Weitere Entscheidung unten: OLG Köln, 06.08.1999

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 09.12.1999 - 6 U 80/98   

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OLG Hamm, 09.12.1999 - 6 U 80/98 (https://dejure.org/1999,6860)
OLG Hamm, Entscheidung vom 09.12.1999 - 6 U 80/98 (https://dejure.org/1999,6860)
OLG Hamm, Entscheidung vom 09. Dezember 1999 - 6 U 80/98 (https://dejure.org/1999,6860)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 24.06.1986 - VI ZR 21/85

    Feststellung der haftungsbegründenden Kausalität im Rahmen der Arzthaftung wegen

    Auszug aus OLG Hamm, 09.12.1999 - 6 U 80/98
    Das Beweismaß für die weiteren Schadensfolgen einer wie hier feststehenden Primärverletzung richtet sich nach § 287 ZPO (vgl. BGH VersR 70, 924; 87, 310; 93, 55; Senat VersR 94, 1322; Lemke NZV 96, 337); es genügt also hinreichende Wahrscheinlichkeit.
  • BGH, 22.09.1992 - VI ZR 293/91

    Maßstab der Kausalitätsprüfung bei Schadensersatz wegen Tötung Dritter

    Auszug aus OLG Hamm, 09.12.1999 - 6 U 80/98
    Das Beweismaß für die weiteren Schadensfolgen einer wie hier feststehenden Primärverletzung richtet sich nach § 287 ZPO (vgl. BGH VersR 70, 924; 87, 310; 93, 55; Senat VersR 94, 1322; Lemke NZV 96, 337); es genügt also hinreichende Wahrscheinlichkeit.
  • OLG Hamm, 09.09.1993 - 6 U 58/89

    Degenerative Vorschäden - HWS-Trauma

    Auszug aus OLG Hamm, 09.12.1999 - 6 U 80/98
    Das Beweismaß für die weiteren Schadensfolgen einer wie hier feststehenden Primärverletzung richtet sich nach § 287 ZPO (vgl. BGH VersR 70, 924; 87, 310; 93, 55; Senat VersR 94, 1322; Lemke NZV 96, 337); es genügt also hinreichende Wahrscheinlichkeit.
  • BGH, 07.07.1970 - VI ZR 233/69

    Pflichten des Kraftfahrers auf stark vereister Straße; Überhöhte Geschwindigkeit

    Auszug aus OLG Hamm, 09.12.1999 - 6 U 80/98
    Das Beweismaß für die weiteren Schadensfolgen einer wie hier feststehenden Primärverletzung richtet sich nach § 287 ZPO (vgl. BGH VersR 70, 924; 87, 310; 93, 55; Senat VersR 94, 1322; Lemke NZV 96, 337); es genügt also hinreichende Wahrscheinlichkeit.
  • OLG Brandenburg, 11.11.2010 - 12 U 33/10

    Schadensersatz wegen Verkehrsunfall: Nachweis der Unfallbedingtheit von

    Dabei ist es dem Gericht nicht verwehrt, im Wege des Ausschlusses anderer Ursachen zu der Feststellung zu gelangen, dass als einzig realistische Ursache für die Beschwerden der Unfall in Betracht kommt (vgl. BGH VersR 2003, 474, 476; BGH NJW 2004, 777, 778; Saarländisches OLG OLGR 2005, 489, 491; Senatsurteile v. 08.03.2007 - 12 U 48/06, Schadenpraxis 2007, 428, und vom 25.09.2008 - 12 U 17/08, zitiert nach Juris; KG NZV 2003, 239; OLG Hamm r+s 2000, 155; OLG Karlsruhe NZV 2001, 511).
  • AG Brandenburg, 04.06.2015 - 34 C 60/14

    Haftung bei psychischen Erkrankungen (hier: posttraumatische Belastungsstörung)

    Insoweit genügt - je nach Lage des Einzelfalls - aber eine etwas höhere oder aber deutlich höhere Wahrscheinlichkeit für die Überzeugungsbildung des Gerichts ( BGH , NJW 2003, Seiten 1116 ff.; BGH , VersR 1987, Seite 310; KG Berlin , NZV 2003, Seite 239; OLG Hamm , r + s 2000, Seite 155; OLG Karlsruhe , NZV 2001, Seite 511; OLG Brandenburg , VRS Band 107, Seiten 85 ff.; AG Brandenburg an der Havel , Urteil vom 27.08.2010, Az.: 34 C 28/08, u.a. in: N ZV 2011,Seite 91 = FD-StrVR 2010, Nr.: 308852 = ADAJUR Dok.

