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   OLG Oldenburg, 29.08.2002 - 8 U 184/99   

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https://dejure.org/2002,4718
OLG Oldenburg, 29.08.2002 - 8 U 184/99 (https://dejure.org/2002,4718)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 29.08.2002 - 8 U 184/99 (https://dejure.org/2002,4718)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 29. August 2002 - 8 U 184/99 (https://dejure.org/2002,4718)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Werklohnanspruch des Bauunternehmers: Umfang berechtigter Leistungsverweigerung wegen eines Mängelbeseitigungsanspruchs

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 322 BGB; § 641 Abs. 3 BGB; § 242 BGB; § 648a BGB; § 643 BGB; § 645 Abs. 1 BGB
    Anspruch auf Restwerklohn; Einrede des nicht erfüllten Vertrages ; Verweigerung des Auftraggebers zur Zahlung der geschuldeten Vergütung nach Abnahme des Bauwerks bei vorhandenem Anspruch auf Mängelbeseitigung; Zulässige Höhe der Verweigerung einer geschuldeten Vergütung ...

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Restwerklohn; Einrede des nicht erfüllten Vertrages ; Verweigerung des Auftraggebers zur Zahlung der geschuldeten Vergütung nach Abnahme des Bauwerks bei vorhandenem Anspruch auf Mängelbeseitigung; Zulässige Höhe der Verweigerung einer geschuldeten Vergütung ...

  • Judicialis

    BGB § 648 Buchst a; ; BGB § 242

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 648 lit. a § 242
    Höhe der Verweigerung der geschuldeten Vergütung bei Anspruch auf Mängelbeseitigung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Höhe d. Zurückbehaltungsrechts bei verweigerter Sicherheitsleistung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    § 648a BGB-Sicherheit auch nach Abnahme! (IBR 2003, 134)

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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Dresden, 28.02.2002 - 4 U 2123/01

    Sicherheitsleistung des Bestellers

    Auszug aus OLG Oldenburg, 29.08.2002 - 8 U 184/99
    Gegenstand der Sicherung nach § 648 a BGB können auch bereits erbrachte, aber noch nicht bezahlte Leistungen sein (vgl. OLG Dresden, BauR 2002, 1274/1275 mit weit. Nachw.).

    Das bestehende Spannungsverhältnis zwischen dem Zurückbehaltungsrecht des Auftragnehmers einerseits bis zur Erbringung der Sicherheit durch den Auftraggeber und dessen Zurückbehaltungsrecht andererseits bis zur Beseitigung der vorhandenen Mängel seitens des Auftragnehmers läßt sich gemäß § 242 BGB in einer den beiderseitigen Interessen gerecht werdenden Weise dadurch auflösen, daß der Werklohnanspruch nur insoweit als einredefrei zu behandeln ist, als er die Nachbesserungskosten in Höhe der einfachen voraussichtlichen Kosten der Mangelbeseitigung überschreitet; - entsprechend steht dem Auftraggeber wegen der bestehenden Mängel ein Zurückbehaltungsrecht nur in Höhe der Nachbesserungskosten ohne Druckzuschlag zu (vgl. OLG Dresden, BauR 1999, 1314, 1315 f.; BauR 2002, 1274, 1276; OLG Stuttgart, BauR 2001, 421, 423).

  • OLG Dresden, 21.06.1999 - 2 U 801/99

    Sicherheitsleistung

    Auszug aus OLG Oldenburg, 29.08.2002 - 8 U 184/99
    Dies entspricht dem Sinn und Zweck der Regelung des § 648 a BGB, da sich das Sicherungsbedürfnis des Auftragnehmers auch auf schon erbrachte Werkleistungen erstreckt; - allein schon im Hinblick auf seine etwaige Mängelbeseitigungspflicht nach Abnahme (OLG Karlsruhe, BauR 1996, 556 = NJW 1997, 263; OLG Dresden, BauR 1999, 1314; Palandt/Sprau, a.a.O., Rndnr. 9; Werner/Pastor, Der Bauprozeß, 9. Auft., Rdnr. 328).

    Das bestehende Spannungsverhältnis zwischen dem Zurückbehaltungsrecht des Auftragnehmers einerseits bis zur Erbringung der Sicherheit durch den Auftraggeber und dessen Zurückbehaltungsrecht andererseits bis zur Beseitigung der vorhandenen Mängel seitens des Auftragnehmers läßt sich gemäß § 242 BGB in einer den beiderseitigen Interessen gerecht werdenden Weise dadurch auflösen, daß der Werklohnanspruch nur insoweit als einredefrei zu behandeln ist, als er die Nachbesserungskosten in Höhe der einfachen voraussichtlichen Kosten der Mangelbeseitigung überschreitet; - entsprechend steht dem Auftraggeber wegen der bestehenden Mängel ein Zurückbehaltungsrecht nur in Höhe der Nachbesserungskosten ohne Druckzuschlag zu (vgl. OLG Dresden, BauR 1999, 1314, 1315 f.; BauR 2002, 1274, 1276; OLG Stuttgart, BauR 2001, 421, 423).

