Weitere Entscheidung unten: VerfGH Bayern, 21.01.2020

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   VGH Bayern, 21.01.2020 - 8 ZB 19.192   

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VGH Bayern, 21.01.2020 - 8 ZB 19.192 (https://dejure.org/2020,1856)
VGH Bayern, Entscheidung vom 21.01.2020 - 8 ZB 19.192 (https://dejure.org/2020,1856)
VGH Bayern, Entscheidung vom 21. Januar 2020 - 8 ZB 19.192 (https://dejure.org/2020,1856)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    § 124 Abs. 2 Nr. 1 bis 5; § 124a Abs. 4 S. 4, Abs. 5 S. 2 VwGO,; § 108 Abs. 1 S. 1; § 167 Abs. 1 S. 1 VwGO i.V.m. § 767 ZPO,; § 138 Abs. 1; § 323 BGB,; GBO § 19
    Die hinreichende Darlegung von Gründen zur Berufungszulassung

  • rewis.io

    Die hinreichende Darlegung von Gründen zur Berufungszulassung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berufungszulassung (abgelehnt); Vollstreckungsabwehrklage; subjektive Unmöglichkeit; sittenwidrige Eigentumsübertragung; Rücktritt vom Vergleichsvertrag

  • rechtsportal.de

    VwGO § 108 Abs. 1 S. 1; BGB § 138 Abs. 1
    Streit um die Vollstreckung aus einem gerichtlichen Vergleich über die Schaffung der Voraussetzungen für ein Geh- und Fahrtrecht; Sittenwidrigkeit einer Eigentumsübertragung zur Umgehung eines Prozessvergleichs; Wirkung der Sittenwidrigkeit des Verpflichtungsgeschäfts ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (29)

  • VGH Bayern, 03.08.2017 - 8 ZB 15.2642

    Gewässerwerbenutzung durch Aufstau und Ableitung eines Grabens

    Auszug aus VGH Bayern, 21.01.2020 - 8 ZB 19.192
    Der Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung liegt nur dann vor, wenn die im Zulassungsantrag dargelegte Rechts- oder Tatsachenfrage für die Entscheidung der Vorinstanz von Bedeutung war, für die Entscheidung im Berufungsverfahren erheblich ist, bisher höchstrichterlich oder durch die Rechtsprechung des Berufungsgerichts nicht geklärt ist und über den zu entscheidenden Einzelfall hinaus bedeutsam ist (BayVGH, B.v. 3.8.2017 - 8 ZB 15.2642 - juris Rn. 29; Happ in Eyermann, VwGO, § 124 Rn. 36).

    Der Rechtsmittelführer muss daher eine konkrete Rechts- oder Tatsachenfrage formulieren und darlegen, weshalb diese für den Rechtsstreit entscheidungserheblich (klärungsfähig) und klärungsbedürftig ist, sowie aufzeigen, weshalb ihr eine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung zukommt (BayVGH, B.v. 3.8.2017 - 8 ZB 15.2642 - juris Rn. 29 m.w.N.).

  • BGH, 12.04.2016 - XI ZR 305/14

    Gefahr einander widersprechender Entscheidungen bei Zurückverweisung der Sache im

    Auszug aus VGH Bayern, 21.01.2020 - 8 ZB 19.192
    Das Verwaltungsgericht hat auch nicht verkannt, dass die Sittenwidrigkeit eines Rechtsgeschäfts anhand der Verhältnisse im Zeitpunkt seiner Vornahme zu beurteilen ist (BGH, U.v. 12.4.2016 - XI ZR 305/14 - BGHZ 210, 30 = juris Rn. 46; Ellenberger in Palandt, BGB, 79. Aufl. 2020, § 138 Rn. 9).

    Anders ist es aber, wenn die Unsittlichkeit gerade im Vollzug der Leistung liegt (BGH, U.v. 12.4.2016 - XI ZR 305/14 - BGHZ 210, 30 = juris Rn. 46).

