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Rechtsprechung
   LAG Hamm, 17.04.2007 - 6 Ta 145/07   

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LAG Hamm, 17.04.2007 - 6 Ta 145/07 (https://dejure.org/2007,2597)
LAG Hamm, Entscheidung vom 17.04.2007 - 6 Ta 145/07 (https://dejure.org/2007,2597)
LAG Hamm, Entscheidung vom 17. April 2007 - 6 Ta 145/07 (https://dejure.org/2007,2597)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Judicialis

    GKG § 42 Abs. 4 Satz 1

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GKG § 42 Abs. 4 Satz 1; GKG -VV Nr. 1900
    Gegenstandswert für Bestandsschutzverfahren und Prozessvergleich - Vergleichsmehrwert nur bei Titulierungsinteresse

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2007, 437
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (17)

  • LAG Düsseldorf, 08.03.2007 - 6 Ta 67/07

    Streitwert für Kündigungsschutzverfahren bei variablem Vergütungsbestandteil -

    Auszug aus LAG Hamm, 17.04.2007 - 6 Ta 145/07
    Ein Titulierungsinteresse begründet einen Wertansatz, wenn dieses im Zusammenhang steht mit der Beseitigung einer Ungewissheit (erkennbare, bereits zu prognostizierende Meinungsverschiedenheit - LAG Nürnberg Beschl. v. 14.07.2004 - 6 Ta 2/04; Anhaltspunkte, dass klagende Partei zur Durchsetzung ihrer Ansprüche auf eine Titulierung angewiesen sein würde - LAG Köln Beschl. v. 21.06.2002 - 7 Ta 59/02; besondere Anhaltspunkte für ein Titulierungsinteresse - LAG Schleswig-Holstein Beschl. v. 16.10.2000 - 3 Ta 119/00), nicht jedoch, wenn es lediglich um die gerichtliche Beurkundung unstreitiger Forderungen (ähnl. Hartmann, Kostengesetze, 37.A., Nr. 1900 KV GKG Rn 11; Schneider/Herget, Streitwert-Kommentar für den Zivilprozess, 12.A., Rn. 5664; a.A. LAG Hessen Beschl. v. 23.04.1999 - 15/6 Ta 426/98) oder die deklaratorische Feststellung von Rechtsfolgen der arbeitsrechtsvertraglichen Rechtsbeziehungen (LAG Düsseldorf Beschl. v. 08.03.2007 - 6 Ta 67/07) geht.

    Ein Titulierungsinteresse kann des Weiteren nur in Frage kommen, wenn die Vergleichsregelung auch einen vollstreckbaren Inhalt hat (LAG Düsseldorf Beschl. v. 08.03.2007 - 6 Ta 67/07).

  • LAG Baden-Württemberg, 21.02.2006 - 3 Ta 23/06

    Zum Streitwert mehrerer im Zusammenhang mit einer Kündigung gestellter

    Auszug aus LAG Hamm, 17.04.2007 - 6 Ta 145/07
    Dies gilt auch im Fall der Beendigung des Rechtsstreits durch Vergleich und insoweit selbst für den Mehrwert des Vergleichs (LAG Baden-Württemberg, Beschl. v. 04.04.2005 - 3 Ta 44/05; LAG Baden-Württemberg, Beschl. v. 21.02.2006 - 3 Ta 23/06; LAG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 29.12.2000 - 3 Ta 90/00).

    Allein die Tatsache, dass eine Partei sich bereit gefunden hat, der Titulierung einer bestehenden oder übernommenen Verpflichtung im Vergleich zuzustimmen, stellt keine Beseitigung einer diesbezüglichen Ungewissheit dar (a.A. LAG Baden-Württemberg Beschl. v. 21.02.2006 - 3 Ta 23/06; Schneider-Herget, Streitwertkommentar für den Zivilprozess, 12.A., Rn. 5283).

