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   LAG Rheinland-Pfalz, 03.12.2004 - 8 TaBV 27/04   

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LAG Rheinland-Pfalz, 03.12.2004 - 8 TaBV 27/04 (https://dejure.org/2004,7636)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 03.12.2004 - 8 TaBV 27/04 (https://dejure.org/2004,7636)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 03. Dezember 2004 - 8 TaBV 27/04 (https://dejure.org/2004,7636)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • IWW

    BetrVG § 1 Abs. 1 S. 1 BetrVG § ... 4 BetrVG § 4 S. 1 BetrVG § 4 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 BetrVG § 4 Abs. 1 Ziff. 1 BetrVG § 4 Abs. 1 Ziff. 2 BetrVG § 18 Abs. 2 BetrVG § 21 a BetrVG § 21 a Abs. 1 S. 3 BGB § 613 a ArbGG § 87 Abs. 1 ArbGG § 87 Abs. 2 ArbGG § 89 a ZPO § 519 ZPO § 520
    EBetrVG, BGB, ArbGG, ZPO

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Darstellung eines abgespaltenen und übergegangenen Betriebsteils als betriebsratsfähige Organisationseinheit; Bestehen eines Rechts zur Bestellung eines Wahlvorstandes; Zuständigkeit für die Bestellung eines Wahlvorstandes; Voraussetzungen für das Vorliegen eines ...

  • Judicialis

    BetrVG § 1 Abs. 1 S. 1; ; BetrVG § ... 4; ; BetrVG § 4 S. 1; ; BetrVG § 4 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; ; BetrVG § 4 Abs. 1 Ziff. 1; ; BetrVG § 4 Abs. 1 Ziff. 2; ; BetrVG § 18 Abs. 2; ; BetrVG § 21 a; ; BetrVG § 21 a Abs. 1 S. 3; ; BGB § 613 a; ; ArbGG § 87 Abs. 1; ; ArbGG § 87 Abs. 2; ; ArbGG § 89 a; ; ZPO § 519; ; ZPO § 520

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Keine Bestellung eines Wahlvorstandes für abgespaltenen Betriebsteil bei fehlender räumlichen Entfernung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 24.02.1976 - 1 ABR 62/75

    Begriff der räumlich weiten Entfernung vom Hauptbetrieb

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 03.12.2004 - 8 TaBV 27/04
    Nach dem Stand der für maßgeblich gehaltenen Rechtsprechung des BAG (Beschluss vom 14.01.2004 - 7 ABR 26/03 -) sind Betriebsteile im Sinne des § 4 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 BetrVG vom Hauptbetrieb räumlich weit entfernt, wenn wegen dieser Entfernung eine ordnungsgemäße Betreuung der Belegschaft des Betriebsteils durch eine beim Hauptbetrieb ansässigen Betriebsrat nicht mehr gewährleistet ist (vgl. BAG, Beschluss vom 19.02.2002 - 1 ABR 26/01 - = EzA BetrVG 1972 § 4 Nr. 8; Beschluss vom 17.02.1983 - 6 ABR 64/81= AP-Nr.: Nr. 4 zu § 4 BetrVG 1972 und vom 24.02.1976 - 1 ABR 62/75 = EzA Nr. 1 zu § 4 BetrVG 1972).

    Es ist jedoch nicht allein auf den Gesichtspunkt der tatsächlichen (objektiven) Entfernung abzustellen; entscheidend ist vielmehr, ob eine ordnungsgemäße Betreuung der Belegschaft trotz der gegebenen Entfernung durch den Betriebsrat des Hauptbetriebes möglich ist (vgl. BAG, Urteil vom 21.06.1995, - 2 AZR 783/94 - m. w. N. auf BAG, Beschluss vom 24.02.1976 - 1 ABR 62/75 - = AP-Nr.: 2 zu § 4 BetrVG 1972); denn der Zweck der Regelung in § 4 S. 1 BetrVG besteht - wie bereits ausgeführt - in einer effektiven Vertretung durch einen eigenen Betriebsrat, wenn wegen der räumlichen Trennung des Hauptbetriebes vom Betriebsteil die persönliche Kontaktnahme zwischen Arbeitnehmern im Betriebsteil so erschwert ist, dass der Betriebsrat die Interessen dieser Arbeitnehmer nicht mit der nötigen Intensität und Sachkunde wahrnehmen kann und sich die Arbeitnehmer nur unter erschwerten Bedingungen an den Betriebsrat wenden können (vgl. BAG, Beschluss vom 24.09.1969 - 1 ABR 4/68 = AP-Nr.: 9 zu § 3 BetrVG) oder Betriebsratsmitglieder, die in dem Betriebsteil beschäftigt sind, nicht kurzfristig zu Sitzungen im Hauptbetrieb kommen können (vgl. BAG, Urteil vom 21.06.1995, aaO).