  • OLG Karlsruhe, 12.03.1996 - 8 U 207/95

    Höhe der Bauhandwerkersicherungshypothek

    Auszug aus OLG Oldenburg, 29.08.2002 - 8 U 184/99
    Dies entspricht dem Sinn und Zweck der Regelung des § 648 a BGB, da sich das Sicherungsbedürfnis des Auftragnehmers auch auf schon erbrachte Werkleistungen erstreckt; - allein schon im Hinblick auf seine etwaige Mängelbeseitigungspflicht nach Abnahme (OLG Karlsruhe, BauR 1996, 556 = NJW 1997, 263; OLG Dresden, BauR 1999, 1314; Palandt/Sprau, a.a.O., Rndnr. 9; Werner/Pastor, Der Bauprozeß, 9. Auft., Rdnr. 328).
  • OLG Stuttgart, 30.10.2000 - 6 U 130/99

    Bauhandwerkersicherung - Leistungsverweigerungsrecht - Zurückbehaltungsrecht

    Auszug aus OLG Oldenburg, 29.08.2002 - 8 U 184/99
    Das bestehende Spannungsverhältnis zwischen dem Zurückbehaltungsrecht des Auftragnehmers einerseits bis zur Erbringung der Sicherheit durch den Auftraggeber und dessen Zurückbehaltungsrecht andererseits bis zur Beseitigung der vorhandenen Mängel seitens des Auftragnehmers läßt sich gemäß § 242 BGB in einer den beiderseitigen Interessen gerecht werdenden Weise dadurch auflösen, daß der Werklohnanspruch nur insoweit als einredefrei zu behandeln ist, als er die Nachbesserungskosten in Höhe der einfachen voraussichtlichen Kosten der Mangelbeseitigung überschreitet; - entsprechend steht dem Auftraggeber wegen der bestehenden Mängel ein Zurückbehaltungsrecht nur in Höhe der Nachbesserungskosten ohne Druckzuschlag zu (vgl. OLG Dresden, BauR 1999, 1314, 1315 f.; BauR 2002, 1274, 1276; OLG Stuttgart, BauR 2001, 421, 423).
  • BGH, 22.01.2004 - VII ZR 183/02

    Bauhhandwerkersicherung nach der Abnahme und nach der Kündigung

    Das bedeutet, daß die Lösungen, wonach dem Besteller ein Leistungsverweigerungsrecht in Höhe des mindestens Dreifachen oder des Einfachen der Mängelbeseitigungskosten zusteht (vgl. Ullrich, MDR 1999, 1233, 1235; OLGR Oldenburg 2003, 19; KG KG-Report 2002, 128; OLG Dresden BauR 2002, 1274; OLG Stuttgart, BauR 2001, 421), nicht in Betracht kommen, wenn der Unternehmer das nicht akzeptiert.
  • BGH, 22.01.2004 - VII ZR 68/03

    Bauhhandwerkersicherung nach der Abnahme und nach der Kündigung

    Das bedeutet, daß die Lösungen, wonach dem Besteller ein Leistungsverweigerungsrecht in Höhe des mindestens Dreifachen oder des Einfachen der Mängelbeseitigungskosten zusteht (vgl. Ullrich, MDR 1999, 1233, 1235; OLGR Oldenburg 2003, 19; KG KG-Report 2002, 128; OLG Dresden BauR 2002, 1274; OLG Stuttgart, BauR 2001, 421), nicht in Betracht kommen, wenn der Unternehmer das nicht akzeptiert.
  • OLG Jena, 06.03.2013 - 2 U 105/12

    § 648a BGB-Sicherheit nicht fristgerecht übergeben: Rechte des Auftraggebers?

    Nach einem Teil der zu § 648a Abs. 5 BGB a. F. ergangenen Rechtsprechung sollte der Besteller nach Fristablauf die Zahlung des Werklohnes nur bis zur einfachen Höhe der für die Beseitigung etwaiger Mängel erforderlichen Kosten verweigern können (vergleiche hierzu OLG Oldenburg, Urteil vom 29. August 2002, 8 U 184/99).
  • BGH, 22.01.2004 - VII ZR 267/02

    Bauhhandwerkersicherung nach der Abnahme und nach der Kündigung

    Das bedeutet, daß die Lösungen, wonach dem Besteller ein Leistungsverweigerungsrecht in Höhe des mindestens Dreifachen oder des Einfachen der Mängelbeseitigungskosten zusteht (vgl. Ullrich, MDR 1999, 1233, 1235; OLGR Oldenburg 2003, 19; KG KG-Report 2002, 128; OLG Dresden BauR 2002, 1274; OLG Stuttgart, BauR 2001, 421), nicht in Betracht kommen, wenn der Unternehmer das nicht akzeptiert.
  • OLG Düsseldorf, 10.07.2003 - 12 U 4/03

    Zur Auslegung einer im Rahmen eines Bauvertrages getroffenen Preisvereinbarung

    c) Umstritten ist in der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte, ob § 648 a BGB bewirkt, dass der Besteller sein Zurückbehaltungsrecht wegen Nachbesserungen ganz verliert (Thür. OLG, IBR 2002, 12; OLG München, IBR 2002, 249; OLG Rostock, BauR 2002, 1277), ob für ihn nur der "Druckzuschlag" entfällt (KG BauR 2002, 1568; OLG Oldenburg, OLGR Oldenburg 2003, 19 f) oder ob eine "doppelte Zug-um-Zug-Verurteilung" (Brandenburgisches OLG, BauR 2002, 1859 f.) die Rechtsfolge sein muss.
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