  • BGH, 20.07.2005 - XII ZR 155/04

    Bestimmung des Streitgegenstandes eines Berufungsverfahrens

    Auszug aus LAG Hamm, 17.04.2007 - 6 Ta 145/07
    Dabei ist das Vorbringen einer Partei so auszulegen, wie es nach den Maßstäben der Rechtsordnung vernünftig ist und ihrem Interesse entspricht (BGH Urt. v. 12. Juli 1995 - IV ZR 369/94; BGH Urt. v. 20. Juli 2005 - XII ZR 155/04).
  • LAG Nürnberg, 14.07.2004 - 6 Ta 2/04

    Vergleichswert für vereinbarte Freistellung - Streitwert mehrerer Kündigungen in

    Auszug aus LAG Hamm, 17.04.2007 - 6 Ta 145/07
    Ein Titulierungsinteresse begründet einen Wertansatz, wenn dieses im Zusammenhang steht mit der Beseitigung einer Ungewissheit (erkennbare, bereits zu prognostizierende Meinungsverschiedenheit - LAG Nürnberg Beschl. v. 14.07.2004 - 6 Ta 2/04; Anhaltspunkte, dass klagende Partei zur Durchsetzung ihrer Ansprüche auf eine Titulierung angewiesen sein würde - LAG Köln Beschl. v. 21.06.2002 - 7 Ta 59/02; besondere Anhaltspunkte für ein Titulierungsinteresse - LAG Schleswig-Holstein Beschl. v. 16.10.2000 - 3 Ta 119/00), nicht jedoch, wenn es lediglich um die gerichtliche Beurkundung unstreitiger Forderungen (ähnl. Hartmann, Kostengesetze, 37.A., Nr. 1900 KV GKG Rn 11; Schneider/Herget, Streitwert-Kommentar für den Zivilprozess, 12.A., Rn. 5664; a.A. LAG Hessen Beschl. v. 23.04.1999 - 15/6 Ta 426/98) oder die deklaratorische Feststellung von Rechtsfolgen der arbeitsrechtsvertraglichen Rechtsbeziehungen (LAG Düsseldorf Beschl. v. 08.03.2007 - 6 Ta 67/07) geht.
  • LAG Köln, 21.06.2002 - 7 Ta 59/02

    Streitwert; Kündigungsschutzprozess; Weiterbeschäftigungsantrag; Vergleich;

    Auszug aus LAG Hamm, 17.04.2007 - 6 Ta 145/07
    Ein Titulierungsinteresse begründet einen Wertansatz, wenn dieses im Zusammenhang steht mit der Beseitigung einer Ungewissheit (erkennbare, bereits zu prognostizierende Meinungsverschiedenheit - LAG Nürnberg Beschl. v. 14.07.2004 - 6 Ta 2/04; Anhaltspunkte, dass klagende Partei zur Durchsetzung ihrer Ansprüche auf eine Titulierung angewiesen sein würde - LAG Köln Beschl. v. 21.06.2002 - 7 Ta 59/02; besondere Anhaltspunkte für ein Titulierungsinteresse - LAG Schleswig-Holstein Beschl. v. 16.10.2000 - 3 Ta 119/00), nicht jedoch, wenn es lediglich um die gerichtliche Beurkundung unstreitiger Forderungen (ähnl. Hartmann, Kostengesetze, 37.A., Nr. 1900 KV GKG Rn 11; Schneider/Herget, Streitwert-Kommentar für den Zivilprozess, 12.A., Rn. 5664; a.A. LAG Hessen Beschl. v. 23.04.1999 - 15/6 Ta 426/98) oder die deklaratorische Feststellung von Rechtsfolgen der arbeitsrechtsvertraglichen Rechtsbeziehungen (LAG Düsseldorf Beschl. v. 08.03.2007 - 6 Ta 67/07) geht.
  • LAG Köln, 19.05.2005 - 7 Ta 439/04