  • BGH, 20.01.2006 - V ZR 214/04

    Wirksamkeit der Auflassungserklärung des nicht im Grundbuch eingetragenen wahren

    Auszug aus VGH Bayern, 21.01.2020 - 8 ZB 19.192
    In einem solchen Fall erfasst die Sittenwidrigkeit des Verpflichtungsgeschäfts auch die Auflassung (vgl. BGH, U.v. 20.1.2006 - V ZR 214/04 - NJW-RR 2006, 888 = juris Rn. 8; OVG Berlin-Bbg, U.v. 8.12.2016 - OVG 2 B 7.14 - juris Rn. 24 f.).

    Entgegen der Auffassung des Zulassungsantrags kann der "wahre" Eigentümer auch die formellrechtliche Eintragungsbewilligung nach § 19 GBO wirksam abgegeben; bewilligungsberechtigt ist er und nicht der "Bucheigentümer" (BGH, U.v. 20.1.2006 - V ZR 214/04 - NJW-RR 2006, 888 = juris Rn. 11 ff.).

  • VGH Bayern, 21.01.2020 - 8 ZB 19.193

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag der Vollstreckungsgläubigerin:

    Auszug aus VGH Bayern, 21.01.2020 - 8 ZB 19.192
    Zur Begründung wird auf die Ausführungen des Senats im Parallelverfahren Az. 8 ZB 19.193 (B.v. 21.1.2020 Rn. 16) verwiesen.

    174/2 zahlreiche Bäume beseitigt (vgl. B.v. 21.1.2020 im Parallelverfahren 8 ZB 19.193 Rn. 16).

  • BGH, 27.11.2008 - I ZB 46/08

    Anspruch aus Titel auf Bekanntgabe von Mieternamen?

    Auszug aus VGH Bayern, 21.01.2020 - 8 ZB 19.192
    Dass die Vollstreckung einer dem Schuldner objektiv oder subjektiv unmöglich gewordenen Handlung nicht in Betracht kommt, ist in der Rechtsprechung geklärt (vgl. nur BGH, B.v. 27.11.2008 - I ZB 46/08 - NJW-RR 2009, 443 = juris Rn. 13).
  • BVerwG, 18.01.2017 - 8 B 16.16

    Alternativbegründung; Alternativerwägung; Anleger; Anlegerentschädigung;

    Auszug aus VGH Bayern, 21.01.2020 - 8 ZB 19.192
    Nur wenn sich im Einzelfall aus besonderen Umständen ergibt, dass das Gericht aus seiner Sicht erhebliche, zum Kern des Beteiligtenvorbringens gehörende Gesichtspunkte nicht zur Kenntnis genommen oder nicht erwogen hat, ist Art. 103 Abs. 1 GG verletzt (BVerwG, B.v. 18.1.2017 - 8 B 16.16 - ZIP 2017, 463 = juris Rn. 4; OVG NW, B.v. 17.12.2019 - 4 A 4236/19 - juris Rn. 2).
  • VGH Bayern, 03.11.2011 - 8 ZB 10.2931

    Ermessenslenkende Verwaltungsvorschriften betreffend die Erteilung von

    Auszug aus VGH Bayern, 21.01.2020 - 8 ZB 19.192
    Diese Fragen sind weder besonders komplex noch fehleranfällig (vgl. BayVGH, B.v. 3.11.2011 - 8 ZB 10.2931 - BayVBl 2012, 147 = juris Rn. 28) und können - wie oben ausgeführt - ohne nennenswerten Aufwand im Zulassungsverfahren geklärt werden.
  • BVerwG, 22.10.2014 - 8 B 2.14

    Rückübertragung eines Grundstücks mit einem Gutshof an eine Erbengemeinschaft

    Auszug aus VGH Bayern, 21.01.2020 - 8 ZB 19.192
    Im Zulassungsantrag muss daher ein abstrakter Rechtssatz des angefochtenen Urteils herausgearbeitet und einem Rechtssatz des anderen Gerichts unter Darlegung der Abweichung gegenübergestellt werden (vgl. BVerwG, B.v. 20.4.2017 - 8 B 56.16 - juris Rn. 5; B.v. 22.10.2014 - 8 B 2.14 - juris Rn. 21 ff.).
  • BVerwG, 20.04.2017 - 8 B 56.16

