Weitere Entscheidung unten: LSG Niedersachsen-Bremen, 03.09.2012

Rechtsprechung
   KG, 17.05.2013 - 9 U 110/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,22755
KG, 17.05.2013 - 9 U 110/12 (https://dejure.org/2013,22755)
KG, Entscheidung vom 17.05.2013 - 9 U 110/12 (https://dejure.org/2013,22755)
KG, Entscheidung vom 17. Mai 2013 - 9 U 110/12 (https://dejure.org/2013,22755)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 179 Abs 1 InsO, § 241 Abs 1 BGB, § 305c Abs 2 BGB, § 307 Abs 1 BGB, § 307 Abs 2 BGB
    Forderungsfeststellung zur Insolvenztabelle: Anspruch auf Erstattung von Rechtsverfolgungskosten einer Bürgin der Schuldnerin gegenüber dem Insolvenzverwalter

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch des Bürgen auf Erstattung von Rechtsverfolgungskosten wegen Rückforderung von Zahlungen auf die Bürgschaft mangels Eintritt des Sicherungsfalls

  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zum Anspruch des Bürgen gegen Hauptschuldner auf Erstattung seiner Rechtsverfolgungskosten gegenüber Gläubiger

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 765; BGB § 670; BGB § 675; InsO § 179 Abs. 1
    Anspruch des Bürgen auf Erstattung von Rechtsverfolgungskosten wegen der Rückforderung von Zahlungen auf die Bürgschaft mangels Eintritts des Sicherungsfalls

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bürge verteidigt sich: Wer muss Rechtsverfolgungskosten tragen?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Kein Anspruch eines Bürgen auf Erstattung von allein in seinem Interesse aufgewendeter Rechtsverfolgungskosten

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Kein Anspruch eines Bürgen auf Erstattung von allein in seinem Interesse aufgewendeter Rechtsverfolgungskosten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2014, 563
  • VersR 2014, 346
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 08.05.2012 - XI ZR 61/11

    BGH erklärt die Auslagenersatzklausel in Nr. 18 der AGB-Sparkassen sowie in Nr.

    Auszug aus KG, 17.05.2013 - 9 U 110/12
    Die hierin liegende Abweichung von den gesetzlichen Vorgaben zum Aufwendungsersatz in § 670 BGB (vgl. sogleich unter 2.) lässt das zweifelhaft erscheinen (vgl. für von den gesetzlichen Vorgaben abweichende Aufwendungsersatzansprüche in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Kreditinstituts BGH, Urteil vom 8. Mai 2012 - XI ZR 61/11 - juris Tz. 34 = NJW 2012, 2337).

    Das ist nach einem subjektiv-objektiven Maßstab zu beurteilen und danach anzunehmen, wenn der Beauftragte (freiwillige) Vermögensopfer erbringt, die nach seinem verständigen Ermessen zur Verfolgung des Auftragszwecks geeignet sind, notwendig erscheinen und in einem angemessenen Verhältnis zur Bedeutung der Geschäftsführung für den Geschäftsherrn stehen (BGH, Urteil vom 8. Mai 2012 - XI ZR 61/11 - juris Tz. 20 = NJW 2012, 2337).

    Danach können auch erfolglose Aufwendungen ersatzfähig sein (BGH, Urteil vom 8. Mai 2012 - XI ZR 61/11 - juris Tz. 28 = NJW 2012, 2337), während Aufwendungen für eigene Geschäfte des Geschäftsführers nicht ersatzfähig sind (BGH, ebd., juris Tz. 40; Seiler, a.a.O., § 670 BGB Rz. 10).

  • BGH, 11.09.2008 - I ZR 118/06

    Haftung des Spediteurs bei Abhandenkommen von Transportgut; Mitverschulden des

    Auszug aus KG, 17.05.2013 - 9 U 110/12
    Jedenfalls sind als ersatzfähiger Schaden nur solche Aufwendungen anzusehen, die ein wirtschaftlich denkender Mensch in der Lage des Geschädigten für zweckmäßig und notwendig halten durfte (BGH, Urteil vom 11. September 2008 - I ZR 118/06 - juris Tz. 31 m.w.N. = NJW-RR 2009, 43), woran es vorliegend hinsichtlich der von der Klägerin im eigenen Interesse aufgewandten Prozesskosten fehlt.
  • BGH, 06.07.1977 - IV ZR 17/76

