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   LAG Sachsen-Anhalt, 09.12.2014 - 6 Sa 548/13   

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https://dejure.org/2014,51071
LAG Sachsen-Anhalt, 09.12.2014 - 6 Sa 548/13 (https://dejure.org/2014,51071)
LAG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 09.12.2014 - 6 Sa 548/13 (https://dejure.org/2014,51071)
LAG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 09. Dezember 2014 - 6 Sa 548/13 (https://dejure.org/2014,51071)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unwirksame außerordentliche Kündigung wegen eigenmächtiger Urlaubsnahme; Abmahnungserfordernis bei verhaltensbedingter Kündigung

  • ra.de
  • arbeitsrechtsiegen.de

    Fristlose Kündigung wegen eigenmächtiger Urlaubnahme

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 314 Abs. 2
    Unwirksame außerordentliche Kündigung wegen eigenmächtiger Urlaubsnahme

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 10.06.2010 - 2 AZR 541/09

    "Fall Emmely" - Fristlose Kündigung - unrechtmäßiges Einlösen aufgefundener

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 09.12.2014 - 6 Sa 548/13
    Einer Abmahnung bedarf es in Ansehung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes deshalb nur dann nicht, wenn eine Verhaltensänderung in Zukunft selbst nach Abmahnung nicht zu erwarten steht oder es sich um eine so schwere Pflichtverletzung handelt, dass eine Hinnahme durch den Arbeitgeber offensichtlich - auch für den Arbeitnehmer erkennbar - ausgeschlossen ist (BAG 10.06.2010 - 2 AZR 541/09 - Rn. 37).
  • BAG, 08.05.2014 - 2 AZR 249/13

    Außerordentliche Kündigung - Drohung

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 09.12.2014 - 6 Sa 548/13
    Ein gegenüber der fristlosen Kündigung in diesem Sinne milderes Mittel ist ua. die ordentliche Kündigung (BAG 06.05.2014 - 2 AZR 249/13 - Rn. 16, 17).
  • BAG, 16.03.2000 - 2 AZR 75/99

    Kündigung wegen eigenmächtiger Urlaubsnahme - Darlegungslast für

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 09.12.2014 - 6 Sa 548/13
    Unentschuldigtes Fehlen und eine eigenmächtige Urlaubsnahme eines Arbeitnehmers sind an sich geeignet, eine außerordentliche Kündigung gem. § 626 Abs. 1 BGB zu begründen (BAG 16.03.2000 - 2 AZR 75/99 - juris Rn. 36).
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 23.11.2021 - 5 Sa 88/21

    Außerordentliche Kündigung wegen eigenmächtigen Fernbleibens von der Arbeit

    Ein unentschuldigtes Fehlen eines Arbeitnehmers und eine eigenmächtige Urlaubsnahme sind geeignet, eine außerordentliche Kündigung gemäß § 626 Abs. 1 BGB zu begründen (BAG, Urteil vom 20. Mai 2021 - 2 AZR 457/20 - Rn. 28, juris = NZA 2021, 1092; BAG, Urteil vom 16. März 2000 - 2 AZR 75/99 - Rn. 36, juris = NZA 2000, 1332; LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 01. Oktober 2020 - 17 Sa 1/20 - Rn. 89, juris = NZA-RR 2021, 163; LAG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 09. Dezember 2014 - 6 Sa 548/13 - Rn. 34, juris).
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