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   VGH Baden-Württemberg, 19.12.1997 - 5 S 2735/95   

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VGH Baden-Württemberg, 19.12.1997 - 5 S 2735/95 (https://dejure.org/1997,2111)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 19.12.1997 - 5 S 2735/95 (https://dejure.org/1997,2111)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 19. Dezember 1997 - 5 S 2735/95 (https://dejure.org/1997,2111)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Bauliche Maßnahmen des Bundes und der Länder: Klagerecht einer Gemeinde gegen ein Vorhaben zur Landesverteidigung, hier: Depot zur Einlagerung von Gefahrstoffen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bauplanungsrecht: Umnutzung eines Gerätelagers der Bundeswehr im Außenbereich, Klagerecht einer Gemeinde gegen die Zulassung eines Vorhabens nach § 37 Abs. 2 S. 3 BauGB

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 1998, 84 (Ls.)
  • DVBl 1998, 909 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 10.12.1996 - 1 C 33.94

    Zuständigkeit der Stadt Pforzheim für Brandschutz an Bundeswehrdepot

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.12.1997 - 5 S 2735/95
    Der zwischen den Beteiligten geführte Feststellungsstreit, ob die Klägerin oder die Beklagte verpflichtet ist, für den abwehrenden Brandschutz Sorge zu tragen, ist zwischenzeitlich durch Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 10.12.1996 (1 C 33.94 -, DVBl. 1997, 954; zuvor VGH Bad.-Württ., Urt. v. 19.09.1994 - 1 S 2050/92) dahin entschieden worden, daß die Sicherstellung des abwehrenden Brandschutzes auch im Bundeswehrgerätedepot H. in die Zuständigkeit der Klägerin fällt.

    Auch das Bundesverwaltungsgericht ist im übrigen in seinem Revisionsurteil, in dem es die Zuständigkeit der Klägerin für den abwehrenden Brandschutz auch im Bundeswehrdepot H. geklärt hat, davon ausgegangen, daß sich die von der Lagerhaltung des Perchlorethylens im Depot ausgehenden Gefahren qualitativ nicht von denen ziviler Perchlorethylenvorräte unterscheiden (BVerwG, Urt. v. 10.12.1996 - 1 C 33.94 -, DVBl. 1997, 954/956).

  • BVerwG, 25.02.1977 - 4 C 22.75

    Anforderungen an das objekt-rechtliche Gebot der Rücksichtnahme

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.12.1997 - 5 S 2735/95
    Schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne des § 35 Abs. 3 Satz 1 2. Spiegelstrich BauGB, die in Anwendung des § 3 Abs. 1 BImSchG als Immissionen zu bestimmen sind, welche nach Art, Ausmaß oder Dauer geeignet sind, Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft herbeizuführen (vgl. BVerwG, Urt. v. 25.02.1977 - IV C 22.75 -, BVerwGE 52, 122/126 = PBauE § 35 Abs. 1 BauGB Nr. 8), ruft der Betrieb der Hallen 20 bis 23 auch als Gefahrstofflager im "Normalbetrieb" nicht hervor.
  • BVerwG, 12.02.1997 - 11 A 62.95

    Verwaltungsverfahrensrecht - Einwendungen einer Gemeinde bei sich selbst

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.12.1997 - 5 S 2735/95
    Zwar ist in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung geklärt, daß Gemeinden als Hoheitsträger Planfeststellungsbeschlüsse nicht mit der Begründung angreifen können, öffentliche, nicht ihre Planungshoheit betreffende Belange, wie solche des Umweltschutzes oder ihrer Gemeindebürger, seien nicht oder nicht ausreichend in die Planungsabwägung eingestellt worden (vgl. BVerwG, Urt. v. 12.02.1997 - 11 A 62.95 -, UPR 1997, 294 sowie Urt. v. 21.03.1996 - 4 C 26.94 -, DVBl. 1996, 914).
  • BVerwG, 21.03.1996 - 4 C 26.94

    Vorgehen einer Gemeinde gegen fernstraßenrechtliche Planung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.12.1997 - 5 S 2735/95
    Zwar ist in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung geklärt, daß Gemeinden als Hoheitsträger Planfeststellungsbeschlüsse nicht mit der Begründung angreifen können, öffentliche, nicht ihre Planungshoheit betreffende Belange, wie solche des Umweltschutzes oder ihrer Gemeindebürger, seien nicht oder nicht ausreichend in die Planungsabwägung eingestellt worden (vgl. BVerwG, Urt. v. 12.02.1997 - 11 A 62.95 -, UPR 1997, 294 sowie Urt. v. 21.03.1996 - 4 C 26.94 -, DVBl. 1996, 914).
  • VGH Bayern, 24.05.1984 - 2 B 83 A.850
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.12.1997 - 5 S 2735/95
    Mit diesem Standpunkt setzt sich der Senat nicht in Widerspruch zu dem Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 24.05.1984 (2 B 83 A 850 -, NVwZ 1984, 740), auf das sich die Beklagte in diesem Zusammenhang beruft.
  • BVerwG, 03.12.1992 - 4 C 24.90

