Weitere Entscheidung unten: LSG Niedersachsen-Bremen, 17.05.2006

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   BVerwG, 18.10.2006 - 9 B 6.06   

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BVerwG, 18.10.2006 - 9 B 6.06 (https://dejure.org/2006,850)
BVerwG, Entscheidung vom 18.10.2006 - 9 B 6.06 (https://dejure.org/2006,850)
BVerwG, Entscheidung vom 18. Oktober 2006 - 9 B 6.06 (https://dejure.org/2006,850)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    BauGB §§ 127 ff., § 242 Abs. 9; GG Art. 20 Abs. 3, Art. 103 Abs. 1; VwGO § 108 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2
    Erschließungsbeitrag; Beitrittsgebiet; bereits hergestellte Erschließungsanlage; technisches Ausbauprogramm; örtliche Ausbaugepflogenheiten; Stichtag; Rechtsstaatsprinzip; Bekanntmachung; Satzung; Zeitung; Auflagenstärke; Verfahrensmangel; rechtliches Gehör; ...

  • Bundesverwaltungsgericht

    BauGB §§ 127 ff., § 242 Abs. 9
    Auflagenstärke; Begründungspflicht; Beitrittsgebiet; Bekanntmachung; Erschließungsbeitrag; Nachvollziehbarkeit; Rechtsstaatsprinzip; Satzung; Stichtag; Tatsachengrundlage; Verfahrensmangel; Zeitung; bereits hergestellte Erschließungsanlage; gerichtlicher Prüfungsmaßstab; ...

  • Wolters Kluwer

    Möglichkeit der verlässlichen und ohne Erschwernis zumutbaren Kenntnisverschaffung eines vom Erlass und dem Inhalt einer Rechtsnorm Betroffenen als Ausfluss des Rechtstaatsprinzips ; Möglichkeit der Einhaltung o.g. Gebotes des Rechtstaatsprinzips bei Veröffentlichung ...

  • Judicialis

    BauGB §§ 127 ff.; ; BauGB § 242 Abs. 9; ; GG Art. 20 Abs. 3; ; GG Art. 103 Abs. 1; ; VwGO § 108 Abs. 1 Satz 2; ; VwGO § 108 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erschließungsbeitrag; Beitrittsgebiet; bereits hergestellte Erschließungsanlage; technisches Ausbauprogramm; örtliche Ausbaugepflogenheiten; Stichtag; Rechtsstaatsprinzip; Bekanntmachung; Satzung; Zeitung; Auflagenstärke; Verfahrensmangel; rechtliches Gehör; ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kann Satzung in Zeitung bekanntgemacht werden?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Satzung kann in Zeitung bekannt gemacht werden! (IBR 2007, 101)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2007, 216
  • ZMR 2007, 230
  • DVBl 2007, 198 (Ls.)
  • BauR 2007, 437 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (83)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerwG, 18.11.2002 - 9 C 2.02

    Erschließungsbeitrag; Teile von Erschließungsanlagen; Herstellung nach

    Auszug aus BVerwG, 18.10.2006 - 9 B 6.06
    Im Übrigen ist, was den zweiten Halbsatz dieser Frage betrifft, bereits höchstrichterlich geklärt, dass § 242 Abs. 9 BauGB für den Bereich der neuen Bundesländer die allgemeine Überleitungsvorschrift des § 242 Abs. 1 BauGB verdrängt (vgl. Urteil vom 18. November 2002 - BVerwG 9 C 2.02 - BVerwGE 117, 200 = Buchholz 406.11 § 242 BauGB Nr. 3 S. 4), sie also nicht lediglich ergänzt.

    Insoweit hat das Bundesverwaltungsgericht aber bereits erkannt, dass § 242 Abs. 9 Satz 1 BauGB, soweit darin auch auf Teile von Erschließungsanlagen abgestellt wird, eine Privilegierung von Anliegern in den neuen Bundesländern gegenüber solchen in den Altbundesländern und der dort geltenden Übergangsvorschrift des § 242 Abs. 1 BauGB darstellt (vgl. Urteil vom 18. November 2002 a.a.O. S. 204 bzw. S. 5).

