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   VG Gießen, 30.10.2006 - 7 G 439/06   

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VG Gießen, 30.10.2006 - 7 G 439/06 (https://dejure.org/2006,30958)
VG Gießen, Entscheidung vom 30.10.2006 - 7 G 439/06 (https://dejure.org/2006,30958)
VG Gießen, Entscheidung vom 30. Oktober 2006 - 7 G 439/06 (https://dejure.org/2006,30958)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Informationsverbund Asyl und Migration

    VwGO § 123 Abs. 1; GG Art. 6 Abs. 1; AufenthG § 99 Abs. 1 Nr. 2; AufenthG § 28 Abs. 1; AufenthV § 39 Nr. 4; AufenthG § 10 Abs. 1; AufenthG § 60 a Abs. 2; ZPO § 938 Abs. 1; AufenthG § 81
    D (A), abgelehnte Asylbewerber, Ehegattennachzug, Deutschverheiratung, Abschiebung, Folgenbeseitigungsanspruch, vorläufiger Rechtsschutz (Eilverfahren), einstweilige Anordnung, Eilbedürftigkeit, Vorwegnahme der Hauptsache, Schutz von Ehe und Familie, Visum nach Einreise, ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • VGH Hessen, 20.01.2004 - 12 TG 3204/03

    Ausländer; Ausweisung; vorläufiger Rechtsschutz; Rechtsschutzbedürfnis;

    Auszug aus VG Gießen, 30.10.2006 - 7 G 439/06
    Art und Umfang des vorläufigen Rechtsschutzes müssen sich entsprechend dessen Sicherungszweck an der besonderen Ausgestaltung des Hauptsacheverfahrens ausrichten (Hess. VGH, 20.01.2004 12 TG 3204/03).

    Ein Rechtschutzinteresse kann billigerweise mit Hinweis auf den bereits vorgenommenen Vollzug dann nicht verneint werden, wenn diese Grundsätze eingehalten werden (Hess. VGH, B. v. 20.01.2004 a.a.O.).

    Dies kann erst mit einem Erfolg in der Hauptsache erreicht werden (vgl. dazu im Einzelnen Hess. VGH, B. v. 20.01.2004, a.a.O.).

    Die auf Grund einer gerichtlichen Entscheidung notwendigen Maßnahmen richten sich nach den besonderen Voraussetzungen für eine Wiedereinreise zum vorläufigen weiteren Aufenthalt (Hess. VGH, B. v. 20.01.2004, a.a.O., zu einem Eilrechtsverfahren nach § 80 Abs. 5 S. 3 VwGO u. H. a. weitere Rspr. des Hess. VGH).

    Dazu gehört insbesondere, dass die Ausländerbehörde die vorläufige Ungültigkeit des Abschiebungsvermerks in dem Nationalpass des Ausländers veranlasst sowie eine Betretenserlaubnis und eine Duldung erteilt (so ausdrücklich Hess. VGH, B. v. 20.01.2004 a.a.O.).

    Auch hat die Ausländerbehörde um ihrer Verpflichtung zu genügen, dem Antragsteller die Wiedereinreise zu ermöglichen, erforderlichenfalls das Auswärtige Amt, die Bundespolizei und/oder andere Ausländerbehörden um Amtshilfemaßnahmen zu ersuchen (so ausdrücklich Hess. VGH, B. v. 20.01.2004 a.a.O.).

  • OVG Saarland, 17.07.2000 - 1 W 1/99

    Zur Genehmigung einer vorläufigen Aufenthaltsgenehmigung; Fiktion eines erlaubten

    Auszug aus VG Gießen, 30.10.2006 - 7 G 439/06
    Denn insoweit ist zu berücksichtigen, dass es dem Antragsteller auf Grund der gesetzlichen Regelung der §§ 4 Abs. 1 S. 1, 99 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG i.V.m. § 39 Nr. 4 AufenthaltV ausnahmsweise gestattet war, vom Inland aus den Antrag auf Erteilung der Aufenthaltserlaubnis zu stellen und sich auf Grund eines vorläufigen Bleiberechts zur Sicherung des Anspruchs auf Erteilung der Aufenthaltserlaubnis bis zu dessen Bescheidung im Bundesgebiet aufzuhalten (vgl. dazu Hess. VGH, 27.10.1992 - 12 TH 140/92 - EZAR 622 Nr. 18 (Bleiberecht zur Sicherung eines Anspruchs auf Erteilung einer Duldung, dort verneint), vgl. dazu auch OVG Saarland, B. v. 17.07.2000 - 1 W 1/99 - Rdz. 15 ff. im Jurisausdruck; VG Stuttgart, B. v. 12.01.2005 - 5 K 4301/04 - Rdz. 3 und Rdz. 5 ff. des Jurisausdrucks in einem vergleichbaren Fall; Benassi, Rechtsfolgen der Beantragung eines Aufenthaltstitels für das Verfahren vor der Härtefallkommission in InfAuslR 2006, 178, 186 a.E., 187).

    Zwar beschränkt sich grundsätzlich das Einreise- und Bleiberecht eines Asylbewerbers auf die Zwecke des Asylverfahrens, woraus folgt, dass der Ausländer im Anschluss an ein erfolgloses Asylverfahren grundsätzlich auf das Sichtvermerksverfahren zu verweisen ist (vgl. dazu OVG Saarland, Beschluss vom 17.07.2000 - 1 W 1/99 - recherchiert in juris zur Rechtslage unter dem Ausländergesetz 1990 m.w.N. auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts).