    Landesverteidigung; gemeindliches Einvernehmen; Kompetenzregelung, besondere

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.12.1997 - 5 S 2735/95
    Steht der Gemeinde bei der Überwindung ihres Widerspruchs gegen ein Vorhaben dieses Klagerecht aus all den in § 36 Abs. 2 Satz 1 unter Bezug auf §§ 31, 33, 34 und 35 BauG genannten Versagungsgründen zu, muß Gleiches gelten, wenn - wie hier - durch die Entscheidung des zuständigen Bundesministers nach § 37 Abs. 2 BauGB ein Vorhaben entgegen dem Widerspruch der Gemeinde zugelassen wird (vgl. dazu auch BVerwG, Urt. v. 03.12.1992 - 4 C 24.90 -, BVerwGE 91, 227/228 f. = PBauE § 37 BauGB Nr. 2).
  • BVerwG, 16.06.1994 - 4 C 20.93

    Bauplanungsrecht: Privilegierung von Windkraftanlagen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.12.1997 - 5 S 2735/95
    § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB will vielmehr Vorhaben der dort näher bezeichneten Art privilegieren, die singulären Charakter haben, jedenfalls nicht in größerer Zahl zu erwarten sind (zu den vorstehenden Grundsätzen vgl. die Zusammenfassung der Rechtsprechung in BVerwG, Urt. v. 16.06.1994 - 4 C 20.92 -, NVwZ 1995, 64).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.07.2009 - 8 S 1686/08

    Art und Umfang der Einwendungen einer Gemeinde aus BauGB § 36 Abs 1 S 1 und Abs 2

    In den zitierten Entscheidungen werden im Übrigen unterschiedliche Auffassungen zu der Frage vertreten, ob im Anwendungsbereich des § 36 BauGB die Gemeinde bei Anfechtung der Ersetzung ihres Einvernehmens darauf beschränkt ist, eine Verletzung eigener Rechte im Sinne von § 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO aus einem Verstoß eines Bauvorhabens gegen die aus Art. 28 Abs. 2 GG folgende materielle Planungshoheit abzuleiten (so Hess. VGH, Beschluss vom 15.11.2006 - 3 U Z 634/06 -, BRS 70 Nr. 102 und vom 27.09.2004 - 2 TG 1630/04 - juris; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 7.5.2007 - 2 M 89/07 - juris) oder ob zum Prüfungsumfang in derartigen Fällen auch die gesamte planungsrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens nach den §§ 31, 33-35 BauGB gehört (so Thüringer OVG, Beschluss vom 29.01.2009 - 1 EO 346/08 -, DVBl. 2009, 534; Bayer. VGH, Beschluss vom 24.11.2008 - 1 ZB 08.1462 -, juris; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 14.12.2006 - 11 B 11.05 - juris; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 16.03.2006 - 1 A 10184/05 -, juris; ebenso auch VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 19.12.1997 - 5 S 2735/95 -, Ls. DVBl. 1998, 909).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.07.2009 - 8 S 1685/08

    Einvernehmen nach BauGB § 36 Abs 1 S 1 bei einer mit der unteren Baurechtsbehörde

    In den zitierten Entscheidungen werden im Übrigen unterschiedliche Auffassungen zu der Frage vertreten, ob im Anwendungsbereich des § 36 BauGB die Gemeinde bei Anfechtung der Ersetzung ihres Einvernehmens darauf beschränkt ist, eine Verletzung eigener Rechte im Sinne von § 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO aus einem Verstoß eines Bauvorhabens gegen die aus Art. 28 Abs. 2 GG folgende materielle Planungshoheit abzuleiten (so Hess. VGH, Beschluss vom15.11.2006 - 3 U Z 634/06 -, BRS 70 Nr. 102 und vom 27.09.2004 - 2 TG 1630/04 - juris; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 7.5.2007 - 2 M 89/07 - juris) oder ob zum Prüfungsumfang in derartigen Fällen auch die gesamte planungsrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens nach den §§ 31, 33-35 BauGB gehört (so Thüringer OVG, Beschluss vom 29.01.2009 - 1 EO 346/08 -, DVBl. 2009, 534; Bayer. VGH, Beschluss vom 24.11.2008 - 1 ZB 08.1462 -, juris; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 14.12.2006 - 11 B 11.05 - juris; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 16.03.2006 - 1 A 10184/05 -, juris; ebenso auch VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 19.12.1997 - 5 S 2735/95 -, Ls. DVBl. 1998, 909).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.02.2006 - 5 S 1848/05

