U 83/04
    Selbst wenn in diesem eine Absichtserklärung zu sehen wäre, das Grundstück an die Beklagten zu den entsprechenden günstigen Bedingungen zu veräußern, dann läge dieser Absichtserklärung aber die im Nachhinein durch das Bundesverwaltungsgericht bestätigte (Urteil vom 20. Juni 2002 - 3 C 47/01) Rechtsauffassung zugrunde, dass unter Geltung des seinerzeitigen § 10 Entschädigungsgesetz nur der tatsächlich auch erzielte Verkaufserlös und nicht der halbe Verkehrswert nach § 68 SachenRBerG an den Entschädigungsfonds abzuführen war, so dass die Kommunen bei Veräußerungen zu den Bedingungen des Modrow-Gesetzes keine aus ihrem sonstigen öffentlichen Zwecken dienenden Vermögen zu tragenden wirtschaftlichen Belastungen trafen.
  • BGH, 29.03.1996 - V ZR 332/94

    Voraussetzungen des Schadensersatzes wegen des Abbruchs von Verhandlungen vor

    Auszug aus KG, 05.09.2006 - 4 U 83/04
    Denn der Schutzzweck der Formvorschrift, die auch den Grundstücksverkäufer vor Übereilung bewahren will, darf nicht unterlaufen werden, indem für den Fall des Nichtabschlusses des Vertrages eine Verpflichtung zum Ersatz des Vertrauensschadens und damit ein indirekter Zwang zum Vertragsabschluß begründet wird ( BGH NJW 1996, 1884, 1885; OLG Koblenz NJW-RR 1997, 974 ; OLG Frankfurt MDR 1998, 957, 958).
  • BGH, 22.02.1989 - VIII ZR 4/88

    Haftung bei Nichtzustandekommen eines Vertragsschlusses

    Auszug aus KG, 05.09.2006 - 4 U 83/04
    Ein Schadensersatzanspruch aus c.i.c. entsteht nur dann, wenn ein Vertragspartner bei der Gegenseite zurechenbar das aus dessen Sicht berechtigte Vertrauen erweckt hat, der Vertrag werde mit Sicherheit zustande kommen, sodann aber die Vertragsverhandlungen ohne triftigen Grund abbricht (BGH NJW-RR 1989, 627).
  • BVerfG, 05.05.1987 - 1 BvR 724/81
    Auszug aus KG, 05.09.2006 - 4 U 83/04
    Auch das Fehlen einer Übergangsregelung sei nicht zu beanstanden (unter Hinweis auf BVerfGE 70, 101, 114 und 24, 220; 43, 242, 286; 75, 246, 280).
  • BGH, 17.09.2004 - V ZR 339/03

    Dresdner Modrow-Käufe aus dem Jahre 1996 sind wirksam

    Auszug aus KG, 05.09.2006 - 4 U 83/04
    Etwas anderes ergibt sich auch nicht - wie die Beklagten meinen - aus den Ausführungen des Bundesgerichtshofs in seinem Urteil vom 17. September 2004 - V ZR 339/03 bzw. aus dem Urteil des OLG Dresden vom 24. Oktober 2003 - 11 U 737/03 (Vorinstanz).
  • BGH, 26.10.1961 - KZR 1/61

    Gummistrümpfe

    Auszug aus KG, 05.09.2006 - 4 U 83/04
    Dies ist im fiskalischen Bereich grundsätzlich nicht der Fall ( BGHZ 36, 91, 96 f.).
  • BVerfG, 08.02.1977 - 1 BvR 79/70

    Universitätsgesetz Hamburg

    Auszug aus KG, 05.09.2006 - 4 U 83/04
    Auch das Fehlen einer Übergangsregelung sei nicht zu beanstanden (unter Hinweis auf BVerfGE 70, 101, 114 und 24, 220; 43, 242, 286; 75, 246, 280).
  • BVerfG, 04.06.1985 - 1 BvL 12/83

