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   LAG München, 05.03.2008 - 7 Ta 2/08   

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https://dejure.org/2008,11322
LAG München, 05.03.2008 - 7 Ta 2/08 (https://dejure.org/2008,11322)
LAG München, Entscheidung vom 05.03.2008 - 7 Ta 2/08 (https://dejure.org/2008,11322)
LAG München, Entscheidung vom 05. März 2008 - 7 Ta 2/08 (https://dejure.org/2008,11322)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Zum Zugang einer Kündigung bei einem urlaubsabwesenden geringfügig beschäftigten Arbeitnehmer

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag auf nachträgliche Zulassung der Kündigungsschutzklage; Zugang eines Kündigungsschreibens bei der urlaubsabwesenden, geringfügig mit 8 Wochenstunden beschäftigten Arbeitnehmerin

  • Judicialis

    KSchG § 4 S. 1; ; KSchG § 5; ; KSchG § 5 Abs. 4 S. 2; ; BGB § 130; ; BGB § 187 Abs. 1; ; BGB § 188 Abs. 2 S. 1; ; BGB § 193; ; ArbGG § 78

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • LAG Berlin, 22.01.1999 - 6 Sa 106/98

    Kündigung: Zugang der Erklärung bei Einwurf in den Hausbriefkasten

    Auszug aus LAG München, 05.03.2008 - 7 Ta 2/08
    Der Entscheidung des LG Stuttgart, das sich im Übrigen wenig tiefgründig und auch noch in abfälliger Weise mit der Rechtsprechungspraxis der Gerichte für Arbeitssachen zu § 130 BGB befasst, lag ein Einwurf eines Kündigungsschreiben an einem Donnerstag, dem 30.09.1999 gegen 14:00 Uhr zugrunde, einem Zeitpunkt, zu dem man an Werktagen noch mit Postzustellungen rechnen müsste, vgl. LAG Berlin 22.01.1999 6 Sa 106/98 = AuA 1999, 326, der Entscheidung des BayVerfGH bei Zustellung eines Widerspruchs gegen 18:00 Uhr abends ein Fall, in dem die Empfänger nach Auffassung des Gerichts mit dem Eingang des Widerspruchs unter voller Ausschöpfung der zur Verfügung stehenden Frist rechnen mussten und somit eine Nachschau am Abend veranlasst gewesen wäre; außerdem hatte der BayVerfGH nur zu entscheiden, ob die Entscheidung des Landgerichts willkürlich gewesen ist und das Grundrecht des Beschwerdeführers auf rechtliches Gehör gemäß Art. 91 Abs. 1 BayVerf. verletzt hatte.

    Das Landesarbeitsgericht Berlin stellt in seiner bereits oben genannten Entscheidung vom 22.01.1999 - Az. 6 Sa 106/98 = AuA 1999, 326 fest, in größeren Städten ende die Briefzustellung der Post-AG gegen 14:00 Uhr, so dass ein durch einen Boten um 14:00 Uhr in einen Briefkasten eingelegtes Kündigungsschreiben dem Empfänger noch am selben Tag zugegangen sei, da mit seiner Entnahme durch den Empfänger zu rechnen sei.

    München ist eine größere Stadt im Sinne der Rechtsprechung des LAG Berlin vom 22.01.1999 (a.a.O.), so dass mit Postzustellungen bis 14:00 Uhr gerechnet werden muss.

  • ArbG München, 11.12.2007 - 35 Ca 13145/07
    Auszug aus LAG München, 05.03.2008 - 7 Ta 2/08
    Auf die sofortige Beschwerde der Klägerin vom 07.01.2008 wird der Beschluss des Arbeitsgerichts München vom 11.12.2007 - Az. 35 Ca 13145/07 - aufgehoben.

    Auf die gemäß § 5 Abs. 4 S.2 KSchG statthafte, form- und fristgerecht erhobene Beschwerde der Klägerin vom 07.01.2008 war der Beschluss des Arbeitsgerichts München - Az. 35 Ca 13145/07 - ersatzlos aufzuheben, da die Klägerin ihre Klage vom 24.09.2007 gegen die Kündigung der Beklagten vom 31.08.2007 wegen deren Zugang bei der Klägerin erst am 01.09.2007 rechtzeitig innerhalb der Dreiwochenfrist gemäß § 4 S.1 KSchG beim Arbeitsgericht erhoben hat, §§ 187 Abs. 1, 188 Abs. 2 S. 1, 193 BGB; der letzte Tag der Dreiwochenfrist, der 22.09.2007, war ein Sonnabend, der nächste Werktag Montag, der 24.09.2007.