  • BAG, 19.02.2002 - 1 ABR 26/01

    Geltung einer Betriebsvereinbarung in einem Betriebsteil

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 03.12.2004 - 8 TaBV 27/04
    Nach dem Stand der für maßgeblich gehaltenen Rechtsprechung des BAG (Beschluss vom 14.01.2004 - 7 ABR 26/03 -) sind Betriebsteile im Sinne des § 4 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 BetrVG vom Hauptbetrieb räumlich weit entfernt, wenn wegen dieser Entfernung eine ordnungsgemäße Betreuung der Belegschaft des Betriebsteils durch eine beim Hauptbetrieb ansässigen Betriebsrat nicht mehr gewährleistet ist (vgl. BAG, Beschluss vom 19.02.2002 - 1 ABR 26/01 - = EzA BetrVG 1972 § 4 Nr. 8; Beschluss vom 17.02.1983 - 6 ABR 64/81= AP-Nr.: Nr. 4 zu § 4 BetrVG 1972 und vom 24.02.1976 - 1 ABR 62/75 = EzA Nr. 1 zu § 4 BetrVG 1972).
  • BAG, 14.01.2004 - 7 ABR 26/03

    Anfechtung einer Betriebsratswahl in einem Betriebsteil

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 03.12.2004 - 8 TaBV 27/04
    Nach dem Stand der für maßgeblich gehaltenen Rechtsprechung des BAG (Beschluss vom 14.01.2004 - 7 ABR 26/03 -) sind Betriebsteile im Sinne des § 4 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 BetrVG vom Hauptbetrieb räumlich weit entfernt, wenn wegen dieser Entfernung eine ordnungsgemäße Betreuung der Belegschaft des Betriebsteils durch eine beim Hauptbetrieb ansässigen Betriebsrat nicht mehr gewährleistet ist (vgl. BAG, Beschluss vom 19.02.2002 - 1 ABR 26/01 - = EzA BetrVG 1972 § 4 Nr. 8; Beschluss vom 17.02.1983 - 6 ABR 64/81= AP-Nr.: Nr. 4 zu § 4 BetrVG 1972 und vom 24.02.1976 - 1 ABR 62/75 = EzA Nr. 1 zu § 4 BetrVG 1972).
  • BAG, 17.02.1983 - 6 ABR 64/81

    Betriebsratsfähigkeit eines Auslieferungslager

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 03.12.2004 - 8 TaBV 27/04
    Nach dem Stand der für maßgeblich gehaltenen Rechtsprechung des BAG (Beschluss vom 14.01.2004 - 7 ABR 26/03 -) sind Betriebsteile im Sinne des § 4 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 BetrVG vom Hauptbetrieb räumlich weit entfernt, wenn wegen dieser Entfernung eine ordnungsgemäße Betreuung der Belegschaft des Betriebsteils durch eine beim Hauptbetrieb ansässigen Betriebsrat nicht mehr gewährleistet ist (vgl. BAG, Beschluss vom 19.02.2002 - 1 ABR 26/01 - = EzA BetrVG 1972 § 4 Nr. 8; Beschluss vom 17.02.1983 - 6 ABR 64/81= AP-Nr.: Nr. 4 zu § 4 BetrVG 1972 und vom 24.02.1976 - 1 ABR 62/75 = EzA Nr. 1 zu § 4 BetrVG 1972).
  • BAG, 21.06.1995 - 2 AZR 783/94

