Rechtsprechung
OLG Hamm, 08.09.2009 - I-4 U 95/09 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- webshoprecht.de
Zur zulässigen, noch nachträglichen, zeitlichen Verlängerung einer Rabattaktion
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Irreführung durch Verlängerung einer Rabattaktion eines Möbelhauses
- kanzlei.biz
Verlängerung von zeitlich befristeten "Dauertiefpreis"-Aktionen nicht automatisch wettbewerbswidrig
- Judicialis
ZPO § 308; ; ZPO § 322; ; UWG § 3; ; UWG § 4 Nr. 11; ; UWG § 5; ; UWG § 5 Abs. 2 S. 2 a.F.; ; UWG § 5 a n.F.; ; UWG § 12 Abs. 1 S. 2; ; UWG § 16; ; UWG § 16 Abs. 1
- rewis.io
- kanzlei.biz
Verlängerung von zeitlich befristeten "Dauertiefpreis"-Aktionen nicht automatisch wettbewerbswidrig
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
UWG § 5
Irreführung durch Verlängerung einer Rabattaktion eines Möbelhauses - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- damm-legal.de (Kurzinformation)
§§ 3, 5 UWG
Die zweimalige Veränderung einer befristeten Rabattaktion ist wettbewerbsrechtlich zulässig - online-und-recht.de (Kurzinformation)
Kein Wettbewerbsverstoß bei Verlängerung von Rabattaktion
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Befristete Rabattaktion darf verlängert werden
Verfahrensgang
- LG Münster, 17.02.2009 - 25 O 149/08
- OLG Hamm, 08.09.2009 - I-4 U 95/09
- BGH, 07.07.2011 - I ZR 173/09
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (2)
- LG Münster, 17.02.2009 - 25 O 149/08
Unternehmen darf zeitlich befristete Verkaufsförderungsaktionen über den …
Auszug aus OLG Hamm, 08.09.2009 - 4 U 95/09
Das Urteil des Landgerichtes Münster vom 17.02.2009 - Az.: 25 O 149/08 -wird abgeändert und wie folgt neu gefasst:.die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Münster vom 17. Februar 2009 25 O 149/08 zurückzuweisen.
- BGH, 11.09.2008 - I ZR 120/06
Räumungsfinale
Auszug aus OLG Hamm, 08.09.2009 - 4 U 95/09
Grundsätzlich braucht eine Verkaufsaktion zwar nicht zeitlich befristet zu werden (BGH WRP 2008, 1508 - Räumungsfinale).
- OLG Hamm, 02.09.2010 - 4 U 52/10
Keine Irreführung durch Verlängerung eines Frühbucherrabattes
Insoweit verweist die Beklagte nochmals auf das Senatsurteil vom 8. September 2009 -4 U 95/09.Der Kläger hat angeregt, die Entscheidung in diesem Rechtsstreit bis zur Entscheidung des Bundesgerichtshofs in der Sache 4 U 95/09 des Senats auszusetzen.
1) Es besteht keine Veranlassung für eine Aussetzung des Rechtsstreits bis zur Entscheidung des Bundesgerichtshofs in der Sache 4 U 95/09 des Senats über die zugelassene und eingelegte Revision.
Wie der Senat bereits mit dem Urteil vom 8. September 2009 -4 U 95/09 im Fall einer verlängerten Frist bei einer Jubiläumswerbung entschieden hat, kommt es dabei entscheidend auf die Sicht zum Zeitpunkt des Erscheinens der Werbung an.
So wie der Werbende in einem angemessenen zeitlichen Rahmen erneut eine Jubiläumsveranstaltung durchführen dürfte (s. 4 U 95/09), muss es ihm auch unbenommen bleiben, eine laufende Rabattaktion, die er zunächst befristet hat, in angemessenem Umfang zu verlängern, wenn das etwa Marktbedingungen ermöglichen oder erfordern.
- OLG Düsseldorf, 13.04.2010 - 20 U 186/08
Irreführung der Werbung für eine zunächst zeitlich begrenzte …
Der Senat vermag sich der vom Oberlandesgericht Hamm vertretenen Auffassung, die Verlängerung der Bewerbung einer als befristet angekündigten Sonderveranstaltung über den genannten Endzeitpunkt hinaus sei nur dann als irreführende Werbung unzulässig, wenn der Werbende diese Verlängerung von Anfang an so beabsichtigt habe (Urteil vom 8. September 2009, Az. 4 U 95/09, BeckRS 2009 28646), nicht anzuschließen. - OLG Düsseldorf, 13.04.2010 - 20 U 132/09
Irreführung der Werbung für eine zunächst zeitlich begrenzte …
Der Senat vermag sich der vom Oberlandesgericht Hamm vertretenen Auffassung, die Verlängerung der Bewerbung einer als befristet angekündigten Sonderveranstaltung über den genannten Endzeitpunkt hinaus sei nur dann als irreführende Werbung unzulässig, wenn der Werbende diese Verlängerung von Anfang an so beabsichtigt habe (Urteil vom 8. September 2009, Az. 4 U 95/09, BeckRS 2009 28646), nicht anzuschließen.
