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   OLG Saarbrücken, 05.08.2003 - 7 U 95/03 - 22   

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https://dejure.org/2003,13353
OLG Saarbrücken, 05.08.2003 - 7 U 95/03 - 22 (https://dejure.org/2003,13353)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 05.08.2003 - 7 U 95/03 - 22 (https://dejure.org/2003,13353)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 05. August 2003 - 7 U 95/03 - 22 (https://dejure.org/2003,13353)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Missbräuchliche Rechtsausübung nach Treu und Glauben; "Dolo agit"-Einrede

  • Judicialis

    ZPO § 511; ; ZPO § 513; ; ZPO § 513 Abs. 1; ; ZPO § 517; ; ZPO § 519; ; ZPO § 520; ; ZPO § 520 Abs. 3 S. 2; ; ZPO § 529; ; BGB §§ 662 ff.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 242 ff
    Entfallen eines Anspruchs gemäß § 242 BGB - dolo-agit-Grundsatz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 21.05.1953 - IV ZR 192/52

    Allgemeines Vertragsrecht-Gutgl. Erwerb d. aufschiebend bedingt übereig. Sache

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 05.08.2003 - 7 U 95/03
    Die Rechtsausübung ist missbräuchlich, wenn ihr kein schutzwürdiges Eigeninteresse zugrunde liegt; ein schutzwürdiges Eigeninteresse fehlt, wenn eine Leistung gefordert wird, die alsbald zurückzugewähren wäre (Grundsatz des "dolo agit, qui petit, quod statim redditurus est" - vgl. BGHZ 10, 69, 75; 79, 201, 204; 94, 241, 246; 110, 30, 33; Palandt-Heinrichs aaO, Rdnr. 52).
  • BGH, 21.12.1989 - X ZR 30/89

    Anspruch des Arbeitnehmer-Erfinders auf Herausgabe von geschäftlichen Unterlagen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 05.08.2003 - 7 U 95/03
    Die Rechtsausübung ist missbräuchlich, wenn ihr kein schutzwürdiges Eigeninteresse zugrunde liegt; ein schutzwürdiges Eigeninteresse fehlt, wenn eine Leistung gefordert wird, die alsbald zurückzugewähren wäre (Grundsatz des "dolo agit, qui petit, quod statim redditurus est" - vgl. BGHZ 10, 69, 75; 79, 201, 204; 94, 241, 246; 110, 30, 33; Palandt-Heinrichs aaO, Rdnr. 52).
  • BGH, 09.01.1981 - V ZR 58/79

    Baulast

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 05.08.2003 - 7 U 95/03
    Die Rechtsausübung ist missbräuchlich, wenn ihr kein schutzwürdiges Eigeninteresse zugrunde liegt; ein schutzwürdiges Eigeninteresse fehlt, wenn eine Leistung gefordert wird, die alsbald zurückzugewähren wäre (Grundsatz des "dolo agit, qui petit, quod statim redditurus est" - vgl. BGHZ 10, 69, 75; 79, 201, 204; 94, 241, 246; 110, 30, 33; Palandt-Heinrichs aaO, Rdnr. 52).
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