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   LAG Nürnberg, 17.10.2023 - 7 Ta 81/23   

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https://dejure.org/2023,32415
LAG Nürnberg, 17.10.2023 - 7 Ta 81/23 (https://dejure.org/2023,32415)
LAG Nürnberg, Entscheidung vom 17.10.2023 - 7 Ta 81/23 (https://dejure.org/2023,32415)
LAG Nürnberg, Entscheidung vom 17. Oktober 2023 - 7 Ta 81/23 (https://dejure.org/2023,32415)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • BAYERN | RECHT

    ArbGG § 2; FGO § 33; EStG §§ 112, 117, 120
    Rechtsweg bei Klage gegen den Arbeitgeber auf Zahlung der Energiepreispauschale

  • IWW

    § 117 Abs. 1 EStG, § ... 117 Abs. 1 S. 1 EStG, § 33 Abs. 1 Nr. 4 FGO, §§ 48 Abs. 1 ArbGG, 17 a Abs. 4 Satz 3 GVG, §§ 78 Satz 1 ArbGG, 569 ZPO, § 2 Abs. 1 ArbGG, § 117 Abs. 1 Satz 1 EStG, § 116 Abs. 1 EStG, § 40 Abs. 1 Satz 1 VwGO, § 33 Abs. 1 Nr. 1 FGO, § 33 Abs. 2 FGO, §§ 115 Abs. 2, 120 Abs. 1 EStG, § 37 Abs. 1 AO, § 78 Satz 3 ArbGG, § 97 Abs. 1 ZPO, § 17a Abs. 4 S. 5 GVG

  • Arbeitsgerichtsbarkeit in Bayern

    § 2 ArbGG, § 33 FGO, §§ 112, 117, 120 EStG
    Rechtswegeröffnung - Energiepreispauschale

  • rewis.io

    Lohnsteuerbescheinigung, Arbeitsverhältnis, Sofortige Beschwerde, Streitwert des Beschwerdeverfahrens, Arbeitsgericht, Finanzrechtsweg, Bürgerliche Rechtsstreitigkeit, Entscheidungen des Landesarbeitsgerichts, Verweisungsbeschluß, Kosten des Beschwerdeverfahrens, ...

  • Betriebs-Berater

    Rechtswegeröffnung - Energiepreispauschale

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Rechtsweg bei Klage gegen den Arbeitgeber auf Zahlung der Energiepreispauschale

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2024, 152
  • NZA-RR 2024, 45
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 01.03.2022 - 9 AZB 25/21

    Rechtsweg - Corona-Prämie

    Auszug aus LAG Nürnberg, 17.10.2023 - 7 Ta 81/23
    Nicht entscheidend ist, ob sich die klagende Partei auf eine zivilrechtliche oder öffentlich-rechtliche Anspruchsgrundlage beruft, BAG, Beschluss vom 01.03.2022 - 9 AZB 25/21 -, Rn. 13 zur Corona-Prämie.

    Eine grundsätzliche Bedeutung ist nicht gegeben, nachdem die Grundsätze der Rechtswegbestimmung beim Einsatz des Arbeitgebers als Zahlstelle für eine öffentlich-rechtlich ausgestaltete Leistung mit dem Beschluss des BAG vom 01.03.2022 - 9 AZB 25/21 - anlässlich der Corona-Prämie bestimmt und hier auf die Energiepreispauschale angewendet wurden.

  • BFH, 04.09.2008 - VI B 108/07

    Rechtsweg bei Streit um die Berichtigung einer Lohnsteuerbescheinigung - hier:

    Auszug aus LAG Nürnberg, 17.10.2023 - 7 Ta 81/23
    Letzteres hat er bejaht für die Fragen, ob überhaupt ein Arbeitsverhältnis vorgelegen hat, für welchen Zeitraum ein Arbeitsverhältnis bestanden hat oder welche arbeitsrechtlichen Ansprüche - insbesondere Barlohnansprüche - bestehen oder bestanden haben, BFH, Beschluss vom 04.09.2008 - VI B 108/07 -, Rn. 8. Andernfalls ist die Zuständigkeit der Finanzgerichtsbarkeit gegeben nach §§ 115 Abs. 2, 120 Abs. 1 EStG iVm § 37 Abs. 1 AO.
  • ArbG Bayreuth, 04.07.2023 - 1 Ca 385/23

    Rechtsweg bei Klage gegen den Arbeitgeber auf Zahlung der Energiepreispauschale

    Auszug aus LAG Nürnberg, 17.10.2023 - 7 Ta 81/23
    Die sofortige Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Bayreuth - Kammer Hof - vom 04.07.2023 - Az.: 1 Ca 385/23 - wird zurückgewiesen.
  • BFH, 29.02.2024 - VI S 24/23

    Geltendmachung der Energiepreispauschale durch Abgabe der

    Denn bei dem Streit über die Auszahlung einer Energiepreispauschale, jedenfalls soweit sie noch nicht nach § 117 des Einkommensteuergesetzes (EStG) ausgezahlt ist, handelt es sich um eine öffentlich-rechtliche Streitigkeit, zu deren Entscheidung die Finanzgerichte nach § 33 Abs. 1 Nr. 1 FGO berufen sind (im Einzelnen s. Finanzgericht Münster, Beschluss vom 05.09.2023 - 11 K 1588/23 Kg (PKH), Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2023, 1616, Rz 10 f.; Landesarbeitsgericht --LAG-- Nürnberg, Beschluss vom 17.10.2023 - 7 Ta 81/23, Zeitschrift für Tarifrecht, Arbeitsrecht und Sozialrecht 2024, 50; LAG Düsseldorf, Beschluss vom 05.10.2023 - 3 Ta 240/23, Arbeitsrechtliche Entscheidungen 2023, 243, jeweils m.w.N.).
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