    Wenn nämlich nach einem derartigen Zugunglück deutliche und typische Symptome diagnostiziert und diese Diagnose dann ausreichend begründet dargelegt worden ist, kann das Gericht auf dieser Grundlage dann auch von einem unfallnah erhobenen psychologischen Befund ausgehen und insoweit dann auch - unter Beachtung der Zeugenaussagen und des unstreitigen Unfallgeschehens - die Überzeugung gewinnen, das sich der geschädigte Zeuge B... durch den hier streitbefangenen Unfall auch wirklich eine derartige posttraumatische Belastungsstörung erlitten hat ( OLG Hamm , r + s 2000, Seite 155; BGH , NJW 2003, Seiten 1116 ff.; OLG Bamberg , DAR 2001, Seite 121; LG Stuttgart , DAR 2001, Seite 368; AG Bremen , DAR 2003, Seiten 76 ff.; AG Brandenburg an der Havel , Urteil vom 27.08.2010, Az.: 34 C 28/08, u.a. in: N ZV 2011,Seite 91 = FD-StrVR 2010, Nr.: 308852 = ADAJUR Dok.

  • AG Brandenburg, 27.08.2010 - 34 C 28/08
    Insoweit genügt - je nach Lage des Einzelfalls - eine höhere oder deutlich höhere Wahrscheinlichkeit für die Überzeugungsbildung des Gerichts ( BGH , NJW 2003, Seiten 1116 ff.; BGH , VersR 1987, Seite 310; KG Berlin , NZV 2003, Seite 239; OLG Hamm , r + s 2000, Seite 155; OLG Karlsruhe , NZV 2001, Seite 511; OLG Brandenburg , VRS Band 107, Seiten 85 ff. ).

    Nur wenn ein untersuchender Arzt noch am Unfalltag oder einen Tag danach deutliche und typische Symptome erstmals diagnostiziert hätte und diese Diagnose dann in einen ärztlichen Attest ausreichend begründet dargelegt worden wäre, hätte das Gericht auf der Grundlage der Primärsymptomatik ggf. auch von einem unfallnah erhobenen klinischen (und radiologischen) Befund ausgehen und insoweit dann auch evtl. die Überzeugung gewinnen, das sich die Geschädigte bei den streitbefangenen Verkehrsunfall auch wirklich eine solche Verletzung zugezogen hat ( OLG Hamm , r + s 2000, Seite 155; BGH , NJW 2003, Seiten 1116 ff.; OLG Bamberg , DAR 2001, Seite 121; LG Stuttgart , DAR 2001, Seite 368; AG Bremen , DAR 2003, Seiten 76 ff. ).

  • OLG Brandenburg, 08.04.2004 - 12 U 3/03

    Umfang der Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche nach einem Verkehrsunfall

    Steht danach der Nachweis einer Primärverletzung fest, bemisst sich die Frage der haftungsausfüllenden Kausalität, ob durch den Unfall auch die geltend gemachten, weitergehenden Unfallfolgen ursächlich sind, nach § 287 ZPO; insoweit genügt - je nach Lage des Einzelfalls - eine höhere oder deutlich höhere Wahrscheinlichkeit für die Überzeugungsbildung (vgl. BGH NZV 2003, 167, 168; BGH VersR 1987, 310 jeweils m.w.N.; KG NZV 2003, 239; OLG Hamm r+s 2000, 155; OLG Karlsruhe NZV 2001, 511).
  • LG Aachen, 15.11.2000 - 7 S 217/00

    Anspruch auf Schmerzensgeld wegen eines HWS-Verletzung

    Über das Wissen um die Kollision und die dabei aufgetretene höchstmögliche Geschwindigkeitsänderung hinaus ist vorliegend - anders als z.B. in dem dem OLG Hamm r + s 2000, 155 zur Entscheidung vorgelegten Sachverhalt - nichts gesichert.
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 06.08.1999 - 6 U 80/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,3043
OLG Köln, 06.08.1999 - 6 U 80/98 (https://dejure.org/1999,3043)
OLG Köln, Entscheidung vom 06.08.1999 - 6 U 80/98 (https://dejure.org/1999,3043)
OLG Köln, Entscheidung vom 06. August 1999 - 6 U 80/98 (https://dejure.org/1999,3043)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Technische Regelwerke

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    URHG §§ 2, 5, 97, 98
    Technische Regelwerke