    Streitwert, Fortbestehensantrag gegenüber Betriebserwerber, Mehrvergleich,

    Auszug aus LAG Hamm, 17.04.2007 - 6 Ta 145/07
    Die Gebührentatbestände Nr. 1900 KV GKG und Nr. 1000 VV RVG sehen gerade keine Gebühr für die Mitwirkung bei der Einigung über unstreitige und gewisse Ansprüche vor (a.A. noch u.a. LAG Hamm Beschl. v. 21.07.1983 - 8 Ta 160/83; a.A. auch LAG Sachsen Beschl. v. 27.09.2005 - 11 Ta 162/05; LAG Köln Beschl. v. 19.05.2005 - 7 Ta 439/04; KG Berlin Beschl. v. 05.01.2004 - 12 U 157/02; Gerold/Schmidt-von Eicken, VV 1000 Rn. 55; Schneider-Herget, Streitwertkommentar für den Zivilprozess, 12.A., Rn. 5718).
  • BAG, 20.01.1967 - 2 AZR 232/65

    Streitwert: Kündigung - Vergleich - Dreimonatsvergütung - Höchstgrenze

    Auszug aus LAG Hamm, 17.04.2007 - 6 Ta 145/07
    Insbesondere kündigungsabhängige Ansprüche führen zu keinem Mehrwert der Einigung (BAG 20.01.1967 - 2 AZR 232/65; ArbGG-Wenzel, § 12 Rn. 327).
  • LAG Baden-Württemberg, 04.04.2005 - 3 Ta 44/05

    Streitwertfestsetzung - Vergleichsmehrwert

    Auszug aus LAG Hamm, 17.04.2007 - 6 Ta 145/07
    Dies gilt auch im Fall der Beendigung des Rechtsstreits durch Vergleich und insoweit selbst für den Mehrwert des Vergleichs (LAG Baden-Württemberg, Beschl. v. 04.04.2005 - 3 Ta 44/05; LAG Baden-Württemberg, Beschl. v. 21.02.2006 - 3 Ta 23/06; LAG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 29.12.2000 - 3 Ta 90/00).
  • BGH, 06.11.1991 - XII ZR 168/90

    Anspruch auf Rückforderung eines zu Unrecht gezahlten Betrages - Voraussetzungen

    Auszug aus LAG Hamm, 17.04.2007 - 6 Ta 145/07
    Ausreichend sind bereits subjektive Zweifel über den Bestand des Ausgangsrechtsverhältnisses (BGH Urt. v. 06.11.1991 - XII ZR 168/90).
  • LAG Hessen, 23.04.1999 - 6 Ta 426/98

    Wertfestsetzung für Vergleich im Kündigungsrechtsstreit

    Auszug aus LAG Hamm, 17.04.2007 - 6 Ta 145/07
    Ein Titulierungsinteresse begründet einen Wertansatz, wenn dieses im Zusammenhang steht mit der Beseitigung einer Ungewissheit (erkennbare, bereits zu prognostizierende Meinungsverschiedenheit - LAG Nürnberg Beschl. v. 14.07.2004 - 6 Ta 2/04; Anhaltspunkte, dass klagende Partei zur Durchsetzung ihrer Ansprüche auf eine Titulierung angewiesen sein würde - LAG Köln Beschl. v. 21.06.2002 - 7 Ta 59/02; besondere Anhaltspunkte für ein Titulierungsinteresse - LAG Schleswig-Holstein Beschl. v. 16.10.2000 - 3 Ta 119/00), nicht jedoch, wenn es lediglich um die gerichtliche Beurkundung unstreitiger Forderungen (ähnl. Hartmann, Kostengesetze, 37.A., Nr. 1900 KV GKG Rn 11; Schneider/Herget, Streitwert-Kommentar für den Zivilprozess, 12.A., Rn. 5664; a.A. LAG Hessen Beschl. v. 23.04.1999 - 15/6 Ta 426/98) oder die deklaratorische Feststellung von Rechtsfolgen der arbeitsrechtsvertraglichen Rechtsbeziehungen (LAG Düsseldorf Beschl. v. 08.03.2007 - 6 Ta 67/07) geht.
  • LAG Schleswig-Holstein, 29.12.2000 - 3 Ta 90/00

