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   BVerwG, 14.02.2002 - 6 B 75.01   

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https://dejure.org/2002,8104
BVerwG, 14.02.2002 - 6 B 75.01 (https://dejure.org/2002,8104)
BVerwG, Entscheidung vom 14.02.2002 - 6 B 75.01 (https://dejure.org/2002,8104)
BVerwG, Entscheidung vom 14. Februar 2002 - 6 B 75.01 (https://dejure.org/2002,8104)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    VwGO §§ 73, 87, 87 b, 104, 108 Abs. 2, § 132 Abs. 2; VwZG § 1 Abs. 3, § 9 Abs. 2; KDVG § 2 Abs. 5 Satz 2, §§ 4, 6, 9, 18; WPflG § 44; ZDG § 71
    Kriegsdienstverweigerer; Musterungsverfahren; Tauglichkeitsüberprüfung; Nachrangigkeit; Zustellung.

  • Wolters Kluwer

    Kriegsdienstverweigerer - Musterungsverfahren - Tauglichkeitsüberprüfung - Nachrangigkeit - Generelle Zustellung

  • Judicialis

    VwGO § 73; ; VwGO § ... 87; ; VwGO § 87 b; ; VwGO § 104; ; VwGO § 108 Abs. 2; ; VwGO § 132 Abs. 2; ; VwZG § 1 Abs. 3; ; VwZG § 9 Abs. 2; ; KDVG § 2 Abs. 5 Satz 2; ; KDVG § 4; ; KDVG § 6; ; KDVG § 9; ; KDVG § 18; ; WPflG § 44; ; ZDG § 71

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2002, 510
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 09.12.1986 - 6 CB 91.84

    Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer nach einem bereits teilweise

    Auszug aus BVerwG, 14.02.2002 - 6 B 75.01
    In einem derartigen Gerichtsverfahren darf sich das Gericht aber über die von ihm zunächst angenommene Notwendigkeit, sich einen persönlichen Eindruck von dem Wehrpflichtigen zu verschaffen, dann (und nur dann) hinwegsetzen, wenn es die Überzeugung vom Vorliegen oder Nichtvorliegen einer Gewissensentscheidung auf andere Weise gewinnen kann (Beschluss vom 9. Dezember 1986 - BVerwG 6 CB 91.84 - Buchholz 310 § 102 VwGO Nr. 11).

    Als Umstände, die gegen das Vorliegen einer Gewissensentscheidung sprechen und dementsprechend gewertet werden dürfen, kommen das nachlässige Betreiben des Anerkennungsverfahrens sowie die Absicht der Prozessverschleppung in Betracht (Beschluss vom 9. Dezember 1986 a.a.O.): Ohne ernstliches Betreiben zu ihrer Durchsetzung ist eine Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen begrifflich nicht denkbar.

  • BVerwG, 19.03.1976 - 6 C 5.75

    Kriegsdienstverweigerer - Persönliches Erscheinen - Beweiszwecke - Versagung

    Auszug aus BVerwG, 14.02.2002 - 6 B 75.01
    Hat das Gericht das persönliche Erscheinen des um seine Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer streitenden Wehrpflichtigen zu Beweiszwecken angeordnet, so kann es zwar eine Versagung des rechtlichen Gehörs darstellen, wenn das Gericht ohne den Wehrpflichtigen verhandelt und nach Aktenlage entscheidet (Urteil vom 19. März 1976 - BVerwG 6 C 5.75 - BVerwGE 50, 275).
  • BVerwG, 19.08.1992 - 6 C 25.90

    Zivildienst - Dienstverweigerung - Anerkennungsbegehren

    Auszug aus BVerwG, 14.02.2002 - 6 B 75.01
    Die Beschwerde bringt vor, das Verwaltungsgericht weiche vom Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. August 1992 - BVerwG 6 C 25.90 - (Buchholz 448.6 § 5 KDVG Nr. 5) ab, weil es die Inkaufnahme der "lästigen Alternative" eines verlängerten und erschwerten Zivildienstes nicht hinreichend gewürdigt habe.
  • BVerwG, 08.09.1999 - 6 C 16.98

    Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer, bestandskräftiger

    Auszug aus BVerwG, 14.02.2002 - 6 B 75.01
    Die aus der vorgenannten Rechtsvorschrift folgende sog. Nachrangigkeit des Verfahrens auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer endet nämlich mit der Bestandskraft des Musterungsbescheides (Urteil vom 8. September 1999 - BVerwG 6 C 16.98 - Buchholz 448.6 § 13 KDVG Nr. 20).
  • BVerwG, 04.04.1997 - 6 B 23.97

    Anordnung des persönlichen Erscheinens des um seine Anerkennung als

    Auszug aus BVerwG, 14.02.2002 - 6 B 75.01
    Einem Anerkennungsbegehren kann daher in aller Regel nicht stattgegeben werden, wenn das Gericht aufgrund des Verhaltens des Klägers im Verwaltungsverfahren und/oder im Verwaltungsrechtsstreit ohne Rechtsfehler zu der Feststellung gelangt, dass er sein Anerkennungsbegehren nicht ernstlich, sondern uninteressiert und ohne Nachdruck verfolgt (Beschluss vom 4. April 1997 - BVerwG 6 B 23.97 -).
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