  • BAG, 20.08.2002 - 2 AZB 16/02

    Nachträgliche Zulassung der Kündigungsschutzklage - Rechtsbeschwerde

    Auszug aus LAG München, 05.03.2008 - 7 Ta 2/08
    Die Rechtsbeschwerde ist nach Auffassung des BAG wegen des in § 5 KSchG normierten eigenständigen Verfahrensweges generell unzulässig, vgl. BAG 20.08.2002 - 2 AZB 16/02 - AP Nr. 14 zu § 5 KSchG sowie BAG 15.09.2005 - 3 AZB 48/05 - NZA-RR 2006, 211.
  • VerfGH Bayern, 15.10.1992 - 117-VI-91

    (VerfGH München: Überprüfung einer mietgerichtlichen Entscheidung unter dem

    Auszug aus LAG München, 05.03.2008 - 7 Ta 2/08
    Dabei bezieht sich die Literatur im Wesentlichen auf eine Entscheidung des BayVerfGH vom 15.10.1992 - Vf. 117-VI - 91 = NJW 1993, 518-520 und des LG Stuttgart vom 20.12.2001 - Az. 20 O 467/01 = BB 2002, 380.
  • BAG, 15.09.2005 - 3 AZB 48/05

    Keine Statthaftigkeit einer Rechtsbeschwerde gegen Entscheidung des LArbG zur

    Auszug aus LAG München, 05.03.2008 - 7 Ta 2/08
    Die Rechtsbeschwerde ist nach Auffassung des BAG wegen des in § 5 KSchG normierten eigenständigen Verfahrensweges generell unzulässig, vgl. BAG 20.08.2002 - 2 AZB 16/02 - AP Nr. 14 zu § 5 KSchG sowie BAG 15.09.2005 - 3 AZB 48/05 - NZA-RR 2006, 211.
  • LG Stuttgart, 20.12.2001 - 20 O 467/01

    Rechtzeitiger Zugang eines anwaltlichen Kündigungsschreibens

    Auszug aus LAG München, 05.03.2008 - 7 Ta 2/08
    Dabei bezieht sich die Literatur im Wesentlichen auf eine Entscheidung des BayVerfGH vom 15.10.1992 - Vf. 117-VI - 91 = NJW 1993, 518-520 und des LG Stuttgart vom 20.12.2001 - Az. 20 O 467/01 = BB 2002, 380.
  • LAG Köln, 17.09.2010 - 4 Sa 721/10

    Zugang der Kündigung bei Einwurf in Hausbriefkasten während des Nachmittags

    Das Landesarbeitsgericht München hat sich in dem Beschluss vom 05.03.2008 (7 Ta 2/08) ausdrücklich der Entscheidung es Bundesarbeitsgerichts vom 08.12.1983 angeschlossen und wie das LAG Berlin für eine Großstadt wie München und Berlin ausgeführt, dass mit Postzustellungen bis 14.00 Uhr gerechnet werden müsse.
  • AG Waldshut-Tiengen, 27.03.2009 - 3 C 24/09
    Das erkennende Gericht schließt sich insoweit der überzeugenden Ansicht des Bundesarbeitsgerichts (v. 08.12.1983, 2 AZR 337/82 , AP Nr. 12 zu § 130 BGB und v. 16.03.1988, 7 AZR 587/87 , AP Nr. 16 zu § 130 BGB) und des Landesarbeitsgerichts München (7 Ta 2/08, Beschluss v. 05.03.2008, zit. nach IURIS: Einwurf um 15.40 Uhr) zum Zugang von Kündigungen an.

    Auch im Übrigen erweisen sich die Argumente dieser Meinung nicht als stichhaltig; insoweit wird zur Vermeidung von Wiederholungen auf die zutreffenden Ausführungen des Landesarbeitsgerichts München (7 Ta 2/08, Beschluss v. 05.03.2008, Rz. 8 ff., zit. nach IURIS) Bezug genommen.

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