Weitere Entscheidung unten: LAG Rheinland-Pfalz, 25.09.2006

Rechtsprechung
   LAG Köln, 14.06.2006 - 7 TaBV 3/06   

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https://dejure.org/2006,8456
LAG Köln, 14.06.2006 - 7 TaBV 3/06 (https://dejure.org/2006,8456)
LAG Köln, Entscheidung vom 14.06.2006 - 7 TaBV 3/06 (https://dejure.org/2006,8456)
LAG Köln, Entscheidung vom 14. Juni 2006 - 7 TaBV 3/06 (https://dejure.org/2006,8456)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Berufsausbildungsverhältnis; Auszubildendenvertreter; Anschlussarbeitsverhältnis; Auflösungsantrag; wichtiger Grund; Konzern

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    §§ 1, 3, 4, 9 TV Mitbestimmung TTC Deutsche Telekom AG; §§ 78, 78 a BetrVG; § 1 Abs. 2 KSchG; § 626 BGB
    Berufsausbildungsverhältnis; Auszubildendenvertreter; Anschlussarbeitsverhältnis; Auflösungsantrag; wichtiger Grund; Konzern

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit des Antrags eines Arbeitgebers auf Auflösung eines Ausbildungsvertrags; Unzumutbarkeit der Fortsetzung eines Ausbildungsvertrags für den Arbeitgeber; Nichtvorhandensein eines der Qualifikation eines Auszubildendenvertreters entsprechenden freien ...

  • Judicialis

    TV Mitbestimmung TTC Deutsche Telekom AG § 1; ; TV Mitbestimmung TTC Deutsche Telekom AG § 3; ; TV Mitbestimmung TTC Deutsche Telekom AG § 4; ; TV Mitbestimmung TTC Deutsche Teleko... m AG § 9; ; BetrVG § 78; ; BetrVG § 78 a; ; KSchG § 1 Abs. 2; ; BGB § 626

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berufsausbildungsverhältnis; Auszubildendenvertreter; Anschlussarbeitsverhältnis; Auflösungsantrag; wichtiger Grund; Konzern

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • doczz.fr (Leitsatz)

    Weiterbeschäftigungsanspruch eines Auszubildendenvertreters, §§ 1, 3, 4, 9 TV Mitbestimmung TTC Deutsche Telekom AG, Auflösungsantrag, wichtiger Grund, Konzern

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 21.03.2001 - 10 AZR 41/00

    Eingruppierung - Verkaufshilfe im Einzelhandel

    Auszug aus LAG Köln, 14.06.2006 - 7 TaBV 3/06
    Der ausgehend vom Tarifwortlaut zu erforschende Sinn und Zweck der Tarifnorm (vgl. BAG, Urteil vom 05.02.2004 - 8 AZR 600/02 - und vom 21.03.2001 - 10 AZR 41/00 -) sowie der tarifliche Gesamtzusammenhang (vgl. BAG, Urteil vom 21.07.2005 - 6 AZR 441/04 -) sprechen dafür, dass über die vom Gesetzgeber durch § 78 a BetrVG geregelte Übernahmeverpflichtung hinaus eine Pflicht des Konzerns zur Weiterbeschäftigung begründet werden sollte.

    Angesichts dieses aus Wortlaut, Sinn und Zweck und dem Gesamtzusammenhang der tariflichen Norm ermittelten Ergebnis, an dessen Richtigkeit für die Kammer keine Zweifel verbleiben, braucht auf weitere Kriterien wie Tarifgeschichte, praktische Tarifübung und Entstehungsgeschichte des TV Mitbestimmung TTC nicht mehr abgestellt zu werden (vgl. dazu: BAG, Urteil vom 21.03.2001 - 10 AZR 41/00 -).

  • BAG, 24.08.2004 - 1 ABR 28/03

    Mitbestimmung über Dauer betrieblicher Berufsausbildung

    Auszug aus LAG Köln, 14.06.2006 - 7 TaBV 3/06
    Die Tarifvertragsparteien haben mit dem TV Mitbestimmung TTC eine eigene, vom Gesetzgeber nicht vorgegebene Interessenvertretung der Auszubildenden eingerichtet, und zwar unterhalb der Ebene des Betriebes auf dem Niveau der örtlichen Berufsbildungsstellen und mit einer Kompetenzaufteilung zwischen Auszubildendenvertretung und Betriebsrat, die von den Regelungen des Betriebsverfassungsgesetzes abweicht (vgl. BAG, Beschluss vom 24.08.2004 - 1 ABR 28/03 -).

