Rechtsprechung
OLG Dresden, 08.03.2005 - 8 U 2159/04 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Justiz Sachsen
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- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verpflichtung zur Leistung von Schadensersatz wegen des nicht gut gläubigen Erwerbs des Schecks vom Nichtberechtigten und Unmöglichkeit der Rückgabe des Schecks nach dessen Einlösung; Rückgriffsmöglichkeiten der Inkassobank bei Leistung von Schadensersatz dem wahren ...
- Judicialis
BGB § 426; ; BGB § 670; ; BGB § 989; ; BGB § 990; ; ScheckG Art. 21
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 426 § 670 § 989 § 990; ScheckG Art. 21
Indossament; Aufwendungsersatz; Scheck - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Dresden - 1 O 7310/03
- OLG Dresden, 08.03.2005 - 8 U 2159/04
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 09.04.2002 - XI ZR 245/01
Zu Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Bank für Scheckinkasso- und …
- BGH, 26.09.1989 - XI ZR 178/88
Erwerb des Eigentums an einem in der Schweiz übertragenen Orderscheck; …
Auszug aus OLG Dresden, 08.03.2005 - 8 U 2159/04
Eine besonders schwer wiegende Nachlässigkeit der Inkassobank ist regelmäßig bereits dann anzunehmen, wenn die Indossamentenkette unterbrochen ist (vgl. BGHZ 108, 353, 359;… Baumbach/Hefermehl, Wechselgesetz und Scheckgesetz, 22. Aufl., Art. 21 ScheckG Rn. 21). - BGH, 30.04.1992 - IX ZR 176/91
Zahlungsunfähigkeit bei Kreditsperre - Anfechtbarkeit der Verrechnung bei …
Auszug aus OLG Dresden, 08.03.2005 - 8 U 2159/04
Die Einreichung eines Schecks zum Inkasso ist regelmäßig eine einseitige Weisung im Sinne des § 665 Satz 1 BGB im Rahmen eines bestehenden Girovertrages (BGHZ 118, 171, 176).
- BGH, 14.03.1995 - XI ZR 188/94
Umfang und Wirkung der Garantieerklärung beim Scheckinkasso
Auszug aus OLG Dresden, 08.03.2005 - 8 U 2159/04
Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 14.03.1995 (ZIP 1995, 729) lässt sich auf den vorliegenden Fall nicht übertragen. - OLG Dresden, 12.10.1998 - 2 U 2197/98
Haftung der einen an einen Dritten indossierten Orderscheck hereinnehmenden Bank
Auszug aus OLG Dresden, 08.03.2005 - 8 U 2159/04
Hier kamen sogar etliche weitere Umstände hinzu, so insbesondere der auffallend lange Zeitraum von mehr als drei Monaten zwischen Ausstellung am 15.02.2002 und Einreichung des Schecks Ende Mai 2002, die mehrfache Weitergabe des Orderschecks (vgl. OLG Dresden WM 1999, 1660: Bösgläubigkeit der Inkassobank bejaht, da wirtschaftlich leistungsfähige Unternehmen zur Erfüllung eigener Verbindlichkeiten praktisch nie von ihnen entgegen genommene Orderschecks indossieren), die nicht unerhebliche Abweichung zwischen Indossierung namens der Streithelferin ("an GmbH") und nächstem Indossanten (Bau GmbH) - welche man, da nicht ganz geringfügig, sogar als weitere Unterbrechung der Indossamentenkette werten könnte - sowie die Ausstellung des Schecks über einen beträchtlichen Betrag in US-Dollar durch eine amerikanische Firma. - OLG Celle, 29.05.1996 - 9 U 207/95
Übertragung eines Schecks als Inhaberpapier durch Begebungsvertrag; Reichweite …
Auszug aus OLG Dresden, 08.03.2005 - 8 U 2159/04
Zwar dürfte diese nicht erloschen sein, da ein Scheck regelmäßig nur erfüllungshalber gegeben wird und Erfüllung erst mit Einlösung gegenüber einem Berechtigten eintritt (vgl. OLG Celle WM 1996, 1951, 1953 f.).