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   BGH, 16.10.2003 - 5 StR 290/03   

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https://dejure.org/2003,5553
BGH, 16.10.2003 - 5 StR 290/03 (https://dejure.org/2003,5553)
BGH, Entscheidung vom 16.10.2003 - 5 StR 290/03 (https://dejure.org/2003,5553)
BGH, Entscheidung vom 16. Oktober 2003 - 5 StR 290/03 (https://dejure.org/2003,5553)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Verurteilung wegen Einschleusens von Ausländern; Erlangung eines Geschäftsvisums durch zur Täuschung geeignete Angaben; Ausreichende Belegung der auf ein "Geständnis" eines Angeklagten gestützten Feststellungen

  • Judicialis

    AuslG § 92 Abs. 2 Nr. 2; ; StGB § 267; ; StPO § 153a Abs. 2; ; StPO § 154a Abs. 1; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 354 Abs. 3

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AuslG § 92 a Abs. 1 Nr. 1, 2 § 92 Abs. 2 Nr. 2
    Einschleusen bei Verschaffen von Visa für Geschäftsreisende durch fingierte Einladungsschreiben

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2004, 699
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 21.04.1994 - 4 StR 136/94

    Recht auf den gesetzlichen Richter (willkürliche Zuständigkeitserklärung durch

    Auszug aus BGH, 16.10.2003 - 5 StR 290/03
    Der Senat braucht daher nicht zu entscheiden, ob das angefochtene Urteil auch deshalb aufgehoben werden müßte, weil das Landgericht seine erstinstanzliche Zuständigkeit objektiv willkürlich bejaht hat (vgl. BGHSt 40, 120).
  • BGH, 11.07.2003 - 2 StR 31/03

    Anwendbarkeit deutschen Strafrechts (Territorialitätsprinzip); Beihilfe; vertypte

    Auszug aus BGH, 16.10.2003 - 5 StR 290/03
    Allerdings hat das Urteil des Landgerichts keinen Bestand, weil die auf das "Geständnis" des Angeklagten gestützten Feststellungen zur subjektiven Tatseite nicht ausreichend belegen, daß der Angeklagte, der angegeben hat, er habe den deutschen Behörden nicht schaden wollen, wußte und wollte, daß die chinesischen Staatsangehörigen als "Haupttäter" (vgl. BGH, Urt. v. 11. Juli 2003 - 2 StR 31/03) unrichtige, zur Täuschung geeignete Angaben im Sinne von § 92 Abs. 2 Nr. 2 AuslG zur Erlangung eines Geschäftsvisums auch bei der deutschen Botschaft machten.
  • BGH, 14.08.1996 - 3 StR 183/96

    Überschreitung der Grenze richterlicher Überzeugungsbildung - Unterlassene

    Auszug aus BGH, 16.10.2003 - 5 StR 290/03
    Das Landgericht hat es unterlassen, wesentliche Tatumstände in seine Erwägungen einzubeziehen (vgl. BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 11 m. w. N.).
  • BGH, 15.09.1983 - 4 StR 535/83

    Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung - Ausscheidung eines Verfahrens

    Auszug aus BGH, 16.10.2003 - 5 StR 290/03
    Im Hinblick auf die von Besonderheiten geprägten Tatumstände wird eine Anwendung des § 153 Abs. 2 StPO, bei gebotener Einbeziehung der nach § 154a Abs. 1 StPO ausgeschiedenen Verletzung des § 267 StGB (vgl. BGHSt 32, 84, 85) möglicherweise eine solche des § 153a Abs. 2 StPO in Betracht zu ziehen sein.
  • BGH, 04.03.2002 - 5 StR 36/02

    Einschleusen (einschränkende Auslegung); Ermessensverfälschung

    Auszug aus BGH, 16.10.2003 - 5 StR 290/03
    Möglicherweise sind die objektiven Voraussetzungen für eine Strafbarkeit nach § 92a Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2, § 92 Abs. 2 Nr. 2 AuslG erfüllt (vgl. zu eventuell gebotenen Einschränkungen BGH, Beschl. v. 4. März 2002 - 5 StR 36/02; vgl. auch Lorenz NStZ 2002, 640, 642 jeweils m. w. N.).
  • OLG Stuttgart, 10.08.2009 - 1 Ss 1161/09

    Beschaffung eines Aufenthaltstitels durch unrichtige Angaben: Rechtscharakter des

    Erforderlich ist lediglich, dass es sich um ausländerrechtlich erhebliche Angaben handelt, die sich im Allgemeinen, d. h. abstrakt, zur Verschaffung eines Aufenthaltstitels eignen (BGH NStZ 2004, 699; OLG Karlsruhe NStZ-RR 2004, 376; Hailbronner, a.a.O.).
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