Rechtsprechung
LAG Sachsen-Anhalt, 14.03.2006 - 8 Sa 377/05 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Deutsches Notarinstitut
BGB §§ 125, 305 ff., 620 ff.
Doppelte Schriftformklausel, wonach Änderungen des Arbeitsvertrages der Schriftform bedürfen und eine mündliche Änderung der Schriftformklausel - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen für die allgemeine Geltung eines Tarifvertrages kraft betrieblicher Übung; Wirksamkeit einer doppelten Schriftformklausel; Anspruch auf Sondergratifikationen aus dem Arbeitsverhältnis
- Judicialis
RTV § 8; ; BGB § 305 ff.; ; BGB § 305 c Abs. 1; ; BGB § 307 Abs. 1 Satz 2; ; BGB § 307 Abs. 1 Satz 1; ; BGB § 242; ; BGB § 305 c Abs. 2; ; TVG § 4 Abs. 1; ; TVG § 3 Abs. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 305 § 611
Wirksamer Ausschluss üblicher Leistung durch doppelte Schriftformklausel und Freiwilligkeitsvorbehalt - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Magdeburg, 11.05.2005 - 11 Ca 544/05
- LAG Sachsen-Anhalt, 14.03.2006 - 8 Sa 377/05
- BAG, 20.06.2007 - 10 AZR 410/06
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (5)
- BAG, 24.06.2003 - 9 AZR 302/02
Betriebliche Übung - Schriftformklausel
Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 14.03.2006 - 8 Sa 377/05
Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, der sich die erkennende Kammer anschließt, schließt eine doppelte Schriftformklausel, wonach Ergänzungen des Arbeitsvertrages der Schriftform bedürfen und eine mündliche Änderung der Schriftformklausel nichtig ist, den Anspruch auf eine üblich gewordene Leistung aus (BAG vom 24.06.2003 - 9 AZR 302/02, AP Nr. 63 zu § 242 BGB Betriebliche Übung).Schriftformklauseln, auch doppelte, sind im Arbeitsleben durchaus üblich (vgl. etwa BAG vom 24.06.2003 - 9 AZR 302/02, a. a. O.).
Erforderlich ist jedoch, dass der Vorbehalt klar und unmissverständlich kundgetan wird (BAG vom 16.09.1998 - 5 AZR 598/97, AP Nr. 54 zu § 242 BGB Betriebliche Übung; BAG vom 24.06.2003 - 9 AZR 302/02, AP Nr. 63 zu § 242 BGB Betriebliche Übung).
- LAG Berlin, 13.05.2005 - 13 Sa 213/05
Gratifikation; Freiwilligkeitsvorbehalt; Widerrufsvorbehalt
Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 14.03.2006 - 8 Sa 377/05
Doch erwächst aus dieser überflüssigen doppelten Absicherung jedenfalls im Hinblick auf die Freiwilligkeit der etwaigen künftigen Leistungen kein Zweifel, eher wird der Freiwilligkeitsvorbehalt durch die Ergänzung der Widerruflichkeit unterstützt (ebenso LAG Berlin vom 13.05.2005 - 13 Sa 213/05). - BAG, 12.01.2005 - 5 AZR 364/04
Änderungsvorbehalt in einem Formulararbeitsvertrag
Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 14.03.2006 - 8 Sa 377/05
Auf die Frage, ob § 5 Nr. 3 des Arbeitsvertrages ein wirksames Widerrufsrecht begründet hat, von dem der Geschäftsführer der Beklagten Neumann auf der Betriebsversammlung im Mai 2004 Gebrauch gemacht hat, kommt es somit nicht mehr an (vgl. zum Widerrufsrecht BAG vom 12.01.2005 - 5 AZR 364/04, AP Nr. 1 zu § 308 BGB). - BAG, 11.04.2000 - 9 AZR 255/99
Urlaubsgeld als freiwillige Leistung
Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 14.03.2006 - 8 Sa 377/05
Anders als etwa in der Entscheidung des BAG vom 11.04.2000 (9 AZR 255/99, AP Nr. 227 zu § 611 BGB Gratifikation) enthält der Arbeitsvertrag selbst an keiner Stelle die Zusage eines Weihnachtsgeldes oder einer Sonderzuwendung. - BAG, 16.09.1998 - 5 AZR 598/97
Anspruch auf Gehaltserhöhung aus betrieblicher Übung
Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 14.03.2006 - 8 Sa 377/05
Erforderlich ist jedoch, dass der Vorbehalt klar und unmissverständlich kundgetan wird (BAG vom 16.09.1998 - 5 AZR 598/97, AP Nr. 54 zu § 242 BGB Betriebliche Übung; BAG vom 24.06.2003 - 9 AZR 302/02, AP Nr. 63 zu § 242 BGB Betriebliche Übung).
- BAG, 20.06.2007 - 10 AZR 410/06
Anspruch auf Weihnachtsgeld
Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Sachsen-Anhalt vom 14. März 2006 - 8 Sa 377/05 - wird zurückgewiesen. - LAG Thüringen, 22.03.2007 - 3 Sa 66/07
Herleitung eines Anspruchs auf Zahlung einer Weihnachtsgratifikation aus einer …
Durch den Hinweis auf die jederzeitige "Widerrufbarkeit' wird lediglich klargestellt, dass es dem Arbeitgeber jährlich freigestellt ist, die bislang freiwillig gewährte Zahlung nicht mehr zu erbringen, sie also zu "widerrufen' (…BAG 26.03.1997 - 10 AZR 612/96 - aaO; LAG Berlin 13.05.2005 - 13 Sa 213/05 - juris; LAG Sachsen-Anhalt 14.03.2006 - 8 Sa 377/05 - juris; jeweils zu Freiwilligkeitsvorbehaltsklauseln zu freiwilligen Leistungen, die nicht den Austausch von Hauptleistungspflichten betreffen und auf die ausdrücklich kein Rechtsanspruch bestehen soll, mit dem Annex "widerruflich', LAG Düsseldorf 31.01.2006 - 6 Sa 1441/05 - juris: Bestätigung der vorgenannten Entscheidungen in Abgrenzung zur eigenen abweichenden Klausel; zu einer Klausel mit völlig abweichenden Wortlaut: LAG Düsseldorf 30.11.2005 27.07.2005 - 6 Sa 29/05 - juris).