    Gerade sie zeigt, dass die Tarifvertragsparteien selbst den Schutz der Auszubildendenvertreter regeln wollten und nicht ohne sonstige Maßgabe nur auf den allgemeinen Inhalt von § 78 a BetrVG Bezug nehmen wollten (vgl. zu diesem Prüfungsmaßstab: BAG, Beschluss vom 24.08.2004 - 1 ABR 28/03 -).

  • LAG Köln, 24.01.2006 - 9 (2) TaBV 28/05

    Übernahme, Auszubildendenvertreter

    Auszug aus LAG Köln, 14.06.2006 - 7 TaBV 3/06
    Die Auslegung der maßgebenden Vorschriften des TV Mitbestimmung TTC Deutsche Telekom AG ergibt, dass die Weiterbeschäftigung eines Auszubildendenvertreters nur dann entsprechend § 78 Abs. 4 Nr. 2 BetrVG aus betriebsbedingten Gründen unzumutbar ist, wenn im gesamten Konzern ein geeigneter Arbeitsplatz nicht zur Verfügung steht (Anschluss an LAG Köln, Beschluss vom 24.01.2006 - 9 (2) TaBV 28/05 -).

    Das Beschwerdegericht schließt sich insoweit der Auffassung der 9. Kammer des Landesarbeitsgericht Köln in ihrer Entscheidung vom 24.01.2006 in Sachen 9 (2) TaBV 28/05 an.

  • BAG, 20.04.1994 - 10 AZR 276/93

    Heimzulage für Angestellte im Sozial- und Erziehungsdienst

    Auszug aus LAG Köln, 14.06.2006 - 7 TaBV 3/06
    Dass nur diese Auslegung zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Lösung führt (vgl. dazu: BAG, Urteil vom 16.05.1985 - 3 AZR 395/94 - und vom 20.04.1994 - 10 AZR 276/93 -), ist dargelegt worden.
  • BAG, 16.05.1995 - 3 AZR 395/94

    Prämienberechnung bei Tariflohnerhöhungen

    Auszug aus LAG Köln, 14.06.2006 - 7 TaBV 3/06
    Dass nur diese Auslegung zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Lösung führt (vgl. dazu: BAG, Urteil vom 16.05.1985 - 3 AZR 395/94 - und vom 20.04.1994 - 10 AZR 276/93 -), ist dargelegt worden.
  • BAG, 05.02.2004 - 8 AZR 600/02

    Eingruppierung eines Kundenberaters einer Bank

    Auszug aus LAG Köln, 14.06.2006 - 7 TaBV 3/06
    Der ausgehend vom Tarifwortlaut zu erforschende Sinn und Zweck der Tarifnorm (vgl. BAG, Urteil vom 05.02.2004 - 8 AZR 600/02 - und vom 21.03.2001 - 10 AZR 41/00 -) sowie der tarifliche Gesamtzusammenhang (vgl. BAG, Urteil vom 21.07.2005 - 6 AZR 441/04 -) sprechen dafür, dass über die vom Gesetzgeber durch § 78 a BetrVG geregelte Übernahmeverpflichtung hinaus eine Pflicht des Konzerns zur Weiterbeschäftigung begründet werden sollte.
  • BAG, 21.07.2005 - 6 AZR 441/04

    Tarifauslegung - widerrufliche Gewährung eines Leistungszuschlags

    Auszug aus LAG Köln, 14.06.2006 - 7 TaBV 3/06
    Der ausgehend vom Tarifwortlaut zu erforschende Sinn und Zweck der Tarifnorm (vgl. BAG, Urteil vom 05.02.2004 - 8 AZR 600/02 - und vom 21.03.2001 - 10 AZR 41/00 -) sowie der tarifliche Gesamtzusammenhang (vgl. BAG, Urteil vom 21.07.2005 - 6 AZR 441/04 -) sprechen dafür, dass über die vom Gesetzgeber durch § 78 a BetrVG geregelte Übernahmeverpflichtung hinaus eine Pflicht des Konzerns zur Weiterbeschäftigung begründet werden sollte.
  • BAG, 17.08.2005 - 7 AZR 553/04