    Beendigung eines Arbeitsverhältnisses durch ordentliche Kündigung -

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 03.12.2004 - 8 TaBV 27/04
    Es ist jedoch nicht allein auf den Gesichtspunkt der tatsächlichen (objektiven) Entfernung abzustellen; entscheidend ist vielmehr, ob eine ordnungsgemäße Betreuung der Belegschaft trotz der gegebenen Entfernung durch den Betriebsrat des Hauptbetriebes möglich ist (vgl. BAG, Urteil vom 21.06.1995, - 2 AZR 783/94 - m. w. N. auf BAG, Beschluss vom 24.02.1976 - 1 ABR 62/75 - = AP-Nr.: 2 zu § 4 BetrVG 1972); denn der Zweck der Regelung in § 4 S. 1 BetrVG besteht - wie bereits ausgeführt - in einer effektiven Vertretung durch einen eigenen Betriebsrat, wenn wegen der räumlichen Trennung des Hauptbetriebes vom Betriebsteil die persönliche Kontaktnahme zwischen Arbeitnehmern im Betriebsteil so erschwert ist, dass der Betriebsrat die Interessen dieser Arbeitnehmer nicht mit der nötigen Intensität und Sachkunde wahrnehmen kann und sich die Arbeitnehmer nur unter erschwerten Bedingungen an den Betriebsrat wenden können (vgl. BAG, Beschluss vom 24.09.1969 - 1 ABR 4/68 = AP-Nr.: 9 zu § 3 BetrVG) oder Betriebsratsmitglieder, die in dem Betriebsteil beschäftigt sind, nicht kurzfristig zu Sitzungen im Hauptbetrieb kommen können (vgl. BAG, Urteil vom 21.06.1995, aaO).
  • BAG, 24.09.1968 - 1 ABR 4/68

    Begriff der "räumlich weiten Entfernung"

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 03.12.2004 - 8 TaBV 27/04
    Es ist jedoch nicht allein auf den Gesichtspunkt der tatsächlichen (objektiven) Entfernung abzustellen; entscheidend ist vielmehr, ob eine ordnungsgemäße Betreuung der Belegschaft trotz der gegebenen Entfernung durch den Betriebsrat des Hauptbetriebes möglich ist (vgl. BAG, Urteil vom 21.06.1995, - 2 AZR 783/94 - m. w. N. auf BAG, Beschluss vom 24.02.1976 - 1 ABR 62/75 - = AP-Nr.: 2 zu § 4 BetrVG 1972); denn der Zweck der Regelung in § 4 S. 1 BetrVG besteht - wie bereits ausgeführt - in einer effektiven Vertretung durch einen eigenen Betriebsrat, wenn wegen der räumlichen Trennung des Hauptbetriebes vom Betriebsteil die persönliche Kontaktnahme zwischen Arbeitnehmern im Betriebsteil so erschwert ist, dass der Betriebsrat die Interessen dieser Arbeitnehmer nicht mit der nötigen Intensität und Sachkunde wahrnehmen kann und sich die Arbeitnehmer nur unter erschwerten Bedingungen an den Betriebsrat wenden können (vgl. BAG, Beschluss vom 24.09.1969 - 1 ABR 4/68 = AP-Nr.: 9 zu § 3 BetrVG) oder Betriebsratsmitglieder, die in dem Betriebsteil beschäftigt sind, nicht kurzfristig zu Sitzungen im Hauptbetrieb kommen können (vgl. BAG, Urteil vom 21.06.1995, aaO).
  • BAG, 17.06.1997 - 1 ABR 10/97
    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 03.12.2004 - 8 TaBV 27/04
    Ausgangspunkt für diese Auslegung ist insoweit einerseits der Wortlaut der Anträge, andererseits die Berücksichtigung des vom Antragsteller erstrebten Ziels (vgl. Schwab/Weth, ArbGG, § 81 Rz m. w. N. auf BAG, Beschluss vom 07.06.1997 - 1 ABR 10/97).
  • BAG, 29.03.1977 - 1 ABR 31/76
    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 03.12.2004 - 8 TaBV 27/04
    Für eine Wegstrecke von ca. 45 km wurde in der Entscheidung des BAG vom 29.03.1977 - 1 ABR 31/76 - eine entsprechende räumlich weite Entfernung verneint.
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