Rechtsprechung
OLG Brandenburg, 28.07.2010 - 4 U 95/09 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
KomGArbG BB, WasG BB, OBG BB, Brand/KatSchG BB
- Wolters Kluwer
Kostentragung für Löschwascher aus Anlass eines Großbrandes
- rechtsportal.de
BrbBKG § 47 Abs. 1 S. 1; BrbBKG § 15 Abs. 2 S. 2
Kostentragung für Löschwascher aus Anlass eines Großbrandes - juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Oder, 03.07.2009 - 11 O 352/08
- OLG Brandenburg, 28.07.2010 - 4 U 95/09
- BGH, 14.07.2011 - III ZR 196/10
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 06.05.1993 - III ZR 2/92
Drittschutz bei Erteilung positiver Bauvorbescheide - Verjährung des …
Auszug aus OLG Brandenburg, 28.07.2010 - 4 U 95/09
Gemäß § 40 BrbOBG verjähren Entschädigungsansprüche innerhalb von 3 Jahren von dem Zeitpunkt an, in welchem der Geschädigte von dem Schaden und der zur Entschädigung verpflichteten Körperschaft Kenntnis erlangt hat; diese Vorschrift ist § 852 BGB a.F. nachgebildet (…vgl. BGH Urt. v. 12.10.1978 - III ZR 162/76 - Rz. 32; BGH Urt. v. 06.05.1993 - III ZR 2/92 - Rz. 22, jeweils zu der inhaltsgleichen Vorschrift in § 44 OBG-NW a.F.).Verjährung wäre danach nach Ablauf der 3-Jahres-Frist gemäß § 40 BrbOBG am 12.01.2009 eingetreten, da der Kläger jedenfalls zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung am 12.01.2006 aufgrund der ihm bekannten Tatsachen in der Lage war, gegen die Beklagte als Anspruchsgegnerin, sei es auch nur eine Feststellungsklage, zu erheben, die bei verständiger Würdigung soviel Erfolgsaussicht hatte, dass sie ihm zumutbar war (so BGH Urt. v. 06.05.1993 - III ZR 2/92 - Rz. 22, zu der inhaltsgleichen Vorschrift in § 44 OBG-NW a.F.).
- OVG Berlin-Brandenburg, 28.05.2008 - 1 S 191.07
Beschwerde; Stattgabe; Ordnungsverfügung; Brandschutz; Tiefgarage; …
Auszug aus OLG Brandenburg, 28.07.2010 - 4 U 95/09
Dies übersieht das OVG Berlin-Brandenburg in seinem Beschluss vom 28.05.2008 (Az. 1 S 191.07 - zitiert nach juris), in welchem das OVG - ohne nähere Begründung - die Übertragung der Wasserversorgung auf die Gemeinden als umfassend im Sinne einer Gesamtübertragung sowohl der Trinkwasser- als auch der Löschwasserversorgung angesehen hat. - BGH, 12.10.1978 - III ZR 162/76
Verjährung eines Amtshaftungsanspruches wegen rechtswidrig erteilter …
Auszug aus OLG Brandenburg, 28.07.2010 - 4 U 95/09
Gemäß § 40 BrbOBG verjähren Entschädigungsansprüche innerhalb von 3 Jahren von dem Zeitpunkt an, in welchem der Geschädigte von dem Schaden und der zur Entschädigung verpflichteten Körperschaft Kenntnis erlangt hat; diese Vorschrift ist § 852 BGB a.F. nachgebildet (vgl. BGH Urt. v. 12.10.1978 - III ZR 162/76 - Rz. 32;… BGH Urt. v. 06.05.1993 - III ZR 2/92 - Rz. 22, jeweils zu der inhaltsgleichen Vorschrift in § 44 OBG-NW a.F.). - VGH Bayern, 18.08.1987 - 23 B 85 A.2655
Benutzungszwang an Wasserversorgung auch für Feuerlöscheinrichtungen
Auszug aus OLG Brandenburg, 28.07.2010 - 4 U 95/09
Die Bewältigung der einen Aufgabe Trinkwasserversorgung verlangt jedoch nicht die Erfüllung der anderen Aufgabe Löschwasserversorgung noch setzt sie sie voraus (so VGH München Urteil vom 18.08.1987 - Az.: 23 B 25 A.2655 - NVwZ 1988, 564; vgl. auch Missling in Infrastrukturrecht [IR] 2005, 204).