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterlassungsanspruch; Vernichtungsanspruch; Urheber; Urheberrecht; Schutzfähigkeit; Urheberrechtsfähigkeit; Schriftwerk; Schriftwerkschutz; Persönliche geistige Schöpfung; Regelwerk; Ausschreibungsunterlagen

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Technische Regelwerke

  • Judicialis

    UrhG § 2; ; UrhG § ... 2 Abs. 1 Nr. 1; ; UrhG § 2 Abs. 1 Nr. 7; ; UrhG § 2 Abs. 2; ; UrhG § 97 Abs. 1; ; UrhG § 98; ; UrhG § 98 Abs. 1; ; UrhG § 5; ; BGB § 242; ; UWG § 1; ; ZPO § 91; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711; ; ZPO § 108

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UrhG §§ 2 5 97 98
    Technische Regelwerke

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2000, 1022
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Köln, 19.12.1997 - 6 U 146/97

    Technische Regelwerke

    Auszug aus OLG Köln, 06.08.1999 - 6 U 80/98
    Bei dem vorliegenden Rechtsstreit handelt es sich um das dem Verfahren auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung 28 O 302/97 LG Köln (= 6 U 146/97 OLG Köln) nachfolgende Hauptsacheverfahren.

    Die Berufung der Beklagten gegen das die einstweilige Verfügung bestätigende Urteil der 28. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 28. Mai 1997 - 28 O 135/87 - hat der Senat durch sein rechtskräftiges Urteil vom 19. Dezember 1997 - 6 U 146/97 - zurückgewiesen.

    Wegen der näheren Einzelheiten werden die beiden vorgenannten Urteile in Bezug genommen (Blatt 45 ff. und 160 ff. der Beiakte 6 U 146/97 OLG Köln).

    Im Gegensatz zum vorliegenden Rechtsstreit war die Urheberrechtsschutzfähigkeit der in den sog. "Arbeitskreisen" des Klägers erstellten Regelwerke "TL BSWF 96" und "TL-PmOB", auf die wegen der weiteren Einzelheiten verwiesen wird (Blatt 8 und 9 des Anlagenbandes in dem Rechtsstreit 6 U 146/97), zwischen den Parteien damals nicht im Streit.

    Im Jahre 1996 veröffentliche die Beklagte ohne Nachdruckerlaubnis die beiden Regelwerke unter Verwendung des Bundesadlers sowie der Überschrift "Bundesministerium für Verkehr - Abteilung Straßenbau" und bot diese Regelwerke, auf die wegen der näheren Einzelheiten ebenfalls verwiesen wird (Blatt 10 und 11 des Anlagenhefters im Verfahren 6 U 146/97 OLG Köln) zum Kauf an, und zwar unter Hinweis darauf, daß die Regelwerke von Arbeitskreisen des Klägers erstellt worden seien.

    Die Akten 6 U 146/97 OLG Köln lagen vor und waren Gegenstand der mündlichen Verhandlung.

    Die Berufung der Beklagten hat im Ergebnis gleichwohl Erfolg, weil im Gegensatz zum Verfügungsverfahren 6 U 146/97 OLG Köln, in dem die Zugehörigkeit der Regelwerke des Klägers zu den in § 2 Abs. 1 Nr. 1 und 7, Abs. 2 UrhG genannten, urheberrechtlich geschützten Werken außer Streit war, nicht (mehr) davon ausgegangen werden kann, der Kläger könne für die "TL-PmOB" und "TL BSWF 96" Urheberrechtsschutz in Anspruch nehmen.

  • BGH, 29.03.1984 - I ZR 32/82

    Ausschreibungsunterlagen

    Auszug aus OLG Köln, 06.08.1999 - 6 U 80/98
    Denn er hat die ihm gegebene Gelegenheit, seinen Vortrag zur Urheberrechtsschutzfähigkeit der in Rede stehenden Regelwerke nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 und 7, Abs. 2 UrhG insbesondere auch unter Berücksichtigung der im Urteil des Bundesgerichtshofs "Ausschreibungsunterlagen" (GRUR 1984, 659 = NJW 1985, 1631) angeführten Grundsätzen zu ergänzen, nicht (hinreichend) genutzt, obschon der Senat ihn mit Beschluß vom 4. Dezember 1998 (Blatt 130 d.A.) ausdrücklich darauf hingewiesen hat, daß seine bisherigen Ausführungen zu dieser Frage keine ausreichende Grundlage für die Beurteilung der Urheberrechtsfähigkeit der Regelwerke darstellen.