    Die Divergenzrüge (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO) genügt bereits nicht den Darlegungsanforderungen (§ 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO), weil die Beschwerde der von ihr angeführten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 18. November 2002 - BVerwG 9 C 2.02 - a.a.O.) keinen inhaltlich bestimmten, dem Berufungsurteil entnommenen und dieses tragenden abstrakten Rechtssatz gegenüberstellt, der zu der erstgenannten Entscheidung im Widerspruch steht (stRspr, vgl. etwa Beschluss vom 21. Juli 1988 - BVerwG 1 B 44.88 - Buchholz 130 § 8 RuStAG Nr. 32 S. 5).

    Im vorliegenden Zusammenhang auf einen anderen Maßstab abzustellen, dürfte mit Blick auf Art. 3 Abs. 1 GG schwerlich zu rechtfertigen sein (vgl. auch das Urteil des Senats vom 18. November 2002 a.a.O. S. 201 bzw. S. 3: "bereits in den 30er Jahren insgesamt hergestellt").

  • BVerwG, 30.06.1992 - 5 B 99.92

    Soziale Belange im Sinne der Härtebestimmung des § 91 Abs. 3 des

    Auszug aus BVerwG, 18.10.2006 - 9 B 6.06
    Daran fehlt es, wenn die Vorinstanz Tatsachen, die vorliegen müssten, damit sich die mit der Nichtzulassungsbeschwerde angesprochene Rechtsfrage in einem Revisionsverfahren stellen würde, nicht festgestellt hat (vgl. etwa Beschluss vom 30. Juni 1992 - BVerwG 5 B 99.92 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 309).

    Dann kann darauf auch keine Grundsatzrüge gestützt werden (vgl. Beschluss vom 30. Juni 1992 a.a.O.).

    geht die Beschwerde wiederum von tatsächlichen Voraussetzungen aus, die das Berufungsgericht nicht festgestellt hat, so dass die Fragen sich in einem Revisionsverfahren nicht stellen würden (vgl. Beschluss vom 30. Juni 1992 a.a.O.).

  • BVerwG, 17.06.2004 - 4 BN 5.04
    Auszug aus BVerwG, 18.10.2006 - 9 B 6.06
    Denn das Rechtsstaatsprinzip enthält keine in allen Einzelheiten eindeutig bestimmten Gebote und Verbote, es bedarf vielmehr der Konkretisierung je nach den sachlichen Gegebenheiten (vgl. Beschluss vom 17. Juni 2004 - BVerwG 4 BN 5.04 - juris Rn. 3).

    Ob die Möglichkeit, sich vom Norminhalt zuverlässig Kenntnis zu verschaffen, durch die Art und Weise der Veröffentlichung unzumutbar erschwert wird, hängt von den jeweiligen Umständen ab, die sich einer Verallgemeinerung über den konkreten Fall hinaus entziehen (vgl. Beschluss vom 17. Juni 2004 a.a.O. Rn. 4).

  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus BVerwG, 18.10.2006 - 9 B 6.06
    Geht das Gericht auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvortrags einer Partei zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, in den Entscheidungsgründen nicht ein, so lässt dies auf die Nichtberücksichtigung des Vortrags schließen, sofern er nicht nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich oder aber offensichtlich unsubstantiiert war (vgl. BVerfG, Beschluss vom 19. Mai 1992 - 1 BvR 986/91 - BVerfGE 86, 133 ).
  • BVerfG, 01.02.1978 - 1 BvR 426/77

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung

    Auszug aus BVerwG, 18.10.2006 - 9 B 6.06
    Die wesentlichen, der Rechtsverfolgung und Rechtsverteidigung dienenden Tatsachenbehauptungen müssen aber jedenfalls in den Entscheidungsgründen verarbeitet werden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 1. Februar 1978 - 1 BvR 426/77 - BVerfGE 47, 182 ; stRspr).
  • BVerwG, 01.09.1997 - 8 B 144.97

    Verwaltungsprozeßrecht - Anforderungen an die Begründungspflicht nach § 108 Abs.