    Streitwertbeschwerde eines Anwalts; Erstattung außergerichtlicher Kosten

  • LAG Sachsen-Anhalt, 27.09.2005 - 11 Ta 162/05

    Gegenstandswert für vergleichsweise Titulierung des Anspruchs auf

  • BGH, 12.07.1995 - IV ZR 369/94

    Auswirkungen des Geltendmachens eines bisher nicht verfolgten Anspruchs auf die

  • LAG Schleswig-Holstein, 16.10.2000 - 3 Ta 119/00

    Streitwert im Kündigungsrechtsstreit

  • KG, 05.01.2004 - 12 U 157/02

    Streitwertbemessung: Gegenstandswert eines Vergleichs bei Einbeziehung

  • KG, 18.12.2003 - 12 U 164/02

    Streitwert: Gegenstandswert eines Vergleichs bei deklaratorischer Einbeziehung

  • LAG Hamm, 21.07.1983 - 8 Ta 160/83
  • LAG Baden-Württemberg, 14.07.2011 - 5 Ta 101/11

    Wertfestsetzung im Urteilsverfahren - Vergleichsmehrwert - Titulierungsinteresse

    Wegen der Einheitlichkeit der im Rahmen des Gerichtskostengesetzes zu beachtenden Regelungen ist für diese Frage auf die Gebührentatbestände zurückzugreifen, die in den anderen dort geregelten Gerichtsverfahren anzuwenden sind (ständige Rechtsprechung der für Streitwertbeschwerden zuständigen Kammer des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg 18. Februar 2010 - 5 Ta 14/10 - so auch LAG Hamm 17. April 2007 - 6 Ta 145/07 - Juris).

    Sie kann die gegenwärtige Rechtslage, das Vorliegen bestimmter tatsächlicher Umstände, die künftige Rechtsentwicklung oder den künftigen Eintritt von Tatsachen, insbesondere als Bedingung für den Eintritt bestimmter Rechtsfolgen, betreffen (LAG Hamm 17. April 2007 - 6 Ta 145/07 -).

    (1) Ein Titulierungsinteresse betreffend unstreitige Ansprüche vermag deshalb nur dann einen Wertansatz zu begründen, wenn dieses im Zusammenhang steht mit der Beseitigung einer Ungewissheit (LAG Hamm 17. April 2007 - 6 Ta 145/07 -).

    Allein die Tatsache, dass eine Partei sich bereitgefunden hat, der Titulierung einer bestehenden oder übernommenen Verpflichtung im Vergleich zuzustimmen, stellt keine Beseitigung einer diesbezüglichen Ungewissheit dar (LAG Hamm 17. April 2007 - 6 Ta 145/07 -).

    Dies ist zum Teil (vgl. etwa LAG Hamm 17. April 2007 - 6 Ta 145/07 -) dahingehend missverstanden worden, die Anforderungen an ein zu bewertendes Titulierungsinteresse würden - in stillschweigender Abkehr von den zuvor praktizierten strengeren Anforderungen - nunmehr bereits durch die bloße Bereitschaft zur Zustimmung zur Titulierung als erfüllt angesehen.

    Denn die Gebührentatbestände Nr. 1900 KV GKG und Nr. 1000 VV RVG sehen keine Gebühr für die Mitwirkung bei der Einigung über unstreitige und gewisse Ansprüche vor (LAG Hamm, 17. April 2007 - 6 Ta 145/07 - GKG-ArbGG/Schleusener Stand September 2010 § 12 ArbGG Rn. 316).

    (4) Unbeschadet dessen kann ein Titulierungsinteresse im o.g. verstandenen Sinne für eine Wertbildung nur in Frage kommen, wenn die Vergleichsregelung auch einen vollstreckbaren Inhalt hat (LAG Düsseldorf 8. März 2007 - 6 Ta 67/07 - LAG Hamm 17. April 2007 - 6 Ta 145/07 -).