    Zahlung einer Entschädigung für ein Grundstück; Zulassung der Revision wegen

    Auszug aus VGH Bayern, 21.01.2020 - 8 ZB 19.192
    Im Zulassungsantrag muss daher ein abstrakter Rechtssatz des angefochtenen Urteils herausgearbeitet und einem Rechtssatz des anderen Gerichts unter Darlegung der Abweichung gegenübergestellt werden (vgl. BVerwG, B.v. 20.4.2017 - 8 B 56.16 - juris Rn. 5; B.v. 22.10.2014 - 8 B 2.14 - juris Rn. 21 ff.).
  • BVerwG, 08.07.2016 - 2 B 57.15

    Beamter; Lehrer; Ernennung; Ernennungsurkunde; Teilzeitbeschäftigung;

    Auszug aus VGH Bayern, 21.01.2020 - 8 ZB 19.192
    Diese erfordert bei anwaltlich vertretenen Beteiligten insbesondere auch die Darlegung, dass ein Beweisantrag erstinstanzlich gestellt wurde oder dass sich dem Ausgangsgericht die weitere Aufklärung von Amts wegen hätte aufdrängen müssen (BVerwG, B.v. 8.7.2016 - 2 B 57.15 - ZBR 2017, 41 = juris Rn. 13; Happ in Eyermann, VwGO, § 124a Rn. 75).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.12.2019 - 4 A 4236/19

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör in entscheidungserheblicher Weise;

  • VGH Bayern, 22.07.2016 - 8 C 14.2114

    Festsetzung eines Zwangsgeldes zur Einräumung eines Geh- und Fahrtrechts

  • BGH, 18.12.2008 - VII ZR 201/06

    Spekulativ überhöhter Einheitspreis im Bauvertrag

  • BVerfG, 16.07.2013 - 1 BvR 3057/11

    Zur Erforderlichkeit eines fachgerichtlichen Anhörungsrügeverfahrens vor Erhebung

  • BGH, 07.03.2013 - VII ZR 68/10

    Vergütung für im VOB-Vertrag nicht vorgesehene Leistungen: Vermutung für ein

  • BVerfG, 16.01.2017 - 2 BvR 2615/14

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde betreffend die Ablehnung der Zulassung der

  • BVerfG, 09.06.2016 - 1 BvR 2453/12

    Der Zugang zu mehreren Instanzen darf nicht unzumutbar erschwert werden

  • BVerfG, 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz (Art 19 Abs 4 GG) durch