    Die Beklagte hat nach Auffassung des Senats zu Recht auf das Urteil "Ausschreibungsunterlagen" des Bundesgerichtshofs vom 29. März 1984 (NJW 1985, 1631 = GRUR 1984, 659) und die von ihm dort aufgestellten Grundsätze hingewiesen.

    Dagegen kommt es nicht auf den schöpferischen Gehalt des wissenschaftlichen oder technischen Inhalts der Darstellung an (BGH NJW 1985, 1631, 1632 - "Ausschreibungsunterlagen" - BGH GRUR 1981, 352, 353 - "Staatsexamensarbeit" - BGH NJW 1979, 1548 - "Flughafenpläne" - Schricker, Urheberrecht, § 2 Rdnr. 8 und 32).

    Dasselbe gilt für einen Aufbau und eine Darstellungsart, die aus wissenschaftlichen Gründen geboten oder in Fragen des behandelten Gebiets weitgehend üblich sind und deren Anwendung deshalb nicht als eigentümliche geistige Leistung angesehen werden kann (BGH NJW 1985, 1631, 1632 - "Ausschreibungsunterlagen" - und BGH GRUR 1981, 352, 353 - "Staatsexamensarbeit" -).

  • BGH, 21.11.1980 - I ZR 106/78

    Staatsexamensarbeit

    Auszug aus OLG Köln, 06.08.1999 - 6 U 80/98
    Dagegen kommt es nicht auf den schöpferischen Gehalt des wissenschaftlichen oder technischen Inhalts der Darstellung an (BGH NJW 1985, 1631, 1632 - "Ausschreibungsunterlagen" - BGH GRUR 1981, 352, 353 - "Staatsexamensarbeit" - BGH NJW 1979, 1548 - "Flughafenpläne" - Schricker, Urheberrecht, § 2 Rdnr. 8 und 32).

    Dasselbe gilt für einen Aufbau und eine Darstellungsart, die aus wissenschaftlichen Gründen geboten oder in Fragen des behandelten Gebiets weitgehend üblich sind und deren Anwendung deshalb nicht als eigentümliche geistige Leistung angesehen werden kann (BGH NJW 1985, 1631, 1632 - "Ausschreibungsunterlagen" - und BGH GRUR 1981, 352, 353 - "Staatsexamensarbeit" -).

  • BGH, 15.12.1978 - I ZR 26/77

    Urheberrechtsschutzfähigkeit von Darstellungen iSv UrhG § 2 Abs. 1 Nr 7

    Auszug aus OLG Köln, 06.08.1999 - 6 U 80/98
    Dagegen kommt es nicht auf den schöpferischen Gehalt des wissenschaftlichen oder technischen Inhalts der Darstellung an (BGH NJW 1985, 1631, 1632 - "Ausschreibungsunterlagen" - BGH GRUR 1981, 352, 353 - "Staatsexamensarbeit" - BGH NJW 1979, 1548 - "Flughafenpläne" - Schricker, Urheberrecht, § 2 Rdnr. 8 und 32).
  • BGH, 11.04.2002 - I ZR 231/99

    "Technische Lieferbedingungen"; Urheberrechtliche Schutzfähigkeit eines

    Das Berufungsgericht, das zunächst im Verfügungsverfahren das vom Landgericht ausgesprochene Verbot bestätigt hatte (OLG Köln ZUM-RD 1998, 110), hat die Klage abgewiesen (OLG Köln GRUR 2000, 1022).
  • OLG Köln, 16.02.2001 - 6 U 179/00

    Urheberrechtsschutz für "Deutsche Rechnungslegungsstandards"

    Soweit die Antragsgegnerin unter Hinweis auf das am 06.08.1999 verkündete, u.a. in GRUR 2000, 1022 f. veröffentlichte Urteil des Senats in dem Rechtsstreit 6 U 80/98 die Auffassung vertreten hat, die Antragstellerin müsse im einzelnen substantiieren, aus welchen Gründen das Werk, an dem der DRSC bestehende ausschließliche Nutzungsrechte von den Mitgliedern seines Standardisierungsrats unstreitig erworben und alsdann auf die Antragstellerin übertragen hat, überhaupt urheberrechtsschutzfähig sei, vermag der Senat dem schon deshalb nicht beizupflichten.
  • OLG Düsseldorf, 02.06.2022 - 20 U 293/20

    Schutzrechte an einem technischen Reglement für Motorsportfahrzeuge Abgrenzung

    Das folgt aus dem Wesen des Urheberrechtsschutzes und seiner Abgrenzung gegenüber den technischen Schutzrechten (OLG Köln, GRUR 2000, 1022 - Technische Regelwerke).
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