    Nachbarschutz bei Furcht vor terroristischen Anschlägen auf Nachbargrundstücke,

    Dementsprechend hat der Senat die Privilegierung eines Gefahrstofflagers der Bundeswehr im Außenbereich nach § 35 Abs. 1 Nr. 5 Alt. 3 BauGB a. F. wegen der besonderen Zweckbestimmung des Vorhabens bejaht: Die Eigenschaft als Vorhaben der Landesverteidigung und die Funktion als nicht unwesentlicher Teil des militärischen Apparats begründeten eine gegenüber zivilen Objekten herausgehobene Gefahr von Sabotageakten wie auch von militärischen Angriffen; die Wahl des Standorts solcher Einrichtungen im Außenbereich weit ab oder jedenfalls nur am Rande von Siedlungsflächen verringere die Gefahr für die Zivilbevölkerung, durch gezielte Angriff auf solche militärische Einrichtungen in Mitleidenschaft gezogen zu werden (vgl. Senatsurt. v. 19.12.1997 - 5 S 2735/95 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.02.2017 - 5 S 1049/14

    Aufstellung eines (Angebots-) Bebauungsplans für bestimmten Industriebetrieb

    Dagegen, dass es sich bei diesem Betrieb um ein "Beispiel" eines typischen Edel- und Nichteisenmetall verarbeitenden Betriebs handelte, spricht schon der von der Antragstellerin im Planaufstellungsverfahren zu Recht angesprochene - wenn auch nicht verbindliche, jedoch einen Anhalt gebende (vgl. Senatsurt. v. 19.12.1997 - 5 S 2735/95 -, juris Rn. 47; Nds. OVG, Urt. v. 17.11.2011, a.a.O.) - Abstandserlass des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (NRW) vom 06.06.2007, der für eine in einem solchen Betrieb typische Scheideanlage immerhin einen Abstand von 1.000 m vorsieht.
  • OVG Thüringen, 29.01.2009 - 1 EO 346/08

    Immissionsschutzrecht; Zum Prüfungsumfang bei Einwendungen einer Gemeinde gegen

    Diesen Grundsatz hat der Senat in seinem Beschluss vom 24.08.2007 - 1 EO 563/07 - (a. a. O.) ausführlich und in Übereinstimmung mit anderen Oberverwaltungsgerichten (vgl. VGH BW, Urteil vom 19.12.1997 - 5 S 2735/95 -DVBl. 1998, 909; OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 29.11.2005 - 2 S 115.05 - BauR 2006, 1100, und vom 14.12.2006 - 11 B 11.05 - zit. nach Juris; Niedersächsisches OVG, Urteil vom 10.01.2008 - 12 LB 22/07 - zit. nach Juris) folgendermaßen begründet:.
  • VGH Hessen, 07.05.2009 - 3 A 1523/08

    Gemeindliches Einvernehmen; Versagungsrecht; Planungsrechte; tatsächliche

    Auch nach nochmaliger Befassung mit den Entscheidungen des OVG Berlin-Brandenburg vom 29. November 2005 (Beschluss vom 29.11.2005 - 2 S 115.05 - in juris-online), des VGH Baden-Württemberg vom 19. Dezember 1997 (Urteil vom 19.12.1997 - 5 S 2735/95 - in juris-online) sowie der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu der genannten Thematik (u. a. Urteil vom 24.06.2004 - 4 C 11.03 - Beschluss vom 10.01.2006 - 4 B 48.05 -, Beschluss vom 08.11.2008 - 4 B 25.08 - alle juris-online) hält der Senat an seiner Auffassung fest, dass eine Aufhebung der Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens im Sinne des § 36 BauGB nur dann in Betracht kommt, wenn die klagende Gemeinde eine subjektive Rechtsverletzung bezogen auf eines der gemäß Art. 28 Abs. 2 GG besonders geschützten Selbstverwaltungsrechte geltend machen kann.
  • VG Sigmaringen, 18.05.2010 - 3 K 346/10

    Bau eines Sprengplatzes auf dem Truppenübungsplatz Heuberg vorläufig gestoppt

    Als Vorhaben im Außenbereich bedürfte die von der Antragsgegnerin beabsichtigte Errichtung des Sprengplatzes damit grundsätzlich des gemeindlichen Einvernehmens der Antragstellerin i.S. des § 36 Abs. 1 BauGB (vgl. BVerwG, Urteil vom 03.12.1992 - 4 C 24/90 - ; VGH Baden - Württemberg, Urteil vom 19.12.1997 - 5 S 2735/95 - ; Dürr in Brügelmann, BauGB Kommentar § 37 Rn. 15; Krautzberger in Ernst - Zinkahn -Bielenberg, BauGB Kommentar § 37, Rn. 20; Scheidler in VBlBW 2008, S. 291 ff.).