  • LAG Baden-Württemberg, 04.09.2017 - 5 Ta 79/17

    Streitwert - Vergleichsmehrwert

    Sie kann die gegenwärtige Rechtslage, das Vorliegen bestimmter tatsächlicher Umstände, die künftige Rechtsentwicklung oder den künftigen Eintritt von Tatsachen, insbesondere als Bedingung für den Eintritt bestimmter Rechtsfolgen, betreffen (LAG Hamm 17. April 2007 - 6 Ta 145/07 -).
  • LAG Baden-Württemberg, 26.10.2012 - 5 Ta 166/12

    Streitwert, Direktionsrecht (Versetzung); Vergleichsmehrwert (Beendigung des

    Wegen der Einheitlichkeit der im Rahmen des Gerichtskostengesetzes zu beachtenden Regelungen ist für diese Frage auf die Gebührentatbestände zurückzugreifen, die in den anderen dort geregelten Gerichtsverfahren anzuwenden sind (ständige Rechtsprechung der für Streitwertbeschwerden zuständigen Kammer des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg 18. Februar 2010 - 5 Ta 14/10 - so auch LAG Hamm 17. April 2007 - 6 Ta 145/07 - Juris).

    Sie kann die gegenwärtige Rechtslage, das Vorliegen bestimmter tatsächlicher Umstände, die künftige Rechtsentwicklung oder den künftigen Eintritt von Tatsachen, insbesondere als Bedingung für den Eintritt bestimmter Rechtsfolgen, betreffen (LAG Hamm 17. April 2007 - 6 Ta 145/07 -).

  • LAG Baden-Württemberg, 05.11.2013 - 5 Ta 126/13

    Streitwert - Zwischenzeugnis und Beendigungszeugnis im Rahmen eines

    Wegen der Einheitlichkeit der im Rahmen des Gerichtskostengesetzes zu beachtenden Regelungen ist für diese Frage auf die Gebührentatbestände zurückzugreifen, die in den anderen dort geregelten Gerichtsverfahren anzuwenden sind (ständige Rechtsprechung der für Streitwertbeschwerden zuständigen Kammer des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg 18. Februar 2010 - 5 Ta 14/10 - so auch LAG Hamm 17. April 2007 - 6 Ta 145/07 - Juris).
  • LAG Hamm, 31.08.2007 - 6 Ta 402/07

    Mehrvergleich vor Beiordnung im Rahmen der Prozesskostenhilfe - Bindung an

    Die im Vergleich zusätzlich geregelten Ansprüche müssten vor der Einigung aus selbstständigen tatsächlichen oder rechtlichen Gründen im Streit gewesen sein (LAG Hamm 17.04.2007 - 6 Ta 145/07).
  • LAG Nürnberg, 13.03.2008 - 6 Ta 57/08

    Streitwert - uneigentlicher Hilfsantrag

    das Titulierungsinteresse erstreckt, auf 300,- EUR zu beschränken (ähnlich LAG Köln vom 22.10.2007, 2 Ta 279/07; LAG Hamm vom 14.07.2007, 6 Ta 145/07; LAG Düsseldorf vom 06.07.2006, 6 Ta 371/06; LAG Sachsen-Anhalt vom 27.09.2005, 11 Ta 162/05; LAG Nürnberg vom 15.02.2005, 8 Ta 26/05; LAG Nürnberg vom 19.07.2004, 6 Ta 60/04; LAG Nürnberg vom 02.12.2003, 9 Ta 190/03, sämtlich zitiert nach juris; LAG Hamburg vom 12.01.1998, 4 Ta 28/97 LAGE § 3 ZPO Nr. 9; LAG Thüringen vom 14.11.2000, 8 Ta 134/00, MDR 2001, 538; LAG Hessen vom 09.07.2003, 15 Ta 123/03, LAGE § 10 BRAGO Nr. 15, jeweils mit weiteren Nachweisen; a.A. z.B. Wenzel in GK-ArbGG § 12 Rn. 352; auch Koch in Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht, 8. Aufl. 2008, § 12 ArbGG Rn. 33).
  • LAG Köln, 22.10.2007 - 2 Ta 279/07