  • BGH, 25.01.2006 - VIII ZR 398/03

    Sittenwidrigkeit eines von einer kommunalen Gebietskörperschaft abgeschlossenen

  • VGH Bayern, 21.01.2013 - 8 ZB 11.2030

    Duldung einer Trinkwasserleitung in einem als nicht ausgebauter öffentlicher

  • BVerwG, 26.09.2016 - 5 B 3.16

    Verbot überlanger Verfahrensdauer; Zurechnung zulässigen Prozessverhaltens

  • BVerwG, 16.10.1995 - 7 B 163.95

    Vermögensfragen - Unredlichkeit - Beweislast - Wiedereinsetzung -

  • BGH, 22.01.1992 - VIII ZR 374/89

    Getränkebezugsverpflichtung in notariellem Übergabevertrag

  • VGH Baden-Württemberg, 11.02.2019 - 12 S 2789/18

    Antrag auf Zulassung der Berufung; Rüge der Verletzung der Sachverhalts- und

  • OVG Berlin-Brandenburg, 08.12.2016 - 2 B 7.14

    Bauaufsichtliche Beseitigungsanordnung bezüglich eines Wohnhauses und eines

  • VGH Bayern, 19.10.2018 - 8 ZB 18.1235

    Antrag auf Entfernung eines Stahlpfostens

  • VGH Bayern, 21.03.2019 - 13 A 18.1676

    Flurbereinigungsverfahren - Kein Anspruch auf Fortführung des

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.06.2012 - 18 A 1459/11

    Vorliegen der Voraussetzungen zur Zulassung der Berufung wegen ernstlicher

  • BVerwG, 10.01.2007 - 8 B 41.06

    Verwaltungsprozessrecht: Amtsermittlung durch Verwaltungsgerichte auch bei

  • VG Regensburg, 18.01.2022 - RN 2 V 20.367

    Vollstreckung der Einräumung eines Geh- und Fahrtrechts

    Das Gericht stellte hierbei darauf ab, dass der Eigentumsübergang am Grundstück Fl.Nr. 167/3 auf ... infolge Sittenwidrigkeit nicht wirksam gewesen sei und verneinte in Konsequenz hierzu eine subjektive Unmöglichkeit der Erfüllung durch ... Gegen das Urteil wurde Antrag auf Zulassung der Berufung gestellt, welchen der Bayerische Verwaltungsgerichtshof im Verfahren 8 ZB 19.192 mit Beschluss vom 10. Januar 2020 ablehnte.

    "Aufgrund der Entscheidungen RN 2 K 16.1236 und 8 ZB 19.192 sei die Schuldnerin in der Lage, die Verpflichtung (Einräumung eines Geh- und Fahrtrechtes sowie notarielle Beurkundung dieses Geh- und Fahrtrechtes) zu erbringen.

    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof habe dies in seinem Beschluss vom 21. Januar 2020 - 8 ZB 19.192 Seite 7 ausdrücklich bestätigt.

    Das Urteil wurde mit der Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 10. Januar 2020 im Verfahren 8 ZB 19.192 rechtskräftig.

    Wie bereits der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in seiner Entscheidung vom 21. Januar 2020 im Verfahren 8 ZB 19.192 ausführte, ist das Grundbuch somit unrichtig mit der "Folge, dass die Klägerin und ihr Ehemann berechtigt sind, die materiell-rechtlich erforderliche Erklärung für die Bestellung des Geh- und Fahrtrechts (§ 873 Abs. 1 BGB) abzugeben.

    Auch hierin liegt keine Unmöglichkeit, da auch dieser hieran mitwirken muss (vgl. auch BayVGH, B.v. 21.1.2020 - 8 ZB 19.192).

  • VerfGH Bayern, 25.05.2021 - 38-VI-20

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen verwaltungsgerichtliche Entscheidungen

    - den Beschluss vom 21. Januar 2020 Az. 8 ZB 19.192, mit dem der Bayerische Verwaltungsgerichtshof den Antrag der Beschwerdeführerin auf Zulassung der Berufung gegen dieses Urteil abgelehnt hat, sowie.
  • VGH Bayern, 02.03.2020 - 8 ZB 20.290

    Anhörungsrüge erfolglos wegen fehlender Darlegung der Verletzung des rechtlichen

    Die Anhörungsrüge, mit der die Klägerin die Fortführung des Verfahrens über ihren mit Beschluss vom 21. Januar 2020 (Az. 8 ZB 19.192) abgelehnten Antrag auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Regensburg vom 6. Dezember 2018 begehrt, bleibt ohne Erfolg.
  • VGH Bayern, 27.10.2022 - 8 C 22.334

    Vollstreckung der Einräumung eines Geh- und Fahrtrechts

    Den hiergegen gerichteten Antrag auf Zulassung der Berufung lehnte der Senat mit Beschluss vom 21. Januar 2020 ab (Az. 8 ZB 19.192).
  • VGH Bayern, 21.01.2020 - 8 ZB 19.193

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag der Vollstreckungsgläubigerin:

    Die Thematik ist Gegenstand des Parallelverfahrens Az. 8 ZB 19.192 (vgl. B.v. 21.1.2020 Rn. 12 ff.).
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