    Aufwendungen des vermeintlichen Testamentvollstreckers

    Auszug aus KG, 17.05.2013 - 9 U 110/12
    Es ist anerkannt, dass Prozesskosten, die dem Auftraggeber im Zusammenhang mit der Ausführung des Auftrags entstehen, ersatzfähige Aufwendungen sein können (BGH, Urteil vom 6. Juli 1977 - IV ZR 17/76 - juris Tz. 43 = NJW 1977, 1726; Seiler, in: Münchener Kommentar zum BGB, 6. Auflage, 2012, § 670 BGB Rz. 6).
  • BGH, 16.06.1999 - IV ZR 44/98

    Voraussetzungen des Leistungsausschlusses für Luftfahrtunfälle in der

    Auszug aus KG, 17.05.2013 - 9 U 110/12
    Bei der Auslegung von Allgemeinen Versicherungsbedingungen ist entscheidend, wie ein durchschnittlicher Versicherungsnehmer ohne versicherungsrechtliche Spezialkenntnisse bei verständiger Würdigung, aufmerksamer Durchsicht und Berücksichtigung des erkennbaren Sinnzusammenhanges die Regelung verstehen muss (BGH, Urteil vom 16. Juni 1999 - IV ZR 44/98 - juris Tz. 19 m.w.N. = NJW-RR 1999, 1473).
  • LG Hannover, 01.07.2016 - 10 S 8/16

    Hauptschuldner muss Kosten der Abwehr der Bürgschaftsinanspruchnahme erstatten!

    Nach dem eindeutigen Wortlaut und auch nach Sinn und Zweck setzt diese Regelung für Ersatzansprüche eine Anspruchsgrundlage voraus, schafft aber keine (zur entsprechenden früheren Fassung der AVB der Klägerin ebenso KG, Urteil vom 17.05.- - 9 U 110/12, Rz. 7).
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Rechtsprechung
   LSG Niedersachsen-Bremen, 03.09.2012 - L 9 U 110/12 WA   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,127689
LSG Niedersachsen-Bremen, 03.09.2012 - L 9 U 110/12 WA (https://dejure.org/2012,127689)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 03.09.2012 - L 9 U 110/12 WA (https://dejure.org/2012,127689)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 03. September 2012 - L 9 U 110/12 WA (https://dejure.org/2012,127689)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.11.2011 - L 9 U 213/10
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 03.09.2012 - L 9 U 110/12
    Die Wiederaufnahmeklage gegen das Urteil des Landessozialgerichtes Niedersachsen-Bremen vom 29. November 2011 - L 9 U 213/10 - wird als unzulässig verworfen.

    Die hiergegen eingelegte Berufung zum Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen zu dem Aktenzeichen L 9 U 213/10 wies der Senat nach Anhörung der Beteiligten und Übertragung der Berufung auf den Berichterstatter mit Urteil vom 29. November 2011 zurückgewiesen.

    das Urteil des Senates vom 29. November 2011 zum Vorprozess L 9 U 213/10 aufzuheben und unter Wiederaufnahme des Verfahrens in der Hauptsache neu zu verhandeln und zu entscheiden.

  • BSG, 09.02.2012 - B 2 U 351/11 B
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 03.09.2012 - L 9 U 110/12
    Die hiergegen eingelegte Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des LSG Niedersachsen-Bremen vom 29. November 2011 verwarf das Bundessozialgericht (BSG) zu dem Aktenzeichen B 2 U 351/11 B mit dem am 29. Februar 2012 der Berufungsklägerin zugestellten Beschluss vom 09. Februar 2012 als unzulässig.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 06.07.2015 - L 14 U 24/15
    Bereits am 4. Juni 2012 war von der Klägerin eine Wiederaufnahmeklage in der Sache erhoben worden, welche der 9. Senat des Landessozialgerichts Niedersachsen Bremen mit Beschluss vom 3. September 2012 unter dem Aktenzeichen L 9 U 110/12 WA als unzulässig verwarf.

    Die nunmehr am 10. Oktober 2014 von der Klägerin erneut erhobene Wiederaufnahmeklage liegt damit, wie auch bereits die vorangegangene in dieser Sache am 4. Juni 2012 erhobene Wiederaufnahmeklage - L 9 U 110/12 WA -, deutlich außerhalb der einmonatigen Frist.

    Auf die Darlegungen des 9. Senates des Landessozialgerichts in seinem Beschluss vom 3. September 2012 - L 9 U 110/12 WA - betreffend die vorangegangene Wiederaufnahmeklage in dieser Sache kann zur Vermeidung von Wiederholungen verwiesen werden.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 31.05.2013 - L 9 U 90/13
    Die Anhörungsrüge der Klägerin gegen das Urteil des Beschlusses des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 3. September 2012 - L 9 U 110/12 WA - wird als unzulässig verworfen.
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