    Überbetriebliche Ausbildung - Weiterbeschäftigung nach § 78a BetrVG

    Auszug aus LAG Köln, 14.06.2006 - 7 TaBV 3/06
    Einer solchen Auslegung steht nicht die vom Bundesarbeitsgericht in der Entscheidung vom 17.08.2005 - 7 AZR 553/04 - für eine Anwendung von § 78 a BetrVG vorausgesetzte Vertragsbeziehung zwischen Arbeitgeberin und Auszubildender entgegen.
  • BAG, 07.03.2002 - 2 AZR 610/00

    Tarifliche Kündigungsfristen

    Auszug aus LAG Köln, 14.06.2006 - 7 TaBV 3/06
    Sie haben dann die unveränderte gesetzliche Regelung im Interesse der Klarheit und Übersichtlichkeit deklaratorisch in den Tarifvertrag aufgenommen, um die Tarifgebundenen möglichst umfassend über die zu beachtenden Rechtvorschriften zu unterrichten (vgl. BAG, Urteil vom 07.03.2002 - 2 AZR 610/00 -).
  • BVerwG, 09.10.1996 - 6 P 21.94

    Personalvertretungsrecht - Beschlussverfahren, Fristwahrung durch

    Auszug aus LAG Köln, 14.06.2006 - 7 TaBV 3/06
    Ebenfalls kann der Arbeitgeber anerkanntermaßen aufgrund von § 78 a Abs. 2 BetrVG nicht gezwungen werden, Arbeitsplätze, die er eigentlich einsparen will, wieder zu besetzen; denn die Vorgabe, welche Arbeiten im Betrieb mit welcher Anzahl von Arbeitnehmern verrichtet werden sollen, stellt eine der arbeitgeberischen Unternehmerfreiheit unterliegende Entscheidung dar (BAG AP Nr. 26 und Nr. 31 zu § 78 a BetrVG; BVerwG NZA-RR 1998, 190; Fitting, BetrVG a. a. O.).
  • LAG Düsseldorf, 10.07.1969 - 2 Sa 112/69
  • LAG Köln, 02.11.2006 - 5 TaBV 13/06

    Auszubildender; Vertretung; Ausbildungsbetriebe

    In Übereinstimmung mit den Entscheidungen der 9. und 7. Kammer des erkennenden Gerichts vom 24.01.2006 (LAG Köln - 9 (2) TaBV 28/05 - ) und vom 14.06.2006 ( - 7 TaBV 3/06 - ) geht das Beschwerdegericht dabei von einer unternehmens- bzw. konzernbezogenen Weiterbeschäftigungsverpflichtung der Beteiligten zu 1) aus, so dass es auf eine Weiterbeschäftigungsmöglichkeit in dem reinen Ausbildungsbetrieb T nicht entscheidend ankommt.
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Rechtsprechung
   LAG Rheinland-Pfalz, 25.09.2006 - 7 TaBV 3/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,19316
LAG Rheinland-Pfalz, 25.09.2006 - 7 TaBV 3/06 (https://dejure.org/2006,19316)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 25.09.2006 - 7 TaBV 3/06 (https://dejure.org/2006,19316)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 25. September 2006 - 7 TaBV 3/06 (https://dejure.org/2006,19316)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Begründung des Status eines leitenden Angestellten bei tatsächlicher Ausübung der Aufgaben und Befugnisse eines leitenden Angestellten im Innenverhältnis; Definition des leitenden Angestellten; Voraussetzungen für die Annahme eines "sonstigen leitenden Angestellten"

  • Judicialis

    ArbGG § 72 Abs. 2; ; ArbGG § 91; ; ArbGG § 92 Abs. 2; ; BetrVG § 5; ; BetrVG § 5 Abs. 3; ; BetrVG § 5 Abs. 3 Nr. 3; ; BetrVG § 5 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1; ; BetrVG § 5 Abs. 3 Satz 2 Nr. 3; ; BetrVG § 99

  • rechtsportal.de

    BetrVG § 5 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 § 99
    Mitbestimmung bei Einstellung eines Vertriebsleiters - keine Leitungsfunktion bei Vollmacht zur Neueinstellung und Versetzung von Filialmitarbeitern ohne arbeitsvertragliche Grundlage

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • LAG Saarland, 23.03.2005 - 1 TaBV 3/04
    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 25.09.2006 - 7 TaBV 3/06
    Insoweit folgt die Kammer ausdrücklich der Auffassung des Landesarbeitsgerichts Saarland (Beschluss vom 23.03.2005 - 1 TaBV 3/04 -) für zwei andere Vertriebsleiter der Antragsgegnerin.
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