    Streitwertbeschwerde; Mehrvergleich; Zeugnis

    Insbesondere kündigungsabhängige Ansprüche führen zu keinem Mehrwert der Einigung (so auch LAG Hamm, Beschluss vom 17.04.2007, AZ 6 Ta 145/07).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 21.08.2009 - 1 Ta 190/09

    Wertfestsetzung - Beschwer der anwaltlich vertretenen Partei - Gegenstandswert

    Nach ständiger Rechtsprechung des erkennenden Gerichts setzt die Veranschlagung eines Vergleichsmehrwerts zwar nicht notwendigerweise einen gerichtlichen Streit der Parteien über den entsprechenden Punkt im vorherigen Verfahren voraus; sie kommt aber gem. Nr. 1000 Abs. 1 der VV-RVG dennoch nur dann in Betracht, wenn durch die vergleichsweise Regelung ein Streit oder eine Ungewissheit der Parteien hinsichtlich des jeweiligen Regelungsgegenstandes beseitigt wird (vgl. beispielhaft LAG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 06.05.2008 - 1 Ta 66/08; ferner LAG Düsseldorf, Beschl. v. 08.05.2007 - 6 Ta 99/07; LAG Hamm, Beschl. v. 17.04.2007 - 6 Ta 145/07).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 11.08.2009 - 1 Ta 170/09

    Gegenstandswert - wirtschaftliche Identität von Lohnzahlungs- und

    Nach ständiger Rechtsprechung der erkennenden Kammer setzt die Veranschlagung eines Vergleichsmehrwerts zwar nicht notwendigerweise einen gerichtlichen Streit der Parteien über den entsprechenden Punkt im vorherigen Verfahren voraus; sie kommt jedoch nur in Betracht, wenn durch die vergleichsweise Regelung nach Nr. 1000 VV RVG "ein Streit oder eine Ungewissheit der Parteien" hinsichtlich des Regelungsgegenstandes beseitigt wird (vgl. beispielhaft LAG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 06.05.2008 - 1 Ta 66/08; ferner LAG Düsseldorf, Beschl. v. 08.05.2007 - 6 Ta 99/07; LAG Hamm, Beschl. v. 17.04.2007 - 6 Ta 145/07).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 20.12.2007 - 1 Ta 279/07

    Streitwertfestsetzung - Gegenstandswert - Vergleichsmehrwert - Erledigungsgebühr

    Die Veranschlagung eines Mehrwerts kommt jedoch nur in Betracht, wenn durch die vergleichsweise Regelung Streit oder Ungewissheit der Parteien in Bezug auf den Regelungsgegenstand beseitigt wird (LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 06.08.2007 - 1 Ta 181/07; LAG Düsseldorf, Beschluss vom 08.05.2007 - 6 Ta 99/07; LAG Hamm, Beschluss vom 17.04.2007 - 6 Ta 145/07).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 06.08.2007 - 1 Ta 181/07

    Gegenstandswert - mehrere Kündigungen - allgemeiner Feststellungsantrag - Zeugnis