  • VG Stuttgart, 12.01.2005 - 5 K 4301/04

    Abschiebung eines bestandskräftig abgelehnten Asylbewerbers

    Auszug aus VG Gießen, 30.10.2006 - 7 G 439/06
    Denn insoweit ist zu berücksichtigen, dass es dem Antragsteller auf Grund der gesetzlichen Regelung der §§ 4 Abs. 1 S. 1, 99 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG i.V.m. § 39 Nr. 4 AufenthaltV ausnahmsweise gestattet war, vom Inland aus den Antrag auf Erteilung der Aufenthaltserlaubnis zu stellen und sich auf Grund eines vorläufigen Bleiberechts zur Sicherung des Anspruchs auf Erteilung der Aufenthaltserlaubnis bis zu dessen Bescheidung im Bundesgebiet aufzuhalten (vgl. dazu Hess. VGH, 27.10.1992 - 12 TH 140/92 - EZAR 622 Nr. 18 (Bleiberecht zur Sicherung eines Anspruchs auf Erteilung einer Duldung, dort verneint), vgl. dazu auch OVG Saarland, B. v. 17.07.2000 - 1 W 1/99 - Rdz. 15 ff. im Jurisausdruck; VG Stuttgart, B. v. 12.01.2005 - 5 K 4301/04 - Rdz. 3 und Rdz. 5 ff. des Jurisausdrucks in einem vergleichbaren Fall; Benassi, Rechtsfolgen der Beantragung eines Aufenthaltstitels für das Verfahren vor der Härtefallkommission in InfAuslR 2006, 178, 186 a.E., 187).

    Effektiver Rechtsschutz kann in diesen Fällen dadurch gewährt werden, dass der Anspruch des Ausländers auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis vorläufig dadurch gesichert wird, dass er vorläufig bis zur Entscheidung über den Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nicht abgeschoben wird (vgl. dazu auch VG Stuttgart, B. v. 12.01.2005 - 5 K 4301/04 Rdz. 5 des Jurisausdrucks).

  • OVG Saarland, 18.10.2005 - 2 W 15/05

    Rückgängigmachung der Abschiebung im Eilverfahren bei Verstoß gegen GG Art 6 Abs

    Auszug aus VG Gießen, 30.10.2006 - 7 G 439/06
    Im Falle bereits vollzogener Vollstreckungsmaßnahmen - hier in Form der zwangsweisen Aufenthaltsbeendigung des Antragstellers durch seine Abschiebung - kann sich aus dem Grundsatz der Gesetz- und Rechtmäßigkeit der Verwaltung (Art. 20 Abs. 3 GG) unter besonderen Umständen ein vorläufig über § 123 Abs. 1 VwGO sicherungsfähiger Folgenbeseitigungsanspruch ergeben, wenn durch den hoheitlichen Eingriff ein subjektives Recht des Antragstellers verletzt wurde und hierdurch ein noch andauernder rechtswidriger Zustand entstanden ist (vgl. dazu OVG Saarland, Beschluss vom 18.10.2005 - 2 W 15/05 - InfAuslR 2006, 155 ff).
  • VGH Baden-Württemberg, 14.02.2007 - 13 S 2969/06

    Verfahren nach § 80 Abs 7 VwGO mit Bezug auf die Sperrwirkung des § 11 Abs 1 S 1

    Es ist allerdings Sache des Antragstellers, die für seine Wiedereinreise in die Bundesrepublik Deutschland sonst erforderlichen Maßnahmen zu treffen (vgl. insoweit auch den Beschluss des Verwaltungsgerichts Gießen vom 30.10.2006 - 7 G 439/06 -, InfAuslR 2007, 86).
  • VGH Bayern, 28.01.2016 - 10 CE 15.2653

    Wirkung einer Fiktionsbescheinigung bei materieller Unrichtigkeit

    Die Beschwerde bliebe jedenfalls auch dann ohne Erfolg" wenn man die Zulässigkeit eines Antrags auf einstweilige Anordnung im Falle einer bereits zwangsweise vollzogenen Aufenthaltsbeendigung ausnahmsweise bei Vorliegen besonderer Umstände aus dem Grundsatz der Gesetz- und Rechtmäßigkeit der Verwaltung nach Art. 20 Abs. 3 GG anerkennen (so OVG Saarl" B.v. 18.10.2005 - 2 W 15/05 - juris; B.v. 24.1.2003 - 9 W 50/02 juris; VG Gießen" B.v. 30.10.2006 - 7 G 439/06 - juris) und eine entsprechende Antragsänderung für zulässig erachten wollte (§ 91 Abs. 1 VwGO entspr.).
  • VGH Bayern, 11.09.2008 - 10 C 08.428

    Asylverfahren; Aufenthaltserlaubnis; Visum; Ehe

    Diese Vorschrift ist auf den Kläger hier anwendbar und führt dazu, dass auf ihn weder § 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 noch § 5 Abs. 2 Satz 2 AufenthG Anwendung finden (vgl. zu vergleichbaren Fallgestaltungen VG Augsburg vom 23.2.2005 InfAuslR 2005, 318 und VG Gießen vom 30.10.2006 InfAuslR 2007, 86).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.03.2007 - 18 B 257/07

    Fortsetzungsfeststellungsantrag vorläufiger Rechtsschutz Streitwert

    Soweit der Antragsteller ferner auf die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Gießen vom 30. Oktober 2006 - 7 G 439/06 -, InfAuslR 2007, 86, verweist, hilft ihm das nicht weiter, weil sein Antrag nicht auf einen Vollzugsfolgenbeseitigungsanspruch gerichtet ist; ein solcher stand aber inmitten der genannten Entscheidung.
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