    In diesem Verfahren werden dann allerdings nicht nur die die Planungshoheit der Gemeinde betreffenden Aspekte des Vorhabens, sondern auch die sich aus § 36 Abs. 2 S. 1 i.V.m. §§ 31, 33, 34 und 35 BauGB ergebenden Gesichtspunkte einer umfassenden Prüfung unterzogen (vgl. VGH Baden - Württemberg, Urteil vom 19.12.1997 - 5 S 2735/95 - ).

    Dies bedeutet, dass die vorliegend abgebrochene Anhörung der Antragstellerin durch das Regierungspräsidium Tübingen noch ordnungsgemäß abgeschlossen werden muss und -sollte die Antragstellerin ihren Widerspruch gegen das Vorhaben dann gleichwohl weiter aufrecht erhalten, etwa weil die zur sachgerechten Prüfung der von ihr geltend machbaren Belange (vgl. VGH Baden- Württemberg, Urteil vom 19.12.1997 - 5 S 2735/95 - ) erforderlichen Unterlagen weiter nicht vorgelegt werden - eine vollziehbare Entscheidung des zuständigen Bundesministeriums nach § 37 Abs. 2 S. 3 BauGB eingeholt wird.

  • VG Neustadt, 10.03.2014 - 4 L 87/14

    Klage und Eilantrag der Stadt Landstuhl gegen geplante SAT-Anlage der

    Vielmehr kann sie gegen eine Entscheidung, mit der eine Abweichung von den Vorschriften des Baugesetzbuchs, insbesondere von §§ 31, 33 bis 35 BauGB zugelassen wird, mit einer Verletzung der genannten Vorschriften begründen (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 19. Dezember 1997 - 5 S 2735/95 -, juris; BVerwG, Urteil vom 3.Dezember 1992 - 4 C 24/90 -, BVerwGE 91, 227).

    Sie beruft sich vielmehr auf die Verletzung ihrer Planungshoheit, was ihr durchaus eine wehrfähige Rechtsposition verschafft (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 19. Dezember 1997, a.a.O.).

  • VGH Hessen, 15.11.2006 - 3 UZ 634/06

    Zum Rechtsschutz gegen die Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens

    Der Senat folgt nicht der gegenteiligen und von dem Bevollmächtigten der Klägerin zitierten Rechtsprechung des OVG Berlin-Brandenburg (Beschluss vom 29.11.2005, 2 S 115.05, in juris-online) sowie des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (Urteil vom 19.12.1997, 5 S 2735/95 in juris-online).
  • VG Meiningen, 28.07.2010 - 5 K 670/06

    Baurecht: Zulässigkeit von Windkraftanlagen in ausgewiesenen Vorranggebieten

    Diesen Grundsatz hat das ThürOVG bereits in seinem Beschluss vom 24.08.2007 (1 EO 563/07, ThürVBl 2008, 181 m. w. N.) ausführlich und in Übereinstimmung mit anderen Obergerichten (VGH Baden- Württemberg, U. v. 19.12.1997, 5 S 2735/95, DVBl. 1998, 909; OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse v. 29.11.2005, 2 S 15.05, BauR 2006, 1100 und vom 14.12.2006, 11 B 11.05; Niedersächsisches OVG, U. v. 10.01.2008, 12 LB 22/07 - jeweils zitiert nach Juris) folgendermaßen begründet:.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 03.03.2021 - 8 B 11636/20

    Unzulässiger Eilantrag eines entfernten Nachbarn gegen Gefahrstofflager der

  • OVG Schleswig-Holstein, 13.03.2008 - 1 LB 16/07

    Entscheidung zum Schießstand Warder

  • OVG Sachsen-Anhalt, 07.05.2007 - 2 M 89/07

    Klage gegen Ersetzung des Einvernehmens nur bei Verletzung der Planungshoheit

  • VG Neustadt, 09.12.2020 - 4 L 988/20

    Antragsbefugnis zu verneinen, wenn der Abstand zwischen dem betroffenen

  • VG Neustadt, 08.09.2022 - 4 K 1122/21

    Baugenehmigung zur Errichtung eines Vereinsheims für die Lingenfelder

  • VG Halle, 20.09.2010 - 2 A 251/09

    Genehmigung einer Nutzungsänderung im unbeplanten Innenbereich - Einvernehmen der

  • VG Saarlouis, 14.04.2010 - 5 K 895/09

    Wasserrechtliche Planfeststellung; Einvernehmen der Gemeinde

  • VG Würzburg, 17.12.2009 - W 5 K 08.2134

    Ermessensfehlerhafte Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens; Prüfungsumfang

  • VG Meiningen, 19.01.2011 - 5 K 431/09

    Vereinbarkeit des Baus von zwei Windkraftanlagen mit der gemeindlichen

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