  • LAG Rheinland-Pfalz, 06.05.2008 - 1 Ta 66/08

    Gegenstandswert - Vergleichsmehrwert bei Vereinbarung der Erteilung eines

  • LAG Köln, 12.09.2007 - 2 Ta 268/07

    Streitwertbeschwerde; Mehrwert; Aufhebungsvertrag

  • LAG Nürnberg, 01.03.2010 - 4 Ta 171/09

    Streitwert - Kündigungsschutzanträge - Ausgleichsklausel

  • LAG Köln, 02.08.2016 - 4 Ta 135/16

    Mehrwert eines Vergleichs über Urlaubsabgeltungsansprüche, Freistellung,

  • LAG Sachsen, 07.07.2009 - 4 Ta 59/09

    Gegenstandswert für Mehrvergleich über qualifiziertes Zeugnis

  • LAG Baden-Württemberg, 19.04.2017 - 5 Ta 42/17

    Streitwert - Vergleichsmehrwert - Zeugniserteilung

  • LAG Hamburg, 23.09.2013 - 4 Ta 14/13

    Gegenstandswert - Urteilsverfahren - Vergleich - Abrechnung von

  • LAG Baden-Württemberg, 25.07.2011 - 5 Ta 77/11

    Streitwertfestsetzung - Verhandlung von nicht rechtshängigen Gegenständen in

  • LAG Rheinland-Pfalz, 29.06.2011 - 1 Ta 117/11

    Wertfestsetzung - Streit über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses -

  • LAG Hamm, 10.12.2009 - 6 Ta 541/09
  • LAG Nürnberg, 22.10.2009 - 4 Ta 135/09

    Streitwertfestsetzung - Mehrvergleich - Erteilung eines Arbeitszeugnisses

  • LAG Nürnberg, 31.10.2013 - 8 Ta 143/13

    Streitwert - überschießender Vergleichswert - Zeugnis mit inhaltlicher Festlegung

  • ArbG Nürnberg, 19.01.2010 - 8 Ca 8422/07

    Streitwert - Zeugnisformulierungen

  • AG Köln, 04.09.2009 - 145 C 116/09
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Rechtsprechung
   LAG Rheinland-Pfalz, 16.07.2007 - 6 Ta 145/07   

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https://dejure.org/2007,18589
LAG Rheinland-Pfalz, 16.07.2007 - 6 Ta 145/07 (https://dejure.org/2007,18589)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 16.07.2007 - 6 Ta 145/07 (https://dejure.org/2007,18589)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 16. Juli 2007 - 6 Ta 145/07 (https://dejure.org/2007,18589)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Anzusetzende Übernachtungskosten im Falle einer prozessbedingten Übernachtung; Notwendigkeit von Übernachtungskosten; Erstattungsfähigkeit von Flugkosten

  • Judicialis

    BGB § 247; ; ZPO § 104 Abs. 3; ; ZPO § 567 Abs. 1; ; RPflG § 11; ; JVEG § 5 Abs. 1; ; JVEG § 6 Abs. 2; ; BRKG § 7; ; ArbGG § 12 a

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 22.03.2007 - IX ZR 100/06

    Erstattungsfähigkeit von Reisekosten des Prozessbevollmächtigten bei einem

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 16.07.2007 - 6 Ta 145/07
    Im Rahmen des Beschwerdeverfahrens wies die Klägerin mit Schriftsatz vom 22. Juni 2007 auf eine Entscheidung des BGH vom 22. März 2007, IX ZR 100/06, hin.

    Soweit die Beschwerde die Erstattung der Flugkosten mit einer Entscheidung des 9. Zivilsenats des BGH vom 22. März 2007, IX ZR 100/06 begründet, wonach es einen Prozessbevollmächtigten, der zu einem auswärtigen Gerichtstermin anzureisen hat, überlassen bleibt, welches öffentliche Verkehrsmittel er benutzte und er sich auch für das Flugzeug entscheiden könne, führt dies im Rahmen des Kostenerstattungsverfahrens zu keiner anderen vom Arbeitsgericht abweichenden Beurteilung in diesem Punkt.

  • VG Saarlouis, 18.12.2006 - 8 K 1/06

    Erstattung von Schulungskosten für die Fortbildung von Personalräten

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 16.07.2007 - 6 Ta 145/07
    In Ziffer 7.1.3 der Verwaltungsvorschrift zum BRKG wird bestimmt, dass Übernachtungskosten dann als notwendig anzusehen sind, wenn ein Betrag von 60, 00 EUR nicht überschritten wird, und dann, wenn die Übernachtungskosten diesen Betrag übersteigen, deren Notwendigkeit im Einzelnen zu begründen ist (vgl. hierzu VG Saarland, Beschluss vom 18. Dezember 2006 - 8 K 1/06.PVB).
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