    Auszug aus BVerwG, 18.10.2006 - 9 B 6.06
    Das Urteil muss erkennen lassen, dass das Gericht den ermittelten Tatsachenstoff wertend gesichtet hat und in welchen konkreten Bezug es ihn zu den angewandten Rechtsnormen gesetzt hat (vgl. Urteil vom 18. Februar 1981 - BVerwG 6 C 159.80 - BVerwGE 61, 365 ; Beschluss vom 1. September 1997 - BVerwG 8 B 144.97 - Buchholz 406.11 § 128 BauGB Nr. 50 S. 11 f.).
  • BVerwG, 06.03.1995 - 6 B 81.94

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache als

    Auszug aus BVerwG, 18.10.2006 - 9 B 6.06
    Der Verstoß gegen die richterliche Aufklärungspflicht liegt - ungeachtet der weiteren insoweit zu stellenden Darlegungsvoraussetzungen - jedenfalls deshalb nicht vor, weil der Kläger es unterlassen hat, das Berufungsgericht durch einen förmlichen Beweisantrag zu weiterer Sachaufklärung hinsichtlich der von ihm behaupteten Tatsachen anzuhalten (vgl. Beschluss vom 6. März 1995 - BVerwG 6 B 81.94 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 265 S. 9).
  • BVerwG, 18.02.1981 - 6 C 159.80

    Verwaltungsgerichtsverfahren - Beweiswürdigung im Einzelfall -

    Auszug aus BVerwG, 18.10.2006 - 9 B 6.06
    Das Urteil muss erkennen lassen, dass das Gericht den ermittelten Tatsachenstoff wertend gesichtet hat und in welchen konkreten Bezug es ihn zu den angewandten Rechtsnormen gesetzt hat (vgl. Urteil vom 18. Februar 1981 - BVerwG 6 C 159.80 - BVerwGE 61, 365 ; Beschluss vom 1. September 1997 - BVerwG 8 B 144.97 - Buchholz 406.11 § 128 BauGB Nr. 50 S. 11 f.).
  • BVerfG, 22.11.1983 - 2 BvL 25/81

    Verfassungsmäßigkeit des § 12 Satz 3 BBauG

    Auszug aus BVerwG, 18.10.2006 - 9 B 6.06
    Das Rechtsstaatsprinzip gebietet lediglich, dass Rechtsnormen so zu verkünden (bekanntzumachen) sind, dass die Betroffenen sich vom Erlass und vom Inhalt der Rechtsnorm verlässlich Kenntnis verschaffen können und dass diese Möglichkeit der Kenntnisnahme nicht in unzumutbarer Weise erschwert sein darf (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 2. April 1963 - 2 BvL 22/60 - BVerfGE 16, 6 und vom 22. November 1983 - 2 BvL 25/81 - BVerfGE 65, 283 ).
  • BVerwG, 13.12.1985 - 8 C 66.84

    Änderung des Ausbauprogramms - Gehweg - Herstellung der Anlage - Teilanlage -

    Auszug aus BVerwG, 18.10.2006 - 9 B 6.06
    Im Übrigen hat das Bundesverwaltungsgericht bereits entschieden, dass dem Rechtsstaatsprinzip grundsätzlich auch bei einer Bekanntmachung von kommunalem Satzungsrecht in nur einer Zeitung Genüge getan ist, sofern sichergestellt ist, dass diese Zeitung von interessierten Bürgern erworben werden kann (vgl. Urteil vom 13. Dezember 1985 - BVerwG 8 C 66.84 - NVwZ 1986, 925 ).
  • BVerwG, 26.01.1979 - 4 C 52.76

    Feststellungs- und Beweislast im Verwaltungsstreitverfahren; Endgültige

  • BVerwG, 21.07.1988 - 1 B 44.88

    Ausländer - Deutscher Ehegatte - Ermessenseinbürgerung - Ermittlung ausländischen

  • BVerwG, 09.12.1988 - 8 C 72.87

    Aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen eine Zustimmung i.S. des § 125 Abs.

