Rechtsprechung
LAG Nürnberg, 17.10.2023 - 7 Ta 81/23 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- BAYERN | RECHT
ArbGG § 2; FGO § 33; EStG §§ 112, 117, 120
Rechtsweg bei Klage gegen den Arbeitgeber auf Zahlung der Energiepreispauschale - IWW
§ 117 Abs. 1 EStG, § ... 117 Abs. 1 S. 1 EStG, § 33 Abs. 1 Nr. 4 FGO, §§ 48 Abs. 1 ArbGG, 17 a Abs. 4 Satz 3 GVG, §§ 78 Satz 1 ArbGG, 569 ZPO, § 2 Abs. 1 ArbGG, § 117 Abs. 1 Satz 1 EStG, § 116 Abs. 1 EStG, § 40 Abs. 1 Satz 1 VwGO, § 33 Abs. 1 Nr. 1 FGO, § 33 Abs. 2 FGO, §§ 115 Abs. 2, 120 Abs. 1 EStG, § 37 Abs. 1 AO, § 78 Satz 3 ArbGG, § 97 Abs. 1 ZPO, § 17a Abs. 4 S. 5 GVG
- Arbeitsgerichtsbarkeit in Bayern
§ 2 ArbGG, § 33 FGO, §§ 112, 117, 120 EStG
Rechtswegeröffnung - Energiepreispauschale
- rewis.io
Lohnsteuerbescheinigung, Arbeitsverhältnis, Sofortige Beschwerde, Streitwert des Beschwerdeverfahrens, Arbeitsgericht, Finanzrechtsweg, Bürgerliche Rechtsstreitigkeit, Entscheidungen des Landesarbeitsgerichts, Verweisungsbeschluß, Kosten des Beschwerdeverfahrens, ...
- Betriebs-Berater
Rechtswegeröffnung - Energiepreispauschale
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
Kurzfassungen/Presse
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Rechtsweg bei Klage gegen den Arbeitgeber auf Zahlung der Energiepreispauschale
Verfahrensgang
- ArbG Bayreuth, 04.07.2023 - 1 Ca 385/23
- LAG Nürnberg, 17.10.2023 - 7 Ta 81/23
Papierfundstellen
- NZA 2024, 152
- NZA-RR 2024, 45
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BAG, 01.03.2022 - 9 AZB 25/21
Rechtsweg - Corona-Prämie
Auszug aus LAG Nürnberg, 17.10.2023 - 7 Ta 81/23
Nicht entscheidend ist, ob sich die klagende Partei auf eine zivilrechtliche oder öffentlich-rechtliche Anspruchsgrundlage beruft, BAG, Beschluss vom 01.03.2022 - 9 AZB 25/21 -, Rn. 13 zur Corona-Prämie.Eine grundsätzliche Bedeutung ist nicht gegeben, nachdem die Grundsätze der Rechtswegbestimmung beim Einsatz des Arbeitgebers als Zahlstelle für eine öffentlich-rechtlich ausgestaltete Leistung mit dem Beschluss des BAG vom 01.03.2022 - 9 AZB 25/21 - anlässlich der Corona-Prämie bestimmt und hier auf die Energiepreispauschale angewendet wurden.
- BFH, 04.09.2008 - VI B 108/07
Rechtsweg bei Streit um die Berichtigung einer Lohnsteuerbescheinigung - hier: …
Auszug aus LAG Nürnberg, 17.10.2023 - 7 Ta 81/23
Letzteres hat er bejaht für die Fragen, ob überhaupt ein Arbeitsverhältnis vorgelegen hat, für welchen Zeitraum ein Arbeitsverhältnis bestanden hat oder welche arbeitsrechtlichen Ansprüche - insbesondere Barlohnansprüche - bestehen oder bestanden haben, BFH, Beschluss vom 04.09.2008 - VI B 108/07 -, Rn. 8. Andernfalls ist die Zuständigkeit der Finanzgerichtsbarkeit gegeben nach §§ 115 Abs. 2, 120 Abs. 1 EStG iVm § 37 Abs. 1 AO. - ArbG Bayreuth, 04.07.2023 - 1 Ca 385/23
Rechtsweg bei Klage gegen den Arbeitgeber auf Zahlung der Energiepreispauschale
Auszug aus LAG Nürnberg, 17.10.2023 - 7 Ta 81/23
Die sofortige Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Bayreuth - Kammer Hof - vom 04.07.2023 - Az.: 1 Ca 385/23 - wird zurückgewiesen.
- BFH, 29.02.2024 - VI S 24/23
Geltendmachung der Energiepreispauschale durch Abgabe der …
Denn bei dem Streit über die Auszahlung einer Energiepreispauschale, jedenfalls soweit sie noch nicht nach § 117 des Einkommensteuergesetzes (EStG) ausgezahlt ist, handelt es sich um eine öffentlich-rechtliche Streitigkeit, zu deren Entscheidung die Finanzgerichte nach § 33 Abs. 1 Nr. 1 FGO berufen sind (im Einzelnen s. Finanzgericht Münster, Beschluss vom 05.09.2023 - 11 K 1588/23 Kg (PKH), Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2023, 1616, Rz 10 f.; Landesarbeitsgericht --LAG-- Nürnberg, Beschluss vom 17.10.2023 - 7 Ta 81/23, Zeitschrift für Tarifrecht, Arbeitsrecht und Sozialrecht 2024, 50; LAG Düsseldorf, Beschluss vom 05.10.2023 - 3 Ta 240/23, Arbeitsrechtliche Entscheidungen 2023, 243, jeweils m.w.N.).