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   OLG Köln, 10.04.2003 - 8 U 75/02   

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https://dejure.org/2003,7905
OLG Köln, 10.04.2003 - 8 U 75/02 (https://dejure.org/2003,7905)
OLG Köln, Entscheidung vom 10.04.2003 - 8 U 75/02 (https://dejure.org/2003,7905)
OLG Köln, Entscheidung vom 10. April 2003 - 8 U 75/02 (https://dejure.org/2003,7905)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Schadensersatz wegen Einziehungsermächtigung für Ehefrau; Pflichtverletzung bei Unternehmensveräußerung; Fehlender Hinweis auf Steuerpflicht nach Umwandlungssteuergesetz (UmwStG) durch Steuerberater; Steuerpflicht eines Auflösungs- oder Veräußerungsgewinns; ...

  • Judicialis

    UmwStG § 18 Abs. 4; ; EStG § 16; ; EStG § 34; ; DÜG § 1; ; BGB §§ 249 ff.; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 108; ; ZPO § 287 Abs. 1; ; ZPO § 540 Abs. 1 Nr. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    UmwStG § 18; BGB § 249 ff.; ZPO § 287
    Darlegungs- und Beweislast des Mandanten für Schaden durch Beratungsfehler

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 249; UmwStG § 18; ZPO § 287
    Steuerrechtiche Beratung im Zusammenhang mit einer beabsichtigten Unternehmensveräußerung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2004, 390
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 03.06.1993 - IX ZR 173/92

    Steuerliche Beratung gemäß höchstrichterlicher Rechtsprechung

    Auszug aus OLG Köln, 10.04.2003 - 8 U 75/02
    Insbesondere muss der Berater seinen Auftraggeber möglichst vor Schaden bewahren; deswegen muss er den sichersten Weg zu dem erstrebten steuerliche Ziel aufzeigen und sachgerechte Vorschläge zu dessen Verwirklichung unterbreiten (vgl. BGH NJW 1993, 2799, 2800).
  • BGH, 06.07.2000 - IX ZR 198/99

    Beratung über das Risiko mangelnder Insolvenzfestigkeit der

    Auszug aus OLG Köln, 10.04.2003 - 8 U 75/02
    Der haftpflichtige Berater hat den Mandanten vermögensmäßig zu so zu stellen, wie dieser bei pflichtgemäßem Verhalten des Beraters stünde (BGH NJW 2001, 673, 674 m.w.N.).
  • BGH, 11.11.1993 - IX ZR 35/93

    Behörden als Mitglieder des Gläubigerausschusses; Nichtigkeit der Wahl eines

    Auszug aus OLG Köln, 10.04.2003 - 8 U 75/02
    Dabei soll nach der ständigen Rechtsprechung des BGH der Geschädigte im Wege des Schadensersatzes grundsätzlich nicht mehr erhalten als das, was er nach der materiellen Rechtslage verlangen kann (BGHZ 124, 86, 95; BGH NJW 2001, aaO).
  • BGH, 20.11.1997 - IX ZR 286/96

    Berechnung des Vertrauensschadens aus einer unzutreffenden Auskunft

    Auszug aus OLG Köln, 10.04.2003 - 8 U 75/02
    Ist in diesem Zusammenhang zu ermitteln, ob eine Vermögensdisposition, die jemand im Vertrauen auf den Rat oder die Auskunft eines Beraters getroffen hat, sich für ihn als günstig oder ungünstig erwiesen hat, so lässt sich ein etwaiger Schaden erst dann feststellen, wenn sich die Vermögenslage "unter dem Strich" schlechter darstellt, als sie es sein würde, wenn die Maßnahme unterblieben wäre (BGH NJW 1998, 982, 983 m.w.N.).
  • BGH, 16.12.1993 - IX ZR 30/93

    Haftung des Steuerberaters im Zusammenhang mit dem unterlassenen Hinweis auf die

    Auszug aus OLG Köln, 10.04.2003 - 8 U 75/02
    Nach allgemeiner Auffassung hat der Steuerberater im Rahmen seines Auftrages und im Rahmen der diesbezüglich gegebenen Beratungspflicht seinen Mandanten umfassend zu beraten, seine Interessen bestmöglich zu wahren und den Mandanten ungefragt über alle bedeutsamen steuerlichen Einzelheiten und deren Folgen zu unterrichten (vgl. BGH WM 1994, 602, 603).
  • OLG Köln, 21.11.2002 - 8 U 44/02

    Pflicht des Steuerberaters zur umfassenden Interessenwahrung für Mandanten

    Auszug aus OLG Köln, 10.04.2003 - 8 U 75/02
    Er hat dabei den Mandanten in die Lage zu versetzen, eigenverantwortlich seine Rechte und Interessen wahren und eine Fehlentscheidung vermeiden zu können (vgl. OLG Bremen, GI 2002, 213; so auch der Senat in ständiger Rechtsprechung etwa OLG Köln, Urteil vom 21.11.2002 - 8 U 44/02 - ).
  • OLG Köln, 22.12.2005 - 8 U 30/02
    Ob und in welchem Umfang ein nach §§ 249 ff. BGB zu ersetzender Schaden vorliegt, beurteilt sich grundsätzlich nach einem rechnerischen Vergleich der durch das schädigende Ereignis bewirkten Vermögenslage mit derjenigen, die ohne jenen Umstand eingetreten wäre (BGH, GI 2004, 72, 76; Senat, Urt. v. 10.04.2002 - 8 U 75/02 = OLGR 2003, 280 ff.; OLG Düsseldorf, GI 2004, 48 ff.).

    Nach der Differenzhypothese liegt ein Vermögensschaden vielmehr dann vor, wenn der jetzige Wert des Gesamtvermögens geringer ist als der Wert, den es ohne den im Streit befindlichen Übertragungsvorgang bzw. unter Annahme einer Übertragung nach Ablauf der 6-Jahresfrist des § 6 Abs. 4 Nr. 2 EStG gehabt hätte (vgl. zur Differenzmethode nur BGH, GI 2004, 72 ff.; Senat, Urt. v. 10.04.2002 - 8 U 75/02 - = OLGR 2003, 280; Urt. v. 14.02.2002 - 8 U 35/01 -).

  • OLG Stuttgart, 23.09.2010 - 7 U 75/10

    Berufshaftpflichtversicherung: Eröffnung eines Anderkontos und Auszahlung an den

    Die Ansprüche der Klägerin gegen Rechtsanwalt F. gemäß § 678 BGB und daneben gemäß §§ 681 S. 2, 667 BGB stehen fest aufgrund der Bindungswirkung des rechtskräftigen Urteils des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 16.12.2008, AZ.: 12 U 172/08 (BGH VersR 2001, 1103 ff; 2004, 390 ff; 2007, 641 ff).
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