  • BVerfG, 02.04.1963 - 2 BvL 22/60

    Verkündungszeitpunkt

  • BVerwG, 23.03.1992 - 5 B 174.91
  • BVerwG, 11.07.2007 - 9 C 5.06

    Erschließungsbeitrag; Beitrittsgebiet; Verfahrensmangel; Aufklärungspflicht;

    Es ist nicht zu erkennen, aus welchen Gründen des Prozessrechts oder des materiellen Rechts das Oberverwaltungsgericht seiner Entscheidung den Tatsachenvortrag des einen Beteiligten als feststehenden Sachverhalt ("Feststellung") zugrunde gelegt hat, ohne den gegenteiligen, damit in unmittelbarem Zusammenhang stehenden Vortrag des anderen Beteiligten zu berücksichtigen und auf ihn einzugehen (vgl. den Beschluss des Senats vom 18. Oktober 2006 BVerwG 9 B 6.06 NVwZ 2007, 216 zu einer anderen Straße im Gemeindegebiet der Beklagten).

    Dass das Berufungsgericht dies bei einer Einwohnerzahl der Gemeinde von 12 000 Personen und einer Auflagenzahl von 600 Exemplaren bejaht hat, ist bundesrechtlich nicht zu beanstanden (vgl. den Beschluss des Senats vom 18. Oktober 2006 a.a.O. S. 216).

    Im vorliegenden Zusammenhang auf einen anderen Maßstab abzustellen, wäre auch mit Blick auf Art. 3 Abs. 1 GG schwerlich zu rechtfertigen (vgl. bereits den Beschluss vom 18. Oktober 2006 a.a.O. S. 219).

  • VG Hamburg, 14.02.2022 - 14 E 414/22

    Erfolgreicher Eilantrag gegen die Verkürzung der Gültigkeitsdauer des

    Ob die Möglichkeit, sich vom Norminhalt zuverlässig Kenntnis zu verschaffen, durch die Art und Weise der Veröffentlichung unmittelbar erschwert wird, hängt von den jeweiligen Umständen ab, die sich einer Verallgemeinerung über den konkreten Fall hinaus entziehen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 18. Oktober 2006 - BVerwG 9 B 6.06 - Buchholz 310 § 108 Abs. 2 VwGO Nr. 66 Rn. 4 m.w.N. zur Bekanntmachung von kommunalen Satzungen in einer Zeitung).".
  • VGH Baden-Württemberg, 11.10.2012 - 1 S 36/12

    Verbot der Gehsteigberatung vor Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle

    Aus den Entscheidungsgründen muss sowohl für die Beteiligten als auch für das Rechtsmittelgericht nachvollziehbar sein, aus welchen Gründen des materiellen Rechts oder des Prozessrechts nach Meinung des Gerichts dem Vortrag eines Beteiligten, jedenfalls soweit es sich um einen zentralen Punkt seiner Rechtsverfolgung handelt, nicht zu folgen ist (BVerwG, Beschl. v. 18.10.2006 - 9 B 6.06 - Buchholz 310 § 108 Abs. 2 VwGO Nr. 66 Rn. 24).
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Rechtsprechung
   LSG Niedersachsen-Bremen, 17.05.2006 - L 9 B 6/06 U   

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LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 17. Mai 2006 - L 9 B 6/06 U (https://dejure.org/2006,106326)
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Wird zitiert von ...

  • SG Gelsenkirchen, 16.07.2018 - S 33 AS 1845/18

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung betreffend die Gewährung der

    Die Leistungsgewährung des Antragsgegners zur Weitergewährung der Leistungen für den Antragsteller kann erst mit Eingang seines Antrags auf Gewährung von einstweiligen Rechtsschutz am 04.07.2018 bei Gericht beginnen, weil der Antragsteller erst hiermit einen dringlichen Entscheidungsbedarf für die Gegenwart anzeigt hat (vgl. Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 27.03.2006 - L 9 B 6/06 AS ER).
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