    Verfassungsmäßigkeit der Doppelanrechnung von Ersatz- und Ausfallzeiten in der

  • BVerfG, 16.10.1968 - 1 BvL 7/62

    Angestelltenversicherung

  • OLG Koblenz, 25.02.1997 - 3 U 477/96

    Aufwendungsersatz bei gescheiterten Grundstücksverkauf

  • BGH, 10.12.1958 - V ZR 70/57

    Zuteilung von Siedlungsland. Gleichheitssatz

  • BAG, 22.02.1996 - 8 AZR 1041/94

    Arbeitgeber - Horterzieher in Mecklenburg-Vorpommern

  • BGH, 11.11.1993 - V ZR 284/92

    Recht der Deutschen Einheit: Zum Anspruch auf Abschluß eines Kaufvertrages zu bei

  • OLG Dresden, 24.10.2003 - 11 U 737/03

    Veräußerung von Grundstücken an die Nutzungsberechtigten nach dem sog.

  • OLG Frankfurt, 30.10.1997 - 3 U 178/95

    Schadensersatzansprüche bei grundlosem Abbruch von Verhandlungen über

  • OLG Naumburg, 22.12.1992 - 4 U 76/92

    Die heutigen Landkreise und die früheren Räte des Kreises; Gesamtrechts- oder

  • VGH Bayern, 29.07.2013 - 5 C 13.1349

    Rechtsweg; Fiskalisches Handeln der Verwaltung; Grundstücksveräußerung;

    Dass sich die Klägerin in Bezug auf die von ihr gewünschten Vertragsbedingungen auf das Gleichbehandlungsgebot des Art. 3 Abs. 1 GG beruft, ändert ebenfalls nichts (vgl. KG, U.v. 5.9.2006 - 4 U 83/04 - ).
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Rechtsprechung
   SG Neubrandenburg, 15.10.2009 - S 4 U 83/04   

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https://dejure.org/2009,84000
SG Neubrandenburg, 15.10.2009 - S 4 U 83/04 (https://dejure.org/2009,84000)
SG Neubrandenburg, Entscheidung vom 15.10.2009 - S 4 U 83/04 (https://dejure.org/2009,84000)
SG Neubrandenburg, Entscheidung vom 15. Oktober 2009 - S 4 U 83/04 (https://dejure.org/2009,84000)
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Wird zitiert von ...

  • BSG, 12.02.2015 - B 10 ÜG 7/14 R

    Überlanges Gerichtsverfahren - Entschädigungsklage - unangemessene

    Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 3400 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab dem 13. Januar 2012 wegen unangemessener Dauer des Klageverfahrens S 4 U 83/04 bei dem SG Neubrandenburg sowie 3300 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab dem 3. Dezember 2013 wegen unangemessener Dauer des Berufungsverfahrens L 5 U 50/09 bei dem LSG Mecklenburg-Vorpommern zu zahlen.

    Streitig ist die Entschädigung von Nachteilen durch die überlange Dauer eines rund neunjährigen Gerichtsverfahrens bei dem SG Neubrandenburg (S 4 U 83/04) und dem LSG Mecklenburg-Vorpommern (L 5 U 50/09) über Ansprüche aus der gesetzlichen Unfallversicherung.

    Die geänderte Entschädigungsklage des Klägers wegen überlanger Dauer der Gerichtsverfahren S 4 U 83/04 beim SG Neubrandenburg und L 5 U 50/09 beim LSG Mecklenburg-Vorpommern ist ebenso zulässig (dazu b bis d) wie die zugrunde liegende Klageänderung (a) .

    a) Mit seiner ursprünglichen Klage zum LSG als Entschädigungsgericht hat der Kläger nur Entschädigung wegen der Dauer des erstinstanzlichen Ausgangsverfahrens S 4 U 83/04 beim SG Neubrandenburg geltend gemacht und damit nur eine Teilklage über den Entschädigungsanspruch erhoben (vgl Bub, DRiZ 2014, 94, 97) .

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